Originalquelle: ALLRIS-Original
221697 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf
wird zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und zur Anhörung an die Bezirksvertretungen verwiesen.
Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf
Gemäß § 80 GO NRW ist der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat vorzulegen.
Nach Vorlage des vorläufigen Jahresabschlusses 2021 wurde die Bundesstadt Bonn von der Bezirksregierung aus der Verpflichtung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes für 2023/2024 entlassen.
Auf Basis des vom Rat am 24.06.2021 verabschiedeten Haushaltsplans 2021/2022 und der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2021 bis 2024 wurden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023/2024 Haushaltsgespräche mit den Dezernaten, Ämtern sowie dem Verwaltungsvorstand geführt. Hierbei war auch die im Rahmen der vorzeitigen Entlassung aus dem HSK durch die Kommunalaufsicht gemachte Vorgabe „die Konsolidierungsbemühungen fortzusetzen, um den Haushalt gerade angesichts neuer Herausforderungen zu langfristiger Stabilität zu verhelfen“ zu beachten.
Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf weist für alle Jahre (2023 bis 2027) Fehlbeträge aus. Zur Deckung der Fehlbeträge ist eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen, die nach §
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal
te
nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.03.01 Grundschulen
PG 1.03.02 Hauptschulen
PG 1.03.03 Realschulen
PG 1.03.04 Gymnasien
PG 1.03.05 Gesamtschulen
PG 1.03.06 Förderschulen
PG 1.03.07 Berufskollegs
PG 1.03.08 Schülerbeförderung
PG 1.03.09 Fördermaßnahmen
PG 1.03.10 Sonstige schulische Aufgaben
PG 1.17.02 Stiftung Thomas Hansen
PG 1.17.03 Stiftung Peter Kemper
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen des Schulamtes hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:
PG 1.03.01 Grundschulen
PG 1.03.02 Hauptschulen
PG 1.03.03 Realschulen
PG 1.03.04 Gymnasien
PG 1.03.05 Gesamtschulen
PG 1.03.06 Förderschulen
PG 1.03.07 Berufskollegs
PG 1.03.08 Schülerbeförderung
PG 1.03.09 Fördermaßnahmen
PG 1.03.10 Sonstige schulische Aufgaben
Die Ausschussunterlagen sind digital abru
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die bereits erfolgte Einführung des 19 € Schüler Ticket, für Schüler*innen an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, hat die bis dahin in diesem Schulbereich bestehenden Unterschiede bei den Ticketpreisen aufgelöst. In einem zweiten Schritt sollen nun auch die oben genannten Schüler*innen dieses günstige Schülerticket erhalten können. Ein einheitliches Ticket für alle Schüler*innen ist ein wichtiger Schritt zum Wandel der Mobilität. Die Schätzung der hierfür benötigten Haushaltsmittel bezieht sich auf den Fall, dass alle Förderschüler*innen ein Ticket beziehen würden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezugsmöglichkeit des bereits bestehenden 19 € Schüler Ticket, auf Grundschüler*innen und Schüler*innen der Bonner Förderschulen auszuweiten.
Die dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 131.000 € werden bereitgestellt.
Sachverhalt
Aufgabe der Stadt Bonn ist es Eltern, deren Kinder außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote besuchen, in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die Offenen Ganztagsschulen leisten hierbei einen unverzichtbaren und wertvollen Beitrag. Sie sorgen für mehr
Chancengerechtigkeit in der Bildung.
Durch den Besuch einer OGS wird
eine Betreuungslücke geschlossen, die nach der Kita-Zeit für viele Familien relevant ist, wenn die Kinder eingeschult werden.
Um möglichst vielen Kindern eine Teilnahme an der OGS zu ermöglichen, strebt auch der Bund eine Vollversorgung an.
Ab 2026 wird in Deutschland der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise, beginnend mit der 1. Klasse, eingeführt. Bonn bereitet sich auf diese Regelung entsprechend frühzeitig vor.
Beschlussvorschlag
Die jährlich neu zu schaffenden Plätze der Offenen Ganztagsschulen (OGS) an Bonner Grundschulen werden von 300 auf 500 Plätze gesteigert. Die entsprechenden Mittel in Höhe von voraussichtlich 170.000 Euro für den freiwilligen kommunalen Anteil werden in den Doppelhaushalt der Jahre 2023 (anteilig) und 2024 eingestellt.
Sachverhalt
Da das Pilotprojekt (DS 210790-04) von den teilnehmenden Schulen so gut beurteilt wurde, befürwortet die Koalition eine Weiterführung.
Die Bereitstellung von Menstruationsartikeln sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es zeigt sich, dass eine große Mehrheit der Menstruierenden sich bereits in Situationen befunden habe, in denen sie auf benötigte Menstruationsartikel nicht zugreifen konnte.
Beschlussvorschlag
An 32 weiterführenden Schulen wird pro Schulstandort 1 Automat mit Hygieneprodukten (Tampons, Binden o.ä.) für Schülerinnen aufgestellt. Hierfür werden 16.000.-€ für die Anschaffung der Automaten in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt sowie 7.600, -€ für die laufenden jährlichen Betriebskosten.
Sachverhalt
Das „Projekt BONNEUM – Forschendes Lernen MINT und Digitale Bildung“ ist ein schulform- und bildungsstufen-übergreifendes Konzept für Bonner Kitas und Schulen. Ziel ist u.a. ein Fortbildungsprogramm zum Aufbau eines Lernwerkstattnetzwerkes entlang der Bildungskette Kita-Grundschule-Sekundarschule in Bonn. Für die Kinder und Jugendliche gibt es viele praktische Module und innovative Lernkonzepte.
Beschlussvorschlag
Um die Erreichbarkeit der Standorte der Bonneum Schulen zu unterstützen, wird ab dem Schuljahr 23/24 für den Fahrdienst von der jeweiligen Bildungseinrichtung (Kita, Schule) zu einem Bonneum Standort 16.000, -€ p.a. für den Transport in den Haushalt 2023/2024 eingestellt.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.04.01 Kulturelle Projekte
PG 1.04.02 Kulturförderung freie Träger
PG 1.04.03 Beethovenpflege
PG 1.04.04 Volkshochschule
PG 1.04.05 Musikschule
PG 1.04.06 Stadtbibliothek
PG 1.04.07 Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen
PG 1.04.09 Kunstmuseum
PG 1.04.10 Beethoven Orchester
PG 1.04.11 Theater
PG 1.04.14 Beethoven 2020
PG 1.17.04 Stiftung Konrad Adenauer
PG 1.17.05 Stiftung August Kaiser
PG 1.17.06 Dorothea-von-Stetten-Stiftung
PG 1.17.07 Stiftung Dr. Werner Borchert
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen des Amtes 41 hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:
PG 1.04.04 Volkshochschule
PG 1.04.05 Musikschule
PG 1.04.07 Zentrum für Stadtgeschich
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Hardtberg stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthaltenen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen zu, soweit der Stadtbezirk Hardtberg betroffen ist.
Gem. § 9 der Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung über die Veranschlagung von solchen Haushaltsmitteln zu hören
Der Bezirksband sowie die Veränderungsliste sind digital abrufbar als Anlage unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Sachverhalt
Die Verwaltung wird für den Bereich des Produktplans für den Stadtbezirk Hardtberg in Verbindung mit den Produktgruppen 1.01 – 1.17 mit
folgender Maßgabe zur Überprüfung und Änderung des Entwurfs des Haushaltes 2023/2024
beauftragt
:
Produktgruppe 1. 01 innere Verwaltung
· Die Produktgruppe beinhaltet nicht ausdrücklich Haushaltsmittel für die
Stärkung des Stadtordnungsdienstes sowie einer schnellen Eingreifgruppe für mehr Sicherheit und Sauberkeit im Bezirksrathaus Hardtberg
. Der Hausmittelansatz für die Jahre 2023 und 2024 wird entsprechend erhöht.
· Die Produktgruppe beinhaltet nicht ausdrücklich Haushaltsmittel zur
Verbesserung der digitalen Ausstattung des Bezirksrathauses Hardtberg.
Dies betrifft sowohl die Veranstaltungstechnik im Veranstaltungssaal als auch die digitalen Terminals für Bürgerdienste im Bezirksrathaus. Der Hausmittelansatz für die Jahre 2023 und 2024 wird zur Umsetzung entsprechend erhöht.
Produktgruppe 1.04.02 Kultur und Wissenschaft – Kulturförderung freie Träger
· Die Produktgruppe beinhaltet in der Auflistung der Transferaufwendungen für Zuschussempfänger/Verwendungszwecke keine HH-Mittel zur Unterstützung des offenen Ateliers der Stadtteilku
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird für den Bereich des Produktplans für den Stadtbezirk Hardtberg in Verbindung mit den Produktgruppen 1.01 – 1.17 mit folgender Maßgabe zur Überprüfung und Änderung des Entwurfs des Haushaltes 2023/2024 beauftragt :
Produktgruppe 1. 01 innere Verwaltung
· Die Produktgruppe beinhaltet nicht ausdrücklich Haushaltsmittel für die Stärkung des Stadtordnungsdienstes sowie einer schnellen Eingreifgruppe für mehr Sicherheit und Sauberkeit im Bezirksrathaus Hardtberg . Der Hausmittelansatz für die Jahre 2023 und 2024 wird entsprechend erhöht.
· Die Produktgruppe beinhaltet nicht ausdrücklich Haushaltsmittel zur Verbesserung der digitalen Ausstattung des Bezirksrathauses Hardtberg. Dies betrifft sowohl die Veranstaltungstechnik im Veranstaltungssaal als auch die digitalen Terminals für Bürgerdienste im Bezirksrathaus. Der Hausmittelansatz für die Jahre 2023 und 2024 wird zur Umsetzung entsprechend erhöht.
Produktgruppe 1.04.02 Kultur und Wissenschaft – Kulturförderung freie Träger
· Die Produktgruppe beinhaltet in der Auflistung der Transferaufwendungen für Zuschussempfänger/Verwendungszwecke keine HH-Mittel zur Unterstützung des offenen Atelier
_Gekürzt._
Begründung
erfolgt mündlich
Sachverhalt
Die Hardtberger Vereine leisten wichtige Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Die Vereine bieten den Menschen abwechslungsreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, wie zum Beispiel Sport, Musik oder Brauchtumspflege, und sorgen so für ein Gemeinschaftsgefühl und ein solidarisches Miteinander. Von den allgemein gestiegenen Kosten und der Inflation sind auch die Vereine betroffen. Um ihre vielfältigen Angebote weiterhin aufrechterhalten zu können und als Zeichen der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements werden die Zuschüsse für Vereine erhöht.
Beschlussvorschlag
Zur Förderung von Aktivitäten der Hardtberger Vereine werden für das Jahr 2023 und 2024 jeweils zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 2.300 Euro im Haushalt eingestellt.
Sachverhalt
Laut Berechnung der Verwaltung (s. DS __221028__ ) ist mit dieser Erhöhung des Ansatzes in Kombination mit der bereits beschlossenen 5 %igen Erhöhung der Musikschulgebühren eine Entlohnung der Honorarkräfte mit 38, - pro Stunde finanzierbar. Eine Erhöhung auf 38, - pro Stunde bedeutet eine Annäherung des Niveaus der Entlohnung der Honorarkräfte an das der Festangestellten. Dieser Stundensatz wir von zahlreichen anderen Musikschulen jetzt schon gezahlt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Stundensätze ist eine Frage der Gerechtigkeit und Wertschätzung der Arbeit der Honorarkräfte an der städtischen Musikschule.
Beschlussvorschlag
Der Ansatz für die Ludwig van Beethoven – Musikschule (Produktgruppe 1.04.05) wird um 66.978, - erhöht. Damit wird ein Anhebung der Stundensätze der an der Musikschule tätigen Honorarkräfte auf 38 , - erhöht.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Ansatz für Betriebsmittelzuschüsse für freie Kulturträger wird um 458.600, - auf 4.793.400, - erhöht. Somit kann allen von freien Trägern eingereichten Anträgen stattgegeben werden.
Sachverhalt
Zu 1.: Erfolgt mündlich.
Zu 2.: Um die Stundensätze der Honorarkräfte von derzeit 25 EUR deutlich zu erhöhen, werden für die Laufzeit 2023 75.000 EUR und für 2024 125.000 EUR zusätzlich eingestellt. Im letzten Haushalt wurden bereits zehn zusätzliche Stellen (VZÄ) geschaffen, um für Honorarkräfte den Einstieg in eine Festanstellung zu eröffnen. In einem zweiten Schritt werden jetzt mit den zusätzlichen Mitteln die Stundensätze der verbleibenden Honorarkräfte angehoben, um die Situation der Beschäftigten der Musikschule weiter zu verbessern und gerechter zu gestalten.
Beschlussvorschlag
Der Haushaltssatzung für 2023/2024 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung wird mit folgenden Änderungen der Transferaufwendungen in der Produktgruppe 1.04.02 „Kulturförderung freie Träger“ zugestimmt:
a) [4102118] Der Zuschuss für das Haus der Springmaus wird mit Beginn des Jahres 2024 auf insgesamt 58.000 Euro erhöht.
b) [4102133] Der Zuschuss für den Europäischen Musikrat wird um 300 Euro pro Jahr auf insgesamt 5000 Euro pro Jahr erhöht.
c) [Erstantrag] Das Kleine Theater Bad Godesberg wird in die institutionelle Kulturförderung aufgenommen und bekommt mit Beginn des Jahres 2024 jährlich 23.700 Euro.
d) [4102125] Der Zuschuss für die Brotfabrik Theater g GmbH wird mit Beginn 2023 um 26.000 auf insgesamt 130.000 reduziert.
e) [Erstantrag] Der Tanzgenerator wird in die institutionelle Projektförderung aufgenommen und bekommt mit Beginn des Jahres 2023 26.000 Euro pro Jahr. (Für das Jahr 2024 entscheidet der Rat Ende 2023 über die Neuverteilung der Gesamtmittel für die Brotfabrik/Traumpalast i.H.v. 242.000 Euro. Grundlage dafür soll ein von den drei genannten Zuschussempfängern dem Kulturamt bis spätes
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Für Projekte zur Förderung einer modernen Seniorenpolitik, Seniorenbeteiligung und Seniorennetzwerke wird ab 2023 ein Betrag von 100.000 EUR p.a. im Etat des Sozialamtes bereitgestellt.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Für das Projekt Hebammenambulanz Bonn wird ab 2023 ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 49.000 EUR sowie ein jährlicher Zuschuss für Personal- und Sachkosten von 178.000 EUR p.a. im Etat des Gesundheitsamtes bereitgestellt.
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2038674
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthaltenen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen zu, soweit der Stadtbezirk Bad Godesberg betroffen ist.
