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Bürgerantrag: Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße: Verkehrswende dient auch dem Gesundheitsschutz, deshalb Verkehrsentlastung endlich umsetzen

221330 · 2022-09-20 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

  1. Der Beschlusspunkt 1. d wird klarstellend um das Wort unmittelbar ergänzt und lautet neu: die Unterbindung in Höhe Viktoriabrücke/Hochstadenring unmittelbar nach dem Ausbau vorgenommen wird.

__https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2023081&SILFDNR=2000529__

  1. Zur Umsetzung des Beschlusspunkts 1. d wird die Verwaltung beauftragt, mit hoher Priorität einen Gestaltungsvorschlag für die Kreuzung Bornheimer Straße, Viktoriabrücke, Hochstadenring zu erstellen.
  1. Der Umbau der Kreuzung Bornheimer Straße/Am Alten Friedhof erfolgt als Bestandteil der Städtebauförderprojekts direkt im Zuge der geplanten Umsetzung dieses Projekts ab Ende des Jahres 2022 und nicht erst nach einer derzeit zeitlich nicht terminierbaren Fertigstellung der Rampe an der Viktoriabrücke.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2082259

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-09-20 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 20.09.2022

6.15 Bürgerantrag: Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße: Verkehrswende dient auch dem Gesundheitsschutz, deshalb Verkehrsentlastung endlich umsetzen vertagt - mit Maßgabe

221330

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit der Maßgabe einer Mitberatung im MOVE

Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

  1. Der Beschlusspunkt 1. d wird klarstellend um das Wort unmittelbar

ergänzt und lautet neu: die Unterbindung in Höhe Viktoriabrücke/Hochstadenring unmittelbar nach dem Ausbau vorgenommen wird. https://www.bonn.sitzung- online.de/public/to020?TOLFDNR=2023081&SILFDNR=2000529

  1. Zur Umsetzung des Beschlusspunkts 1.d wird die Verwaltung

beauftragt, mit hoher Priorität einen Gestaltungsvorschlag für die Kreuzung Bornheimer Straße, Viktoriabrücke, Hochstadenring zu erstellen.

  1. Der Umbau der Kreuzung Bornheimer Straße/Am Alten Friedhof erfolgt

als Bestandteil der Städtebauförderprojekts direkt im Zuge der geplanten Umsetzung dieses Projekts ab Ende des Jahres 2022 und nicht erst nach einer derzeit zeitlich nicht terminierbaren Fertigstellung der Rampe an der Vi

_Gekürzt (2043 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:6543?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221330-01 ST Städtebauförderprojekt Bornheimer Straße: Verkehrswende dient auch dem Gesundheitsschutz, deshalb Verkehrsentlastung endlich umsetzen

Stellungnahme der Verwaltung

Zu 1.-3.:

Die Maßnahmen „Umgestaltung Bornheimer Straße“ und „Neubau der Rampe“ müssen zwingend nacheinander umgesetzt werden, da die Thomastraße als Umleitungsstrecke für die Maßnahme Bornheimer Straße dient und der Bau der Rampe mit Verkehrseinschränkungen bzw. Sperrungen einhergeht.

Aufgrund der Förderfristen muss zunächst die Bornheimer Straße von Ende 2022 bis 2024 umgebaut werden. Der Bau der Rampe schließt sich dann in 2025/2026 an, von einer Verkehrsfreigabe der Rampe in 2026 ist auszugehen. Die Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße kann dann ebenfalls in 2026 erfolgen.

Bezüglich der Förderfristen wird auf die Stellungnahme __220953-01__ verwiesen. Die Bornheimer Straße könnte bei der dort beschriebenen Vorgehensweise in vollem Umfang über die Förderung nach § 8 KAG (Förderhöhe aktuell 100%) abgerechnet werden, was die Anliegerinnen und Anlieger vollständig entlasten würde.

Würde zunächst in 2023/2024 die Rampe hergestellt, würde sich der Ausbau der Bornheimer Straße 2025/2026 anschließen. Da die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW bis zum 31.12.2026 b

_Gekürzt._