Originalquelle: ALLRIS-Original

Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes

221682 · 2022-09-27 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der gesamtstädtische Katastrophenschutz ist weiter zu stärken. Dazu werden die hier beschriebenen organisatorischen und personellen Maßnahmen umgesetzt. Materielle Maßnahmen des Amtes 37 sind Teil der Beschlussvorlage für den Zwischenbericht des Brandschutzbedarfsplans und dort zu beschließen.
  1. Der im Jahr 2020 von einem Sachgebiet in eine Abteilung ohne personelle Zuwächse umgewandelte Bereich Katastrophenschutz bei Amt 37 erhält eine an die Aufgabenteile angepasste Organisationsstruktur und das für die Weiterentwicklung notwendige Personal.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Entwicklungsschritte umzusetzen. Es werden die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen beschlossen:
  1. Einrichtung von zwei Stellen A13 LBG 2.2 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst (eine Stelle im Jahr 2023 und eine Stelle im Jahr 2025).
  2. Einrichtung einer Stelle in A 13 LBG 2.1 LBesG NRW bei Amt 10 im Jahr 2023.
  3. Einrichtung von vier Stellen A12 LBG 2.1 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst (zwei Stellen im Jahr 2024 und zwei Stellen in 2025).
  4. Einrichtung einer Stelle A11 LBG 2.1 LBesG NRW bei Amt 10 mit Einrichtung im Jahr 2023.
  5. Einrichtung von vier Stellen A11

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Der gesamtstädtische Katastrophenschutz ist weiter zu stärken. Dazu werden die hier beschriebenen organisatorischen und personellen Maßnahmen umgesetzt. Materielle Maßnahmen des Amtes 37 sind Teil der Beschlussvorlage für den Zwischenbericht des Brandschutzbedarfsplans und dort zu beschließen.
  1. Der im Jahr 2020 von einem Sachgebiet in eine Abteilung ohne personelle Zuwächse umgewandelte Bereich Katastrophenschutz bei Amt 37 erhält eine an die Aufgabenteile angepasste Organisationsstruktur und das für die Weiterentwicklung notwendige Personal.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Entwicklungsschritte umzusetzen. Es werden die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen beschlossen:

a. Einrichtung von zwei Stellen A13 LBG 2.2 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst (eine Stelle im Jahr 2023 und eine Stelle im Jahr 2025). b. Einrichtung einer Stelle in A 13 LBG 2.1 LBesG NRW bei Amt 10 im Jahr 2023. c. Einrichtung von vier Stellen A12 LBG 2.1 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst (zwei Stellen im Jahr 2024 und zwei Stellen in 2025). d. Einrichtung einer Stelle A11 LBG 2.1 LBesG NRW bei Amt 10 mit Einrichtung im Jahr 2023. e. Einrichtung von vier Stellen A11

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

__Ausgangslage__

In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Steigerung der Häufigkeit und Schwere von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen zu verzeichnen. Die Herausforderungen der Flüchtlingsströme, der COVID-19-Pandemie, der Naturereignisse und zuletzt der geopolitischen Entwicklungen im Osten Europas stellten und stellen enorme Herausforderungen für die Stadt Bonn dar und haben die Notwendigkeit der Steigerung der Reaktions- und Handlungsfähigkeit im gesamtstädtischen Bevölkerungsschutz aufgezeigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Vorbereitungen auf Katastrophen mit hohem Vorbereitungsaufwand einhergeht und gesamtstädtisch angegangen werden muss. Dies betrifft neben der Art der zu betrachtenden Szenarien auch deren anzunehmendes Schadensausmaß. Insbesondere hier sind auch die Auswirkungen des Klimawandels und dessen Folgen zu berücksichtigen. Die Kreise und kreisfreien Städte sind Kernträger des Katastrophenschutzes und haben daher die zentrale Rolle im Rahmen der Aufgabenerfüllung bei der konkreten Vorbereitung und auch der Reaktion auf Ereignisse. Dies beinhaltet neben der konzeptionellen Vorbereitung auch die Durchführung von regelmäßigen Fortbildungen und Übu

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-12-01 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 01.12.2022

6.6 Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

221682

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und in die Haushaltsberatungen vertagt

Die vertagte Empfehlung hat folgenden Wortlaut:

  1. Der gesamtstädtische Katastrophenschutz ist weiter zu stärken. Dazu

werden die hier beschriebenen organisatorischen und personellen Maßnahmen umgesetzt. Materielle Maßnahmen des Amtes 37 sind Teil der Beschlussvorlage für den Zwischenbericht des Brandschutzbedarfsplans und dort zu beschließen.

