Originalquelle: ALLRIS-Original
221527 · 2022-08-30 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Bert Moll Enno Schaumburg CDU Bezirksfraktion Hardtberg
Beim Hardtbergwald handelt es sich um ein Naherholungsgebiet im Stadtbezirk Hardtberg, das täglich von vielen Besuchern/innen aufgesucht wird und anteilig im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Bonn steht. Aufgrund der Lage des Naherholungsgebiets besuchen Bürgerinnen und Bürger dieses auch auf der Durchfahrt Richtung Witterschlick.
Der Bodenbelag des mit einer Schottertragschicht befestigten Parkplatzes am Wesselheideweg (Zugang Grillplatz der Waldfreunde Duisdorf, Richtung Witterschlick) ist in einem sehr schlechten Zustand und bedarf dringenden der Sanierung.
Der Zustand des Parkplatzes entspricht nicht den Anforderungen an die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch den Eigentümer und Betreiber des Parkplatzes. Es sind Unebenheiten entstanden, die zu erheblichen Verletzungen und Schäden führen können. Die Entwässerung funktioniert nur unzureichend. Es bilden sich bei Regen große Pfützen, die den Platz nur schwer passierbar machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Parkplatzes am Wesselheideweg (Zugang Grillplatz der Waldfreunde Duisdorf, Richtung Witterschlick) und deren Finanzierung zu prüfen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Parkplatzfläche innerhalb des Waldbereiches in näherer Umgebung des Grillplatzes Hardtberg liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet.
Sowohl die Fläche des Grillplatzes, der von dem Verein der Waldfreunde St. Hubertus 1926 Bonn – Duisdorf Hardtberg e. V. betrieben und auch vermietet wird, wie auch die Fläche des Parkplatzes sind nicht in städtischem Eigentum. Eine Instandsetzung und deren Finanzierung sind für die Verwaltung deshalb nicht möglich.
Die Verwaltung hat Kontakt zum zuständigen Bundesforstbetrieb Rhein Weser aufgenommen. Der Bundesfortbetrieb schlägt einen Ortstermin mit dem Antragsteller vor, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz abzustimmen.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Parkplatzfläche innerhalb des Waldbereiches in näherer Umgebung des Grillplatzes Hardtberg liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet „Hardtberg“ (LSG 2.5).
Sowohl die Fläche des Grillplatzes, der von dem Verein der Waldfreunde St. Hubertus 1926 Bonn – Duisdorf Hardtberg e. V. betrieben und auch vermietet wird, als auch die Fläche des Parkplatzes sind nicht in städtischem Eigentum. Eine Instandsetzung und deren Finanzierung sind für die Verwaltung deshalb nicht möglich.
Die Verwaltung hat Kontakt zum zuständigen Bundesforstbetrieb Rhein Weser aufgenommen, der zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gehört, in deren Eigentum sich die Fläche befindet.
Die BImA ist als Eigentümerin der Fläche nicht daran interessiert den vorhandenen Parkplatz zu sanieren, wird sich aber grundsätzlich nicht gegen diese Maßnahme stellen, wenn sie mit anderen Finanzmitteln umgesetzt wird.
Die BImA übernimmt in dem Bereich bereits die vollständige Verkehrssicherung, die ohne den Parkplatz in dieser ausgeprägten Form nicht vorliegen würde. Für die Eigentümerin dient der Parkplatz vor allem zur Ausführung der ordnungsgemäßen Fo
_Gekürzt._