Originalquelle: ALLRIS-Original
221550 · 2022-08-25 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
In der Ratssitzung am 07.02.2019 ( __1811565__ ) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln. Seitdem wurden seitens der Verwaltung eine Vielzahl von Recherchen und Abstimmungsgesprächen geführt.
Um ein Geschäftsmodell und eine passende Struktur für die Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln und der Politik zur Beratung vorzuschlagen, sind eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen zu klären. Diese werden nun mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens aufgearbeitet. Hierfür wurde unter mehreren Anbietern die Kanzlei Hogan Lovells International LLP in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH ausgewählt.
Im Einzelnen sind u.a. folgende Fragenkomplexe zu klären:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 01.12.2022
1.1 BBB-Anfrage: Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft - Weiteres Vorgehen zur Kenntnis genommen
221550-01
Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen und hat folgende Fragestellung:
mit welchem Zeithorizont beauftragt worden?
a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums, Belegungsrechte etc., b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates (Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.) gemacht?
in DS 1811565EB4 ausnahmslos in die Beauftragung eingeflossen und wenn nein, welche sind nicht beauftragt worden und aus welchem Grund?
CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP in seiner Endfassung initiierten Ratsbeschluss zu Ziffer 7 (DS 1811565AA3) vor Auswahl der Beratungsunternehmen keine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der planungs- und wirtschaftsp
_Gekürzt (1698 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:33707?offset=1200_
Sachverhalt
In ihrer Mitteilung DS __221550__ führt die Oberbürgermeisterin folgendes aus:
„In der Ratssitzung am 07.02.2019 ( __1811565__ ) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln. Seitdem wurden seitens der Verwaltung eine Vielzahl von Recherchen und Abstimmungsgesprächen geführt.
Um ein Geschäftsmodell und eine passende Struktur für die Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln und der Politik zur Beratung vorzuschlagen, sind eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen zu klären. Diese werden nun mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens aufgearbeitet. Hierfür wurde unter mehreren Anbietern die Kanzlei Hogan Lovells International LLP in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH ausgewählt.
Im Einzelnen sind u.a. folgende Fragenkomplexe zu klären:
· Gesellschaftsrechtliche Struktur und Stellung im Konzern Stadt
· Marktanalyse (vorgeschrieben nach GO NRW)
· Satzungszwe
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums, Belegungsrechte etc.,
b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates (Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.) gemacht?
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion (DS 221550-01) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Antwort: Die Beauftragung erfolgte am 18. Juli 2022. Eine konkrete Frist wurde nicht vereinbart. Ein Vorliegen von Ergebnissen ist für das erste Quartal 2023 angestrebt.
a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums, Belegungsrechte etc.,
b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates (Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.) gemacht?
Antwort: Es wurden keine Zielvorgaben in der o.g. Detailtiefe beauftragt, da die Berater gerade die Aufgabe haben, in dem Rahmen der vom Ratsbeschluss genannten Ziele Fakten zu klären und Vorschläge zu unterbreiten.
Antwort: Es werden alle vom Ratsbeschluss genannten Ziele in die Begutachtung einfließen.
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Zur Großen Anfrage der BBB-Fraktion (DS 221550-01) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Antwort: Die Beauftragung erfolgte am 18. Juli 2022. Eine konkrete Frist wurde nicht vereinbart. Ein Vorliegen von Ergebnissen ist für das erste Quartal 2023 angestrebt.
a. des Satzungszweckes in Bezug auf den Anteil geförderten Wohnraums, Belegungsrechte etc.,
b. die gesellschaftsrechtliche Struktur in Bezug auf die Einbindung des Rates (Anzahl der Mitglieder, Weisungsrecht etc.) gemacht?
Antwort: Es wurden keine Zielvorgaben in der o.g. Detailtiefe beauftragt, da die Berater gerade die Aufgabe haben, in dem Rahmen der vom Ratsbeschluss genannten Ziele Fakten zu klären und Vorschläge zu unterbreiten.
Antwort: Es werden alle vom Ratsbeschluss genannten Ziele in die Begutachtung einfließen.
_Gekürzt._
Sachverhalt
In der Ratssitzung am 07.02.2019 ( __1811565__ ) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft zu entwickeln. Seitdem wurden seitens der Verwaltung eine Vielzahl von Recherchen und Abstimmungsgesprächen geführt.