  1. Der im Jahr 2020 von einem Sachgebiet in eine Abteilung ohne

personelle Zuwächse umgewandelte Bereich Katastrophenschutz bei Amt 37 erhält eine an die Aufgabenteile angepasste Organisationsstruktur und das für die Weiterentwicklung notwendige Personal.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen

Entwicklungsschritte umzusetzen. Es werden die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen beschlossen:

a. Einrichtung von zwei Stellen A13 LBG 2.2 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst (eine Stelle im Ja

_Gekürzt (2241 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:33749?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221682-01 Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes

Sachverhalt

  1. Der gesamtstädtische Katastrophenschutz ist weiter zu stärken. Dazu werden die hier beschriebenen organisatorischen und personellen Maßnahmen umgesetzt. Materielle Maßnahmen des Amtes 37 sind Teil des Brandschutzbedarfsplans und dort zu beschließen.
  1. Der im Jahr 2020 von einem Sachgebiet in eine Abteilung ohne personelle Zuwächse umgewandelte Bereich Katastrophenschutz bei Amt 37 erhält eine an die Aufgabenteile angepasste Organisationsstruktur und das für die Weiterentwicklung notwendige Personal.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Entwicklungsschritte umzusetzen. Es werden die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen beschlossen: Einrichtung von einer Stelle A13 LBG 2.2 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst im Jahr 2025. Einrichtung von zwei Stellen A12 LBG 2.1 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst im Jahr 2025. Einrichtung von zwei Stellen A11 LBG 2.1 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst im Jahr 2025.

Die Stellen werden in der Finanzplanung berücksichtigt. Der offene Stellenbedarf kann durch eigene Auszubildende gedeckt werden, die hierfür notwendigen Ausbildungsmaßnahmen sind 2023 angelaufen. Da die jeweiligen Ausbildungen zum Jahresende 202

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Der gesamtstädtische Katastrophenschutz ist weiter zu stärken. Dazu werden die hier beschriebenen organisatorischen und personellen Maßnahmen umgesetzt. Materielle Maßnahmen des Amtes 37 sind Teil des Brandschutzbedarfsplans und dort zu beschließen.
  1. Der im Jahr 2020 von einem Sachgebiet in eine Abteilung ohne personelle Zuwächse umgewandelte Bereich Katastrophenschutz bei Amt 37 erhält eine an die Aufgabenteile angepasste Organisationsstruktur und das für die Weiterentwicklung notwendige Personal.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Entwicklungsschritte umzusetzen. Es werden die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen beschlossen:

a. Einrichtung von einer Stelle A13 LBG 2.2 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst im Jahr 2025. b. Einrichtung von zwei Stellen A12 LBG 2.1 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst im Jahr 2025. c. Einrichtung von zwei Stellen A11 LBG 2.1 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst im Jahr 2025.

Die Stellen werden in der Finanzplanung berücksichtigt. Der offene Stellenbedarf kann durch eigene Auszubildende gedeckt werden, die hierfür notwendigen Ausbildungsmaßnahmen sind 2023 angelaufen. Da die jeweiligen Ausbildungen zum Jahre

_Gekürzt._

Begründung

__Diese Vorlage ist bis auf folgende Punkte inhaltsgleich mit der bereits beschlossenen namensgleichen DS__ __221682__ __: __

__Ausgangslage__

In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Steigerung der Häufigkeit und Schwere von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen zu verzeichnen. Die Herausforderungen der Flüchtlingsströme, der COVID-19-Pandemie, der Naturereignisse und zuletzt der geopolitischen Entwicklungen

_Gekürzt._