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Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf

221617 · 2022-09-27 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Ziel, auf der städtischen Fläche „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf eine wohnbauliche Entwicklung, bei Bedarf ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung, zu ermöglichen, wird zugestimmt.
  2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6924-2 „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ erfolgt im Vollverfahren mit Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 (1) BauGB wird durchgeführt.
  3. Die Verwaltung lässt ein städtebauliches Konzept entwickeln, welches den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt. Dabei ist die Vielfältigkeit für unterschiedliche Nutzergruppen vor allem im geförderten Wohnungsbau und die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den angrenzenden Quartieren zu berücksichtigen.
  4. Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität bearbeitet.

Beschlussvorschlag

  1. Dem Ziel, auf der städtischen Fläche „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf eine wohnbauliche Entwicklung, bei Bedarf ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung, zu ermöglichen, wird zugestimmt.
  2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6924-2 „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ erfolgt im Vollverfahren mit Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 (1) BauGB wird durchgeführt.
  3. Die Verwaltung lässt ein städtebauliches Konzept entwickeln, welches den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt. Dabei ist die Vielfältigkeit für unterschiedliche Nutzergruppen vor allem im geförderten Wohnungsbau und die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den angrenzenden Quartieren zu berücksichtigen.
  4. Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität bearbeitet.

Begründung

Anlass für die Entwicklung der städtischen Flächen

Im Rahmen der Diskussion um eine Wohnbaulandaktivierung zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfes wurde das Bonner Stadtgebiet hinsichtlich bestehender Nachverdichtungspotentiale straßenblockweise überprüft. Die Ergebnisse wurden der Politik mit einem Sachstandsbericht über die ermittelten Wohnbaupotentialflächen vorgelegt (DS-Nr. 190349). Für die ermittelten Flächen wurden einzelne Steckbriefe erstellt, welche die Rahmenbedingungen und Restriktionen darstellen. Hierbei wurden sowohl nicht-städtische als auch städtische Grundstücke betrachtet.

Mit der Ermittlung der Wohnbaupotentialflächen konnten zunächst sechs Flächen identifiziert werden, die sich vollständig in städtischem Eigentum befinden und als grundsätzlich geeignet eingestuft wurden, einen wohnungspolitischen Beitrag zu leisten.

Seit dem Beschluss von 2019 wurden zwei der sechs städtischen Flächen für anderweitige städtische Ziele belegt und können auf absehbare Zeit nicht mehr für eine wohnbauliche Entwicklung herangezogen werden. Dabei handelt es sich um die Flächen an der Peter-Klein-Straße im Bezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, welche gemäß Ratsbeschluss für den

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221617-01 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-MüldorfAntrag zur Vorlage 221617

Sachverhalt

Die Verwaltung führt in ihrer Beschlussvorlage aus, dass das Plangebiet im Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark liege. Derzeit sei das südliche Flurstück des Plangebiets durch den Bebauungsplan Nummer 8 025-12 Mendener Weg als Friedhofsfläche festgesetzt. Die genannten Festsetzungen stünden dem Planvorhaben einer städtebaulichen Entwicklung mit Schaffung von Wohnraum entgegen. Möglichkeiten und Grenzen einer anderweitigen Nutzung (Jugendfarm, Freizeit, ökologisch oder eventuell wohnbaulich) des Plangebiets sollten zunächst ergebnisoffen in einem Prozess der Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage), insbesondere unter dem Aspekt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, politisch diskutiert und in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer Entwicklung der städtischen Fläche „Mendener Weg“ hinter dem Friedhof im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf, durch den Entwurf einer Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bonn insbesondere unter Berücksichtigung des Geltungsbereichs der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wohn-und Wissenschaftspark (WTP I) aufzuzeigen und den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Änderung des Flächennutzungsplans in einer Bürgerversammlung vorzustellen.

221617-02 ST CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf

Sachverhalt

Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag __221617-01 AA__ wie folgt Stellung:

Der Änderungsantrag zielt darauf ab, durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Möglichkeiten einer Entwicklung der städtischen Fläche „Mendener Weg“ aufzuzeigen.

Um ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan einzuleiten, bedarf es einer sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der künftigen Nutzung. Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ohne hinreichend konkretes Ziel (z.B. wohnbauliche Entwicklung) ist demnach nicht möglich.

Der den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorliegende „Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf“ (DS-Nr. __221617__ ) dient genau dazu, die künftige planerische Zielsetzung für die Fläche zu bestimmen. Auf Grundlage eines solchen Beschlusses können dann die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines notwendigen Bebauungsplanes im Parallelverfahren erfolgen.

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag __221617-01 AA__ wie folgt Stellung:

Der Änderungsantrag zielt darauf ab, durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Möglichkeiten einer Entwicklung der städtischen Fläche „Mendener Weg“ aufzuzeigen.

Um ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan einzuleiten, bedarf es einer sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der künftigen Nutzung. Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ohne hinreichend konkretes Ziel (z.B. wohnbauliche Entwicklung) ist demnach nicht möglich.

Der den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorliegende „Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf“ (DS-Nr. __221617__ ) dient genau dazu, die künftige planerische Zielsetzung für die Fläche zu bestimmen. Auf Grundlage eines solchen Beschlusses können dann die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines notwendigen Bebauungsplanes im Parallelverfahren erfolgen.

_Gekürzt._