Mit Hilfe der externen Beratungsunternehmen Hogan Lovells International LLP in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbH wurden rechtliche Fragenkomplexe geklärt und ein Satzungsentwurf erstellt.
__Inhaltlich ergeben sich auf Basis des Gutachtens der Berater die folgenden Eckpunkte für eine Bonner Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG): __
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, nachhaltigen und klimaverträglichen Entwicklung der Grundstücke und des baulichen Bestands auf dem Gemeindegebiet der Bundesstadt Bonn und der Versorgung der Bundesstadt Bonn mit nachhaltigem, klimaverträglichem und barrierefreiem Wohn- und Gewerberaum. Hierzu übernimmt die Gesellschaft für die Bundesstadt Bonn insbesondere für geeignete im Eigentum der Bund
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt der Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH zur Gründung einer gemeinsamen Stadtentwicklungsgesellschaft unter Berücksichtigung der aufgeführten Eckpunkte zu.
Sachverhalt
Zur Beschlussvorlage 221550-03 "Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft; Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH" wurde ein Fragenkatalog aus der Politik eingereicht.
Es ist vorab darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Beschlussvorlage um einen ersten Schritt in Richtung Gesellschaftsgründung handelt. Es werden Eckpunkte und ein Austausch mit den Stadtwerken Bonn GmbH (SWB) vorgeschlagen. Weitere Details sind im Rahmen dieser Gespräche oder im Rahmen der operativen Tätigkeit zu klären. Der Beschluss dient der Verwaltung als Auftrag, gemeinsam mit den SWB die notwendigen Klärungen bis hin zu einer Gründung der Gesellschaft herbeizuführen. Der Rat wird final noch über die Gründung der Gesellschaft zu befinden haben.
Die Verwaltung nimmt zu folgenden Fragen aus der Politik Stellung:
Weitere Flächen wurden noch nicht identifiziert. Das Projekt Rosenfeld wurde aufgegriffen, um den Business Case anhand eines konkreten Startprojektes zu entwickeln.
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
im Einzelfall bzw. im Rahmen des operativen Geschäftsbetriebes zu prüfen, ob Liegenschaften hierfür in Frage kommen.
Sachverhalt
In seinem damaligen Beschluss hatte der Rat die Gründung der Gesellschaft bereits für die zweite Jahreshälfte 2019 beabsichtigt. Es ist vollkommen unverständlich, warum mehr als vier Jahre vergehen mussten, bevor dem Rat eine Beschlussvorlage vorgelegt wird, mit dem einer Zusammenarbeit mit den SWB zugestimmt werden soll. Dieser Auftrag war schon in Ziffer 1 des Ratsbeschlusses aus Februar 2019 enthalten.
Die in der Vorlage dargelegten Eckpunkte für die Gründung der Gesellschaft sowie das als erstes Projekt genannte Baugebiet „Am Rosenfeld“ lassen zudem befürchten, dass dem damaligen Willen des Rates nicht entsprochen wird. Ziel war es – dem Vorbild Kölns folgend – eine Gesellschaft zu schaffen, die Flächen mit gesamtstädtischer Bedeutung entwickelt und die insbesondere auch interkommunal wirkt. Nicht Wille des Rates war es damals, eine Gesellschaft zu gründen, die Neubaugebiete im Hinblick auf grundsätzlich wünschenswerte Ziele (bezahlbares und klimafreundliches Wohnen) entwickelt. Diese Ziele können auch durch bauplanungsrechtliche Vorgaben an private Bauträger erreicht werden. Auch sollte es nicht Aufgabe der Gesellschaft sein, die Sanierung von städtischen Liegenschaften zu be
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird mit folgenden Maßgaben beschlossen:
Entsprechend des der Gründung der Gesellschaft zugrunde liegenden Ratsbeschluss vom 07.02.2019 (Drs. 1811565-AA3) entwickelt die neu zu gründende Stadtentwicklungsgesellschaft vorrangig Flächen, die eine strategische Bedeutung für die Stadt haben. Auch die Bodenbevorratungspolitik wird mit einer gesamtstädtischen Perspektive ausgerichtet. Zudem wird die Arbeit der Gesellschaft insbesondere auch interkommunal angelegt. Für die Projektentwicklung in Frage kommen potenzielle Gewerbeflächen, die ggfs. gemeinsam mit Anliegerkommunen entwickelt werden, aber auch freiwerdende Flächen in zentraler städtischer Lage (Landesbehördenhaus, Ermelkeilkaserne), nicht dagegen eng abgrenzbare Neubaugebiete für Wohnbebauung, die besser und schneller durch private Bauträger entwickelt werden können.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Der vorhandene Beschlusstext wird zu Nr. 1. Es werden folgende weitere Nummern angefügt:
Der Satz zur Beteiligungsquote „Es wird eine Beteiligungsquote von 60% (Stadt Bonn) und 40% (SWB) empfohlen.“ wird gestrichen, das ergibt sich aus dem neu hinzugefügten Punkt 2.
