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Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

221550 · 2022-08-25 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

In der Ratssitzung am 07.02.2019 ( __1811565__ ) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln. Seitdem wurden seitens der Verwaltung eine Vielzahl von Recherchen und Abstimmungsgesprächen geführt.

Um ein Geschäftsmodell und eine passende Struktur für die Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln und der Politik zur Beratung vorzuschlagen, sind eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen zu klären. Diese werden nun mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens aufgearbeitet. Hierfür wurde unter mehreren Anbietern die Kanzlei Hogan Lovells International LLP in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH ausgewählt.

Im Einzelnen sind u.a. folgende Fragenkomplexe zu klären:

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-12-01 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 01.12.2022

1.1 BBB-Anfrage: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen zur Kenntnis genommen

221550-01

Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen und hat folgende Fragestellung:

  1. Wann sind die in der Mitteilung der Oberbürgermeisterin benannten Firmen

mit welchem Zeithorizont beauftragt worden?

  1. Welche Vorgaben wurden den Unternehmen insbesondere hinsichtlich

a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums, Belegungsrechte etc., b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates (Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.) gemacht?

  1. Sind die vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen zu den Ziffern 1 – 6

in DS 1811565EB4 ausnahmslos in die Beauftragung eingeflossen und wenn nein, welche sind nicht beauftragt worden und aus welchem Grund?

  1. Aus welchen Gründen hat die Oberbürgermeisterin abweichend von dem von

CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP in seiner Endfassung initiierten Ratsbeschluss zu Ziffer 7 (DS 1811565AA3) vor Auswahl der Beratungsunternehmen keine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der planungs- und wirtschaftsp

_Gekürzt (1698 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:33707?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221550-01 BBB-Anfrage: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

Sachverhalt

In ihrer Mitteilung DS __221550__ führt die Oberbürgermeisterin folgendes aus:

„In der Ratssitzung am 07.02.2019 ( __1811565__ ) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln. Seitdem wurden seitens der Verwaltung eine Vielzahl von Recherchen und Abstimmungsgesprächen geführt.

Um ein Geschäftsmodell und eine passende Struktur für die Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln und der Politik zur Beratung vorzuschlagen, sind eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen zu klären. Diese werden nun mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens aufgearbeitet. Hierfür wurde unter mehreren Anbietern die Kanzlei Hogan Lovells International LLP in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH ausgewählt.

Im Einzelnen sind u.a. folgende Fragenkomplexe zu klären:

· Gesellschaftsrechtliche Struktur und Stellung im Konzern Stadt

· Marktanalyse (vorgeschrieben nach GO NRW)

· Satzungszwe

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Wann sind die in der Mitteilung der Oberbürgermeisterin benannten Firmen mit welchem Zeithorizont beauftragt worden?
  1. Welche Vorgaben wurden den Unternehmen insbesondere hinsichtlich

a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums, Belegungsrechte etc.,

b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates (Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.) gemacht?

  1. Sind die vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen zu den Ziffern 1 – 6 in DS __1811565EB4__ ausnahmslos in die Beauftragung eingeflossen und wenn nein, welche sind nicht beauftragt worden und aus welchem Grund?
  1. Aus welchen Gründen hat die Oberbürgermeisterin abweichend von dem von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP in seiner Endfassung initiierten Ratsbeschluss zu Ziffer 7 (DS __1811565AA3__ ) vor Auswahl der Beratungsunternehmen keine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der planungs- und wirtschaftspolitischen Sprecherinnen/Sprecher für die Dauer der konzeptionellen Phase eingerichtet?
  1. Welche Zwischenergebnisse liegen der Oberbü

_Gekürzt._

221550-02 ST BBB-Anfrage: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen

Sachverhalt

Zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion (DS 221550-01) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Wann sind die in der Mitteilung der Oberbürgermeisterin benannten Firmen mit welchem Zeithorizont beauftragt worden?

Antwort: Die Beauftragung erfolgte am 18. Juli 2022. Eine konkrete Frist wurde nicht vereinbart. Ein Vorliegen von Ergebnissen ist für das erste Quartal 2023 angestrebt.

  1. Welche Vorgaben wurden den Unternehmen insbesondere hinsichtlich

a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums, Belegungsrechte etc.,

b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates (Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.) gemacht?