Gem. § 9 der Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung über die Veranschlagung von solchen Haushaltsmitteln zu hören
Der Bezirksband sowie die Veränderungsliste sind digital abrufbar als Anlage unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.01.04 Koordination Integration
PG 1.05.01 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
PG 1.05.02 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XII
PG 1.05.03 Leistungen nach dem AsylbLG
PG 1.05.04 Soziale Einrichtungen
PG 1.05.06 Förd. v. Träg.d. Wohlfahrtspfl., Vereinen u. sonst. Trägern
PG 1.05.07 Unterhaltsvorschussleistungen
PG 1.05.08 Betreuungsleistungen
PG 1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen
PG 1.05.11 Schwerbehindertenrecht nach SGB IX
PG 1.07.01 Gesundheitsförderung
PG 1.07.02 Gutachten und Stellungnahmen
PG 1.07.03 Gesundheitshilfe
PG 1.07.04 Gesundheitsschutz
PG 1.10.05 Wohnraumsicherung, -versorgung, Hilfe Wohnungslosigkeit
PG 1.17.01 Stiftung Bernhard Oebeke
PG 1.17.08 Stiftung Bonner Altenhilfe
PG 1.17.09 Stiftung Paula Flerus
PG 1.17.10 Stiftung St.
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Bad Godesberger Vereine leisten wichtige Aufgaben innerhalb der Stadtgesellschaft. Die Vereine bieten den Menschen abwechslungsreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, wie zum Beispiel Sport, Musik oder Brauchtumspflege, und sorgen so für ein Gemeinschaftsgefühl und ein solidarisches Miteinander. Von den allgemein gestiegenen Kosten und der Inflation sind auch die Vereine betroffen. Um ihre vielfältigen Angebote weiterhin aufrechterhalten zu können und als Zeichen der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements werden die Zuschüsse für Vereine erhöht.
Beschlussvorschlag
Zur Förderung von Aktivitäten der Bad Godesberger Vereine werden für das Jahr 2023 und 2024 jeweils zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 Euro im Haushalt eingestellt.
Sachverhalt
Die Zahl der jährlichen Hitzetage in NRW hat sich gegenüber den 1950er Jahren fast verdreifacht. Es ist im Zuge des Klimawandels mit einem weiteren Anstieg der heißen Tage zu rechnen. Da der umgestaltete Bahnhofsvorplatz aufgrund der darunter liegenden U-Bahn nicht mit schattenspendenden Bäumen bepflanzt werden kann, soll eine Teilverschattung mehr Kühlung schaffen und die Aufenthaltsqualität des Platzes, insbesondere während der Sommermonate, steigern.
Die Bezirksvertretung hatte laut o.g. Drucksache bereits folgenden Beschluss gefasst, der bislang nicht zur Umsetzung geführt hat:
„Die Verwaltung wird gebeten, weitere Alternativen zur Teilverschattung des Ria-Maternus-Platz zu prüfen im Zuge des im Umweltausschuss beschlossenen Hitzeaktionsplans. In der Prüfung inbegriffen sein soll auch die Pflanzung flachwurzelnder Bäume oder Großsträucher.“
Beschlussvorschlag
Dem Antrag DS 211934 entsprechend, geändert beschlossen am 8. Juni 2022 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg, werden 20.000 € für die Teilverschattung des Ria-Maternus-Platzes in den Haushalt 2023/24 eingestellt. Eine Verschattung kann zum Beispiel durch eine begrünte Holz-Pergola oder die Pflanzung von Großsträuchern an den seitlich in der Nähe der Löbestraße gelegenen Sitzbänken erreicht werden.
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf
● der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 sowie
● das Finanz- und Investitionsprogramm 2022-2027 wird wie folgt ergänzt:
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Der Haushaltsansatz wird so erhöht, dass alle Sitzungen der Bezirksvertretung in Bad Godesberg stattfinden können.
Der Haushaltsansatz wird ab 2023 jährlich um 3.000 € erhöht.
Das Bezirksrathaus Bad Godesberg wird personell und finanziell so ausgestattet, dass die grundlegenden Anliegen des Dienstleistungszentrums aus den Bereichen Einwohnerwesen, KFZ- und Führerscheinangelegenheiten, auch dauerhaft in Bad Godesberg vorgenommen werden können. Die personelle Ausstattung ist so zu gestalten, dass eine der Nachfrage angemessene Anzahl an Terminen angeboten werden kann.
1.01.28 Liegenschaftsmanagement
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Etwaig notwendige Mittel zur Unterstützung der von der Carl Richard Montag Förderstiftung und der Montag Stiftung Urbane Räume in Zusammenarbeit mit der BIS und der VEBOWAG beabsichtigten Transformation des Amerikanischen Clubs in der HICOG-Siedlung Plittersdorf zu einer „Open Embassy for Democracy“ (Offene Botschaft für die Demokratie) sind in den Haushalt 2023/24 einzustellen.
Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die offensichtlich in Millionenhöhe für Mehrkosten bei der Sanierung der Beethovenhalle zur Verfügung stehen bzw. aus jenen Mitteln, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Bonner Gebührenzahlern abverlangt. Alternativ stellt die Oberbürgermeisterin die Deckung durch Einsparungen von ihr vorgeschlagenen Ausgaben im Bereich freiwilliger Leistungen her.
Sachverhalt
Auf die Erläuterungen der Verwaltung zur Notwendigkeit einer Grundsanierung der Godesburg auf Nachfrage der BBB-Fraktion (Vgl. DS 201197-1 ST) wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2023/2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für die durchzuführende Generalsanierung der Godesburg einzustellen.
Sachverhalt
Die Versorgung schwangerer Frauen ist in Bonn teils defizitär. Dies liegt in der nicht immer möglichen Verfügbarkeit freiberuflich tätiger Hebammen und in der Schließung etlicher geburtshilflicher Abteilungen begründet.
Die Schwangerschafts-Vorsorge teilen sich Hebammen und Gynäkolog Innen, Entbindungen finden ganz überwiegend in Kreissälen statt. Die nachgeburtliche Betreuung von Mutter, Kind und Familie übernehmen freiberuflich tätige Hebammen, deren Anzahl und Verfügbarkeit in Bonn nicht ausreicht, um dem Bedarf zu genügen. Viele familiäre Schwierigkeiten von Eltern mit Neugeborenen können durch eine gute Hebammenversorgung vermieden werden.
Fehlt fachliche Hilfe im Wochenbett, bei der Entbindung und in der Säuglingspflege, kann es zu Notsituationen kommen. Von früher sechs geburtshilflichen Abteilungen stehen in Bonn nur noch vier zur Verfügung. Auch in Bonns Umgebung haben drei Kreissäle die Versorgung eingestellt. Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen findet eine ärztliche Versorgung schwangerer Frauen ausschließlich in diesen verbliebenen geburtshilflichen Kliniken statt. Durch die gleichzeitige Versorgung ambulanter schwangerer und entbindender Frauen kommt es dort r
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn fördert den Aufbau einer Hebammenambulanz mit Mitteln für Sach- und Personalkosten in Höhe von 50.000 € für 2023 – wie von der Verwaltung bereits in den Haushalt eingestellt – und für das Jahr 2024 mit 40.000€. Die Förderung ist als Ausschreibung bekannt zu geben. Es wird ein Konzept zur Bewerbung erwartet.
Sachverhalt
Es wird davon ausgegangen, dass für die Reparatur und Herstellung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ca. 15.000 Euro jährlich benötigt werden [50 Fahrräder x (15 Euro Kaufpreis + 2 Stunden à 80 Euro Arbeitsstunden + 100 Euro für Ersatzteile)]. Weitere 15.000 Euro werden jährlich für eventuelle Werkstatträumlichkeiten bereitgestellt.
Mobilität ist ein wichtiges Thema für die Integration neuer Bürger*innen unserer Stadt. Auch für Menschen und Familien mit Kindern die nur über geringes Einkommen verfügen ist es unerlässlich Mobil zu sein, das Fahrradfahren zu erlernen und bei der Mobilitätswende mitgenommen zu werden.
Durch Fahrräder erhalten diese Menschen Anschluss zu Angeboten vor Ort, Freizeiteinrichtungen, Quartiersinitiativen, Kultur, Ärzten, oder Einkaufsmöglichkeiten. Durch Fahrräder erhalten Geflüchtete Zugang zu unserem Stadtleben. Die Möglichkeit ein Fahrrad zu erhalten und vielleicht sogar erst das Fahrradfahren zu erlernen, tragen dazu bei, dass Menschen, die vom Schicksal nicht verschont wurden, sich in unserer Stadt willkommen fühlen.
Da Mobilität nach wie vor eine Herausforderung besonders für Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften darstellt, unterstützen wi
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn stellt für Geflüchtete Menschen, auch für Bürger*innen mit sehr niedrigem Einkommen aus dem Bestand des Fundbüros der Stadt, einen Teil der Fahrräder die zur Versteigerung vorgesehen sind zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Trägerorganisation für die Umsetzung zu suchen.
Zur Reparatur und Herstellung der Verkehrssicherheit der Fahrräder stellt die Stadt Bonn 30.000 Euro jährlich in den Haushalt ein.
Sachverhalt
Der bisherige Ansatz reicht nicht aus, um die Barrierefreiheit an möglichst vielen Übergängen von Gehwegen in den Fahrbahnbereich sicherzustellen. Der Wunsch nach konkreten Umsetzungsmaßnahmen ist groß, daher sollte die Verwaltung mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Der Haushaltsmittelansatz für die Jahre 2023 und 2024 wird daher zur Umsetzung dieses Beschlusses entsprechend um 100.000 € erhöht.
Beschlussvorschlag
In der Produktgruppe 1.12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV werden die Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2023/2024 für die barrierefreie Absenkung von Bordsteinen von 100.000 € auf 200.000 € erhöht .
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Anhebung der Einkommensgrenze soll Bonner Geringverdiener*innen, deren Einkommen etwas über der bisherigen Grenze liegt (1,72), zugleich jedoch objektiv sehr niedrig ist, die Möglichkeit eines Bonn-Ausweises und einer verbesserten Teilhabe eröffnen. Gerade Geringverdiener*innen sind von den aktuell stetig steigenden Preisen und der Inflation besonders betroffen, sodass sie an anderer Stelle in dieser Situation entlastet werden. Durch die systematisch neu hinzukommende zusätzliche Anhebung des Regelsatzes für das erste Kind wird berücksichtigt, dass Alleinerziehende und Familien durch die Kindererziehung zusätzliche Ausgaben zu tragen haben, die von der bisherigen Systematik der Bonn-Ausweis-Berechtigung nicht ausreichend erfasst werden.
Der Bonn-Ausweis ist ein wesentliches städtisches Instrument, um Menschen mit keinem oder sehr geringen (Erwerbs-)Einkommen vergünstigte Teilhabemöglichkeiten (ÖPNV, Bäder etc.) zu sichern. Die für die Ausstellung des Bonn-Ausweises bisher geltende Einkommensgrenze ist jedoch zu restriktiv, um möglichst allen Menschen mit tatsächlich sehr geringem Einkommen die Möglichkeit auf einen Bonn-Ausweis und die damit verbundenen Preisermäßigungen zu bi
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises werden in Punkt 3.8 (Einkommensgrenze) so verändert, dass sich zukünftig die Einkommensgrenze aus dem 2-fachen Regelsatz Bedarfsstufe 1 sowie im Fall eines Kindes bzw. mehrerer Kinder in der Bedarfsgemeinschaft um den mit dem Faktor 1,5 multiplizierten Regelsatz des ersten Kindes erhöht.
Die Haushaltsmittel für den Bonn-Ausweis werden zur Abdeckung der Teilhabe-Mehrausgaben im Jahr 2023 um 850.000 EUR und im Jahr 2024 um 1,7 Mio. EUR erhöht. Bis zu 50.000 EUR sollen 2023 dabei für eine Informationskampagne zur Ausweitung des Berechtigtenkreises verwendet werden.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Der Zuschuss für den Festausschuss Bad Godesberger Karneval (FAGK) ist seit langer Zeit unverändert geblieben. Mit dem Änderungsantrag sollen die in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Kostensteigerungen und die durch Ausfall der Stadthalle als Veranstaltungsort eingetretenen Mehrbelastungen für den FAGK ein stückweit aufgefangen werden.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Schließfächer sind für wohnungslose Menschen wichtig. Es ist ihr Wunsch, ihr Eigentum sicher und kostengünstig zu verwahren. Durch eine sichere Verwahrung wichtiger Gegenstände wie Schlafsäcke, Isomatten und persönlicher Erinnerungsstücke können sie sich in der Stadt freier bewegen und erscheinen nicht offensichtlich als wohnungslose Personen. Auch müssen sie weniger Angst um ihr Eigentum haben. So können sie auch Termine unbelasteter wahrnehmen. Aufgrund der steigenden Anzahl an wohnungslosen Menschen in Bonn wird erwartet, dass der Bedarf an Schließfächern in den nächsten Jahren zunehmen wird.
Beschlussvorschlag
1) Die Verwaltung wird gebeten, Schließfächer für Obdachlose Menschen in der Stadt Bonn aufzustellen. Die Schließfächer sollen für wohnungslose Menschen, die ihr Eigentum tagsüber sicher lagern wollen, zur Verfügung stehen. Die Nutzung soll kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr möglich sein. Zudem sollten die Schließfächer dort angebracht werden, wo es eine soziale Überwachung gibt, zum Beispiel in der Nähe der Wache Gabi. Es muss sichergestellt werden, dass die Schließfächer und Umgebung regelmäßig gereinigt werden.
2) Die Verwaltung wird gebeten, für eine "Pilotanlage Schließfächer" 50.000 Euro in den investiven Haushalt 2024 einzustellen und in einer Beschlussvorlage darzulegen, wie diese genau verwendet werden sollen.
3) Die Verwaltung möge sich über dieses Pilotprojekt hinaus um eine Kooperation mit einem Unternehmen als Sponsor oder einem Wohlfahrtsverband zur Finanzierung und Unterhaltung der Schließfächer bemühen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.01.02 Internationales u. globale Nachhaltigkeit
PG 1.04.12 Wissenschaft
PG 1.04.13 Internationale Wissenschaft
PG 1.15.01 Wirtschaftsförderung
PG 1.15.02 Tourismus
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:
PG 1.01.02 Internationales u. globale Nachhaltigkeit
Die Ausschussunterlagen sowie die Veränderungsliste sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung gibt dem Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft,
Wirtschaft und Arbeit (AEIWWA) nachfolgend Informationen über die Produktgruppe 1.01.02 „Internationales und globale Nachhaltigkeit“ sowie deren finanzielle Ausstattung zur Kenntnis.
Im Rahmen des Pilotprojekts „Nachhaltigkeitshaushalt“ wurde die Produktgruppe 1.01.02 „Internationales und globale Nachhaltigkeit“ zum Haushaltsjahr 2021/2022 wirkungsorientiert aufgestellt und mit strategischen und operativen Zielsetzungen versehen. Die strategischen Zielsetzungen wurden aus der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) abgeleitet.
Eine umfassende Beschreibung der Produktgruppe in der aktuellen Version ist als Anlage beigefügt.
