Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Benennung einer Straße, eines Weges oder eines Platzes nach Rosemarie Keltz

221649 · 2022-09-14 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Ich beantrage, eine Straße, einen Weg oder einen Platz nach Rosemaria Agnes Leonie Keltz geb. Freiin von Loe – kurz Rosemarie Keltz zu benennen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Ich beantrage, eine Straße, einen Weg oder einen Platz nach Rosemaria Agnes Leonie Keltz geb. Freiin von Loe – kurz Rosemarie Keltz zu benennen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-12-01 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 01.12.2022

6.8 Aufnahme des Namens Rosemarie Keltz in die Straßenbenennungsliste ungeändert beschlossen

221649-02

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB ungeändert beschlossen

Empfehlung:

Der Name Rosemarie Keltz wird in die Straßenbenennungsliste aufgenommen.

An der Aussprache beteiligten sich: Stv. Schmitt (BBB), der sein Abstimmungsverhalten erläutert und zu TOP 6.8 und TOP 6.9 (DS-Nr. 221652-02) erklärt, dass er grundsätzlich nicht gegen die Aufnahme der beiden Personen sei, sondern sich gegen die ständige Erweiterung der Straßenbenennungsliste ausspricht.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221649-01 ST Benennung einer Straße, eines Weges oder eines Platzes nach Rosemarie Keltz

Stellungnahme der Verwaltung

Derzeit stehen keine neuen Verkehrsflächen zur Benennung an, sodass in absehbarer Zeit eine konkrete Straßenbenennung nach Rosemarie Keltz nicht realisiert werden kann.

Es besteht aber alternativ die Möglichkeit, den Namen in die vom Rat der Stadt Bonn beschlossene __Straßenbenennungsliste__ aufzunehmen. Diese Liste enthält Vorschläge, die bei Benennungen vorrangig zu berücksichtigen sind. Aktuell umfasst die Liste 97 Vorschläge.

Sofern sich der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger dem Antrag anschließt, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage zur Aufnahme des Namens in die Benennungsliste für den Hauptausschuss, der ein Empfehlungsrecht hat, und für den Rat, der Beschlusskompetenz hat, fertigen.

221649-02 Aufnahme des Namens Rosemarie Keltz in die Straßenbenennungsliste

Sachverhalt

Der Name

Rosemarie Keltz

wird in die Straßenbenennungsliste aufgenommen.

Beschlussvorschlag

Der Name Rosemarie Keltz wird in die Straßenbenennungsliste aufgenommen.

Begründung

Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 die o. g. Empfehlung mit Mehrheit gegen BBB an den Hauptausschuss ausgesprochen. Diese Empfehlung geht zurück auf einen Bürgerantrag vom 14.09.2022, der darauf gerichtet war, eine Verkehrsfläche nach Rosemarie Keltz zu benennen. Da derzeit keine neuen Verkehrsflächen zur Benennung anstehen, besteht in absehbarer Zeit keine Möglichkeit, eine konkrete Benennung zu realisieren, sodass der Name zunächst in die Benennungsliste aufgenommen werden soll.

Über die Aufnahme von Vorschlägen in die vom Rat der Stadt Bonn am 30.10.1985 beschlossene __Straßenbenennungsliste__ entscheidet nach Empfehlung des Hauptausschusses der Rat.

Erläuterung zu o. g. Benennungsvorschlag:

Rosemarie Keltz: 25.05.1922 – 23.04.2021

Sie gehörte 2001 zu den Gründerinnen des Vereins „Ausbildung statt Abschiebung e. V. (AsA)“, der junge Geflüchtete in allen Lebenslagen unterstützt. Bereits lange zuvor hat sie sich für Flüchtlinge und Arbeitsmigranten eingesetzt und ihnen in vielfacher Hinsicht geholfen.

Am 27.07.2011 wurde sie vom Bund

_Gekürzt._