Antwort: Es wurden keine Zielvorgaben in der o.g. Detailtiefe beauftragt, da die Berater gerade die Aufgabe haben, in dem Rahmen der vom Ratsbeschluss genannten Ziele Fakten zu klären und Vorschläge zu unterbreiten.

  1. Sind die vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen zu den Ziffern 1 – 6 in DS 1811565EB4 ausnahmslos in die Beauftragung eingeflossen und wenn nein, welche sind nicht beauftragt worden und aus welchem Grund?

Antwort: Es werden alle vom Ratsbeschluss genannten Ziele in die Begutachtung einfließen.

  1. A

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion (DS 221550-01) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Wann sind die in der Mitteilung der Oberbürgermeisterin benannten Firmen mit welchem Zeithorizont beauftragt worden?

Antwort: Die Beauftragung erfolgte am 18. Juli 2022. Eine konkrete Frist wurde nicht vereinbart. Ein Vorliegen von Ergebnissen ist für das erste Quartal 2023 angestrebt.

  1. Welche Vorgaben wurden den Unternehmen insbesondere hinsichtlich

a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums, Belegungsrechte etc.,

b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates (Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.) gemacht?

Antwort: Es wurden keine Zielvorgaben in der o.g. Detailtiefe beauftragt, da die Berater gerade die Aufgabe haben, in dem Rahmen der vom Ratsbeschluss genannten Ziele Fakten zu klären und Vorschläge zu unterbreiten.

  1. Sind die vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen zu den Ziffern 1 – 6 in DS 1811565EB4 ausnahmslos in die Beauftragung eingeflossen und wenn nein, welche sind nicht beauftragt worden und aus welchem Grund?

Antwort: Es werden alle vom Ratsbeschluss genannten Ziele in die Begutachtung einfließen.

  1. A

_Gekürzt._

221550-03 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH

Sachverhalt

In der Ratssitzung am 07.02.2019 ( __1811565__ ) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln. Seitdem wurden seitens der Verwaltung eine Vielzahl von Recherchen und Abstimmungsgesprächen geführt.

Mit Hilfe der externen Beratungsunternehmen Hogan Lovells International LLP in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH wurden rechtliche Fragenkomplexe geklärt und ein Satzungsentwurf erstellt.

__Inhaltlich ergeben sich auf Basis des Gutachtens der Berater die folgenden Eckpunkte für eine Bonner Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG): __

Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, nachhaltigen und klimaverträglichen Entwicklung der Grundstücke und des baulichen Bestands auf dem Gemeindegebiet der Bundesstadt Bonn und der Versorgung der Bundesstadt Bonn mit nachhaltigem, klimaverträglichem und barrierefreiem Wohn- und Gewerberaum. Hierzu übernimmt die Gesellschaft für die Bundesstadt Bonn insbesondere für geeignete im Eigentum der Bund

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt der Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH zur Gründung einer gemeinsamen Stadtentwicklungsgesellschaft unter Berücksichtigung der aufgeführten Eckpunkte zu.

221550-04 ST Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH

Sachverhalt

Zur Beschlussvorlage 221550-03 "Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH" wurde ein Fragenkatalog aus der Politik eingereicht.

Es ist vorab darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Beschlussvorlage um einen ersten Schritt in Richtung Gesellschaftsgründung handelt. Es werden Eckpunkte und ein Austausch mit den Stadtwerken Bonn GmbH (SWB) vorgeschlagen. Weitere Details sind im Rahmen dieser Gespräche oder im Rahmen der operativen Tätigkeit zu klären. Der Beschluss dient der Verwaltung als Auftrag, gemeinsam mit den SWB die notwendigen Klärungen bis hin zu einer Gründung der Gesellschaft herbeizuführen. Der Rat wird final noch über die Gründung der Gesellschaft zu befinden haben.

Die Verwaltung nimmt zu folgenden Fragen aus der Politik Stellung:

  1. Hat die Stadt neben dem Musterquartier Rosenfeld bereits weitere Flächen für eine zukünftige Entwicklung identifiziert?

Weitere Flächen wurden noch nicht identifiziert. Das Projekt Rosenfeld wurde aufgegriffen, um den Business Case anhand eines konkreten Startprojektes zu entwickeln.

