Originalquelle: ALLRIS-Original

Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024

221663 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Die Maßnahmen für 2023 werden grundsätzlich mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung und die Maßnahmen für 2024 zum 01.01.2024 wirksam.

Beschlussvorschlag

Die Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Die Maßnahmen für 2023 werden grundsätzlich mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung und die Maßnahmen für 2024 zum 01.01.2024 wirksam.

Begründung

Die Begründungen zu den Einzelmaßnahmen dieser Stellenplanfortschreibung, aber auch die Ziele, Herausforderungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der notwendigen Stellenentwicklung sind in der Anlage ausführlich dar-gestellt. Dabei wurde hinsichtlich der einzurichtenden Stellen eine weitere Priorisierung vorgenommen, um die Personalkosten – sofern vertretbar – weiter zu reduzieren. Auch dies ist der Anlage zu entnehmen.

Die Stellenplanfortschreibung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221663-01 ST Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Ursprünglich sollte die Stellenplanfortschreibung bereits im September 2022 in die politische Beratung eingebracht werden. Sie wurde zielgerichtet als Paket für diesen Zeitpunkt ausgearbeitet. Im September 2022 erfolgte jedoch die Verschiebung der Haushaltseinbringung und somit auch die der Stellenplanfortschreibung. So haben sich nachlaufend Bedarfe ergeben, die in dieses Paket nicht mehr einfließen konnten, für die die Einrichtung von Stellen jedoch erforderlich ist (z.B. im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen zur Wohngeldreform wodurch sich der Kreis der Wohngeldberechtigten mehr als verdreifacht).

Die Stellenplanfortschreibung 2023/2024 (mit der Anlage 1) wird daher um die Maßnahmen dieser Stellungnahme ergänzt. Das gesamte Maßnahmenpaket aus der Stellenplanfortschreibung und dieser Stellungnahme wird beschlossen.

  1. Es werden folgende neue Stellen eingerichtet:

a) Es werden 19 neue Stellen zur Verstärkung des Einsatzdienstes der Feuerwehr entsprechend des Personalausfallfaktors eingerichtet,

-

_Gekürzt._

221663-02 BBB-Anfrage zur Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024

Sachverhalt

Die Fragen ergeben sich aus der Lektüre des Stellenplanes.

Beschlussvorschlag

1 .

Auf Basis welcher Rechnung zu Planstellen- bzw. Personal/Arbeitsplatzkosten mit welchem Stand (s. Tabellen zur den Kosten von Planstellen im Intranet) beruhen die Angaben in der Beschlussvorlage DS 221663 sowie in der Drucksache 221663-01ST?

  1. Kosten in welcher Art und Höhe entstehen für die in DS 221663-01ST aufgeführten Stellen im Detail (Personalkosten, Arbeitsplatzkosten, Sach- und Verwaltungskosten etc.) sowie insgesamt, in welcher Höhe insgesamt werden diese Stellen durch welche Fördermaßnahmen oder Einsparungen an anderer Stelle refinanziert und warum enthält die Vorlage diese Angaben nicht?
  1. Für welchen Zeitraum wird die Bundesstadt Bonn für welche in DS 221663 und 221663-01ST aufgeführte Stellen in welcher Höhe Drittmittel zur Refinanzierung erhalten?
  1. Trifft es zu, dass die Oberbürgermeisterin für 2023 und 2024 lediglich Personalkostensteigerungen von 1 % jährlich eingeplant hat und wenn nein, in welcher Höhe sind Personalkostensteigerungen berücksichtigt worden und wie rechtfertigt die Oberbürgermeisterin diesen Ansatz angesichts der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, bereits erzielter Tarifabschlüsse und der aktuellen Inflationslage?

_Gekürzt._

221663-03 ST Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage des BBB zur Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt aufgrund der Ausführlichkeit, der hierdurch bedingten aufwändigen Formatierung und des notwendigen Gesamtkontextes über die Anlage.

221663-04 ST 2. Stellungnahme zur Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024

Stellungnahme der Verwaltung

Bereits mit der Stellungnahme DS __221663-01 ST__ wurde dargelegt, dass die Stellenplanfortschreibung 2023/2024 (mit der Anlage 1) um Maßnahmen zu ergänzen ist. Ursprünglich sollte die Stellenplanfortschreibung bereits im September 2022 in die politische Beratung eingebracht werden. Sie wurde zielgerichtet als Paket für diesen Zeitpunkt ausgearbeitet. Im September 2022 erfolgte jedoch die Verschiebung der Haushaltseinbringung und somit auch die der Stellenplanfortschreibung. So haben sich nachlaufend Bedarfe ergeben, die in dieses Paket nicht mehr einfließen konnten, für die die Einrichtung von Stellen jedoch erforderlich ist. Diese sind über die oben genannte Stellungnahme ergänzend in die Stellenplanfortschreibung aufgenommen worden.