__Beschreibung der Produktgruppe__
Die Produktgruppe 1.01.02 umfasst die Stärkung des internationalen Profils des UNO- und int. Kongressstandortes Bonn, die Mitarbeit in internationalen und europäischen Städtenetzwerken, die Umsetzung globaler Entwicklungsziele auf lokaler Ebene, die kommunale Entwicklungszusammenarbeit, die Koordi nierung der Europaarbeit sowie den Zielgruppenservice (Vereinte Nationen, internationale Organisationen, nationale und internationale Nichtreg
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zum Entwurf des Haushaltes 2023/2024 wird für den Bereich des Produktplans für das Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit in Verbindung mit der Produktgruppe 1.01.02
folgende Prüfung und Änderung beschlossen:
Die Produktgruppe beinhaltet nicht ausdrücklich Haushaltsmittel für die Stärkung der Städtepartnerschaften der Bundesstadt Bonn. Die Bundesstadt Bonn sowie die Stadtbezirke unterhalten eine Reihe von Städtepartnerschaften mit dem Ziel des besseren Verständnisses füreinander auch europäischer Ebene. Diese sind weiterhin von besonders hoher Wichtigkeit, wie insbesondere unlängst die Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Cherson zeigt. Die Städtepartnerschaften werden in der Regel von ehrenamtlich organisierten Vereinen und Gesellschaften geprägt, insbesondere auch im Hinblick auf finanzielle Förderungen und der Akquise von finanziellen Zuschüssen mit entsprechenden bürokratischen Herausforderungen.
Der Haushaltsmittelansatz wird um einen Betrag von 100.000,00 Euro zur Unterstützung der Städtepartnerschaften der Bundesstadt Bonn erhöht.
Beschlussvorschlag
Zum Entwurf des Haushaltes 2023/2024 wird für den Bereich des Produktplans für das Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit in Verbindung mit der Produktgruppe 1.01.02 folgende Prüfung und Änderung beschlossen:
Die Produktgruppe beinhaltet nicht ausdrücklich Haushaltsmittel für die Stärkung der Städtepartnerschaften der Bundesstadt Bonn. Die Bundesstadt Bonn sowie die Stadtbezirke unterhalten eine Reihe von Städtepartnerschaften mit dem Ziel des besseren Verständnisses füreinander auch europäischer Ebene. Diese sind weiterhin von besonders hoher Wichtigkeit, wie insbesondere unlängst die Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Cherson zeigt. Die Städtepartnerschaften werden in der Regel von ehrenamtlich organisierten Vereinen und Gesellschaften geprägt, insbesondere auch im Hinblick auf finanzielle Förderungen und der Akquise von finanziellen Zuschüssen mit entsprechenden bürokratischen Herausforderungen.
Der Haushaltsmittelansatz wird um einen Betrag von 100.000, 00 Euro zur Unterstützung der Städtepartnerschaften der Bundesstadt Bonn erhöht.
Begründung
erfolgt mündlich
Sachverhalt
Um den Nachhaltigkeitshub eine Kontinuität zu geben, sollte bis mindestens Ende 2024 seine Finanzierung gesichert sein. Ziel soll die weitere Durchführung des Hubs sein. Dazu zählen u.a. Veranstaltungen (inkl. Workshops), Kommunikation.
Beschlussvorschlag
1) Die Verwaltung wird gebeten, für den Nachhaltigkeitshub für das Jahr 2024 im Haushalt 100.000 EUR zur Verfügung zu stellen.
2) Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, weitere finanzielle Mittel für den Nachhaltigkeitshub zu akquirieren.
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, zur Pflege der gesamtstädtischen Städtepartnerschaften für 2023/2024 jeweils 10.000 EUR in den Haushalt zu stellen.
Sachverhalt
Im Zentrum und im Fokus der Digitalisierungsstrategie der Bundesstadt Bonn muss der Ausbau der digitalen Dienstleistungen der Stadt Bonn sowie auf der Sicherstellung der IT-Sicherheit liegen. Die grundlegenden Zielstellungen der Projekte im Bereich "Digitale Stadt" sind richtig, können aber stärker priorisiert werden und mit geringerem Mitteleinsatz (z.B. bei Veranstaltungen oder Workshops, für die insgesamt 81.300 EUR veranschlagt sind) erreicht werden. Um Spielraum für andere Projekte zu erhalten, soll hier ein Sparbeitrag erbracht werden.
Beschlussvorschlag
Die Haushaltsansätze für den Bereich "Digitale Stadt" im Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsförderung, Profitcenter 103001501, werden im Jahr 2023 um 70.000 Euro, im Jahr 2024 um 80.000 Euro gekürzt.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Bonn stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthaltenen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen zu, soweit der Stadtbezirk Bonn betroffen ist.
Gem. § 9 der Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung über die Veranschlagung von solchen Haushaltsmitteln zu hören
Der Bezirksband sowie die Veränderungsliste sind digital abrufbar als Anlage unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Sachverhalt
Der bestehende Etat wurde über die Jahre nicht angepasst, sodass es einen starken Rückgang an Bordsteinabsenkungen pro Jahr gab. Dementsprechend ist hier eine Erhöhung notwendig um alleine das Tempo des vorigen Abbaus von Barrieren in der Stadt aufrecht zu erhalten und damit allen Mobilität innerhalb ihres Quartiers, Bezirks oder in der Stadt insgesamt zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag
Der gesamtstädtische Etat für Bordsteinabsenkungen wird für die Haushaltsjahre 2023/2034 um jeweils 100.000€ auf 200.000€ pro Jahr erhöht.
Sachverhalt
Das SGB ist seit Jahren nicht so aufgestellt, alle erforderlichen Aufgaben auszuführen. Es existiert ein erheblicher Sanierungsstau bei städtischen Gebäuden. Zusätzlich müssen in den nächsten Jahren diverse Neubauten und/oder Sanierungen von Großobjekten durchgeführt werden. Die energetische Sanierung der städtischen Gebäude wird eine weitere sehr umfangreiche Aufgabe darstellen. Daher ist es aus Sicht der Antragsteller sinnvoll, dass neben dem Ausbau des SGB dieses gleichzeitig entlastet wird. Im Gebäudebestand von Feuerwehr und Rettungsdienst befinden sich ca. 50 Objekte.
Bei einer eigenen Organisationseinheit für Neubau und Bauunterhaltung innerhalb der Feuerwehr könnte eine Besetzung der Stellen mit feuerwehrtechnischen Beamten mit entsprechendem fachlichen Hintergrund erfolgen. Baumaßnahmen könnten so selbständig geplant, beauftragt und überwacht werden. Außerdem brächten Angehörige einer solchen Organisationseinheit das nötige Fachwissen über die zahlreichen Besonderheiten von Feuerwachen, Leitstellen, Feuerwehrhäusern, Rettungswachen etc. aus ihrer Ausbildung und alltäglichen Arbeit bereits mit.
Aufgrund ihres hohen Ansehens in der Bevölkerung ist davon auszugehen, dass di
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es zielführend ist, eine eigene Organisationseinheit für Neubau und Bauunterhaltung innerhalb der Feuerwehr aufzubauen.
Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, welche Auswirkungen eine solche eigene Organisationseinheit auf den Haushalts- und Stellenplan hätte.
Ziele sind, den Bau und die Sanierung von Gebäuden der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zu beschleunigen sowie das SGB zu entlasten.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
PG 1.08.02 Sportförderung
PG 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:
PG 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
PG 1.08.02 Sportförderung
PG 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern
Die Ausschussunterlagen sowie die Veränderungsliste sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal
te
nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.02.08 Lebensmittelüberwachung/Veterinärdienste
PG 1.02.19 Brandschutz
PG 1.02.20 Abwehr von Großschadensereignissen
PG 1.02.21 Rettungsdienst (KRE)
PG 1.11.02 Abfallwirtschaft
PG 1.12.08 Straßenreinigung und Winterdienst
PG 1.13.01 Öffentliches Grün
PG 1.13.02 Fortwirtschaft
PG 1.13.03 Friedhöfe
PG 1.13.07 Natur und Landschaft
PG 1.14.01 Boden- und Gewässerschutz
PG 1.14.02 Immissionsschutzverfahren
PG 1.14.03 Umweltvorsorge, -planung
PG 1.17.19 Stiftung Fritz Kirstein
PG 1.17.20 Stiftung zur Förderung der Feuerwehr
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:
PG 1.14.01 Boden- und Gewässerschutz
PG 1.14.02 Immission
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist.
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss der bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibung hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppe zu:
PG 1.01.26 IT-Betrieb
Die Ausschussunterlagen sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Sachverhalt
Ziel ist es, die bisher als nicht bewirtschafteter Parkraum genutzte, teils vermüllte und verwahrloste Fläche unter der Nordbrücke aufzuwerten und einen Raum für Jugendliche zu schaffen. Dadurch, dass die Fläche bereits heute versiegelt und überdacht ist, ist sie perfekt für ganzjähriges Skaten, Parcours, Basketball und ähnliches. Diese drei Sportarten werden viel außerhalb von Vereinsstrukturen betrieben und sind von öffentlich zugänglichen Flächen abhängig. In den kalten Jahreszeiten ist dies nicht möglich, weil für diese Sportarten ein trockener Untergrund benötigt wird. Es werden legale öffentliche Flächen benötigt.
Idealerweise werden die Orte auch entsprechend bedarfsweise beleuchtet, was auch das Sicherheitsgefühl erhöht. Auch können Sitzbänke, Schaukeln, Bluetooth Lautsprecher sowie W-Lan den Platz attraktiver für Jugendliche machen.
Best Practice hierfür sind der Familienpark Zoobrücke in Köln und der Apollo Skatepark in Düsseldorf oder der Jugendspielplatz “Frison” in der schwedischen Stadt Umea.
Beschlussvorschlag
1) Die Verwaltung wird beauftragt, eine sportliche Nutzung der Flächen unter der Bundesautobahn 565 (Nordbrücke) zwischen Bonn-Castell und -Auerberg zu planen und umzusetzen.
2) Jugendliche sollten in die Planung einbezogen werden. Das Konzept sollte eine modulare Bauweise beinhalten und somit auch zukünftige Erweiterungen ermöglichen.
3) Der Stadtverwaltung werden für eine sichere sportliche Nutzung der Flächen 50.000 Euro Planungskosten (konsumtiv) für 2023 zur Verfügung gestellt und 200.000 Euro (investiv) zur Umsetzung dieses Konzepts in 2024.
Sachverhalt
Der Rat hat am 09.02.2023 dem Bürgerantrag zur Errichtung
einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des
Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet
(geändert) beschlossen (Dr.-Nr.:221009-02).
Damit die Planung noch dieses Jahr in Auftrag gegeben werden kann, sind die finanziellen Mittel im Doppelhaushalt für 2023 einzuplanen.
Da bei der Stadt Bornheim Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert wurde, könnten die Kosten aufgeteilt werden.
Beschlussvorschlag
Für den Doppelhaushalt 2023/24
werden 70.000 Euro für den Auftrag der Erstellung einer Gesamtkonzeption zur Errichtung der "Rheinaue-Nord" eingesetzt.
Sachverhalt
In Bonn gilt das Leitmotiv "Sportstadt für alle Menschen", in der die Prämisse von Angebotsvielfalt und Innovation gilt. Unsere Angebote sollen Menschen miteinander verbinden. Teil des Sportentwicklungsprogramms ist mehr Sport im öffentlichen Raum, die bessere Teilhabe von sozial benachteiligten Menschen, kostenlose und inklusive Angebote. Insbesondere Schach kann barrierefrei von „4 bis 99“ gespielt werden.
In Bonn haben wir eine große Schach-Community. 2008 fand beispielsweise in der Bundeskunsthalle die Schach-WM statt. An einer belebten Stelle an den Rheinpromenaden oder im Bonner Zentrum besteht das Potenzial zu einem Outdoor-Treffpunkt dieser Community.
Beschlussvorschlag
Das Sport- und Bäderamt sowie das Amt für Umwelt und Stadtgrün der Stadt Bonn wird beauftragt, eine feste XXL Schach-Fläche (ca. 4x4 Meter) inklusive einer Lagermöglichkeit für die Figuren, die auch als Sitzmöbel dienen kann, oder alternativ einen fest installierten Outdoor-Schachtisch entweder im Bonner Zentrum oder den zentrumsnahen links- oder rechtsrheinischen Uferpromenaden zu prüfen und umzusetzen.
Die dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000 € werden bereitgestellt.
Sachverhalt
Die öffentliche Beleuchtung in einer Stadt dient nicht allein der Verkehrssicherheit während der Dämmerung und Dunkelheit, sie trägt auch zur (subjektiven wie objektiven) sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum bei. Unter beiden Gesichtspunkten müssen gute Voraussetzungen für eine möglichst gefahrlose Mobilität der Menschen sowie für eine hohe Aufenthaltsqualität auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen zu schaffen.
Beleuchtung in der Stadt kann Sicherheit und Atmosphäre schaffen, gleichzeitig aber nicht nur die Lebensbedingungen einzelner Tiergruppen (z.B. Insekten und Vögel) sondern auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an künstliche Beleuchtung im Stadtraum auch unter diesen Aspekten zu entwickeln und umzusetzen.
Zusätzlich müssen die Faktoren Energie- und Betriebskosteneffizienz, die in einer nachhaltig (bewirtschafteten) Kommune (SDG 11) von zentraler Bedeutung sind, berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Ehrenamtliche und hauptamtliche Einsatzkräfte setzen sich bei den „BOS“ Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für den Schutz ihrer Mitmenschen ein. Die Landesregierung hat bereits eine Vielzahl an Initiativen eingeleitet und die Situation in den vergangenen Jahren damit deutlich verbessert. Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Einsatz muss groß gehalten werden. Dies soll ein solcher „Tag des Blaulichts“ unterstützen.
Beschlussvorschlag
Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ermöglicht den „BOS“ Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sich und ihre Aufgaben in den (weiterführenden) Schulen vorzustellen und aktiv um Nachwuchs werben zu können. Dies soll helfen zukünftigem Fachkräftemangel in diesem Bereichen vorzubeugen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit den Schulen und den „BOS“ wie der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei, dem Ordnungsdienst sowie den Hilfsorganisationen aufzunehmen und gemeinsam mit diesen eine Konzeption (wichtige Bestandteile sollten hierbei die Aufklärung und die Öffentlichkeitsarbeit sein) auszuarbeiten. Denkbar wäre eine Vorstellung beispielsweise im Wege eines Projekttages.
Sollten der Verwaltung entsprechende Ressourcen fehlen, ist die Erstellung der Konzeption an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Hierzu werden in den Haushalt 50.000 Euro eingestellt.
Sachverhalt
Die Antragsteller sehen folgende Vorteile in der Begrünung von Bahntrassen, ohne das diese Auflistung den Ausspruch auf Vollständigkeit genießt:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit den SWB den Ausbau der Begrünung von Straßenbahntrassen auszuweiten.