  1. Soll die SEG während der Umsetzung des Startprojekts aktiv neue Flächen identifizieren? Reich

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

im Einzelfall bzw. im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes zu prüfen, ob Liegenschaften hierfür in Frage kommen.

221550-05 AA FDP-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen; hier: Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbHAntrag zur Vorlage 221550

Sachverhalt

In seinem damaligen Beschluss hatte der Rat die Gründung der Gesellschaft bereits für die zweite Jahreshälfte 2019 beabsichtigt. Es ist vollkommen unverständlich, warum mehr als vier Jahre vergehen mussten, bevor dem Rat eine Beschlussvorlage vorgelegt wird, mit dem einer Zusammenarbeit mit den SWB zugestimmt werden soll. Dieser Auftrag war schon in Ziffer 1 des Ratsbeschlusses aus Februar 2019 enthalten.

Die in der Vorlage dargelegten Eckpunkte für die Gründung der Gesellschaft sowie das als erstes Projekt genannte Baugebiet „Am Rosenfeld“ lassen zudem befürchten, dass dem damaligen Willen des Rates nicht entsprochen wird. Ziel war es – dem Vorbild Kölns folgend – eine Gesellschaft zu schaffen, die Flächen mit gesamtstädtischer Bedeutung entwickelt und die insbesondere auch interkommunal wirkt. Nicht Wille des Rates war es damals, eine Gesellschaft zu gründen, die Neubaugebiete im Hinblick auf grundsätzlich wünschenswerte Ziele (bezahlbares und klimafreundliches Wohnen) entwickelt. Diese Ziele können auch durch bauplanungsrechtliche Vorgaben an private Bauträger erreicht werden. Auch sollte es nicht Aufgabe der Gesellschaft sein, die Sanierung von städtischen Liegenschaften zu be

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird mit folgenden Maßgaben beschlossen:

Entsprechend des der Gründung der Gesellschaft zugrunde liegenden Ratsbeschluss vom 07.02.2019 (Drs. 1811565-AA3) entwickelt die neu zu gründende Stadtentwicklungsgesellschaft vorrangig Flächen, die eine strategische Bedeutung für die Stadt haben. Auch die Bodenbevorratungspolitik wird mit einer gesamtstädtischen Perspektive ausgerichtet. Zudem wird die Arbeit der Gesellschaft insbesondere auch interkommunal angelegt. Für die Projektentwicklung in Frage kommen potenzielle Gewerbeflächen, die ggfs. gemeinsam mit Anliegerkommunen entwickelt werden, aber auch freiwerdende Flächen in zentraler städtischer Lage (Landesbehördenhaus, Ermelkeilkaserne), nicht dagegen eng abgrenzbare Neubaugebiete für Wohnbebauung, die besser und schneller durch private Bauträger entwickelt werden können.

221550-06 AA Koalitions-Änderungsantrag - Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres VorgehenAntrag zur Vorlage 221550

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

Der vorhandene Beschlusstext wird zu Nr. 1. Es werden folgende weitere Nummern angefügt:

  1. Den Stadtwerken Bonn GmbH wird eine Beteiligung an der Gesellschaft angeboten. Die konkrete Höhe der Beteiligung wird im Rahmen der zu führenden Gespräche eruiert. Das Ergebnis der Gespräche soll bis zum 31. Oktober 2023 beschlussreif dargestellt werden.
  1. Als Betriebskostenzuschuss gewährt die Stadt Bonn die Finanzierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung und zwei weiterer Vollzeitstellen für Mitarbeitende. Der Personalschlüssel soll, entsprechend des weiteren Projektaufkommens, angepasst werden.
  1. Zur weiteren politischen Begleitung wird bis zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft die Politik regelmäßig einbezogen, die Verwaltung macht hierzu einen Vorschlag zum Verfahren. Darüber hinaus berichtet sie regelmäßig im Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen über den aktuellen Stand der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft.

Der Satz zur Beteiligungsquote „Es wird eine Beteiligungsquote von 60% (Stadt Bonn) und 40% (SWB) empfohlen.“ wird gestrichen, das ergibt sich aus dem neu hinzugefügten Punkt 2.