Die Stellen, die für die Umsetzung des Klimaplans erforderlich sind, konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden. Zwischenzeitlich wurden die Aufgaben einer ersten bewertungsrechtlichen Einschätzung unterzogen und die Zuordnung zu den Ämtern definiert. Die konkrete Einbringung der Stellen erfolgt nun mit dieser zweiten Stellungnahme. Außerdem hat es weitere

_Gekürzt._

221663-005 ST 3. Stellungnahme zur Beschlussvorlage zur Stellenplanfortschreibung 2023/2024

Stellungnahme der Verwaltung

Bereits mit der Stellungnahme DS 221663-01 ST und DS 221663-04 ST wurde dargelegt, dass die Stellenplanfortschreibung 2023/2024 (mit der Anlage 1) um Maßnahmen zu ergänzen bzw. zu verändern ist. Ursprünglich sollte die Stellenplanfortschreibung bereits im September 2022 in die politische Beratung eingebracht werden. Sie wurde zielgerichtet als Paket für diesen Zeitpunkt ausgearbeitet. Im September 2022 erfolgte jedoch die Verschiebung der Haushaltseinbringung und somit auch die der Stellenplanfortschreibung. So haben sich nachlaufend Bedarfe ergeben, die nicht mehr einfließen konnten, für die die Einrichtung von Stellen jedoch erforderlich ist. Diese sind über die vorgenannten Stellungnahmen ergänzend für die Stellenplanfortschreibung vorgeschlagen worden. Auch weitere Veränderungen, die sich nachlaufend durch politische Beschlüsse oder ähnliches ergeben haben, wurden noch aufgezeigt.

Bedingt durch Änderungsanträge zur DS 221697 „Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027“ sind weitere Änderungen notwendig.

Unter Beachtung des Änderungsantrages der Politik unter der DS 221697-74 AA und der Stellungnahm

_Gekürzt._

221663-006 AA Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024Antrag zur Vorlage 221663

Sachverhalt

Die Antragsteller tragen einen Großteil des Stellenplanes mit. Auch die Stellenwertveränderungen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als richtig angesehen und mitgetragen.

I.

Die im Änderungsantrag aufgeführten Stellen zur Streichung sind aus Sicht der Antragsteller nicht dringend notwendig. zu 1:

Die Umsetzung des Klimaplans kann vorerst mit bestehenden personelle Ressourcen begonnen werden. Somit werden von den geplanten 168 Stellen erstmal nur 133 für die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaplans zur Verfügung gestellt. zu 2 und 3:

Derzeit wird kein dringlicher Bedarf gesehen, Kontrollen auszuüben. In einem ersten Schritt müssen Parkalternativen geschaffen werden. zu 4:

Zur Erledigung des Finanzcontrollings waren bereits drei Stellen in der Verwaltung installiert, die seit 2015 im damaligen Amt des Oberbürgermeisters zentralisiert worden sind. zu 5:

Die Programmbüros bei der Oberbürgermeisterin sind eine reine Doppelstruktur innerhalb der Verwaltung. Bei einer normalen Aufbauverwaltung sind solche Strukturen überhaupt nicht vorgesehen, die Aufgabeninhalte sind schon in der Kernverwaltung hinterlegt. Daher sollen die Programmbüros aufgelöst und das vorhande

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

I. Folgende Stellen werden aus dem Stellenplan gestrichen:

  1. 55, 75 VZÄ in Verbindung mit dem Klimaplan
  2. 8 Stellen für die Kontrollen der umgesetzten Parkraumkonzept
  3. 1 Stelle strategische Parkraumkonzepte
  4. 2 Stellen für das Finanzcontrolling
  5. Alle Stellen im Bereich OB-2 bis auf die der Bürgerbeteiligung

II. Folgende Stellen der Einsparungsliste der Verwaltung werden übernommen:

  1. 10 Stellen Wohngeldreform
  2. 1, 5Stellen Amt 03
  3. 0, 5 Stellen Referat Vergabedienste
  4. 1 Stelle Radentscheid
  5. 1 Stelle Dezernat IV
  6. 2 Stellen Musikschule
  7. 1 Stelle Amt 40
  8. 1 Stelle Amt 61 Flächenoptimierungspotentiale
  9. 1 Stelle Planstelle Fachliche Mitarbeit

