Originalquelle: ALLRIS-Original
221621 · 2022-10-18 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Das durch die Tourismus & Congress GmbH (T&C) erstellte Nutzungskonzept wurde, wie in der BV Bad Godesberg berichtet, in den vergangenen Monaten durch das von der Verwaltung beauftragte Büro für Baumanagement und Projektsteuerung in ein Raumbuch überführt und um eine Kosten- und Terminprognose sowie Gegenüberstellung von Vergabemodellen ergänzt.
__Erstellung Raumprogramm__
Die Ausarbeitung zum Raumbuch liegt der Verwaltung seit kurzem vor. Das Raumprogramm soll als Planungs- und Auftragsgrundlage für die Architekten und Fachplaner dienen und frühzeitige Festlegungen hinsichtlich Qualitäten und baulichen Anforderungen, insbesondere für die spätere Gastronomie und Veranstaltungsnutzung treffen.
Zunächst wurden zur Untersuchung der Einflussfaktoren Befragungen und Experteninterviews durchgeführt. Es wurden u.a. der ehemalige Pächter, Betreiber, Technikunternehmen, Caterer und Objektplaner befragt sowie Fachexpertisen zu Denkmalschutz und Brandschutz eingeholt.
In mehreren Workshops wurden die Ziele abgesteckt und die einzelnen Raumbereiche durchgesprochen und die Anforderungen geklärt.
Die Ausarbeitung (siehe Anlage 1 der beigefügten Unterlage) zeigt die Festleg
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Das mit langem Verzug mittlerweile vorgelegte Raumprogramm enthält weitreichende Änderungen am bisher vorgesehenen Nutzungskonzept. Zahlreiche Vorschläge erscheinen erwägenswert; an diesen Änderungsvorschlägen wird deutlich, dass das Nutzungskonzept – wie vom SGB mehrfach hervorgehoben – noch keine hinreichend konkrete Grundlage für den anstehenden Umbau der Stadthalle war, da zahlreiche Fragen ungeklärt blieben. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass diese Konkretisierung jetzt endlich erfolgt; dies stellt einen notwendigen Zwischenschritt vor Beginn der Planungsleistungen der Architekten dar, um zu vermeiden, dass auch in diesem denkmalgeschützten Gebäude teure Umplanungen zu einem späten Zeitpunkt aus Politik und/oder Verwaltung verlangt werden. Allerdings hätte dieser Schritt schon längst erfolgen müssen.
Zu Ziff. II.1:
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass sich die Stadtverwaltung um einen realistischen Zeitplan bemüht. Der jetzt vorgelegte Zeitplan erscheint aber mit so viel Sicherheitszuschlägen versehen, dass zu befürchten ist, dass langsamer gebaut wird als möglich. Insbesondere in den Planungs- und Gremienphasen dürfte noch Optimierungspotential liegen.
Ganz zentral für die D
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
I. Erhebung zum ordentlichen TOP:
II. Die Bezirksvertretung möge folgenden Beschluss fassen:
_Gekürzt._
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Eine Antragstellung innerhalb der Antragsfrist war aufgrund der kurzfristigen Bekanntgabe der Mitteilungsvorlage, die weitreichende Änderungen am beschlossenen Nutzungskonzept enthält, nicht möglich. Die Sanierung ist ohnehin massiv in Verzug, weitere Verzögerungen sollten vermieden werden, um einen noch längeren Leerstand der Stadthalle zu vermeiden. Aus diesen Gründen liegt Dringlichkeit vor.
II. Die Bezirksvertretung möge folgenden Beschluss fassen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die Mitteilungsvorlage 221621 wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben.
Der Änderungsantrag 221621-01 AA wird wie folgt ergänzt:
· Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer – insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können
· Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum sinnvoll und möglich ist
Sachverhalt
__Begründung:__
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat die Mitteilungsvorlage der Verwaltung (DS-Nr. 221621) in ihrer Sitzung am 19.10.2022 zur Beschlussvorlage erhoben.
__Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung hatte folgenden Inhalt:__
Das durch die Tourismus & Congress GmbH (T&C) erstellte Nutzungskonzept wurde, wie in der BV Bad Godesberg berichtet, in den vergangenen Monaten durch das von der Verwaltung beauftragte Büro für Baumanagement und Projektsteuerung in ein Raumbuch überführt und um eine Kosten- und Terminprognose sowie Gegenüberstellung von Vergabemodellen ergänzt.