Für diese Maßnahme werden für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 250.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Sachverhalt
Die Zukunft der Ratsarbeit und der Partizipation der Bevölkerung hängt auch maßgeblich daran, welche digitalen Möglichkeiten genutzt werden können. Seit Jahren ist bekannt, dass die genutzte Übertragungstechnik erheblich verbesserungswürdig ist und die Qualität nicht den Anforderungen entspricht. Gleichwohl sieht die Verwaltung bislang nur Mittel für die Anmietung von Konferenztechnik und die Anschaffung eines e Votings vor. Der Kostenansatz basiert auf der dem UADO vorgelegten Kostenschätzung (DS __221795-01__ , nicht-öffentliche Anlage) und setzt den in DS __221170__ bekräftigten Willen der Verbesserung der Konferenztechnik um.
Beschlussvorschlag
Zur Beschaffung von Konferenztechnik und Ausstattung des Ratssaales, Sitzungssaal 1 sowie zur Beschaffung einer mobilen Anlage für den Einsatz in den Bezirksrathäusern werden investive Mittel in Höhe von 750.000 EUR eingestellt.
Sachverhalt
Notfallbüros dienen als dezentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung in Krisensituationen. Mit diesen 5 Büros sollen neben den Informations- und Koordinationsmöglichkeiten der Stadtverwaltung in Notfall- und Krisensituationen weitere Anlaufpunkte geschaffen werden. In den sogenannten Notfallmeldestellen, können maximal Notrufe abgesetzt werden. Es wird hier nicht informiert oder beraten.
Zu materiellen Ausstattung werden schätzungsweise 15 TEUR benötigt. Bekannte und vorhandenen Infrastrukturen sollen technisch so ertüchtigt werden, dass diese autark eine gewisse Zeit (Notfalls auch 24/7) betrieben werden können. Denn Krisen sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, das wichtige Dinge wie Strom oder Kommunikation längerfristig nicht zur Verfügung stehen und die Bevölkerung Information und Koordination Bedarf. Diese Notfallbüros sind zusätzliche spezielle Anlaufstellen in der Fläche, um im Krisenfall effektive Hilfe für die Bevölkerung zu koordinieren. Dafür sollen u.a. mit einer Notstromversorgung ausgestattete Gebäude so ausgerüstet werden, dass die nötigsten Hilfeleistungen vor-Ort erbracht oder von dort aus organisiert werden können.
Der personelle Bedarf soll schrittwei
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtgebiet insgesamt 5 so genannte Notfallbüros zu schaffen. Der Stadtbezirk Bonn erhält 2 Stück und die anderen Stadtbezirke erhalten jeweils eines. Pro Notfallbüros sind schätzungsweise konsumtiv 15.000 € zur materiellen Einrichtung notwendig. Insgesamt werden 75.000 € konsumtiv für das Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Diese Büros sollen an vorhandenen Infrastrukturen errichtet werden.
Sachverhalt
Der Ordnungsdienst übernimmt vielfältige Aufgaben in der Stadt. Dazu gehören nicht nur Einsätze „auf den Straßen“, sondern auch in den Naturschutzgebieten. Zur Stärkung der Ordnungskräfte in beiden Einsatzgebieten und zur Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen des Stadtordnungsdienstes wird dieses Budget in den Haushalt eingebracht.
Mit Drucksache 222378 wurde das Konzept „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ zur Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes der Stadt Bonn vorgestellt. Dabei befindet sich die Verwaltung noch in einem konzeptionellen Status. Gleichwohl sind schon jetzt einzelne Maßnahmen abzusehen, für die es zusätzlicher personeller, investiver und konsumtiver Mittel bedarf.
Folgende Aufgaben und Ziele sollen bei der Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes umgesetzt werden:
1.) Zeitliche und räumliche Erhöhung der Sichtbarkeit mit Fokus auf dezentrale Quartiere
2.) Laufende Kooperation mit anderen Ämtern der Stadt, insbesondere dem Jugendamt, Sozialamt, Umweltamt. Hier soll der Fokus insbesondere auf Prävention liegen
3.) Verstärkte Kooperation mit der Polizei
4.) Das Ordnungsamt soll als unterstützender und helfender Partner vor Ort wahrgenommen werden
5.) Es
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Es handelt sich bei dem Gebiet um die Freifläche zwischen dem Bonner Stadtteil Graurheindorf und Hersel. Das Gebiet wird derzeit z.T. landwirtschaftlich genutzt, zudem liegen dort eine Ausgleichsfläche (Obstwiese), Brachen und ein kleines Waldstück. Das Gebiet dient der Naherholung und bietet deutliches Potenzial zur ökologischen Aufwertung.
Der vom Ortsausschuss Auerberg gestellte Bürgerantrag zielt auf eine Aufwertung der ökologischen Wertigkeit und der Naherholung ab. Eine Aufwertung des Gebietes ist sinnvoll, weil hierdurch Offenlandarten in ihrem Vorkommen gestärkt werden können. Deren Lebensräume gehen an anderer Stelle durch Bauvorhaben häufig verloren. Der Erholungswert kann durch die Verbesserung des Naturerlebnisses gesteigert werden. Gleichzeitig können fruchtbare Böden für die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft erhalten bleiben. Der AUKLA stimmte der ökologischen Aufwertung zu, lehnt aber Maßnahmen der Naherholung ab, die der ökologischen Aufwertung entgegen stehen wie z.B. Hundewiesen (Beschluss wie Stellungnahme der Verwaltung). Zur gezielten Aufwertung ist die Erstellung eines Konzeptes erforderlich.
Da es sich hierbei um ein Projekt ohne Vorgeschichte handelt u
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Für die Erstellung eines Gutachtens für die ökologische Aufwertung der Grünflächen entlang des Rheins im Norden der Stadt (Arbeitstitel „Rheinaue Nord“) wird ein Gutachten extern vergeben. Dies soll in Kooperation mit den umliegenden Gemeinden erfolgen. Hierfür werden Mittel von 60.000 € in den Haushalt für das Jahr 2023 eingestellt.
Sachverhalt
Im Zuge des Klimawandels werden zunehmend extreme Hitze und längere Hitzeperioden prognostiziert. Fallen Gewässer in dieser Zeit trocken, sind wertvolle Amphibien-Arten (z.B. Wechselkröte, Gelbbauchunke) bedroht. Die eingestellten Mittel sollen dafür eingesetzt werden, die Trockenheit auszugleichen und ggfls. auch Dienstleister zu beauftragen, Tümpel und Teiche mit Wasser aufzufüllen. Bei Bedarf können die Mittel auch für andere artenschutzerhaltende Maßnahmen verwendet werden.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2023/24 werden jährlich 10.000 € für den Erhalt von ökologisch relevanten Gewässern auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn eingestellt.
Sachverhalt
Ab 1. Januar 2023 gilt im Handel mit Lebensmitteln und Getränken, die erst beim Letztvertreiber verpackt werden, eine Mehrwegpflicht: Die Verkäufer müssen für Lebensmittelverpackungen aus Plastik sowie Getränkebecher aus allen Materialien jeweils eine Mehrwegalternative anbieten, die nicht teurer verkauft werden darf als die bisherige Einwegvariante. Demnach müssen Lebensmittel in Mehrweggefäße abgefüllt werden, sofern es zum Beispiel um Getränke in Einwegbechern geht. Bei Speisen greift dieses Gesetz jedoch nur bei Einweg kunststoff verpackungen, der Pizzakarton oder die Burger-Box aus Pappe werden davon nicht erfasst. Mit dem Programm soll ein finanzieller Anreiz zum vollständigen Umstieg auf Mehrweg geschaffen werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt wird beauftragt insgesamt 20.000 Euro für 2024 für die konsumtive Finanzierung von in Bonn ansässigen Kleingastronomiebetrieben vorzuhalten, die eine ausschließliche Umstellung auf Mehrweggeschirr vornehmen wollen.
Sachverhalt
Mit dem Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt und dem Stadtsportbund Bonn (SSB) wurden im letzten Jahr die Grundlagen für die gemeinsame Zukunftsaufgabe „Sportentwicklung“ und den Ausbau der Bonner Sportlandschaft vorangetrieben, um das Profil Bonns als Sportstadt zu stärken. Die Antragsteller unterstützen diesen Weg ausdrücklich.
Im Zusammenhang mit diesem Vertrag wurden auch notwendige Zuschüsse an den SSB in Höhe von 150.000 Euro jährlich vereinbart. Auch dies unterstützen die Antragsteller sehr, denn der SSB übernimmt weitere Aufgaben in Eigenregie.
Aufgrund der allgemeinen Inflation und des notwendigen jährlichen Zuschusses, der aus der Sportförderung in Höhe von 1,6 Mio € entnommen wird, ergibt sich dieser Änderungsantrag zum Haushalt.
Ziel der Sportförderung ist es, den Freizeit-, Leistungs-, Spitzen- sowie Schulsport zu beleben und zu fördern. Dafür darf der finanzielle Einsatz ab diesem Jahr auf gar keinen Fall weniger werden.
Die Deckung dieser jährlichen Erhöhung erfolgt aus den bereitgestellten Mitteln für die Umsetzung des Radentscheids.
Beschlussvorschlag
Der Titel 1.08.02 Sportförderung wird um 10% erhöht. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 320.000 Euro werden im Haushalt bereitgestellt.
Sachverhalt
Immer mehr Kinder können nicht schwimmen. Der Anteil der Nichtschwimmer unter Grundschulkindern hat sich einer Studie zufolge seit 2017 verdoppelt. Rund 20 % der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren konnten 2022 nicht schwimmen, wie eine aktuelle Forsa-Umfrage für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zeigt. Der DLRG mahnt: „Schwimmen muss man lernen wie Lesen und Schreiben.“
2017 lag der Anteil der Nichtschwimmer im Grundschulalter bei zehn Prozent. Wie die Umfrage weiter zeigt, sind weitere 23 Prozent der Kinder nach Angaben ihrer Eltern unsichere Schwimmer. Nur 57 Prozent schwimmen demnach sicher, das sind in etwa so viele wie vor fünf Jahren.
Die Anschaffung eines Schwimm-Containers soll die derzeit nicht ausreichend vorhandenen Wasserflächen in Bonn in Teilen ersetzen und für die nächsten Jahre sicherstellen, dass die eklatante Entwicklung einer Generation von Nichtschwimmern gestoppt wird.
Ein Schwimm-Container mit einem acht Meter langen Becken ermöglicht erste Wassergewöhnungen und das Erlernen von Grundfertigkeiten des Schwimmens. Ein von der Stadt Bonn bereitgestellter mobiler Schwimm-Container würde vor allem Kindern, die keinen Zugang zu privaten Schwimmk
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn schafft kurzfristig einen Schwimm-Container an. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 180.000 Euro werden im Haushalt bereitgestellt.
Sachverhalt
Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage (DS-Nr. 230191) beantragt die CDU-Fraktion folgende Änderungen zum Haushalt:
Beschlussvorschlag
Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage (DS-Nr. 230191) beantragt die CDU-Fraktion folgende Änderungen zum Haushalt:
Begründung
Die Beantwortung der Großen Anfrage hat gezeigt, dass das ein wichtiges verkehrsbeeinflussendes Thema ist. Im
Ergebnis und in der Wahrnehmung der Bevölkerung haben die sogenannten "Smilies" einen positiven Einfluss auf das Fahrverhalten.
Daher ist der CDU-Fraktion wichtig, dass nach den ersten 40 Stück nun weitere 40 Displays beschafft werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.12.06 ÖPNV
PG 1.12.07 Verkehrsplanung
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:
PG 1.12.07 Verkehrsplanung
Die Ausschussunterlagen sowie die Veränderungsliste sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Sachverhalt
Zu 1: Quartiersgaragen tragen zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Stadt bei, da sie Parkplätze außerhalb von Wohngebieten gebündelt bereitstellen. In Quartiersgaragen werden die Fahrzeuge der Bewohnenden eines Stadtviertels wettergeschützt geparkt, anstatt dass diese vor den Wohnhäusern auf der Straße abgestellt werden. Gleichzeitig werden in den Quartiersgaragen Radabstellanlagen vorgehalten. So werden die Wohnstraßen von ruhendem Verkehr befreit und die Suche der Anwohnenden nach einem Stellplatz entfällt.
Zu 2: Bei der Bauleitplanung sollen auch die Technologien „Vehicle-to-grid“ und „(Teil-) autarke Quartiers-Stromerzeugung" mitberücksichtigt werden, indem dies Gebäude des umgebenden Viertels mit den hierfür erforderlichen Anschlüssen versehen und so ans Stromnetz angeschlossen werden. Da ein stabiles klimaneutrales Stromnetz im gesamtstädtischen Interesse liegt, sollte sich die Stadt im Rahmen des Klimaplans daran organisatorisch und finanziell beteiligen. Wichtig ist, dass diese Optionen von Beginn an mitgedacht und mitgeplant werden, um hier die Zukunft nicht zu „verbauen“.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Der bestehende Etat wurde über die Jahre nicht angepasst, sodass es einen starken Rückgang an Bordsteinabsenkungen pro Jahr gab. Dementsprechend ist hier eine Erhöhung notwendig um alleine das Tempo des vorigen Abbaus von Barrieren in der Stadt aufrecht zu erhalten und damit allen Mobilität innerhalb ihres Quartiers, Bezirks oder in der Stadt insgesamt zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag
Der gesamtstädtische Etat für Bordsteinabsenkungen wird für die Haushaltsjahre 2023/2034 um jeweils 100.000€ auf 200.000€ pro Jahr erhöht.
Sachverhalt
Ziel einer Weiterentwicklung des mehr als 15 Jahre alten Nahverkehrsplans ist die umfassende Neubewertung des Einsatzes von unterschiedlichen Busformaten, Kleinbussen, Metrolinien sowie die Schaffung von Vorlaufbetrieben mit Schnellbuslinien für künftig zu schaffende (Straßen-) Bahnlinien. Es sollen dabei auch Linienführungen betrachtet werden mit dem Ziel, sehr stark belastete Strecken ggf. neu zu sortieren. Davon können auch aktuelle Stadtentwicklungsprojekte (bspw. die Umgestaltung Rathausgasse / Am Hof / Wesselstraße, Neubau ZOB) profitieren.
Mit der Erstellung des Nahverkehrsplans soll aufgrund der knappen Ressourcen in der Stadtverwaltung ein externes Büro beauftragt werden. Der neue Nahverkehrsplan soll insbesondere auch einen priorisierten Umsetzungsvorschlag enthalten, der auch eine Schätzung des jeweiligen Mittelbedarfes enthält.
Darüber hinaus sollen mit den Finanzmitteln wichtige Verbesserungen im Rahmen der Verkehrswende bereits für die Nahverkehrspläne im Dezember 2023 und 2024 umgesetzt werden. Gerade die Umgestaltung der (Innen-) Stadt zugunsten der klimafreundlichen Verkehre erfordert auch zügige Anpassungen des Angebotes von Bus und Bahn. Im Fokus dieser Nahverk
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im kommenden Doppelhaushalt für das Jahr 2023 1 Mio. Euro und für das Jahr 2024 500.000 Euro bereit zu stellen. Hiermit soll ein externes Gutachten für die Weiterentwicklung des Öffentlichen Nahverkehrs in Bonn finanziert werden, ebenso wie kurzfristige Verbesserungen, die insbesondere das Busnetz der Bundesstadt Bonn betreffen.
