Originalquelle: ALLRIS-Original
221351 · 2022-09-20 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah auf der Grundlage des bisher erarbeiteten Raumprogramms eine Planung zur Errichtung eines Sport- und Begegnungszentrums Bonn-Nord als Ersatzneubau an dem Standort An der Josefshöhe 52 zu erstellen und diese den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst zeitnah auf der Grundlage des bisher erarbeiteten Raumprogramms eine Planung zur Errichtung eines Sport- und Begegnungszentrums Bonn-Nord als Ersatzneubau an dem Standort An der Josefshöhe 52 zu erstellen und diese den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 dem Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) für Bonn-Auerberg zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die im IEK Auerberg enthaltenen Maßnahmen weiterzuentwickeln sowie die Voraussetzungen für eine Umsetzung der beschriebenen Projekte zu schaffen.
Als eine Maßnahme ist im IEK die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes vorgesehen.
Dieses Multifunktionsgebäude soll insbesondere sportliche und kulturelle Nutzungen zulassen und Begegnungen ermöglichen. Mit diesem Gebäude soll die infrastrukturelle Grundlage geschaffen werden, multifunktional nutzbare Räume zu errichten, die von Vereinen und weiteren Akteuren aus dem Quartier und angrenzenden Stadtteilen genutzt werden können. Damit wird gleichzeitig die Basis für eine Ausweitung der vereinsungebundenen Sportangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen. Weiterhin soll das Gebäude Räume für Begegnung und die Durchführung von außersportlichen Veranstaltungen bieten.
Mit Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2019 (DS 190233) wurde die Verwaltung beauftragt, die Realisierung eines „Sport- und Begegnungszentrums“ mit der Möglichkeit für die Durchführung außersportli
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Sachverhalt
Die ausführlichen Vorarbeiten der Verwaltung zur Planung eines Sport- und Begegnungszentrums Bonn-Nord im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzepts für Bonn-Auerberg stellen eine gute Grundlage für die weitere Planung dar und werden begrüßt. Zur weiteren politischen Beschlussfassung werden noch zusätzliche Informationen benötigt. Darunter fallen das bisher hergeleitete und anvisierte Nutzungskonzept, welches die Grundlage für das von der Verwaltung dargelegte Raumprogramm bildet, die finanziellen Rahmenbedingungen, also dem für das Projekt anzunehmenden und darstellbaren Budgets und die Varianten des Raumprogramms, abhängig von Kosten und verschiedenen Nutzungsschwerpunkten. Für die Haushaltsberatungen wäre es sinnvoll, das perspektivisch benötigte Budget nach investiven und konsumtiven Mitteln darzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Kostenschätzung werden Schätzungen von angestrebten Einnahmen (Mieten) gegenübergestellt.