__Erstellung Raumprogramm__
Die Ausarbeitung zum Raumbuch liegt der Verwaltung seit kurzem vor. Das Raumprogramm soll als Planungs- und Auftragsgrundlage für die Architekten und Fachplaner dienen und frühzeitige Festlegungen hinsichtlich Qualitäten und baulichen Anforderungen, insbesondere für die spätere Gastronomie und Veranstaltungsnutzung treffen.
Zunächst wurden zur Untersuchung der Einflussfaktoren Befragungen und Experteninterviews durchgeführt. Es wurden u.a. der ehemalige Pächter, Betreiber, Technikunternehmen, Caterer und Objektplaner befragt sowie Fachexpertisen zu Denkmalschutz und Brandsch
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird mit den Planungen zum Bauvorhaben „Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg“ auf Grundlage der in der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221621 dargestellten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen (Angepasstes Raumkonzept bzw. auf dieser Basis erstelltes Raumbuch, Kosten- und Terminprognosen sowie Untersuchung möglicher Vergabemodelle) fortfahren.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat die Mitteilungsvorlage der Verwaltung (DS-Nr. 221621) in ihrer Sitzung am 19.10.2022 zur Beschlussvorlage erhoben.
__Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung hatte folgenden Inhalt: __
Das durch die Tourismus & Congress GmbH (T&C) erstellte Nutzungskonzept wurde, wie in der BV Bad Godesberg berichtet, in den vergangenen Monaten durch das von der Verwaltung beauftragte Büro für Baumanagement und Projektsteuerung in ein Raumbuch überführt und um eine Kosten- und Terminprognose sowie Gegenüberstellung von Vergabemodellen ergänzt.
__Erstellung Raumprogramm__
Die Ausarbeitung zum Raumbuch liegt der Verwaltung seit kurzem vor. Das Raumprogramm soll als Planungs- und Auftragsgrundlage für die Architekten und Fachplaner dienen und frühzeitige Festlegungen hinsichtlich Qualitäten und baulichen Anforderungen, insbesondere für die spätere Gastronomie und Veranstaltungsnutzung treffen.
Zunächst wurden zur Untersuchung der Einflussfaktoren Befragungen und Experteninterviews durchgeführt. Es wurden u.a. der ehemalige Pächter, Betreiber, Technikunternehmen, Caterer und Objektplaner befragt sowie Fachexpertisen zu Denkmalschutz und Brandschutz eingeholt.
_Gekürzt._
Sachverhalt
Inhalt der Stellungnahme zu 221621-02 AA:
Zu 7.: Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch immer nicht umgesetzten Beschlüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vom 7. Mai 2020 (DS 200424) umgehend umzusetzen, insbesondere durch ·
Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer – insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können
Die Verwaltung hat mit der DS 201479-1 ST mitgeteilt, dass die Stadt Bonn den Vereinen für die Dauer der Schließung der Stadthalle für temporäre Nutzungen Räume zur Verfügung stellen kann. Hierzu wurde auf die Homepage der Stadt Bonn __https://www.bonn.de/temporaere-vermietung__ verwiesen.
Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum sinnvoll und möglich ist
Wie aus der Konkretisierung des Raumprogramms hervorgeht, soll die ehemalige Pächterwohnung dem Restaurant zugeschlagen werden. In diesem Zusammenhang können diese Räume ggf. als Büro genutzt werden.
**Zu 8.: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt die Einrichtung ei
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Inhalt der Stellungnahme zu 221621-02 AA:
Zu 7.: Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch immer nicht umgesetzten Beschlüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vom 7. Mai 2020 (DS 200424) umgehend umzusetzen, insbesondere durch ·
Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer – insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können
Die Verwaltung hat mit der DS 201479-1 ST mitgeteilt, dass die Stadt Bonn den Vereinen für die Dauer der Schließung der Stadthalle für temporäre Nutzungen Räume zur Verfügung stellen kann. Hierzu wurde auf die Homepage der Stadt Bonn __https://www.bonn.de/temporaere-vermietung__ verwiesen.
Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum sinnvoll und möglich ist
Wie aus der Konkretisierung des Raumprogramms hervorgeht, soll die ehemalige Pächterwohnung dem Restaurant zugeschlagen werden. In diesem Zusammenhang können diese Räume ggf. als Büro genutzt werden.
**Zu 8.: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt die Einrichtung ei
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
zu 221621-02 AA:
Zu 7.: Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch immer nicht umgesetzten Beschlüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vom 7. Mai 2020 (DS 200424) umgehend umzusetzen, insbesondere durch ·
Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer – insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können
Die Verwaltung hat mit der DS 201479-1 ST mitgeteilt, dass die Stadt Bonn den Vereinen für die Dauer der Schließung der Stadthalle für temporäre Nutzungen Räume zur Verfügung stellen kann. Hierzu wurde auf die Homepage der Stadt Bonn
__https://www.bonn.de/temporaere-vermietung__
verwiesen.
Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum sinnvoll und möglich ist
Wie aus der Konkretisierung des Raumprogramms hervorgeht, soll die ehemalige Pächterwohnung dem Restaurant zugeschlagen werden. In diesem Zusammenhang können diese Räume ggf. als Büro genutzt werden.
Zu 8.: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt die Einrichtung eines Projektbeirats „Sanierung Stadthalle B
_Gekürzt._
Sachverhalt
Inhalt der Stellungnahme zu 221621-01 AA:
Zu 1.: Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren .
Das Architekturbüro hat einen Vertrag über alle Leistungsphasen, ist aber zunächst mit den Bestandsuntersuchungen beauftragt. Die Fachplaner sind noch zu beauftragen. Erst wenn das gesamte Planungsteam steht, kann noch einmal über Planungszeiträume beraten werden.
Aufgrund der neben der Planung zu erfolgenden Abstimmungen u.a. mit Nutzer, Denkmalschutz, Behindertengemeinschaft sieht die Verwaltung derzeit keine großen Spielräume für eine Beschleunigung im Planungsprozess.
Eine Beschleunigung des Prozesses der politischen Beteiligung ließe sich über ein eigenes Fachgremium „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ erreichen, der alle Kompetenzen und auch Beschlusskompetenzen bündeln und die Beratung in den zahlreichen Gremien ersetzen würde . Dies wäre allerding, noch kommunalrechtlich zu klären.
**Zu 2.: Die Bezirksvertretung stimmt de
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Inhalt der Stellungnahme zu 221621-01 AA:
Zu 1.: Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren .
Das Architekturbüro hat einen Vertrag über alle Leistungsphasen, ist aber zunächst mit den Bestandsuntersuchungen beauftragt. Die Fachplaner sind noch zu beauftragen. Erst wenn das gesamte Planungsteam steht, kann noch einmal über Planungszeiträume beraten werden.
Aufgrund der neben der Planung zu erfolgenden Abstimmungen u.a. mit Nutzer, Denkmalschutz, Behindertengemeinschaft sieht die Verwaltung derzeit keine großen Spielräume für eine Beschleunigung im Planungsprozess.
Eine Beschleunigung des Prozesses der politischen Beteiligung ließe sich über ein eigenes Fachgremium „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ erreichen, der alle Kompetenzen und auch Beschlusskompetenzen bündeln und die Beratung in den zahlreichen Gremien ersetzen würde . Dies wäre allerding, noch kommunalrechtlich zu klären.
**Zu 2.: Die Bezirksvertretung stimmt de
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
zu 221621-01 AA:
Zu 1.: Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren
.
Das Architekturbüro hat einen Vertrag über alle Leistungsphasen, ist aber zunächst mit den Bestandsuntersuchungen beauftragt. Die Fachplaner sind noch zu beauftragen. Erst wenn das gesamte Planungsteam steht, kann noch einmal über Planungszeiträume beraten werden.
Aufgrund der neben der Planung zu erfolgenden Abstimmungen u.a. mit Nutzer, Denkmalschutz, Behindertengemeinschaft sieht die Verwaltung derzeit keine großen Spielräume für eine Beschleunigung im Planungsprozess.