221550-07 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; SEG GmbH

Sachverhalt

Vorlage wird nachgereicht.

Beschlussvorschlag

Vorlage wird nachgereicht.

221550-08 ST Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; SEG GmbH

Sachverhalt

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SEG GmbH) sowie dem beigefügten Satzungsentwurf zu, der eine Beteiligung der Bundesstadt Bonn i.H.v. 74,9% sowie einer Beteiligung der SWB GmbH i.H.v. 25,1% vorsieht.
  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn ermächtigt die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH dem Beitritt zuzustimmen, insofern der Aufsichtsrat der SWB GmbH diesen zuvor empfohlen hat.
  1. Der Rat entsendet als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SEG GmbH Herrn Folke große Deters.
  1. Der Rat entsendet als Verwaltungsvertreter im Aufsichtsrat der SEG GmbH Herrn Stadtbaurat Helmut Wiesner.

Der Rat entsendet folgende weitere 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der SEG:

a. ___________________________________

b. ___________________________________

c. ___________________________________

d. ___________________________________

  1. Der Rat stimmt der Einsetzung als kommissarischen Geschäftsführer mit Herrn Kerim Abulzahab (Abteilungsleiter Liegenschaften im Amt für Wirtschaftsförderung) zu.

Begründung:

zu 1.

a) Satzung und Unternehmensgegenstand

Am 13.06.2023 (DS2215

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SEG GmbH) sowie dem beigefügten Satzungsentwurf zu, der eine Beteiligung der Bundesstadt Bonn i.H.v. 74, 9% sowie einer Beteiligung der SWB GmbH i.H.v. 25, 1% vorsieht.
  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn ermächtigt die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH dem Beitritt zuzustimmen, insofern der Aufsichtsrat der SWB GmbH diesen zuvor empfohlen hat.
  1. Der Rat entsendet als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SEG GmbH Herrn Folke große Deters.
  1. Der Rat entsendet als Verwaltungsvertreter im Aufsichtsrat der SEG GmbH Herrn Stadtbaurat Helmut Wiesner.

Der Rat entsendet folgende weitere 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der SEG:

a. ___________________________________

b. ___________________________________

c. ___________________________________

d. ___________________________________

  1. Der Rat stimmt der Einsetzung als kommissarischen Geschäftsführer mit Herrn Kerim Abulzahab (Abteilungsleiter Liegenschaften im Amt für Wirtschaftsförderung) zu.

Begründung: zu 1. a) Satzung und Unternehmensgegenstand

Am 13.06

_Gekürzt._

Begründung

**

zu 1.

a) Satzung und Unternehmensgegenstand

Am 13.06.2023 (DS221550-03) hat der Rat der Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH (SWB) zur Gründung einer gemeinsamen Stadtentwicklungsgesellschaft unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Eckpunkte und unter Maßgaben zugestimmt.

Das Ergebnis der Gespräche und Abstimmungen innerhalb verschiedener Arbeitsgruppen bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Stadt Bonn und SWB ist der beiliegende Satzungsentwurf einer SEG GmbH. Verwaltungsseitig waren Vertreter des Dezernates III, des Planungsamtes, des Amtes für Wirtschaftsförderung, des Personalamtes sowie des Dezernates der Oberbürgermeisterin beteiligt.

Der Satzungsentwurf gestaltet die Eckpunkte näher aus, die der Rat am 13.06.2023 (DS221550-03) beschlossen hat. Ferner enthält er Regelungen zu den bisher offenen Fragen

__Im Einzelnen: __

Gegenstand des Unternehmens soll nach § 2 des Satzungsentwurfs der SEG GmbH „die Förderung der wirtschaftlichen, nachhaltigen und klimaverträglichen Entwicklung von städtischen Liegenschaften (Grundstücke und baulicher Bestand) auf dem G

_Gekürzt._

221550-09 ST Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; SEG GmbHProjekt NQB

Stellungnahme der Verwaltung

I. Anpassung des Satzungsentwurfs

Ergänzend zur Beschlussvorlage zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft ( __221550-08 ST__ ) ist ein aktualisierter Satzungsentwurf mit drei von der Bezirksregierung Köln angeregten Änderungen beigefügt. Die vorliegende Fassung ist mit den Stadtwerken Bonn abgestimmt:

  1. In § 2 Abs. 1 letzter Satz des Entwurfs wurden die Aufgaben der Gesellschaft noch unter den Vorbehalt des "Rahmens zulässiger wirtschaftlicher Betätigung" gestellt. Dies stellt einen dynamischen Verweis zur Gemeindeordnung NRW dar, um auf rechtliche Entwicklungen reagieren zu können.
  1. § 7 Abs. 2 des Entwurfs ist noch präziser auf die Formulierung der Gemeindeordnung zur Entsendung von Ratsmitgliedern in Aufsichtsgremien angepasst worden.
  1. § 18 des Entwurfs mit einem Hinweis auf das Transparenzgesetz NRW wurde gestrichen, da eine inhaltsgleiche Regelung in § 16 Abs. 3 des Entwurfs besteht.

II. Weiterere Beschlusspunkte/Ergänzung zu Vorlage DS __221550-08 ST__

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn sollte in Anlehnung an die Präzisierung des § 7 Ab

_Gekürzt._

221550-10 AA Koalitionsänderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres VorgehenAntrag zur Vorlage 221550 - Aufsichtsrat

Sachverhalt

Die Erhöhung der Anzahl der politischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat soll eine größere Einbindung der Politik sicherstellen, da die berührten Fragen der Stadtentwicklung auf ein breites gesellschaftliches Interesse stoßen und im Aufsichtsrat ein deutlicheres Übergewicht der durch Wahlen legitimierten Vertreter*innen herrschen soll.

Beschlussvorschlag

Der Rat entsendet sieben Vertreter*innen in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft, der entsprechend auf zehn Mitglieder vergrößert wird.

221550-11 AA CDU-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres VorgehenAntrag zur Vorlage 221550

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Mit der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH soll folgendes beachtet werden:

  1. Die Ausrichtung der Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH soll mindestens perspektivisch interkommunal möglich sein.
  1. Die SEG GmbH könnte sich an der Struktur des Projektes NEILA des Regionalen Arbeitskreises Bonn/Rhein-Sieg/ Ahrweiler ausrichten.
  1. Die SEG GmbH soll eine eigenständige wirtschaftende und bilanzierende Einheit werden.

221550-12 ST Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; hier: Beantwortung von Fragen und Vergrößerung des Aufsichtsrates

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf Grundlade des Beratungsergebnisses der vorberatenden Gremien (zusammengefasst im Beschlussauszug des Hauptausschusses, vgl. ebenfalls 221550-10 AA), wird die als Anlage beigefügte angepasste Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Des Weiteren werden im Folgenden inhaltliche Anfragen beantwortet:

1.) Mit welchen Kosten und haushalterischen Auswirkungen für die Stadt und die SEG wäre eine Übertragung derjenigen Grundstücksteile des Rosenfelds verbunden, die für eine Bebauung vorgesehen sind (also z.B. ohne „Grünes C“)?

Zunächst wird auf die Ausführungen aus dem Gutachten verwiesen (S. 8; als Anlage unter __DS221550-03__ ).

„Übertragung der Grundstücke auf die SEG Bonn

Bilanzielle Folgen in der SEG Bonn:

Die Grundstücke würden bei der SEG Bonn im Anlagevermögen bilanziert. Sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt, wird sich die Kapitalrücklage der SEG Bonn um den Wert des übertragenen Reinvermögens erhöhen. Allerdings würde die Übertragung der Grundstücke notarielle Beurkundungen und Eintragungen im Grundbuch erfordern, die zu einem Au

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf Grundlade des Beratungsergebnisses der vorberatenden Gremien (zusammengefasst im Beschlussauszug des Hauptausschusses, vgl. ebenfalls 221550-10 AA), wird die als Anlage beigefügte angepasste Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Des Weiteren werden im Folgenden inhaltliche Anfragen beantwortet:

1.) Mit welchen Kosten und haushalterischen Auswirkungen für die Stadt und die SEG wäre eine Übertragung derjenigen Grundstücksteile des Rosenfelds verbunden, die für eine Bebauung vorgesehen sind (also z.B. ohne „Grünes C“)?

