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Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

221646 · 2022-09-29 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 02.02.2017 (DS 1613393EB11) zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße wird aufgehoben.
  1. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW eine lichtsignalgesteuerte Kreuzung an genannter Stelle zu planen und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  1. Die Führung des Fuß- und Radverkehr soll zum Teil planfrei mittels Tunnelbauwerk unter dem Knotenpunkt sowie in dessen näherer Umgebung erfolgen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planung auf den vorliegenden Grundlagen gemäß Variante 1a zu erarbeiten und ebenfalls vorzustellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 02.02.2017 (DS 1613393EB11) zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße wird aufgehoben.
  1. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW eine lichtsignalgesteuerte Kreuzung an genannter Stelle zu planen und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  1. Die Führung des Fuß- und Radverkehr soll zum Teil planfrei mittels Tunnelbauwerk unter dem Knotenpunkt sowie in dessen näherer Umgebung erfolgen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planung auf den vorliegenden Grundlagen gemäß Variante 1a zu erarbeiten und ebenfalls vorzustellen.

Begründung

Zu 1. und 2.

Mit Beschluss vom 02.02.2017 wurde die Verwaltung beauftragt die Planung eines großen Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße voranzutreiben.

Der Knotenpunkt liegt unmittelbar am Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 8124-24 (Wohnpark II in Vilich-Müldorf) für den derzeit aufgrund diverser Planänderungen die 2. Öffentliche Auslegung vorbereitet wird. Das Plangebiet ermöglicht den Bau von ca. 420 Wohneinheiten. Der Knotenpunkt ist Teil der äußeren Erschließung des Baugebiets, dessen künftiger Kfz-Verkehr zu nahezu 100% über diesen Knoten abgewickelt wird. Aus den Verkehrsuntersuchungen ergibt sich, dass der Knoten in seiner heutigen Ausbauform bis spätestens 2030 nicht mehr ausreichend leistungsfähig betrieben werden kann, selbst wenn das Baugebiet Wohnpark II in seinen Verkehrsauswirkungen nicht mitbetrachtet würde. Daher ist für die Planrechtschaffung des Wohnpark II die Sicherstellung eines leistungsgerechten Ausbaus der äußeren Erschließung unabdingbar.

Aufgrund der vielschichtigen Einflussfaktoren auf die Verkehrsbelastungen im Abschnitt der B56 zwischen AS Vilich und Kautexstraße wurden zunächst in einem iterativen Pro

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221646-01 AA CDU-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ BundesgrenzschutzstraßeAntrag zur Vorlage 221646

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Die CDU-Fraktion spricht sich weiterhin für die in 2017 beschlossene und mit breiter Mehrheit getragene „große Kreisellösung“ aus und beantragt daher:

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2038334

221646-02 AA Koalitions-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ BundesgrenzschutzstraßeAntrag zur Vorlage 221646

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Vorlage wird bis zu nächsten Sitzung vertagt.
  1. Die Verwaltung wird gebeten, bis dahin, zu den nachfolgenden Fragen eine Stellungnahmen abzugeben:
  2. Durch welche konkreten Maßnahmen und insbesondere welche Raumaufteilung des in Variante 1a beschriebenen Tunnels will die Verwaltung sicherstellen, dass sich Fuß- und Radverkehr nicht in dem Tunnel gegenseitig behindern und zum anderen die Akzeptanz des Tunnels fördern?
  1. In Anbetracht der steigenden Kosten und der steigenden Chance von Starkregenereignissen: Inwiefern ist eine Untertunnelung als Bypass für den Fuß- und Radverkehr gegenüber einer Überbauung zu bevorzugen und in welchem Maße?
  1. Wurde in der Verkehrssimulation auch der Rad- und Fußverkehr, der durch die neuen Bewohner des geplanten Wohnpark II in Vilich-Müldorf entstehen würde, berücksichtigt? Gibt es Grund zu der Annahme, dass auch der Rad- und Fußverkehr von der Bundesgrenzschutzstraße Richtung Reinhold-Hagen-Straße perspektivisch zunimmt und deshalb auch mit einer geeigneten Unter- oder Überführung bedacht werden sollte? Hintergrund ist unter anderem, dass dieser Verkehr nach Variante 1 in Zukunft drei statt einer Ampel für diese Strecke überqueren müsst

_Gekürzt._

221646-03 ST Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

Begründung

Die Beschlussvorlage 221646 wurde im Mo Ve vom 23.11.22 mit Maßgabe vertagt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ingenieurbüro sind einige Punkte der Maßgabe nicht ohne eingehende Untersuchung zu beantworten. Insbesondere die Reduktion der Fahrspuren muss im Detail geprüft werden. Hierzu wird die bisherige Verkehrsuntersuchung fortgeschrieben. Eine Beantwortung der Maßgabe sowie eine mögliche Anpassung der Vorzugsvariante wird aus genannten Gründen voraussichtlich in den Märzsitzungen von Mo Ve, BV Beuel und Rat erfolgen (14.03.23, 15.03.23 und 23.03.23). Das Planungsbüro BBW wird dann erneut für Fragen im Ausschuss für Mobilität und Verkehr zur Verfügung stehen.