Eine Beschleunigung des Prozesses der politischen Beteiligung ließe sich über ein eigenes Fachgremium „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“
erreichen, der alle Kompetenzen und auch Beschlusskompetenzen bündeln und die Beratung in den zahlreichen Gremien ersetzen würde
. Dies wäre allerding, noch kommunalrechtlich zu klären.
Zu 2.: Die Bezirksvertretung stimmt der weiteren Ausarbeitung der gepla
_Gekürzt._
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
a. die maximale Teilbarkeit vorhandener Säle und Räumlichkeiten
b. den Erhalt der Foyer-Flächen und
c. eine Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche mit Veränderung zu einer Cateringküche inkl. Vollküchenanteil bei der Sanierung der Stadthalle umzusetzen.
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird Bezug genommen auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der DS-Nr.: __221621-03__ zur Konkretisierung des Raumprogramms bei der Stadthalle Bad Godesberg.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.11.2022 hat diese nach ausführlicher Beratung der Vorlage eine von dem Beschlussvorschlag abweichende Anregung auf Basis eines Antrages sowie zweier Änderungsanträge zur Beschlussvorlage getroffen, die in der Sitzung ziffernweise abgestimmt wurde.
Die Verwaltung befindet sich derzeit in der Auswertung der konkreten Beschlusslage und stimmt sich intern ab, wie aufgrund dieser Anregung im Projekt weiter verfahren werden kann.
Aufgrund der Komplexität der Beschlusslage war es leider nicht möglich, bis zur Sitzung des Rates zu den einzelnen Punkten der Anregung der BV Bad Godesberg und deren Auswirkungen auf das Raumprogramm und die weiteren Projektschritte Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung wird daher ihre Schlussfolgerungen aus der Anregung der BV Bad Godesberg bis zur Sitzung der BV am 08.02.2023 in einer Stellungnahme aufbereiten, so dass auf dieser Grundlage ern
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.11.2022 eine Beschlussvorlage zur Konkretisierung des Raumprogramms für die Stadthalle Bad Godesberg eingebracht, die in der Sitzung sehr ausführlich diskutiert worden ist. Die Bezirksvertretung hat im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage über zahlreiche Änderungsanträge beraten und über diese abgestimmt. Um die Gesamtthematik zur Stadthalle Bad Godesberg noch einmal transparent und anschaulich darzustellen und in den Kontext der laufenden Prüfungen und Planungen der Verwaltung zu stellen, werden nachfolgend die bereits getroffenen Entscheidungen, wie sie sich der Verwaltung aufgrund der Beschlusslage aus Mai 2020 darstellen sowie die Anregungen bzw. Prüfaufträge, die sich aus den im November 2022 stattgefundenen Sitzungen der Bezirksvertretung Bad Godesberg ergeben haben, aufgeführt.
Bzgl. der einzelnen Themenfelder rund um die Stadthalle wird nachfolgend der Bearbeitungsstand sowie eine inhaltlich-fachliche Stellungnahme zu den Aufträgen –soweit dies bis dato möglich ist- dargestellt.
A. Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.05.2020 (DS-Nr. [__200424__](https://www.bonn.sitzung-onl
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
a. Die Multifunktionalität und Flexibilität der als Veranstaltungs- und Tagungshalle hat höchste Priorität. Hierzu zählt der Erhalt möglichst aller Räume sowie die Prüfung, möglichst neue Räume zu schaffen, insbesondere für Kleingruppen im Rahmen größerer Veranstaltungen, und die Teilbarkeit des Großen Saals im Interesse weiterer sinnvoller Nutzungsmöglichkeiten. Dazu gehört auch, Möglichkeiten zum weiteren Betrieb von Kegelbahnen und Bierkeller zu prüfen, insbesondere den fehlenden zweiten Fluchtweg herzustellen. Entscheidungen im Raumprogramm zulasten des Veranstaltungsbereichs sind besonders zu begründen.
b. Unter der Bedingung, dass der Veranstaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt wird, ist auch der getrennte Betrieb eines Restaurants vorstellbar. Die Möglichkeit zum gemeinsamen oder getrennten Betrieb soll baulich und technisch vorbereitet werden. Hierzu sind den Gremien verschiedene Varianten vorzulegen.
