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Bürgerantrag: Kunstrasenplatz für den VfL Lengsdorf e.V.

221698 · 2022-10-18 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag ist auf den Bau eines großen Kunstrasenplatzes für den VfL Lengsdorf 1972 e.V. gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag ist auf den Bau eines großen Kunstrasenplatzes für den VfL Lengsdorf 1972 e.V. gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221698-01 ST Kunstrasenplatz für den VfL Lengsdorf e.V.

Stellungnahme der Verwaltung

Die städtische Sportanlage an der Rita-Maiburg-Straße besteht zum aktuellen Zeitpunkt aus einem Naturrasenplatz in wettbewerbstauglicher Größe und einem Kunstrasen-Kleinspielfeld.

Der ursprüngliche Tennenplatz wurde 2017 vom VfL Lengsdorf 1972 e.V. in einer Vereinsmaßnahme zu einem Naturrasenplatz umgebaut. Diese Baumaßnahme wurde seinerzeit mit Mitteln der Sportförderung bezuschusst.

Gemäß Abschnitt I, Ziff. 3.3 der Sportförderrichtlinien wurde eine Zuschusshöhe von 59.853, 07 € gewährt. Hinzu kommt die Förderung der im Mai 2019 durch den Verein eingebauten Bewässerungsanlage in Höhe von 4.832, 59 €.

Auf Grund der Regenerationsphasen eines Naturrasenplatzes ist dieser nicht ganzjährig bespielbar. Um jedoch einen ganzjährigen Trainingsbetrieb zu ermöglichen, wurde vom VfL Lengsdorf der Wunsch geäußert, ein zusätzliches Kunstrasen-Kleinspielfeld zu errichten. Gemäß politischem Beschluss wurde die Umsetzung dieser Maßnahme finanziell durch städtische Haushaltsmittel in Höhe von 229.713, 12 € getragen (DS 1811430).

Dank dieser Erweiterung besteht auch in den Wintermonaten die Möglichkeit, einen geregelten Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten und die Außensportanlage zudem für den

_Gekürzt._