Originalquelle: ALLRIS-Original
221535 · 2022-08-30 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: SPD Bezirksfraktion Hardtberg Dominik Loosen Grüne Bezirksfraktion Hardtberg Jutta Brodhäcker
Das Wohngebiet Pandion-Ville wächst stetig. Menschen aller Generationen ziehen dorthin.
Insbesondere Kinder müssen den Fontainengraben überqueren, um zum Beispiel zur Kita oder zur Grundschule zu gelangen. Dies ist momentan mit erheblichem Umweg über den Überweg an der Villemombler Straße oder oberhalb der Julius-Leber-Straße sicher möglich. Der Fußweg zur Kita und zur Schule muss so sicher wie möglich gestaltet werden.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob auf dem Fontainengraben zwischen Villemombler Straße und Julius-Leber-Straße eine weitere Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr geschaffen werden kann. Falls ja, wird auch um eine erste Kostenschätzung gebeten.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 18.10.2022
6.5 SPD/Grüne-Antrag: Weitere Querungsmöglichkeit auf dem Fontainengraben ungeändert beschlossen
221535
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss: Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob auf dem Fontainengraben zwischen Villemombler Straße und Julius-Leber-Straße eine weitere Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr geschaffen werden kann. Falls ja, wird auch um eine erste Kostenschätzung gebeten.
Bzv. Dr. Leonhardt (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet die Verwaltung darum, nicht nur eine aktuelle Verkehrszählung zu veranlassen, sondern auch eine Prognose, in der die Entwicklung der Verkehrslage nach einem kompletten Ausbau des Quartiers “Pandion Ville” berücksichtigt wird, zu erstellen.
An der Aussprache beteiligten sich Bzv. Loosen (SPD) und Bzv. Dr. Leonhardt (Bündnis 90/DIE GRÜNEN).
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Sachverhalt
__Stellungnahme der Verwaltung: __
Die örtlichen und lagebedingten Voraussetzungen von Querungsmöglichkeiten können geprüft werden, sofern die verkehrlichen Bedingungen eines Fußgängerüberwegs vorliegen. Diese sind dann erforderlich, sofern Fußgänger: innen Vorrang gegeben werden muss, weil diese sonst nicht sicher über die Straße kommen. Dies ist dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen erfordert. Sollten die verkehrlichen Voraussetzungen nach den Verkehrszählungen vorliegen, könnten dementsprechend weitere Prüfungen erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass bei Annahme des Antrags und bei entsprechender Beschlussfassung zunächst eine Verkehrszählung (Kfz und Fußgänger: innen) zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen veranlasst wird.
Beschlussvorschlag
__Stellungnahme der Verwaltung: __
Die örtlichen und lagebedingten Voraussetzungen von Querungsmöglichkeiten können geprüft werden, sofern die verkehrlichen Bedingungen eines Fußgängerüberwegs vorliegen. Diese sind dann erforderlich, sofern Fußgänger: innen Vorrang gegeben werden muss, weil diese sonst nicht sicher über die Straße kommen. Dies ist dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen erfordert. Sollten die verkehrlichen Voraussetzungen nach den Verkehrszählungen vorliegen, könnten dementsprechend weitere Prüfungen erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass bei Annahme des Antrags und bei entsprechender Beschlussfassung zunächst eine Verkehrszählung (Kfz und Fußgänger: innen) zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen veranlasst wird.
Sachverhalt
Die Verwaltung hat im letzten Jahr zugesichert, dass bei Annahme des Antrags eine Verkehrszählung durchgeführt wird. Eine weitere Querungsmöglichkeit ist insbesondere für die Sicherheit von Kindern auf ihrem Weg zur Kita und zur Grundschule vonnöten und die Möglichkeit der Umsetzung sollte schnellstmöglich geprüft werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft über den Sachstand des am 18.10.2022 beschlossenen Antrages „SPD/Grüne-Antrag“: Weitere Querungsmöglichkeit auf dem ainengraben“ ( __221535__ ) zu geben.
Begründung
liegt in der wichtigen Wegeverbindung („Pandion Ville“ mit 546 Wohneinheiten, Kita, Schule, Duisdorf-Zentrum) vor.
Vor dem Hintergrund der Fußverkehrsförderung sollte hier von einer Angebotsplanung statt von einer Bedarfsplanung ausgegangen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher am Standort 3 auf Höhe Edith-Stein-
Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung der BV Hardtberg vom 18.10.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen inwiefern am Fontainengraben zwischen Julius-Leber-Straße und Villemombler Straße Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr eingerichtet werden können. Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
__Grundsätzliches__
Querungsaufkommen und -bedarfe für den Fußverkehr ergeben sich insbesondere aus den umliegenden Nutzungen: Wohnbebauung, eine Kita (Flemingstraße) und die Entwicklungsfläche „Pandion Ville“ (insbes. Wohnen, Kita und Jugendzentrum) kennzeichnen die Umgebung, im weiteren Umfeld sind auch die Rochusschule und das Zentrum Duisdorf als relevante Start- und Zielorte zu berücksichtigen.
Auf dem Fontainengraben verkehren ca. 6.622 Kfz am Tag (siehe Zählungen 15.11.2022) sowie 4 Buslinien mit ca. 12 Bussen / Stunde (in der HVZ).
__Mögliche Standorte für Querungen__
In einem Ortstermin wurden drei mögliche Standorte für Querungen identifiziert (siehe Anlage 1). Im Folgenden werden die Argumente für und gegen die entsprechenden Standorte aufgezeigt.
Standort 1: Höhe Fontainengraben 22; Straßenraumquerschnitt: 9, 3 m
Für diesen Standort sprechen
_Gekürzt._