c. Der separate Betrieb des Trinkpavillons durch Bad Godesberger Vereine soll baulich und technisch
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Bevor weitere Planungen zum gesamten Stadthallenbau angestellt werden, wird schnellstmöglich, spätestens aber bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 31. Mai 2023 abschließend geprüft, ob der Große Saal der Stadthalle erhalten und wenn ja, wie seine Teilbarkeit im Veranstaltungsbetrieb denkmalverträglich hergestellt werden kann. Für den Fall einer Abgängigkeit des großen Saales legt die Oberbürgermeisterin den zuständigen städtischen Gremien bis zur Sommerpause 2023 einen entsprechenden Plan zum Neubau des Bauwerks vor
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Mit dieser Mitteilung geht die Verwaltung gleichzeitig auf die Große Anfrage, Drucksachen-Nr.: 230811, der SPD-Bezirksfraktion Bad Godesberg vom 25.04.2023 ein.
__Diese lautete wie folgt: __
Räume der Stadthalle darzulegen, welche zwingenden
Sicherheitsgründe der Wiedereröffnung entgegenstehen, welche
Bezirksvertretung und Hauptausschuss anstelle des Rats im Frühjahr
2021 beschlossen haben:
a. Brunnensaal
b. Kleiner Saal
c. Karajan-Flügel
d. Restaurant (ohne Bewirtschaftung)
e. Foyer (Teilnutzung).
Dezember 2021 (Büro HZI) vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die
Stadtverwaltung gebeten mitzuteilen, in welchem Abstand von der Giebelwand des Großen Saals die Absperrungen nach den beiden Plänen jeweils verlaufen sollten.
Verlängerung der Außenwand des Kleinen Saals ab, wodurch der zw
_Gekürzt._
Sachverhalt
Nachfolgende Gremienmitglieder werden aus den politischen Gremien der Stadt Bonn benannt:
__Ordentliche Mitglieder__ | __Stellvertretende Mitglieder__
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Nachfolgende Gremienmitglieder werden aus den politischen Gremien der Stadt Bonn benannt:
__Ordentliche Mitglieder__ | __Stellvertretende Mitglieder__
_Gekürzt._
Begründung
__Zu 1. – 4.: __
Um den weiteren Planungsprozess zu begleiten sowie die Vorschläge der Verwaltung bzgl. der am 23.03.2023 festgelegten Rahmenbedingungen zum Raumprogramm für die Stadthalle Bad Godesberg in einem geeigneten Rahmen beraten zu können, legt die Verwaltung unter Bezugnahme auf ihre Mitteilung unter DS-Nr.: __221621-11__ für die Sitzung der BV Bad Godesberg und den Rat und die darin enthaltene Ankündigung hiermit eine Beschlussvorlage zur entsprechenden Einrichtung und Besetzung eines Projektbeirates „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ vor.
Der Projektbeirat soll den gesamten Verfahrensverlauf begleiten und regelmäßig tagen, um sich über den Verfahrensfortschritt auszutauschen und zu gegebener Zeit auch über Entscheidungsalternativen zu beraten.
In Ergänzung der verwaltungsseitig bereits bestehenden Projektsteuerungsstrukturen (ämterübergreifende Projektgruppe – bestehend aus dem Amt 03 und dem SGB) soll der Beirat den Prozess als politisches Vorgremium - in möglichst informeller Weise - begleiten.
Um dies zu ermöglichen, soll der Projektbeirat grundsätzlich __nichtöffentlich__ tagen. E
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bei der Stadthalle Bad Godesberg handelt es sich um einen Bau, dessen Investitions-Kosten bereits nach der ersten Schätzung eine gesamtstädtische Bedeutung erkennen lassen. Daher sollten angesichts der Haushaltslage alle Ratsfraktion verantwortungsvoll auf eine gute Lösung für Bad Godesberg achten, bei der auch der Aspekt der sparsamen Mittelverwendung eine wichtige Rolle spielt.
Beschlussvorschlag
Das Gremium wird auf 12 Mitglieder erweitert.
Die Volt-Fraktion benennt ihren Planungssprecher Frank Fremerey als ordentliches Mitglied.
Sachverhalt
Zur Begründung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Projektbeirat "Sanierung Stadthalle Bad Godesberg" wird um 1 Vertreterin / Vertreter der Behindertengemeinschaft Bonn auf insgesamt 11 Vertreterinnen und Vertreter erweitert.