221663-07 Bericht Mitteilungsvorlage zum mündlichen Änderungsantrag zur SPF 2023/2024 (DS 221663, hier –01 ST)- K. u. – Vermerke an den Stellen der Beratung von HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Wie im Vorbericht zur Fortschreibung unter Punkt 2.4 dargestellt, waren die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 19.05.2022 zum Zeitpunkt der Erstellung der Fortschreibung noch nicht abgeschlossen. Erste Änderungen sind dann in die 1. Stellungnahme zur SPF 23/24 eingeflossen. Als ein Ergebnis wurde u. a. die folgende Maßnahme ergänzt:

• Neubewertung der auszuübenden Tätigkeiten Sozialarbeiter*innen Aids-Angelegenheiten/HIV-Beratung, Ausbringung von k. u. –Vermerken S 12 k. u. S 11b an den Stellen 53/430030, G/530430, G/530431 und 53/430035:

Mit dem Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst zum 01.07.2022 wurde der Beispielkatalog der Protokollerklärung Nr. 12 zur Entgeltgruppe S 12 TVöD-V, in der die schwierigen Tätigkeiten u. a. für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen ausgewiesen sind, modifiziert. Es wurde der bisherige Buchstabe b aufgehoben, der die Beratung von HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen als schwierige Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe S 12 TVöD-V definierte.

Es bestand zwischen den Tarifvertragsparteien Einvernehmen, dass für Beschäftigte

_Gekürzt._

221663-08 Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024:k.u.-Vermerke an den Stellen der Sozialen Arbeit Aids-Angelegenheiten/HIV-Beratung (Änderungsantrag zu DS 221663–01 ST)

Beschlussvorschlag

Begründung

In Folge des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst zum 01.07.2022, mit dem die Beratung von HIV-Infizierten oder an Aids erkrankten Personen aus den tariflichen Regelbeispielen für schwierige Tätigkeiten im Sinne der Entgeltgruppe S 12 TVöD entfiel, wurden an den Stellen 53/430050, 53/430055, 53/430060 und 53/430065 unter Vorbehalt k.u. ‑ Vermerke nach der Entgeltgruppe S 11b TVöD angebracht. Die Stelle 53/430065 wurde zwischenzeitlich eingespart.

Gleichzeitig wurde mit Beschluss vom 27.04.2023 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit unter Änderung des Stellenprofils die Bewertung der Stellen nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD erhalten werden könne.

Unter Mitwirkung des Fachbereichs konnte nun die gewünschte Arbeitsplatzüberprüfung abgeschlossen werden. Es wurde deutlich, dass die auf den v. g. Stellen zu leistende Soziale Arbeit insbesondere der Betreuung der Sexarbeitenden und dem Umgang mit deren besonderen sozialen und gesundheitlichen Gefährdung dient. Durch die Ausrichtung der Tätigkeit auf diese spezielle Zielgruppe verändert sich das Stellenprofil so, dass weiterhin eine Bewertung der Stellen nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD möglich ist. Di

_Gekürzt._

Begründung

In Folge des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst zum 01.07.2022, mit dem die Beratung von HIV-Infizierten oder an Aids erkrankten Personen aus den tariflichen Regelbeispielen für schwierige Tätigkeiten im Sinne der Entgeltgruppe S 12 TVöD entfiel, wurden an den Stellen 53/430050, 53/430055, 53/430060 und 53/430065 unter Vorbehalt k.u. ‑ Vermerke nach der Entgeltgruppe S 11b TVöD angebracht. Die Stelle 53/430065 wurde zwischenzeitlich eingespart.

Gleichzeitig wurde mit Beschluss vom 27.04.2023 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit unter Änderung des Stellenprofils die Bewertung der Stellen nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD erhalten werden könne.

Unter Mitwirkung des Fachbereichs konnte nun die gewünschte Arbeitsplatzüberprüfung abgeschlossen werden. Es wurde deutlich, dass die auf den v. g. Stellen zu leistende Soziale Arbeit insbesondere der Betreuung der Sexarbeitenden und dem Umgang mit deren besonderen sozialen und gesundheitlichen Gefährdung dient. Durch die Ausrichtung der Tätigkeit auf diese spezielle Zielgruppe verändert sich das Stellenprofil so, dass weiterhin eine Bewertung der Stellen nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD möglich ist. Die unter Vorbehal

_Gekürzt._

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