Originalquelle: ALLRIS-Original
221523 · 2022-09-07 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt den barrierefreien Ausbau der nachfolgenden Bushaltestellen zu planen und durchzuführen:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird beauftragt den barrierefreien Ausbau der nachfolgenden Bushaltestellen zu planen und durchzuführen:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Laut der gesetzlichen Vorgabe (§8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)) besteht die Zielsetzung, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 01. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltestellen mit 18 cm hohen Borden sowie Leitindikatoren hergestellt. Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 sollen alle Bushaltestellen im Stadtgebiet nach einer festzulegenden Prioritätenreihung barrierefrei ausgebaut werden.
Im Bonner Stadtgebiet gibt es etwa 500 Bushaltestellen mit ca. 1.000 Haltepositionen, von denen ca. 43 % barrierefrei ausgebaut sind. Allerdings ist aufgrund der in den Niederflurbussen vorhandenen Klapprampen und der Kneeling Funktion (Absenken der Einstiegsseite) ein barrierefreier Ein- und Ausstieg im gesamten Stadtgebiet möglich. Dadurch kommt es aber zu einem deutlichen Zeitverlust beim Ein- und Ausstieg.
Bis zum Jahr 2022 war das oben beschriebene Ziel des PBefG mit den begrenzten Fördermittelkontingenten sowie vor allem mit den begrenzten bereitstehenden personellen Ressourcen nicht realisierbar. Deswegen wurde eine Prioritätenliste
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Der Vorlage 221523 ist nicht zu entnehmen, dass diese Haltestelle in nächster Zeit überhaupt umgebaut wird.
Es könnte aber auch sein, dass der Haltestellenumbau in der ersten Priorität lag, aber bisher „vergessen wurde“ und in Kürze ansteht.
Die Antragsteller*innen halten eine barrierefreie Umgestaltung dieser Haltestelle für dringend erforderlich, und zwar aus folgenden Gründen:
– Die Bushaltestelle wird von fast allen Linienbussen angefahren – sowohl die Busse der SWB als auch die Busse der RVK.
– Aufgrund der überdurchschnittlichen Frequentierung von hintereinander fahrenden Bussen ist der Haltebereich zu kurz, so dass einige Busse teilweise zu nah im Kreuzungsbereich mit der Friedrich-Ebert-Straßen halten und den beampelten Fußgänger*innenweg blockieren.
– In der Nähe befindet sich eine Senioreneinrichtung, die Musikschule, eine Kita, das kleine Theater und das Rathaus, deren Nutzer*innen zum Teil gehbehindert sind.
– Die Fahrbahnoberfläche ist hier marode, holprig und dementsprechend dringend sanierungsbedürftig. Sie sollte im Zuge der Umgestaltung der Haltestelle erneuert werden. Die Befahrung ist hier weder für die Busse, noch für den Radverkehr zumutbar, für letztere
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob eine Aufnahme der Bushaltestelle "Rigal´sche Wiese" stadteinwärts an der Kurfürstenallee in das Ausbauprogramm mit höherer Priorität zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen möglich ist.
Sachverhalt
Wetterschutz und Sitzmöglichkeit sollten im Interesse der Fahrgäste an allen ÖPNV-Haltestellen der Minimal-Standard sein.
Das PBefG des Bundes sah die Umsetzung der Barrierefreiheit an allen Haltestellen zum 01.01.2022 vor. Obwohl in Bonn seit vielen Jahren durch ein damals vorgestelltes Prioritätenprogramm die Herstellung der Barrierefreiheit angestrebt wird, konnte bisher noch nicht einmal die Hälfte der Bus-Haltestellen entsprechend umgestaltet werden.
Beschlussvorschlag
Der ansonsten unveränderte Beschlussvorschlag wird um folgende zwei Absätze ergänzt:
Alle barrierefrei auszubauenden Bus-Haltestellen erhalten zukünftig, wo räumlich möglich, ein Wetterschutzhäuschen und mindestens eine Sitzbank. Die Verwaltung wird gebeten, für die noch nicht barrierefrei ausgebauten Bus-Haltestellen ein neues aktuelles Prioritätenprogramm vorzulegen.