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird um Vertagung der Vorlage 221646 gebeten.

Begründung:

Die Beschlussvorlage 221646 wurde im Mo Ve vom 23.11.22 mit Maßgabe vertagt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ingenieurbüro sind einige Punkte der Maßgabe nicht ohne eingehende Untersuchung zu beantworten. Insbesondere die Reduktion der Fahrspuren muss im Detail geprüft werden. Hierzu wird die bisherige Verkehrsuntersuchung fortgeschrieben. Eine Beantwortung der Maßgabe sowie eine mögliche Anpassung der Vorzugsvariante wird aus genannten Gründen voraussichtlich in den Märzsitzungen von Mo Ve, BV Beuel und Rat erfolgen (14.03.23, 15.03.23 und 23.03.23). Das Planungsbüro BBW wird dann erneut für Fragen im Ausschuss für Mobilität und Verkehr zur Verfügung stehen.

221646-04 ST Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

Stellungnahme der Verwaltung

Der Mo Ve hat in seiner Sitzung vom 23.11.22 die Vorlage DS 221646 mit Maßgabe vertagt. Insbesondere die Punkte 6 und 7 der Maßgabe bedürfen einer Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung sowie eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW. In einem gemeinsamen Abstimmungstermin am 23.02.23 konnten nicht alle Fragen final geklärt werden. Die Antworten von Straßen.NRW stehen zum Teil noch aus. Daher hat die Verwaltung beschlossen, die Fragen der Maßgabe soweit möglich zu beantworten. Die finalen Ergebnisse der fortgeschriebenen Untersuchung sowie die Rückmeldung von Straßen.NRW werden anschließend in den April-/Mai-Sitzungen vorgestellt.

1. Durch welche konkreten Maßnahmen und insbesondere welche Raumaufteilung des in Variante 1a beschriebenen Tunnels will die Verwaltung sicherstellen, dass sich Fuß- und Radverkehr nicht in dem Tunnel gegenseitig behindern und zum anderen die Akzeptanz des Tunnels fördern?

Zu 1.: Die vorgelegte Variante stellt eine Grobplanung dar. Die Detailplanung wird anschließend Aufschluss über den finalen Querschnitt liefern. Für die möglichen Unterführungen wird sichergestellt, dass grundsätzlich eine problemlose Nutzung durch Fuß- und Radverkehr ge

_Gekürzt._

221646-006 AA BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Stadtrates vom 02.02.2017 (DS 1613393EB11) zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße wird ohne weiteres Verzögern umgesetzt.

221646-07 ST Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

Stellungnahme der Verwaltung

Der ursprünglich für die Sitzung des Mo Ve am 19.04.23 geplante Vortrag durch das Planungsbüro BBW konnte aufgrund technischer Probleme nicht gehalten werden. Daher werden die offenen Fragen zu den Punkten 6 – 8 der Maßgabe vom 23.11.22 mittels einer weiteren ergänzenden Stellungnahme beantwortet.

Zu 6. und 7.:

Weshalb lassen sich die beiden freilaufenden Rechtsabbieger auf die und von der BGS-Straße in keinem Fall vermeiden?

Aufgrund welcher angenommener Fahrzeugzahlen muss die BGS-Straße dreispurig (ab Neubaugebiet, das gemäß Ratsbeschluss einen um 60% abgesenkten Kfz-Anteil haben soll) bzw. vierspurig, kurzzeitig sogar fünfspurig sein?

Im November letzten Jahres wurden die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum vierstreifigen Ausbau der B 56 im Bereich des Knotenpunktsystems B 56 / Bundesgrenzschutzstraße / Kautexstraße unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und geplanter Vorhaben im Umfeld (Erweiterung der Bundespolizei, Gewerbepark Pützchen-Bechlinghoven) sowie mit besonderer Beachtung der Radverkehrsführung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr vorgestellt.

Die beschlossenen Maßgaben führten zur Notwendigkeit die Verkehrsuntersuchung fortzuschreiben. Dabei soll

_Gekürzt._

221646-08 AA Änderungsantrag der Koalition - Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ BundesgrenzschutzstraßeAntrag zur Vorlage 221646

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird durch folgende Formulierung ersetzt:

  1. Der Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 02.02.2017 (DS 1613393EB11) zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenzschutzstraße wird aufgehoben.
  1. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW eine lichtsignalgesteuerte Kreuzung an genannter Stelle zu planen und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  1. Die Führung des Fuß- und Radverkehrs soll zum Teil planfrei mittels Tunnel- oder Brückenbauwerk unter bzw. über dem Knotenpunkt sowie in dessen näherer Umgebung erfolgen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Planung auf den vorliegenden Grundlagen gemäß Variante 1a zu erarbeiten und ebenfalls vorzustellen. Dabei sollen zusätzliche Querungen der B56 gegenüber derer in der Variante 1a für den Fuß- und Radverkehr geprüft werden. Auch Diagonalverbindungen sollen hierfür geprüft werden. Hierbei sind Aspekte der (gefühlten) Sicherheit besonders zu beachten.

Insgesamt ist die Radverkehrsführung Radentscheidskonform umzusetzen.