Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008087) # Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen 221675 · 2022-10-18 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Die Verwaltung hat einen neuen Standard zur Markierung von Fahrradstraßen in Bonn entwickelt, um diese für alle Verkehrsteilnehmenden deutlicher zu gestalten und den Zielen der Radverkehrsförderung gerecht zu werden. Die ausführliche Beschreibung inklusive Abbildungen befindet sich im Anhang dieser Mitteilungsvorlage. ## Beratungsfolge - 2022-10-18 · Bezirksvertretung Hardtberg · zur Kenntnis genommen - 2022-10-19 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen - 2022-10-19 · Bezirksvertretung Beuel · zur Kenntnis genommen - 2022-10-25 · Bezirksvertretung Bonn · zur Kenntnis genommen - 2022-10-26 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2023-01-18 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2023-02-08 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2023-03-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2022-10-25 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 25.10.2022 12.8 Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen zur Kenntnis genommen 221675 Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 221675-01 AA BBB-Änderungsantrag: Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen {#nv-2008743} **Sachverhalt** Die Steuerung des hiesigen Radverkehrs sollte von der Bezirksvertretung Bad Godesberg maßgeblich begleitet werden. **Beschlussvorschlag** 1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben. 2. Sofern die Verwaltung beabsichtigt, Fahrradstraßen in Bad Godesberg gegenüber Seitenstraßen zu bevorrechtigen, als gegenläufige Einbahnstraßen auszuweisen oder mit sogenannten Modalfiltern (Sperren, die ein Passieren des Radverkehrs ermöglichen, aber eine Durchfahrt des mehrspurigen Kraftverkehrs unterbindet) auszustatten, wird sie der Bezirksvertretung eine entsprechende Beschlussvorlage unterbreiten. ### 221675-02 Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen {#nv-2009356} **Sachverhalt** Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine entsprechende Beschlussvorlage zu unterbreiten, wenn eine Fahrradstraße in Bad Godesberg gegenüber Seitenstraßen bevorrechtigt, als gegenläufige Einbahnstraßen ausgewiesen oder mit sogenannten Modalfiltern ausgestattet werden soll, soweit die Bezirksvertretung Bad Godesberg zuständig ist und es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine entsprechende Beschlussvorlage zu unterbreiten, wenn eine Fahrradstraße in Bad Godesberg gegenüber Seitenstraßen bevorrechtigt, als gegenläufige Einbahnstraßen ausgewiesen oder mit sogenannten Modalfiltern ausgestattet werden soll, soweit die Bezirksvertretung Bad Godesberg zuständig ist und es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. **Begründung** Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Änderungsantrag des BBB (DS-Nr. 221675-01 AA) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 19.10.2022. Die zugrunde liegende Mitteilungsvorlage (DS: 221675) der Verwaltung wurde dort zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben. Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage der Verwaltung lautete: Die Verwaltung hat einen neuen Standard zur Markierung von Fahrradstraßen in Bonn entwickelt, um diese für alle Verkehrsteilnehmenden deutlicher zu gestalten und den Zielen der Radverkehrsförderung gerecht zu werden. Die ausführliche Beschreibung inklusive Abbildungen befindet sich im Anhang dieser Mitteilungsvorlage. __Der Änderungsantrag des BBB hatte folgenden Wortlaut: __ 1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben. 2. Sofern die Verwaltung beabsichtigt, Fahrradstraßen in Bad Godesberg gegenüber Seitenstraßen zu bevorrechtigen, als gegenläufige Einbahnstraßen auszuweisen oder mit sogenannten Modalfiltern (Sperren, die ein Passieren des Radverkehrs ermöglichen, aber eine Durchfahrt des mehrspurigen Kraftverkehrs unterbindet) auszustatten, wird sie der Bezirksvertretung eine entsprechende Beschlussvorlage unterbre _Gekürzt._