Zunächst wird auf die Ausführungen aus dem Gutachten verwiesen (S. 8; als Anlage unter __DS221550-03__ ).

„Übertragung der Grundstücke auf die SEG Bonn

Bilanzielle Folgen in der SEG Bonn:

Die Grundstücke würden bei der SEG Bonn im Anlagevermögen bilanziert. Sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt, wird sich die Kapitalrücklage der SEG Bonn um den Wert des übertragenen Reinvermögens erhöhen. Allerdings würde die Übertragung der Grundstücke notarielle Beurkundungen und Eintragungen im Grundbuch erfordern, die zu einem Au

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

der Verwaltung:

Auf Grundlade des Beratungsergebnisses der vorberatenden Gremien (zusammengefasst im Beschlussauszug des Hauptausschusses, vgl. ebenfalls 221550-10 AA), wird die als Anlage beigefügte angepasste Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Des Weiteren werden im Folgenden inhaltliche Anfragen beantwortet:

1.)

Mit welchen Kosten und haushalterischen Auswirkungen für die Stadt und die SEG wäre eine Übertragung derjenigen Grundstücksteile des Rosenfelds verbunden, die für eine Bebauung vorgesehen sind (also z.B. ohne „Grünes C“)?

Zunächst wird auf die Ausführungen aus dem Gutachten verwiesen (S. 8; als Anlage unter

__DS221550-03__

).

„Übertragung der Grundstücke auf die SEG Bonn

Bilanzielle Folgen in der SEG Bonn:

Die Grundstücke würden bei der SEG Bonn im Anlagevermögen bilanziert. Sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt, wird sich die Kapitalrücklage der SEG Bonn um den Wert des übertragenen Reinvermögens erhöhen. Allerdings würde die Übertragung der Grundstücke notarielle Beurkundungen und Eintragungen im Grundbuch erfordern, die zu einem Aufwand der SEG Bonn führen würden.

Finanzierung

:

_Gekürzt._

221550-13 AA BBB-Änderungsantrag: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stimmt der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SEG GmbH) zu. Die Stadt Bonn wird alleiniger Gesellschafter. Dementsprechend wird der beigefügte Satzungsentwurf (Anlage aus ST09) angepasst und nach Streichung aller darin enthaltenen Abschnitte zu der SWB GmbH übernommen.
  1. Der Rat entsendet als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SEG GmbH Herrn Folke große Deters.
  1. Der Rat entsendet als Verwaltungsvertreter im Aufsichtsrat der SEG GmbH Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Der Rat entsendet sieben Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft, der entsprechend auf acht Mitglieder vergrößert wird.

a. ___________________________________

b. ___________________________________

c. ___________________________________

d. ___________________________________

e. ___________________________________

f. ____________________________________

g. ___________________________________

  1. Der Rat stimmt der Einsetzung als kommissarischen Geschäftsführer mit Herrn Kerim Abulzahab (Abteilungsleiter Liegenschaften im Amt für Wirtschaftsförderung) zu.
  1. Mit der Gründung einer

_Gekürzt._

221550-16 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn GmbH (SEG)

Sachverhalt

Zur Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der SEG entsendet der Rat der Bundesstadt Bonn folgendes neues Mitglied:

Bisheriges Mitglied: Kirsten Walbröl

Neues Mitglied: Marcel Schmitt

Beschlussvorschlag

Zur Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der SEG entsendet der Rat der Bundesstadt Bonn folgendes neues Mitglied:

Bisheriges Mitglied: Kirsten Walbröl

Neues Mitglied: Marcel Schmitt

Begründung

Frau Walbröl hat ihren Rücktritt aus dem Aufsichtsrat der SEG erklärt. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.

__Allgemeines__

Die SEG wurde mit Ratsbeschluss __221550-08 ST__ gegründet. Die Bundesstadt Bonn ist mit 74, 9% und die SWB GmbH mit 25, 1% an der SEG beteiligt. Der Aufsichtsrat besteht aus 10 Mitgliedern. Satzungsgemäß entfallen auf die Bundesstadt Bonn 8 Sitze. Eine Übersicht der Aufsichtsratsmitglieder ist als Anlage beigefügt.

Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Diesbezüglich ist auf die Anlage „Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft“ zu verweisen.

Bei der Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) sind zu beachten.