Sachverhalt
Vorlage wird nachgereicht.
Beschlussvorschlag
Vorlage wird nachgereicht.
Sachverhalt
Der Rat entsendet folgende weitere 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der SEG:
a. ___________________________________
b. ___________________________________
c. ___________________________________
d. ___________________________________
Begründung:
zu 1.
a) Satzung und Unternehmensgegenstand
Am 13.06.2023 (DS2215
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Rat entsendet folgende weitere 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der SEG:
a. ___________________________________
b. ___________________________________
c. ___________________________________
d. ___________________________________
Begründung: zu 1. a) Satzung und Unternehmensgegenstand
Am 13.06
_Gekürzt._
Begründung
**
zu 1.
a) Satzung und Unternehmensgegenstand
Am 13.06.2023 (DS221550-03) hat der Rat der Aufnahme von Gesprächen mit den Stadtwerken Bonn GmbH (SWB) zur Gründung einer gemeinsamen Stadtentwicklungsgesellschaft unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Eckpunkte und unter Maßgaben zugestimmt.
Das Ergebnis der Gespräche und Abstimmungen innerhalb verschiedener Arbeitsgruppen bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Stadt Bonn und SWB ist der beiliegende Satzungsentwurf einer SEG GmbH. Verwaltungsseitig waren Vertreter des Dezernates III, des Planungsamtes, des Amtes für Wirtschaftsförderung, des Personalamtes sowie des Dezernates der Oberbürgermeisterin beteiligt.
Der Satzungsentwurf gestaltet die Eckpunkte näher aus, die der Rat am 13.06.2023 (DS221550-03) beschlossen hat. Ferner enthält er Regelungen zu den bisher offenen Fragen
__Im Einzelnen: __
Gegenstand des Unternehmens soll nach § 2 des Satzungsentwurfs der SEG GmbH „die Förderung der wirtschaftlichen, nachhaltigen und klimaverträglichen Entwicklung von städtischen Liegenschaften (Grundstücke und baulicher Bestand) auf dem G
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
I. Anpassung des Satzungsentwurfs
Ergänzend zur Beschlussvorlage zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft ( __221550-08 ST__ ) ist ein aktualisierter Satzungsentwurf mit drei von der Bezirksregierung Köln angeregten Änderungen beigefügt. Die vorliegende Fassung ist mit den Stadtwerken Bonn abgestimmt:
II. Weiterere Beschlusspunkte/Ergänzung zu Vorlage DS __221550-08 ST__
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Erhöhung der Anzahl der politischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat soll eine größere Einbindung der Politik sicherstellen, da die berührten Fragen der Stadtentwicklung auf ein breites gesellschaftliches Interesse stoßen und im Aufsichtsrat ein deutlicheres Übergewicht der durch Wahlen legitimierten Vertreter*innen herrschen soll.
Beschlussvorschlag
Der Rat entsendet sieben Vertreter*innen in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft, der entsprechend auf zehn Mitglieder vergrößert wird.
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Mit der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH soll folgendes beachtet werden:
Sachverhalt
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Grundlade des Beratungsergebnisses der vorberatenden Gremien (zusammengefasst im Beschlussauszug des Hauptausschusses, vgl. ebenfalls 221550-10 AA), wird die als Anlage beigefügte angepasste Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Des Weiteren werden im Folgenden inhaltliche Anfragen beantwortet:
1.) Mit welchen Kosten und haushalterischen Auswirkungen für die Stadt und die SEG wäre eine Übertragung derjenigen Grundstücksteile des Rosenfelds verbunden, die für eine Bebauung vorgesehen sind (also z.B. ohne „Grünes C“)?
Zunächst wird auf die Ausführungen aus dem Gutachten verwiesen (S. 8; als Anlage unter __DS221550-03__ ).
