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Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen

221675 · 2022-10-18 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Verwaltung hat einen neuen Standard zur Markierung von Fahrradstraßen in Bonn entwickelt, um diese für alle Verkehrsteilnehmenden deutlicher zu gestalten und den Zielen der Radverkehrsförderung gerecht zu werden. Die ausführliche Beschreibung inklusive Abbildungen befindet sich im Anhang dieser Mitteilungsvorlage.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-10-25 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 25.10.2022

12.8 Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen zur Kenntnis genommen

221675

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221675-01 AA BBB-Änderungsantrag: Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen

Sachverhalt

Die Steuerung des hiesigen Radverkehrs sollte von der Bezirksvertretung Bad Godesberg maßgeblich begleitet werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
  1. Sofern die Verwaltung beabsichtigt, Fahrradstraßen in Bad Godesberg gegenüber Seitenstraßen zu bevorrechtigen, als gegenläufige Einbahnstraßen auszuweisen oder mit sogenannten Modalfiltern (Sperren, die ein Passieren des Radverkehrs ermöglichen, aber eine Durchfahrt des mehrspurigen Kraftverkehrs unterbindet) auszustatten, wird sie der Bezirksvertretung eine entsprechende Beschlussvorlage unterbreiten.

221675-02 Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine entsprechende Beschlussvorlage zu unterbreiten, wenn eine Fahrradstraße in Bad Godesberg gegenüber Seitenstraßen bevorrechtigt, als gegenläufige Einbahnstraßen ausgewiesen oder mit sogenannten Modalfiltern ausgestattet werden soll, soweit die Bezirksvertretung Bad Godesberg zuständig ist und es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine entsprechende Beschlussvorlage zu unterbreiten, wenn eine Fahrradstraße in Bad Godesberg gegenüber Seitenstraßen bevorrechtigt, als gegenläufige Einbahnstraßen ausgewiesen oder mit sogenannten Modalfiltern ausgestattet werden soll, soweit die Bezirksvertretung Bad Godesberg zuständig ist und es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

Begründung

Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Änderungsantrag des BBB (DS-Nr. 221675-01 AA) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 19.10.2022. Die zugrunde liegende Mitteilungsvorlage (DS: 221675) der Verwaltung wurde dort zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.

Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage der Verwaltung lautete:

Die Verwaltung hat einen neuen Standard zur Markierung von Fahrradstraßen in Bonn entwickelt, um diese für alle Verkehrsteilnehmenden deutlicher zu gestalten und den Zielen der Radverkehrsförderung gerecht zu werden. Die ausführliche Beschreibung inklusive Abbildungen befindet sich im Anhang dieser Mitteilungsvorlage.

__Der Änderungsantrag des BBB hatte folgenden Wortlaut: __

  1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
  1. Sofern die Verwaltung beabsichtigt, Fahrradstraßen in Bad Godesberg gegenüber Seitenstraßen zu bevorrechtigen, als gegenläufige Einbahnstraßen auszuweisen oder mit sogenannten Modalfiltern (Sperren, die ein Passieren des Radverkehrs ermöglichen, aber eine Durchfahrt des mehrspurigen Kraftverkehrs unterbindet) auszustatten, wird sie der Bezirksvertretung eine entsprechende Beschlussvorlage unterbre

_Gekürzt._