Beide Maßnahmen unterstützen die Maßnahmen des Klimaplans und sind idealerweise in diesem Rahmen vorzusehen und zu finanzieren.
Sachverhalt
Die Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung und somit die Rechtsansprüche von Kindern auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung zu gewährleisten.
Ein wichtiges Merkmal der Kinder- und Jugendhilfe ist die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. So ist diese Trägervielfalt auch für die Kindertagesstätte von großer Bedeutung. Von 216 Kindertageseinrichtungen in Bonn werden 150 von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Insgesamt gibt es aktuell 14.968 Betreuungsplätze.
Es fehlen aktuell Betreuungsplätzen und die Stadt Bonn geht davon aus, dass in den kommenden Jahren der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen steigen wird, dem sie nicht allein ohne die freien Träger gerecht werden kann. Die freien Träger bemühen sich, das Defizit an Betreuungsplätzen abzubauen und ihre Angebote zu erweitern. Der Ausbau der Betreuungsplätze scheitert u. a. am Finanzierungssystematik. Die Kitas in freier Trägerschaft sind verpflichtet, einen Eigenanteil zwischen 3, 4
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Zur auskömmlichen Finanzierung der Kita-Träger wird Folgendes beschlossen:
Sachverhalt
Die Verwaltung wird zum Entwurf des Haushaltes 2023/2024
zu den Produktbereichen 1.01, 1.09, 1.10 mit folgender Maßgabe beauftragt:
Produktgruppe 1.09.01 Raumplanung
Die Erhöhung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um rund 20 % wird textlich erläutert und die programmatischen Schwerpunkte werden benannt. Die Kennzahlen werden um eine Kennzahl für abgeschlossene Verfahren der Raumplanung ergänzt.
Produktgruppe 1.09.02 Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts
Die Absenkung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um 26 bzw. 12 % wird textlich erläutert und mit der Zweckbestimmung ergänzt, dass integrierte Stadtentwicklungskonzepte für die Stadtbezirke Bonn, Beuel und Hardtberg außer dem bereits im Haushaltsentwurf genannten ISEK Bad Godesberg aufgestellt werden.
Produktgruppe 1.09.07 Liegenschaftskataster, Geoinformationsdaten
Die Erhöhung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um 15 bzw. 17 % wird textlich unter anderem zur Modernisierung des Geoportals erläutert. Sollte der Haushaltsansatz zur Weiterentwicklung des Geoportals nicht auskömmlich sein, ist dieser zu erhöhen.
Produktgruppe 1.09.08 Grundstücksneuordnung
Der Haushaltsansatz zur Grundstüc
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird zum Entwurf des Haushaltes 2023/2024 zu den Produktbereichen 1.01, 1.09, 1.10 mit folgender Maßgabe beauftragt:
Produktgruppe 1.09.01 Raumplanung Die Erhöhung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um rund 20 % wird textlich erläutert und die programmatischen Schwerpunkte werden benannt. Die Kennzahlen werden um eine Kennzahl für abgeschlossene Verfahren der Raumplanung ergänzt.
Produktgruppe 1.09.02 Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts Die Absenkung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um 26 bzw. 12 % wird textlich erläutert und mit der Zweckbestimmung ergänzt, dass integrierte Stadtentwicklungskonzepte für die Stadtbezirke Bonn, Beuel und Hardtberg außer dem bereits im Haushaltsentwurf genannten ISEK Bad Godesberg aufgestellt werden.
Produktgruppe 1.09.07 Liegenschaftskataster, Geoinformationsdaten Die Erhöhung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um 15 bzw. 17 % wird textlich unter anderem zur Modernisierung des Geoportals erläutert. Sollte der Haushaltsansatz zur Weiterentwicklung des Geoportals nicht auskömmlich sein, ist dieser zu erhöhen.
Produktgruppe 1.09.08 Grundstücksneuordnung Der Haushaltsansatz zu
_Gekürzt._
Begründung
Der Etat für Wohnen, Planen und Bauen im Doppelhaushalt der Bundesstaat Bonn für die Jahre 2023 und 2024 muss auskömmlich und angemessen sein.
Die notwendigen Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung müssen erkennbar aufgenommen und in den Zweckbestimmungen der Produktbereiche verankert sein.
Zu den Maßnahmen zählen die Finanzierung einer Stadtentwicklungsgesellschaft, die Grundstücksneuordnung, die Weiterentwicklung der integrierten Stadtentwicklungs- und Ortsteilkonzepte sowie der Geoinformationssysteme.
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Stärkung Bürgerdienste
Die Bezirksrathäuser Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg werden personell und finanziell so ausgestattet, dass die grundlegenden Anliegen des Dienstleistungszentrums aus den Bereichen Einwohnerwesen, KFZ- und Führerscheinangelegenheiten, auch dauerhaft in den Stadtbezirken vorgenommen werden können. Die personelle Ausstattung ist so zu gestalten, dass eine der Nachfrage angemessene Anzahl an Terminen angeboten werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Beuel stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthaltenen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen zu, soweit der Stadtbezirk Beuel betroffen ist.
Gem. § 9 der Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung über die Veranschlagung von solchen Haushaltsmitteln zu hören
Der Bezirksband sowie die Veränderungsliste sind digital abrufbar als Anlage unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist.
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen des Amtes 51 hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:
PG 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagespflege
PG 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder
PG 1.06.03 Jugendarbeit
PG 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit
PG 1.06.05 Sonst. Leistungen z. Förderung junger Menschen und Familien
PG 1.06.06 Sonst. Einrichtungen für junge Menschen und Familien
PG 1.06.08 Aufgaben nach dem Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
Die Ausschussunterlagen sowie die Veränderungsliste sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
[__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__](https://primary.axians-ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2023&kid=185b195018
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.01.12 Bauhof, Servicebereich und Brunnen
PG 1.02.16 Statistik
PG 1.09.01 Stadt- und Raumplanung
PG 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts
PG 1.09.04 Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen
PG 1.09.06 Ortsbaurecht
PG 1.09.07 Liegenschaftskataster, Geodaten
PG 1.09.08 Grundstücksneuordnung
PG 1.09.09 Grundstückswertermittlung
PG 1.10.01 Maßnahmen der Bauaufsicht
PG 1.10.03 Denkmalschutz und Denkmalpflege
PG 1.11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung
PG 1.12.01 Gemeindestraßen
PG 1.12.02 Kreisstraßen
PG 1.12.03 Landesstraßen
PG 1.12.04 Bundesstraßen
PG 1.12.05 Parkeinrichtungen
PG 1.13.08 Hochwasserschutz und Gewässer
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operati
_Gekürzt._
Sachverhalt
Inhalt der Stellungnahme zu 221697-53 AA:
Die im Antrag zum Ausdruck kommende Auffassung der Stärkung des bezirklichen Bürgerservice teilt die Verwaltung.
Aktuell plant die Verwaltung die für die Bezirke vorgesehenen Stellen (Bad Godesberg 3 VZÄ, Beuel 3 VZÄ und Hardtberg 2 VZÄ) verstärkt mit sog. Allroundern zu besetzen, die die grundlegenden Anliegen aller drei Fachbereiche bearbeiten können. Nur noch für komplexere und seltenere Anliegen wäre ein Besuch in der Innenstadt erforderlich. Dies soll zunächst mit vorhandenen Ressourcen ab April 2023 beginnen. Die Nachfrage in den Stadtbezirken ist sehr hoch, sodass die angebotenen Termine schnell vergriffen sind.
Eine über den aktuellen Stand hinausgehende Verstärkung wird grundsätzlich begrüßt. So ist es etwa mit Blick auf einen potenziellen Auszug aus dem Stadthaus (dauerhaft oder temporär bspw. zur Sanierung der Brandschutzklappen) sinnvoll, die Angebote in den Bezirken auszubauen.
Um die Nachfrage nach Terminen in den Stadtbezirken in einem ersten Schritt zu verbessern, wäre eine Aufstockung der vorhandenen Stellen in den Bezirken um 5 VZÄ (jeweils plus 2 VZÄ in Bad Godesberg und Beuel und 1 VZÄ in Hardtberg) hilfreich, d
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Inhalt der Stellungnahme zu 221697-53 AA:
Die im Antrag zum Ausdruck kommende Auffassung der Stärkung des bezirklichen Bürgerservice teilt die Verwaltung.
Aktuell plant die Verwaltung die für die Bezirke vorgesehenen Stellen (Bad Godesberg 3 VZÄ, Beuel 3 VZÄ und Hardtberg 2 VZÄ) verstärkt mit sog. Allroundern zu besetzen, die die grundlegenden Anliegen aller drei Fachbereiche bearbeiten können. Nur noch für komplexere und seltenere Anliegen wäre ein Besuch in der Innenstadt erforderlich. Dies soll zunächst mit vorhandenen Ressourcen ab April 2023 beginnen. Die Nachfrage in den Stadtbezirken ist sehr hoch, sodass die angebotenen Termine schnell vergriffen sind.
Eine über den aktuellen Stand hinausgehende Verstärkung wird grundsätzlich begrüßt. So ist es etwa mit Blick auf einen potenziellen Auszug aus dem Stadthaus (dauerhaft oder temporär bspw. zur Sanierung der Brandschutzklappen) sinnvoll, die Angebote in den Bezirken auszubauen.
Um die Nachfrage nach Terminen in den Stadtbezirken in einem ersten Schritt zu verbessern, wäre eine Aufstockung der vorhandenen Stellen in den Bezirken um 5 VZÄ (jeweils plus 2 VZÄ in Bad Godesberg und Beuel und 1 VZÄ in Hardtberg) hilfreich, d
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
zu 221697-53 AA:
Die im Antrag zum Ausdruck kommende Auffassung der Stärkung des bezirklichen Bürgerservice teilt die Verwaltung.
Aktuell plant die Verwaltung die für die Bezirke vorgesehenen Stellen (Bad Godesberg 3 VZÄ, Beuel 3 VZÄ und Hardtberg 2 VZÄ) verstärkt mit sog. Allroundern zu besetzen, die die grundlegenden Anliegen aller drei Fachbereiche bearbeiten können. Nur noch für komplexere und seltenere Anliegen wäre ein Besuch in der Innenstadt erforderlich. Dies soll zunächst mit vorhandenen Ressourcen ab April 2023 beginnen. Die Nachfrage in den Stadtbezirken ist sehr hoch, sodass die angebotenen Termine schnell vergriffen sind.
Eine über den aktuellen Stand hinausgehende Verstärkung wird grundsätzlich begrüßt. So ist es etwa mit Blick auf einen potenziellen Auszug aus dem Stadthaus (dauerhaft oder temporär bspw. zur Sanierung der Brandschutzklappen) sinnvoll, die Angebote in den Bezirken auszubauen.
Um die Nachfrage nach Terminen in den Stadtbezirken in einem ersten Schritt zu verbessern, wäre eine Aufstockung der vorhandenen Stellen in den Bezirken um 5 VZÄ (jeweils plus 2 VZÄ in Bad Godesberg und Beuel und 1 VZÄ in Hardtberg) hilfreich, da dies ansonsten zu Lasten der
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Der Verwaltung wurde nachträglich die Stellungnahme der AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).
Unter anderem bezieht sich die Stellungnahme auch auf die DS-Nr.: __220960__ (Kinder- und Jugendförderplan), __222178__ (OT-Richtlinie), __230410__ (Job Coach).
Sachverhalt
Die Angebote der Familienbildungsstätten richten sich an Familien, Eltern und Kinder und sind vielfältig: Eltern-Kind-Angebote, geburts- und familienvorbereitende Kurse, Selbsthilfeangebote, Vorträge und Kurse in verschiedenen Bereichen, wie Gesundheit, Pädagogik, Bildung usw.
Der Bedarf an familienorientierten Angeboten und Hilfen ist in Bonn vorhanden und wird durch die drei oben genannten Familienbildungsstätten abgedeckt. Durch die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit der drei Familienbildungsstätten werden viele Sozialräume im Bonner Stadtgebiet erreicht.
Die Projektförderung der Familienbildungsstätten ermöglicht den Bonner Familien die Wahrnehmung dieser Angebote und Hilfen. Ohne die Förderung durch die Stadt Bonn würden die Familienbildungsstätten an ihre finanziellen Grenzen stoßen und sind existenzgefährdend.
Der Förderauftrag ist gemäß § 16 des SGB VIII festgelegt.
Beschlussvorschlag
Für die drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) werden finanzielle Fördermittel in Höhe von 336.084 Euro pro Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 bereitgestellt.
Sachverhalt
Der Jugendhilfeausschuss hat als Fachgremium den Kinder- und Jugendförderplan in seiner Sitzung am 24.11.2022 beschlossen. In diesem Zusammenhang hat das Fachgremium auch die Erhöhung des jährlichen Fördertopfes auf 1 Million Euro als notwendig angesehen und den oben aufgeführten Antrag auf Initiative des Kinder- und Jugendrings Bonn e.V. beschlossen.
Beschlussvorschlag
Der für die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorgesehene jährliche Fördertopf wird jeweils um 700.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht.
Beschlussvorschlag
Die Förderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn werden von 85 Prozent auf 90 Prozent der Gesamtaufwendungen erhöht, sodass der Eigenanteil der Träger bei 10 Prozent liegt. Laut der Stellungnahme der Verwaltung seien bei einer Eigenleistung von 10 Prozent zusätzliche Kosten von bis zu 1, 04 Mio. € (2023) / 1, 21 Mio. € (2024) möglich.
Begründung
erfolgt mündlich.
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2037798
Sachverhalt
Die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen richtet sich sowohl an Eltern als auch an Fachkräfte. Sie ist in gemeinsamer Trägerschaft von Familienkreis e.V. und Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. im Auftrag der Stadt Bonn. Zu den Angeboten gehören u. a. Beratung von (werdenden) Eltern über die Hilfsangebote in Bonn und die Vermittlung der entsprechenden Hilfen sowie die Organisation von Netzwerktreffen und Fortbildungen für Bonner Fachkräfte.
Der Bedarf an Frühe Hilfen ist gestiegen. Die Träger stehen allerdings vor großen finanziellen Herausforderungen, wie der Energiekrise und dem Fachkräftemangel. Die finanzielle Unterstützung durch die Kommune ist dringend notwendig, zumal die Koordinationsstelle Frühe Hilfen im Auftrag der Stadt Bonn handelt.
Beschlussvorschlag
Die finanziellen Mittel für die Koordinationsstelle Frühe Hilfen werden auf 166.159 Euro erhöht.
Sachverhalt
Die Stadt Bonn verfügt über 320 öffentliche Spiel- und Bolzplätze, aber über keinen ausgewiesenen Wasserspielplatz. Spielplätze mit Wasserelementen bieten Kindern und Jugendlichen aber erweiterte Spiel-, Bewegungs- und Erfahrungsmöglichkeiten.