„Übertragung der Grundstücke auf die SEG Bonn
Bilanzielle Folgen in der SEG Bonn:
Die Grundstücke würden bei der SEG Bonn im Anlagevermögen bilanziert. Sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt, wird sich die Kapitalrücklage der SEG Bonn um den Wert des übertragenen Reinvermögens erhöhen. Allerdings würde die Übertragung der Grundstücke notarielle Beurkundungen und Eintragungen im Grundbuch erfordern, die zu einem Au
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Grundlade des Beratungsergebnisses der vorberatenden Gremien (zusammengefasst im Beschlussauszug des Hauptausschusses, vgl. ebenfalls 221550-10 AA), wird die als Anlage beigefügte angepasste Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Des Weiteren werden im Folgenden inhaltliche Anfragen beantwortet:
1.) Mit welchen Kosten und haushalterischen Auswirkungen für die Stadt und die SEG wäre eine Übertragung derjenigen Grundstücksteile des Rosenfelds verbunden, die für eine Bebauung vorgesehen sind (also z.B. ohne „Grünes C“)?
Zunächst wird auf die Ausführungen aus dem Gutachten verwiesen (S. 8; als Anlage unter __DS221550-03__ ).
„Übertragung der Grundstücke auf die SEG Bonn
Bilanzielle Folgen in der SEG Bonn:
Die Grundstücke würden bei der SEG Bonn im Anlagevermögen bilanziert. Sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt, wird sich die Kapitalrücklage der SEG Bonn um den Wert des übertragenen Reinvermögens erhöhen. Allerdings würde die Übertragung der Grundstücke notarielle Beurkundungen und Eintragungen im Grundbuch erfordern, die zu einem Au
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
der Verwaltung:
Auf Grundlade des Beratungsergebnisses der vorberatenden Gremien (zusammengefasst im Beschlussauszug des Hauptausschusses, vgl. ebenfalls 221550-10 AA), wird die als Anlage beigefügte angepasste Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Des Weiteren werden im Folgenden inhaltliche Anfragen beantwortet:
1.)
Mit welchen Kosten und haushalterischen Auswirkungen für die Stadt und die SEG wäre eine Übertragung derjenigen Grundstücksteile des Rosenfelds verbunden, die für eine Bebauung vorgesehen sind (also z.B. ohne „Grünes C“)?
Zunächst wird auf die Ausführungen aus dem Gutachten verwiesen (S. 8; als Anlage unter
).
„Übertragung der Grundstücke auf die SEG Bonn
Bilanzielle Folgen in der SEG Bonn:
Die Grundstücke würden bei der SEG Bonn im Anlagevermögen bilanziert. Sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt, wird sich die Kapitalrücklage der SEG Bonn um den Wert des übertragenen Reinvermögens erhöhen. Allerdings würde die Übertragung der Grundstücke notarielle Beurkundungen und Eintragungen im Grundbuch erfordern, die zu einem Aufwand der SEG Bonn führen würden.
Finanzierung
:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Rat entsendet sieben Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft, der entsprechend auf acht Mitglieder vergrößert wird.
a. ___________________________________
b. ___________________________________
c. ___________________________________
d. ___________________________________
e. ___________________________________
f. ____________________________________
g. ___________________________________
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zur Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der SEG entsendet der Rat der Bundesstadt Bonn folgendes neues Mitglied:
Bisheriges Mitglied: Kirsten Walbröl
Neues Mitglied: Marcel Schmitt
Beschlussvorschlag
Zur Vertretung der Bundesstadt Bonn im Aufsichtsrat der SEG entsendet der Rat der Bundesstadt Bonn folgendes neues Mitglied:
Bisheriges Mitglied: Kirsten Walbröl
Neues Mitglied: Marcel Schmitt
Begründung
Frau Walbröl hat ihren Rücktritt aus dem Aufsichtsrat der SEG erklärt. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.
__Allgemeines__
Die SEG wurde mit Ratsbeschluss __221550-08 ST__ gegründet. Die Bundesstadt Bonn ist mit 74, 9% und die SWB GmbH mit 25, 1% an der SEG beteiligt. Der Aufsichtsrat besteht aus 10 Mitgliedern. Satzungsgemäß entfallen auf die Bundesstadt Bonn 8 Sitze. Eine Übersicht der Aufsichtsratsmitglieder ist als Anlage beigefügt.
Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Diesbezüglich ist auf die Anlage „Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft“ zu verweisen.
Bei der Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern für städtische Beteiligungsgesellschaften sind die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) sind zu beachten.