Originalquelle: ALLRIS-Original
221673 · 2022-09-29 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung
Am 10.06.2021 hat der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss (DS-Nr. __202003__ ) für eine wohnbauliche Entwicklung auf der Fläche der ehemaligen Schamotte Fabrik in Bonn-Duisdorf gefasst (Anlage 1).
Im Rahmen eines nicht-offenen hochbaulichen Realisierungswettbewerbes wurden durch sechs Planungsbüros Konzepte als Grundlage für die Bauleitplanung erarbeitet. Politische Vertreter*innen waren in das Verfahren stimmberechtigt mit eingebunden (DS-Nr. __211990__ ).
Die Wettbewerbsaufgabe für die teilnehmenden Büros lag darin, ein qualitätsvolles Wohnquartier inklusive einer Kindertagesstätte zu entwickeln und dabei einen besonderen Fokus auf die Freiraumgestaltung, insbesondere in Verbindung mit der Schaffung von Nachbarschaften zu legen. Eine besondere Herausforderung war dabei der Umgang mit den von der angrenzenden Bahnstrecke ausgehenden Lärmemissionen. Im Ideenteil des Wettbewerbs wurden auch städtebauliche Perspektiven für die angrenzenden privaten und städtischen Flächen (Wohnheim, Feuerwehrlagerflächen) dargestellt. Eine bauliche Entw
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
des Preisgerichtes:
„Die Arbeit formuliert mittels einem zweifach gefalteten bahnseitigen Riegel sowie zwei identischen, gegeneinander verdrehten polygonalen Solitären spannungsvolle Räume und Ansichten nach innen und außen. Die attraktiven Grundrisse bieten überwiegend Orientierung zu mindestens zwei Seiten, größere Wohnungen werden teils durchgesteckt (…) Die zweigeschossige Kita befindet sich unmittelbar am westlichen Quartierseingang. Die Orientierung des Außenspielbereichs hauptsächlich nach Osten bietet ausreichend Chance auf Schatten. Die sonstigen privaten und gemeinschaftlichen Freiflächen sind gut verortet, hinreichend differenziert und bieten gute Aufenthaltsqualitäten. (…) Die Positionierung des Quartiersplatzes ist entwurfsbestimmend und wird außerordentlich gewürdigt.“
Die oben beschriebene Arbeit dient jetzt als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-1. Das Konzept wird nun qualifiziert und im nächsten Schritt den politischen Gremien zur Beschlussfassung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB vorgelegt.