Wasserspielplätze, zuweilen auch Sprayparks genannt, fördern die taktile, visuelle, auditive Wahrnehmung unserer Kinder und Jugendliche. Denn Wasser übt eine große Faszination insbesondere auf Kinder aus, sie wollen das Element erfahren, erfühlen, erforschen.
Wünschenswert sind unterschiedliche barrierefreie Wasserthemenbereiche mit Spiel- und Erfahrungswerten, wo man u.a. waten, planschen, matschen, bauen, spritzen, schöpfen kann.
Wasserspielplätze kühlen die Umgebung durch die Schaffung von Verdunstungsflächen. Sie sind entsprechend ein Weg, um die natürliche Kühlfunktion und Wasseraufnahme-, und -speicherkapazität des Bodens zu nutzen.
Beschlussvorschlag
Für einen neu anzulegenden Wasserspielplatz im Stadtgebiet werden an investiven Kosten 200.000€ in den Doppelhaushalt 23/24 eingestellt. Anzustreben ist ein zentraler Standort im Stadtgebiet mit guter Erreichbarkeit. Die politischen Gremien haben dem Vorschlag bereits unter der DS 220754 zugestimmt.
Sachverhalt
Ein Beschluss vom September 2017 (DS 1712595) sah eine schrittweise und komplette Streichung für die Familienbildungsstätten vor. Aufgrund dieser alten Vorlage, die einstimmig von allen Parteien und den Jugendhilfeträgern beschlossen wurde, wurde in den Vorjahren die Unterstützung sukzessive reduziert (im Haushaltsjahr 2021 auf 127.638€, für 2022 waren ursprünglich lediglich 59.970€ geplant). Im Jahre 2024 sollte es dann gar keine Unterstützung mehr geben.
Die Koalition erhöht den Zuschuss von 127.638€ im Jahre 2022 auf zukünftig 200.000€ p.a.
Beschlussvorschlag
Die Förderung der Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung beläuft sich für die Haushaltsjahre 2023/24 insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 200.000 Euro jährlich.
Sachverhalt
Die Begründung erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Für den Lückenschluss der Beleuchtung Im Alten Wingert werden 100.000 Euro für eine LED-Beleuchtung eingeplant.
Sachverhalt
Die Begründung erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Es werden 15.000 Euro im Haushalt für die Renaturierung des alten Rheinarms in Limperich allokiert. Diese sind für Neupflanzung von einzelnen Bäumen sowie einer zusätzlichen Sträucherstruktur zu verwenden.
Sachverhalt
Die Erhöhung der Zuschüsse wird für die Ausweitung der folgenden Projekte benötigt:
Beschlussvorschlag
Im Doppelhaushalt 2023/24 werden für die Angebote der "Frühe Hilfen Bonn – Das Netzwerk für Vater, Mutter und Kind“ des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e. V. und des Familienkreises e. V. folgende zusätzliche Zuschüsse eingestellt:
Der Zuschuss für das Jahr 2023 soll 50.000, -€ höher liegen als der für 2022 (ab dem 1.7.23). Der Zuschuss für das Jahr 2024 soll 100.000, -€ höher liegen als der für 2022.
Den genannten Ausgaben stehen bisher Zuschüsse des Bundes gegenüber. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für die Jahre 2023 und 2024 die Zuschüsse des Bundes weiterhin gewährt werden. Die Freigabe der zusätzlichen Mittel erfolgt zudem unter dem Vorbehalt, dass der Politik und der Verwaltung ein Konzept vorgelegt wird, wie die Aufteilung der Gelder zwischen den Trägern erfolgt und welche Ausstattung die jeweilige Maßnahme erhält.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.01.03 Verwaltungsführung
PG 1.01.05 Gleichstellung von Frau und Mann
PG 1.01.07 Rechnungsprüfung
PG 1.01.09 Zentrale Dienste
PG 1.01.13 Stabsstelle Arbeitssicherheit
PG 1.01.14 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
PG 1.01.15 Beschäftigtenvertretung
PG 1.01.16 Personalmanagement
PG 1.01.18 Politische Gremien
PG 1.01.19 Referat Stadtförderung u. strateg. Projekte
PG 1.01.26 IT-Betrieb
PG 1.01.27 Recht
PG 1.02.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung
PG 1.02.02 Gewerbewesen
PG 1.02.03 Märkte (BGA)
PG 1.02.04 Verkehrsang., Fahr- u. Beförderungserl., Kfz-Ang.
PG 1.02.05 Einwohnerangelegenheiten
PG 1.02.06 Personenstandswesen
PG 1.02.07 Wahlen
PG 1.05.12 Sozialversicherungsangelegenheiten
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppe
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Der Integrationsrat stimmt den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zu.
Der Haushaltsplanentwurf sowie die Veränderungslisten sind digital abrufbar unter (Auswahl: Ausschusshierarchie):
__Haushaltsplanentwurf 2023/2024__
Sachverhalt
Die Beendigung des Haushaltssicherungskonzepts war ein wichtiger Schritt für Bonn. Gleichzeitig besteht im städtischen Haushalt, wie in den Haushalten vieler Städte und Gemeinden, weiter ein erhebliches strukturelles Defizit.
Um die langfristige Handlungsfähigkeit sicherzustellen und den Haushalt auch finanziell nachhaltig auszurichten, soll die Stadtverwaltung verstärkt auf Controlling-Instrumente zurückgreifen können. Diese sollen Verwaltung und Politik bei der finanziellen und strategischen Steuerung des städtischen Haushalts unterstützen (u.a. mit den Schwerpunkten eines wirkungsorientierten und gendergerechten Haushalts) und Wege zur effizienten Mittelverwendung aufzeigen und so zu einer Reduzierung des Defizits beitragen.
Mit dieser Maßnahmen wird aber gleichzeitig auch die Aufforderung an Land und Bund bekräftigt, die Kommunen für die Kosten der sich aus Landes- und Bundesgesetzen ergebenden Pflichtaufgaben zu entschädigen (Konnexitätsprinzip), um so auch die exogenen Ursachen für das strukturelle Defizit der kommunalen Haushalte zu reduzieren.
Beschlussvorschlag
Zur Unterstützung der Kämmerei soll geprüft werden, ob ein eigenständiges Controlling in der Stadtverwaltung aufgebaut werden kann.
Hierzu wird die Verwaltung bis zum AFBV am 18. April (Sondersitzung für die Haushaltsberatungen) gebeten erste konzeptionelle Überlegungen darzustellen und daraus abzuleiten auf welche vorhandenen Ressourcen hierbei zugegriffen werden kann und welche eventuellen Mehrbedarfe bei Sachkosten oder Stellen notwendig sind.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Den im Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023/2024 enthal te nen Ansätzen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und den darin vorgesehenen Maßnahmen der folgenden Produktgruppen wird unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, soweit der Fachausschuss zuständig ist:
PG 1.01.08 Zentrale Vergabedienstleistungen
PG 1.01.20 Finanzmanagement
PG 1.01.21 Finanzbuchhaltung
PG 1.01.22 Verwaltung von Steuern und Benutzungsgebühren
PG 1.01.23 Stabsstelle Fuhrparkmanagement
PG 1.01.28 Liegenschaftsmanagement
PG 1.01.29 Gebäudemanagement (SGB)
PG 1.15.07 WorldCCBonn
PG 1.15.08 Beethovenhalle
PG 1.15.09 Anteile an Unternehmen
PG 1.16.01 Kreditwirtschaft
PG 1.16.02 Anlage von Finanzmitteln
PG 1.16.03 Liquiditätsmanagement
PG 1.16.04 Forderungsverwaltung
PG 1.16.05 Allgemeine Zuweisungen/Umlagen/Abgaben
PG 1.16.06 Steuern
Darüber hinaus stimmt der Ausschuss den bereits wirkungsorientiert aufgestellten Produktgruppenbeschreibungen hinsichtlich der strategischen und operativen Zielsetzungen folgender Produktgruppen zu:
PG 1.01.08 Zentrale Vergabedienstleis
_Gekürzt._
Sachverhalt
Stellungnahme zu 221697-74 AA:
Bei Annahme des Antrages erstellt die Verwaltung eine erste Konzeption bzw. Strategiepapier eines Verwaltungscontrollings bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben am 18.04.2023.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme zu 221697-74 AA:
Bei Annahme des Antrages erstellt die Verwaltung eine erste Konzeption bzw. Strategiepapier eines Verwaltungscontrollings bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben am 18.04.2023.
Stellungnahme der Verwaltung
zu 221697-74 AA:
Bei Annahme des Antrages erstellt die Verwaltung eine erste Konzeption bzw. Strategiepapier eines Verwaltungscontrollings bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben am 18.04.2023.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Änderungsantrag 221697-27 AA wurde in der Kulturausschusssitzung am 28.02.2023 eingebracht und beschlossen. Demnach sollen die Honorarmittel der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule im Jahr 2023 um 75.000 EUR und im Jahr 2024 um 125.000 EUR erhöht werden, um die Situation der freiberuflich beschäftigten der Musikschule weiter zu verbessern. Um für die weitere Beratung weitgehende Informationen zu den Honorarsätzen und einer möglichen Erhöhung bereit zu stellen, ergänzt die Verwaltung den Änderungsantrag um eine Stellungnahme.
Ausgangssituation :
Die Honorarkräfte der LvBM werden für ihren Unterricht pro gegebener Unterrichtseinheit (45 Min.) bisher mit 25 EUR honoriert. Für kürzere oder längere Unterrichtseinheiten passt sich das Honorar entsprechend an; der Unterricht in den Großgruppen der Elementaren Musikerziehung und in den OGS-Kooperationen wird mit 30 EUR je Schulstunde und der Unterricht in den Je Kits-Klassen nach einem vom Land NRW vorgegebenen Satz von 38, 46 EUR je Schulstunde honoriert. Bezahlt wird nur der geleistete Unterricht. Die Vorbereitungszeit wird nicht extra honoriert. Schulferien oder Feiertage werden nicht durchbezahlt. Es besteht kein Anspruch au
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die finanziellen Voraussetzungen für die Sanierung des Frankenbads sind sicherzustellen. Die Verwaltung hat einen Sanierungsbeginn in 2024 in Aussicht gestellt.
Beschlussvorschlag
Der im Haushaltsentwurf enthaltene Ansatz für die Umsetzung des Bäderkonzepts wird um die Summe erhöht, die sich für das Frankenbad durch die Fortschreibung der Sanierungskosten anhand des gestiegenen Baupreisindexes ergibt.
Sachverhalt
Die städtischen Fördermittel zur Förderung der Jugendarbeit (s. auch DS 222178) erhöhen sich von 3, 2 Mio € im Jahre 2022 auf 3, 9 Mio € jährlich.
Beschlussvorschlag
Die Haushaltsbelastung wird auf 3, 9 Mio € jährlich begrenzt.
Sachverhalt
Aufgrund der Landesmittel des Programms "Aufholen nach Corona" wurden in Bonn die Teilnehmerplätze von 100 auf 150 aufgestockt. Diese Platzzahl wird auch weiterhin gewährt. Die Förderung der Stadt Bonn steigt von 379.596€ auf 580.838, 82 € (s. auch DS 230410). Trotz der prekären Haushaltslage werden die Hilfen im Bereich des Programms "Förderung der Ausbildungsreife" umfangreich gesteigert, jedoch nicht in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umfang.
Eine mögliche Aufstockung der Maßnahme wird erst nach Diskussion der Zielvereinbarung - auch mit der Politik - umgesetzt.
Beschlussvorschlag
Die Förderung des Programms Job Coach in der Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim g GmbH erhält für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 580.838, 82 €, es werden maximal 150 Teilnehmende gefördert.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu dem vorliegenden Änderungsantrag
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 01.03.2023 wurden die Änderungsanträge
sowie in die Beratungen des Finanzausschusses verwiesen mit der Maßgabe, dass die Verwaltung dort konkrete Zahlen zu dem Projekt „Hebammenambulanz Bonn“ in Bezug auf die Finanzierung vorlegt.
Der Änderungsantrag
sieht für das Projekt Hebammenambulanz ab 2023 einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 49.000 EUR sowie einen jährlichen Zuschuss für Personal- und Sachkosten von 178.000 EUR vor. Hingegen sieht der Änderungsantrag einen Zuschuss für Sach- und Personalkosten in Höhe von 50.000 € für 2023 und für 2024 mit 40.000 € vor. Die Förderung soll hiernach im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden.
Die Finanzierung der Hebammenambulanz stellt keine kommunale Pflichtaufgabe dar. Angesichts der momentanen Lage in der geburtshilflichen Vers
_Gekürzt._
Sachverhalt
Mit der Verabschiedung des Jugendförderplans ist die Bundesstadt Bonn erstmalig ihrer Pflicht nachgekommen einen solchen Plan aufzustellen. Sehr umfassend wurden dort 39 Handlungsziele beschrieben. Für die Umsetzung der Ziele sind Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Koalitionsmitglieder sind der Auffassung, dass zum Start zunächst 500.000 € jährlich etatisiert werden sollten. Somit kann das Jugendamt mit der Umsetzung beginnen. Gerade zu Beginn des ersten Jugendförderplans der Stadt ist es schwer auszumachen, in welcher Höhe Haushaltsmittel tatsächlich notwendig sind. Zu unscharf sind teilweise Handlungsfelder, Bedarfe und Bestand definiert, hierzu wird es in den kommenden beiden Jahren mehr Erkenntnisse geben und eine Anpassung der Haushaltsmittel für kommende Haushalte kann dann immer noch erfolgen.
Beschlussvorschlag
Für den Jugendförderplan werden pro Jahr 500.000 € zur Förderung der Ziele eingesetzt. Nicht verausgabte Mittel aus 2023 können in das Jahr 2024 übertragen werden.
Sachverhalt
Die für die Genehmigung des städtischen Haushalts zuständige Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 14.03.2023 mitgeteilt, dass auch bei Korrektur der offensichtlich falschen Ansätze z.B. für die Umlage an den LVR und die Personalkostensteigerungen erhebliche Bedenken gegen eine Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2023/24 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 bestehen. Im Falle einer Nichtbeachtung der Anmerkungen der Bezirksregierung Köln, insbesondere zur Ausweitung des Stellenplans und der fehlenden Konsolidierungsbemühungen, dürften der Stadt im Falle eines erneuten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) sogar verschärfte aufsichtsbehördliche Auflagen drohen.
Zur Vermeidung eines neuen HSK sind aus Sicht des Antragstellers eine umfassende Überarbeitung des Haushaltsentwurfes mit einer erheblichen Reduzierung der Ausgaben bis 2027 im dreistelligen Millionenbereich und eine Reduzierung der Stellenausweitung auf das zwingend zur Bewältigung von Pflichtaufgaben erforderliche Maß unabdingbar.
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
a. Haushaltsentwurf 2023/24 nebst mittelfristiger Finanzplanung bis 2027,
b. Stellenplanfortschreibung
c. Gesamtstellenplan
Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe wird die Gesamtveränderungsliste beraten. Hierin sind alle Veränderungen seit der Einbringung am 08.12.2022 bis zu den Sitzungen der Fachausschüsse der KW 13 erfasst.
Die Verwaltung schlägt vor, die mit
A:
AFBV als Fachausschuss en bloc abzustimmen
B:
Nachmeldungen der Verwaltungen ohne Gremienbeschluss, bzw. Anregungen aus nicht zuständigen Gremien.
C:
Nachmeldungen der Verwaltung mit Gremienbeschluss sowie
Empfehlungen der Fachausschüsse. Auch hier schlägt die Verwaltung
die Beschlussfassung en bloc vor.
Zum Stand 13.04.2023 ergibt sich die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung. Bestandteil dieser Haushaltssatzung ist Variante 1 der Anlage „Variantenübersicht Hebesätze" (Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 565 v. H. ab 2024).
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gefasst:
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe beschlossenen Änderungen wie folgt beschlossen:
Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und von
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Höhe der Hundesteuer ist willkürlich und wird nicht zweckgebunden ausgegeben. Sie sollte nicht dazu dienen, Defizite an anderer Stelle im Haushalt auszugleichen. Die Hundesteuer sollte wieder auf ihre eigentliche Lenkungsaufgabe, der Anzahl und Gefährlichkeit von Hunden einen ordnungspolitischen Rahmen zu geben, zurückgeführt werden. Die bestehenden Befreiungstatbestände sind dabei zu erhalten. In vielen Fällen tragen Hunde zur sozialen Teilhabe bei und sind wichtige Partner gegen Einsamkeit.
Die durch die Halbierung der Hundesteuer entstehenden Mindereinnahmen können durch eine Kündigung von überflüssigen Mitgliedschaften in Netzwerken und den Verzicht auf Teilnahmen an Messen ohne messbaren Wirkungsgrad gegenfinanziert werden.
Beschlussvorschlag
Die Hundesteuer für den ersten Hund wird halbiert. Die bestehenden Befreiungstatbestände bleiben erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung
.
Antwort zu 1:
Wie aus den Unterlagen für die Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben am 18.04.2023 und der Sitzung des Rates am 27.04.2023 ersichtlich wird, wurden zur „Genehmigungsfähigkeit“ des städtischen Haushaltes für die Jahre 2024 bis 2026 die Hebesätze der Gewerbesteuer ab 2024 von 490 auf 565 Punkte angepasst. Zudem ist vorgesehen, kurzfristig ein städtisches Controlling zu implementieren, das die Verwaltung in die Lage versetzt, kurzfristige Abweichungen unterjährig zu analysieren und dem Verwaltungsvorstand und der Politik geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu empfehlen. Daneben ist vorgesehen, die strategische Haushaltssteuerung effizienter an den strategischen Zielen der Bundesstadt Bonn auszurichten und durch eine dezernats- und konzernübergreifende Aufgabenkritik Haushaltskonsolidierungen zu erarbeiten und vorzuschlagen. Daneben ist und
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt folgenden geänderten Beschlussvorschlag:
Aufgabenkritik und Effizienzsteigerungen auf. Der Rat und seine Ausschüsse sind fortlaufend zu beteiligen.
zur Stellenplanfortschreibung zur Beschlussfassung empfohlen.
Ausgangslage und vorhandene Strukturen
In der Verwaltung gibt es eine Vielzahl von Controlling-Elementen, aber noch kein umfassend ausgeprägtes strategisches Controlling.
Neben den Controlling-Berichten der Fachverwaltung (insbesondere Amt 50, Konferenzzentrum, Projektcontrolling SGB, Monitoringbericht Schulen) erstellt die Kämmerei quartalsweise die Berichte zur haushaltswirtschaftlichen Lage. Seit 2020 wird die Forecast-Berichterstattung über die interaktive Plattform der Firma Axians IKVS dahingehend erstellt, dass die Budgetverantwortlichen die Erwartungen/Prognosewerte zum 31.12. eines Jahres ermitteln und Abweichungen kommentieren. Nach anfänglichen Schwierigkeiten nach d
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bei einem Teil der Mitgliedschaften der Stadt Bonn dürfte sich über die Zeitdauer der Mitgliedschaft ein Mehrwert als nicht erkennbar herausgestellt haben. Diese Mitgliedschaften sind zu kündigen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung überprüft die Mitgliedschaften der Stadt Bonn und zeigt auf, welche Mitgliedschaften entbehrlich sind und welche damit verbundenen Beiträge eingespart werden können.
Sachverhalt
Die Erhöhung der Stellen der Verwaltung ist bereits in den Gremien deutlich kritisiert worden und läuft jeglicher Haushaltskonsolidierung zuwider. Diese Kritik wurde nun durch die Bezirksregierung untermauert, die erklärt hat, dass die faktisch ungebremste Erhöhung der Beschäftigtenzahl der Verwaltung - Schaffung von 438 neuen Stellen, keine Stelleneinsparungen, dazu eine Reihe von Höherbewertungen - unter den gegebenen Rahmenbedingungen und dem haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit nicht mehr vertretbar ist. Eine Einsparung von mindestens 5% der Stellen würde rund 350 Stellen umfassen und eine finanzielle Größenordnung von etwa 30 Mio. € bedeuten. Die Möglichkeiten einer Beschleunigung der Digitalisierung der Verwaltung sind auszuschöpfen.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Auf Grund der veränderten wirtschaftlichen Situation ist durch die Streckung der Mittel für den Radentscheid während der Laufzeit des Doppelhaushalts 2023/2024 ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Beschlussvorschlag
Die Mittel zum Radentscheid sind in der Laufzeit des Doppelhaushalts 2023/2024 so zu strecken, dass pro Jahr etwa 5 Mio. € eingespart werden.
Sachverhalt
Für Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen in körperlicher, geistiger oder mehrfacher Sicht kann der Schulalltag schwierig zu bewältigen sein. Nach ärztlicher Empfehlung unterstützt die Integrationsassistenz in der Schulbegleitung. Integrationsassistenz ist eine mögliche Hilfe zur Teilhabe an Bildung und Teil sein im normalen schulischen Umfeld. Integrationsassistenz ist wichtig und muss erhalten bleiben. Aber auch bezahlbar für den städtischen Haushalt.
Im Bonner Haushalt sind zusätzliche 14 Mio. € für Integrationsassistenz nachträglich eingestellt worden. Diese sind in Frage zu stellen. Bei dieser Haushaltsposition von 44 Mio. € insgesamt sind kostengünstigere Alternativkonzepte vorzustellen, die bei günstigerem Angebot zu gleicher oder ähnlicher Hilfeleistung kommen. Da der Bedarf an Assistenz offensichtlich zunimmt, brauchen wir hier zukunftsfähige, tragfähige und nachhaltige Lösungen, um den Haushalt sicher aufzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung möge vorstellen, wie das Angebot schulischer Integrationsassistenz an Bonner Schulen mit Hilfe welcher Alternativkonzepte bezahlbar beibehalten werden kann.
Sachverhalt
Durch die Umschichtung von 5 Mio. € vom konsumtiven Ansatz in den investiven Ansatz bleibt die Gesamtsumme für die Umsetzung des Klimaplans unverändert. Durch die Umschichtung wird zum einen der konsumtive Haushalt entlastet, zum anderen werden dadurch Mittel in die Bereiche gesteuert, die gerade große und schnell wirksame Volumenbeiträge befördern.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schichtet 10% der vorgesehenen Mittel aus dem Klimaplan, d.h. 5 Mio. € vom konsumtiven Ansatz in den investiven Ansatz um.
Sachverhalt
Die Berichterstattungen des Stadtordnungsdienstes in den Bezirksvertretungen zum Thema „Ordnungsamt vor Ort“ (DS-Nr.: 222117) haben gezeigt, dass hier gehandelt werden muss.
Derzeit sind 3 Fahrzeuge gleichzeitig für das gesamte Stadtgebiet im Einsatz, die aufgrund von Personalausfällen nicht einmal regelmäßig unterwegs sein können.
Die Ausführungen der Verwaltung, die häufigeren Hinweise der Personalvertretung sowie eine Vielzahl von Anschreiben aus der Bürgerschaft, die wir als CDU-Ratsfraktion erhalten, machen deutlich, dass das Sicherheitsempfinden als unzureichend eingeschätzt wird.
Durch das zusätzliche Fahrzeug sowie den weiteren Stellen soll das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden, indem deutlich mehr Ordnungspersonal vor Ort tätig werden kann.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein 4tes Einsatzfahrzeug bereitzustellen sowie mind. 10 zusätzliche Stellen für den Stadtordnungsdienst einzurichten.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Bei der Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades wird auch das Modul 7 realisiert (Ganzjahresrutsche).
Sachverhalt
Die Evaluation des Pilotprojekts steht kurz vor dem Abschluss. Die Rückmeldungen der Vereine sind durchweg positiv, so dass eine Ausweitung des Projekts zielführend ist. Die erforderlichen Finanzmittel werden mit Kürzungen im Bereich des Klimaplans gedeckt.
Beschlussvorschlag
Analog an die Rahmenbedingungen des beschlossenen Pilotprojekts im Jahr 2018 (Drucksachen-Nr. 1812250) wird mit fünf weiteren Sportvereinen, auf Vorschlag des Stadtsportbundes, eine Beteiligung an der Pflege der Kunstrasenplätze vereinbart. Erforderliche Finanzmittel in Höhe von 350.000 Euro werden hierfür im Haushalt bereitgestellt.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Für die Sanierung des Schwimmbades im Gustav-Heinemann-Haus werden im städtischen Haushalt 1 Mio. Euro hinterlegt.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die defekte Tribüne in der Hardtberghalle wird kurzfristig durch Dritte im Rahmen einer externen Ausschreibung repariert.
Hierfür werden 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Derzeit werden die Parkraumkonzepte in den Bereichen Combahnviertel, Bonner Nordstadt, Südstadt und Weststadt umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung ist erkennbar, dass künftig sehr viele Parkplätze wegfallen werden. Entsprechende Quartiersgaragen waren immer wieder in der Diskussion und sollten nun als mögliche Kompensation geprüft werden.
Deckung kann aus dem Budget Klimaplan erfolgen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung stellt für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 500.000 Euro zur Verfügung für den Ankauf eines Grundstücks für die Entwicklung von Quartiersgaragen in Bereichen Combahnviertel, Bonner Nordstadt, Südstadt und Weststadt. Darüber hinaus wird kurzfristig ein Konzept erarbeitet wie eine Baurealisierung durch Dritte (ggf. über Stadtwerke oder BCP) umgesetzt werden kann.
Sachverhalt
Produktgruppe 1.09.02 Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts
· Die Produktgruppe beinhaltet keine Haushaltsmittel für Planungen und Konzepte zur Weiterentwicklung des Stadtbezirks Hardtberg. Dies betrifft insbesondere die Ortsteilplanung, mit der beschlossenen Rahmenplanung für das Bezirkszentrum, sowie die von der Bezirksvertretung Hardtberg beschlossene Aufstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Hardtberg. Die Verwaltung prüft und erläutert, inwieweit die Finanzierung dieser planerischen Maßnahmen für den Stadtbezirk aus Haushaltsmitteln der Produktgruppe 1.01 innere Verwaltung sichergestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist spätestens zur Beschlussfassung des Doppelhaushaltes im Rat vorzulegen. Der Haushaltsmittelansatz wird für die Jahre 2023 und 2024 vorsorglich eingeplant.
Produktgruppe 1.04.02 Kultur und Wissenschaft – Kulturförderung freie Träger
· Die Produktgruppe beinhaltet in der Auflistung der Transferaufwendungen für Zuschussempfänger/Verwendungszwecke keine HH-Mittel zur Unterstützung des offenen Ateliers der Stadtteilkultur auf dem Brüser Berg. Der Haushaltsmittelansatz für die Jahre 2023/2024 wird um einen Betrag von 9000,00 Euro erh
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Produktgruppe 1.09.02 Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts
· Die Produktgruppe beinhaltet keine Haushaltsmittel für Planungen und Konzepte zur Weiterentwicklung des Stadtbezirks Hardtberg. Dies betrifft insbesondere die Ortsteilplanung, mit der beschlossenen Rahmenplanung für das Bezirkszentrum, sowie die von der Bezirksvertretung Hardtberg beschlossene Aufstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Hardtberg. Die Verwaltung prüft und erläutert, inwieweit die Finanzierung dieser planerischen Maßnahmen für den Stadtbezirk aus Haushaltsmitteln der Produktgruppe 1.01 innere Verwaltung sichergestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist spätestens zur Beschlussfassung des Doppelhaushaltes im Rat vorzulegen. Der Haushaltsmittelansatz wird für die Jahre 2023 und 2024 vorsorglich eingeplant.
Produktgruppe 1.04.02 Kultur und Wissenschaft – Kulturförderung freie Träger
· Die Produktgruppe beinhaltet in der Auflistung der Transferaufwendungen für Zuschussempfänger/Verwendungszwecke keine HH-Mittel zur Unterstützung des offenen Ateliers der Stadtteilkultur auf dem Brüser Berg. Der Haushaltsmittelansatz für die Jahre 2023/2024 wird um einen Betrag von 9000, 00 Euro er
_Gekürzt._
Begründung
erfolgt mündlich
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Produktgruppe 1.09.02 Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts
Die Absenkung des Haushaltsansatzes im Vergleich zum Vorjahr um 26 bzw. 12 % wird textlich erläutert und mit der Zweckbestimmung ergänzt, dass integrierte Stadtentwicklungskonzepte für die Stadtbezirke Bonn, Beuel und Hardtberg außer dem bereits im Haushaltsentwurf genannten ISEK Bad Godesberg aufgestellt werden.
Produktgruppe 1.09.08 Grundstücksneuordnung Der Haushaltsansatz zur Grundstücksneuordnung wird um 300.000 €/pro Jahr erhöht. Die Ansätze im Teilergebnisplan sind rückläufig von ca. 500.000 € als Ergebnis 2021 auf einen Ansatz von 107.00 € ab dem Haushaltsjahr 2023. Die Erhöhung ist stadtentwicklungspolitisch gerechtfertigt, weil die Grundstücksneuordnung ein wichtiges Instrument ist, mehr bebaubare Flächen auszuweisen und damit für die Wohnbebauung weitere Flächen anbieten zu können.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die von der Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 1. März 2023 zum Haushaltsentwurf ausgesprochenen Empfehlungen werden im Haushaltsplan ungeändert berücksichtigt.
Sachverhalt
Die für die Maßnahmen benötigten Mittel übersteigen die Ansätze der Bezirksverwaltung Bad Godesberg. Umfangreiche Mittel und Priorisierungen einzelner Projekte in den Stadtbezirken sind bereits vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Folgende Nachmeldungen der Verwaltung mit Gremienbeschluss aus der Bezirksverwaltung Bad Godesberg werden abgelehnt und aus der Gesamtveränderungsliste in DS 221697-101 gestrichen:
Sachverhalt
Aufgrund der durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Kosten wird die Stadt Bonn ihre Transferaufwendungen für Träger sozialer Leistungen erhöhen. Vor dem Hintergrund von Landesprogrammen zur Abfederung der durch den Ukraine-Krieg verursachten Preissteigerungen, vor allem im Energiesektor, besteht keine Notwendigkeit schon jetzt darüberhinausgehende Mittel einzuplanen. Wichtige Dienstleistungen wie Tagespflege, Kitas, Integrationsassistenzen, Bereitstellung von OGS-Plätzen wurden bereits kürzlich aufgestockt und sind mit 2 Prozent pro Jahr dynamisiert. Es wird weiter am Ansatz einer bedarfsgerechten Förderung der Träger, die über die vielfältigen Dienstleistungen hinweg sehr unterschiedlich ausfällt, festgehalten. Dies bedarf aber keiner einheitlichen und pauschalen Erhöhung des Ansatzes der Ämter 40, 50 und 51.
Beschlussvorschlag
Die im Haushaltsplanentwurf nachgemeldeten Ansätze der Ämter 40, 50 und 51 (Erhöhung der Ansätze um 8 Prozent in 2023 und um 2, 5 Prozent in 2024 ff.) werden angepasst. Für das Haushaltsjahr 2023 werden die bei der Nachmeldung erhöhten Ansätze in 2023 nicht um 8, 5 Prozent, sondern einmalig um 5 Prozent erhöht und in 2024 um 3 Prozent und dann ab 2025, wie bereits im ursprünglichen Haushaltsplanentwurf vorgesehen, mit 2 Prozent dynamisiert. Die Erhöhung der konkreten Zuschüsse und Förderungen erfolgt nicht pauschal, sondern bedarfsgerecht. Es werden keine gesonderten Erhöhungen für Energiekosten eingeplant.
Sachverhalt
Im ursprünglichen und bereits im Fachausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalition zum Haushalt waren insgesamt 90.000 Euro für den Doppelhaushalt 2023/2024 vorgesehen, allerdings mit einer anderen Verteilung auf die beiden Haushaltsjahre. Der Vorliegende Änderungsantrag verschiebt die Aufteilung um die Umsetzung zu erleichtern.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn fördert den Aufbau einer Hebammenambulanz mit Mitteln für Sach- und Personalkosten in Höhe von
30.000 € für 2023
– wie von der Verwaltung bereits in den Haushalt eingestellt – und für das Jahr
2024 mit
60.000€.
Die Förderung ist als Ausschreibung bekannt zu geben. Es wird ein Konzept zur Bewerbung erwartet.
Sachverhalt
Um die Erhöhung der Gewerbesteuer zu verringern, sind auch Einsparpotentiale im Personalbereich nötig. Eine Stellenreduzierung im o.g. Umfang wird die Umsetzung vieler wichtiger Projekte der Stadt erschweren, ist aber angesichts der Haushaltslage unumgänglich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des Stellenplans und der Stellenplanfortschreibung ein Budget in Höhe von 4 Mio. Euro p.A. ab 2024 einzusparen. Die detaillierten Kürzungen sollen der Politik zur Ratssitzung am 27.04. vorgelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Hinweis:
Sofern im Rat noch haushaltsplanrelevante Anträge gestellt und beschlossen werden, müssen diese in das Zahlenwerk eingearbeitet werden. Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden in der Niederschrift zur Sitzung des Rates dargestellt.
Aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 17.04.2023 haben sich keine Änderungen ergeben. Anregungen der Bezirksvertretung Bonn, die parallel zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 18.04.2023 getagt hat sowie Nachmeldungen der Verwaltung zum Rat werden in Veränderungsliste B ausgewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, die als “Liste B ” gekennzeichneten Anregungen der Fachausschüsse und Änderungssätze der Verwaltung einzeln zu beschließen, die als “Liste C ” gekennzeichnete Veränderungsliste, die die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie die bereits in den Fachausschüssen beschlossenen Veränderungen der Verwaltung enthält, en bloc zu beschließen.
Zum Stand 25.04.2023 ergibt sich die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung. Bestandteil dieser Haushaltssatzung ist eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 565 v. H. ab 2024.
Es wird folgender, abweichender/neuer Beschluss gef
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Antragsteller sind davon überzeugt, dass Großprojekte, wie Stadthaus, Oper, Stadthalle Bad Godesberg, Theater, um einige zu nennen, und Standardbauten im Schul- und Kitabereich durch die intensive Unterstützung externer Anbieter sowohl kostengünstiger und schneller errichtet werden können. Hierdurch werden die Baukosten reduziert und durch die energetische Neuausrichtung der Gebäude Energie eingespart. Durch die externe Vergabe können Stellen, die aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels ohnehin nicht besetzt werden können, eingespart werden. Es ist wichtig, dass sich die Modelle realisieren lassen, damit die Kolleginnen und Kollegen des SGB endlich eine spürbare Entlastung erfahren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird kurzfristig alles in die Wege leiten sowie alle möglichen Optionen ausschöpfen, um künftig große sowie standardisierte Bauprojekte entweder mit großer Unterstützung oder komplett (schlüsselfertig) durch einen externen Anbieter begleiten bzw. umsetzen zu lassen.
Sachverhalt
Durch die Weiterentwicklung und Vermarktung des Büro- und Gewerbeparks Pützchen wird eine finanzielle Wertschöpfung aus dem Grundstück umgesetzt sowie Voraussetzungen geschaffen, mehr Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen.
Das Areal an der Siegburger Straße, das die Stadt mit dem Plan zum Ausbau für einen Büro- und Gewerbepark für rund 15 Millionen Euro vom Land gekauft hatte, liegt derzeit brach. Aus dieser Investition muss endlich Gewinn erzielt werden.
Beschlussvorschlag
Die Weiterentwicklung und Vermarktung des Büro- und Gewerbeparks Pützchen wird umgehend angegangen.
Sachverhalt
Mit neuen aber auch bestehenden gewinnbringenden Geschäftsbereichen kann das Defizit aus den Verkehrsbetrieben abgefedert und damit der städtische Haushalt entlastet werden. Sie gilt es weiter bzw. neu zu entwickeln. Auf diese Weise können wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge sowie die energetische und finanzielle Wertschöpfung im Einflussbereich Bonns gehalten werden. Neben der EnW gehört auch die MVA sowie die Unternehmen returo und refer zu den gewinnbringenden Unternehmen des Stadtwerke Konzerns und tragen damit wesentlich zu einer Abfederung von Verlusten aus den Verkehrsbetrieben bei.
Beschlussvorschlag
Die Stadtwerke Bonn werden beauftragt, neue und bestehende gewinnbringende Geschäftsbereiche zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Auch die weitere Kooperation mit den Partnern des REK soll dabei berücksichtigt werden.
Sachverhalt
Auf der nichtöffentlichen Leerstandsliste befinden sich einige Immobilien, die seit Jahren leerstehen und nicht genutzt werden. Hierdurch wird der Zustand der Immobilien immer schlechter, was zu einem kontinuierlichen Wertverlust führt. Durch den Verkauf bzw. die Vergabe in Erbbaurecht der Grundstücke kann nicht nur Geld eingenommen, sondern auch die Bauwirtschaft gefördert und der Wohnungsmarkt bedient werden. Weiter wird das SGB entlastet, da diese Immobilien durch den Verkauf aus ihrem Aufgabenbereich herausfallen.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn veräußert bzw. vergibt in Erbbaurecht langfristig nicht genutzte Grundstücke / Immobilien unverzüglich und führt diese nach Möglichkeit dem Wohnungsbau zu.
Sachverhalt
Auf Grund der veränderten wirtschaftlichen Situation ist durch die Streckung der investiven Mittel für den Radentscheid während der Laufzeit des Doppelhaushalts 2023/2024 ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, indem die dadurch reduzierte Zinslast eingespart wird.
Beschlussvorschlag
Dieser Änderungsantrag ersetzt den FDP-Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 221697-111 AA. Der bisherige FDP-Änderungsantrag 221697-111 AA wird zurückgezogen.
Die investiven Mittel zum Radentscheid sind in in der Laufzeit des Doppelhaushalts 2023/2024 so zu strecken, dass sie pro Jahr um 5 Mio. € reduziert werden.
Sachverhalt
Durch die am Abend des 25.04.2023 mitgeteilten Informationen des Ratsnewsletters Nr. 236 ist davon auszugehen, dass durch die positiven Entwicklungen im Jahresabschluss 2022 und der Korrektur der Annahmen der Tarifsteigerungen, sich die uns vorgeschlagenen Steuererhöhungsnotwendigkeiten deutlich reduzieren.
Daher ist für die CDU-Fraktion sicher, durch die folgenden Einsparvorschläge Steuererhöhungen komplett ausschließen zu können, zugleich für wesentlich mehr soziale Ausgewogenheit im Haushalt zu sorgen und bestenfalls sogar einen Beitrag zur Reduzierung der städtischen Schuldenlast zu leisten.
I. Konkrete Konsolidierungsvorschläge:
2023: ca. 1 Mio. Euro
2024: ca. 5 Mio. Euro
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Durch die am Abend des 25.04.2023 mitgeteilten Informationen des Ratsnewsletters Nr. 236 ist davon auszugehen, dass durch die positiven Entwicklungen im Jahresabschluss 2022 und der Korrektur der Annahmen der Tarifsteigerungen, sich die uns vorgeschlagenen Steuererhöhungsnotwendigkeiten deutlich reduzieren.
Daher ist für die CDU-Fraktion sicher, durch die folgenden Einsparvorschläge Steuererhöhungen komplett ausschließen zu können, zugleich für wesentlich mehr soziale Ausgewogenheit im Haushalt zu sorgen und bestenfalls sogar einen Beitrag zur Reduzierung der städtischen Schuldenlast zu leisten.
I. Konkrete Konsolidierungsvorschläge:
2023: ca. 1 Mio. Euro
2024: ca. 5 Mio. Euro
_Gekürzt._
Begründung
Zu 1 und 2:
Die Mittel für den Klimaplan können gestreckt werden, da genügend finanzielle sowie personelle Ressourcen und insbesondere ausreichend konsumtive Mittel vorhanden sind. Die Mittel sollen zudem von 2023 auf 2024 übertragbar gemacht werden. Die Fachbereiche sollen die bisher eingerechneten Schätzwerte verifizieren, auch hier kann sich ggf. weiterer finanzieller Spielraum ergeben. Von den geplanten 168 Stellen werden erst mal nur 133 für die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaplans zur Verfügung gestellt.
Zu 3 und 4:
Derzeit wird kein dringlicher Bedarf gesehen, Kontrollen auszuüben. In einem ersten Schritt müssen Parkalternativen geschaffen werden.
Zu 5:
Hinsichtlich der auch durch die Bezirksregierung besonders kritisierten ungebremsten Erhöhung der Beschäftigtenzahl der Verwaltung durch die Oberbürgermeisterin sind bei dem nun vorliegenden, überarbeiteten Etat-Entwurf immer noch keinerlei Anstrengungen zur Aufgabenkritik und damit auch zu Personaleinsparungen erkennbar. Durch das Handeln der Oberbürgermeisterin wurden kritisch-konstruktive Diskussionen von Personaldezernent und Personal- und Organisationsamt unmöglich gemacht. Das Personal- und Organisationsamt soll
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zur Begründung wird im Wesentlichen auf das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 14.03.2023 verwiesen, in dem unter anderem die seitens der BBB-Fraktion schon seit Einbringung des Haushalts im Dezember 2022 geäußerten Bedenken gegen die Finanzplanung nochmals anschaulich aufgegriffen wurden und zudem die auch aus hiesiger Sicht unzulässig weit gefasste Abgrenzung der kriegsbedingten Kosten und insbesondere dort die Verschiebung der gestiegenen Schuldzinsen in die Isolation kritisiert wurde.
Den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, egal ob Hauseigentümern oder Mietern und den Gewerbetreibenden ist es weder zuzumuten noch zu erklären, warum sie für politisch und thematisch einseitig motivierte und nicht gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben eine massive Erhöhung der Gewerbe- und / oder Grundsteuer hinnehmen sollen. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass den Ausführungen der Personalvertretung zufolge dadurch offensichtlich die ordnungsgemäße Bewältigung der gesetzlichen Pflichtaufgaben gefährdet erscheint.
Die Antragsteller erachten den vorliegenden Haushaltsentwurf wegen der nach wie vor intransparenten und in absehbarer Höhe nicht zu verantwortenden Personalkosten für nic
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat möge folgenden die Vorlage der Oberbürgermeisterin gänzlich ersetzenden Beschlussvorschlag fassen:
a. alle Aufwendungen für freiwillige Ausgaben und Pflichtaufgaben, die nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach verpflichtend vorgegeben sind, einer Aufgabenkritik unterzogen,
b. entgegen dem Vorschlag der Oberbürgermeisterin keine 438 neuen Stellen eingerichtet, sondern stattdessen und ausschließlich bei unabweisbarem Bedarf vorhandene leer stehenden Stellen wiederbesetzt mit der Maßgabe, prioritär die Bewältigung aller Pflichtaufgaben der Stadt sicherzustellen. Sofern die damit
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zur Anpassung der Gewerbesteuer:
Die in der Haushaltssatzung vorgesehene Anhebung der Gewebesteuer, werden wir auf 537 Hebesatzpunkte begrenzen, um Bonner Gewerbetreibende und Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten.
Die gerade durch die Corona-Krise und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine angespannte kommunale Haushaltslage macht grundsätzlich aber auch eine Erhöhung der städtischen Einnahmen notwendig. Nicht obwohl, sondern gerade weil Bonn eine wachsende Stadt mit wachsenden Aufgaben ist, müssen wir weiter in die Zukunft investieren. Vor dem Hintergrund der Prognosen und rechtlichen Vorgaben für die mittelfristige Finanzplanung kann Bonn daher leider nicht vollständig auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer verzichten. Durch verschiedene bereits beschlossene und in diesem Antrag aufgeführte Maßnahmen können wir aber die Belastung der Bonner Gewerbetreibenden begrenzen.
Zur Reduzierung des Ansatzes von Dezernat III:
Die Ansätze des Tiefbauamts und des Grünflächenamtes in Dez. III sind im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt stark gestiegen. Die Verwaltung wird gebeten, aus dem gesamten Aufgabenbereich in Dez. III Aufgaben zur Streichung zu identifizieren.
Zur Reduzieru
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die in der Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 vorgesehene Anhebung der Gewerbesteuer von 490 v.H. auf 565 v.H. ab 2024 wird um 28 Punkte auf 537 v.H. reduziert.
Die dadurch entstehende Finanzierungslücke im städtischen Haushalt wird zu einem Teil durch bereits auf Antrag der Ratskoalition in den Fachausschüssen und im Sonderfinanzausschuss am 19.04.2023 beschlossene Maßnahmen geschlossen, wie z.B. die Reduzierung des Stellenplans um 4 Millione n Euro.
Darüber hinaus, beschließt der Rat folgende weitere Maßnahmen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag