Originalquelle: ALLRIS-Original
221760 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
In diesem Einzelfall muss § 7 Abs.2 der Hauptsatzung angewendet werden, da der Beschluss noch in diesem Jahr erfolgen muss, damit die Satzungsänderung zum 01.01.2023 in Kraft treten kann. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht früher abgeschlossen werden.
Gemäß § 8 Absatz 3 Ziffer 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 Ziffer 1 der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR obliegt dem Verwaltungsrat die Entscheidung über Satzungen, die im Rahmen der übertragenen Aufgaben gebiete zu erlassen sind. Der Verwaltungsrat unterliegt dabei den Weisungen des Rates.
Wesentliche Änderungen in der Abfallsatzung
Aktualisierung gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen
Die Präambeln und der Text der Abfallsatzung verweisen u.a. als Ermächtigungsgrundlage auf die Paragrafen des Landesabfallgesetzes NRW (LAbfG NRW). Am 19.02.2022 ist ein neues Landeskreislaufwirtschaftsgesetz in NRW in Kraft getreten (LKrWG NRW). Die Gesetzesnovelle ersetzt das bisherige LAbfG. Die im Satzungstext enthaltene Verweise auf LAbfG werden entsprechend ersetzt.
PPK-Sammlung (§ 15)
Das Altpapier wird in Bonn weitgehend über die kostenlose PPK-Tonne (Papier/Pappe/Kartonage) gesammelt. Die Pflicht zur getrennten Erfassung erg
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Sachverhalt
Für viele Haushalte erscheint die neue Lösung wie eine Verminderung des Service. Die getrennte Sammlung bzw. Abgabe von Altpapier wird erschwert, da überzählige Mengen nicht mehr einfach neben die Tonne gestellt werden dürfen. Daher sollte eine umfassende, wiederholte und an die Wohnstruktur angepasste Information erfolgen sowie einfach e zu erreichende Möglichkeiten bereitgestellt werden. Der Arbeitsschutz der Mitarbeitenden ist ein wichtiger Grund, dem natürlich Rechnung zu tragen ist. Auf der anderen Seite sollte die getrennte Sammlung den Haushalten aber auch einfach gemacht werden, damit Menge und Qualität des Altpapiers nicht nur erhalten, sondern möglichst sogar gesteigert werden können.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der bonnorange AöR Folgendes zu verhandeln:
In Stadtteilen mit dichter Bebauung verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten (auch mehrsprachig) und bei Bedarf angepasste Lösungen bereitzustellen.
Sachverhalt
Inhalt der Stellungnahme zum Änderungsantrag 221760-01:
In seiner Sitzung am 26.06.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR die Änderung der Abfallsatzung dahingehend vorgeschlagen (AöR-20021), dass die haushaltsnahe Sammlung von Altpapier durch Bündelsammlung unzulässig werden sollte und die haushaltsnahe Erfassung grundsätzlich über die Blaue Tonne erfolgen sollte. Mit einem beschlossenen Änderungsantrag zur Vorlage wurde die Satzungsänderung zurückgestellt und ein Kommunikationskonzept zur Steigerung der Akzeptanz und Benutzung der Blauen Tonne in Auftrag gegeben. In seiner Sitzung am 06.11.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR das Kommunikationskonzept (AöR-20055) vorgestellt. In den Verwaltungsratssitzungen am 30.04.2021 und am 05.11.2021 erfolgten Sachstandsmitteilungen zum Kommunikationskonzept (AöR-21071 und AöR-210163). Zudem umfasste der Bericht zur Kundenzufriedenheitsbefragung 2021 (AöR-210100) in der Verwaltungsratssitzung am 24.09.2021, dass die Bonner*innen, die im Rahmen der repräsentativen Erhebung explizit zur Bünde
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Inhalt der Stellungnahme zum Änderungsantrag 221760-01:
In seiner Sitzung am 26.06.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR die Änderung der Abfallsatzung dahingehend vorgeschlagen (AöR-20021), dass die haushaltsnahe Sammlung von Altpapier durch Bündelsammlung unzulässig werden sollte und die haushaltsnahe Erfassung grundsätzlich über die Blaue Tonne erfolgen sollte. Mit einem beschlossenen Änderungsantrag zur Vorlage wurde die Satzungsänderung zurückgestellt und ein Kommunikationskonzept zur Steigerung der Akzeptanz und Benutzung der Blauen Tonne in Auftrag gegeben. In seiner Sitzung am 06.11.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR das Kommunikationskonzept (AöR-20055) vorgestellt. In den Verwaltungsratssitzungen am 30.04.2021 und am 05.11.2021 erfolgten Sachstandsmitteilungen zum Kommunikationskonzept (AöR-21071 und AöR-210163). Zudem umfasste der Bericht zur Kundenzufriedenheitsbefragung 2021 (AöR-210100) in der Verwaltungsratssitzung am 24.09.2021, dass die Bonner*innen, die im Rahmen der repräsentativen Erhebung explizit zur Bünde
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
zum Änderungsantrag 221760-01:
In seiner Sitzung am 26.06.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR die Änderung der Abfallsatzung dahingehend vorgeschlagen (AöR-20021), dass die haushaltsnahe Sammlung von Altpapier durch Bündelsammlung unzulässig werden sollte und die haushaltsnahe Erfassung grundsätzlich über die Blaue Tonne erfolgen sollte. Mit einem beschlossenen Änderungsantrag zur Vorlage wurde die Satzungsänderung zurückgestellt und ein Kommunikationskonzept zur Steigerung der Akzeptanz und Benutzung der Blauen Tonne in Auftrag gegeben. In seiner Sitzung am 06.11.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR das Kommunikationskonzept (AöR-20055) vorgestellt. In den Verwaltungsratssitzungen am 30.04.2021 und am 05.11.2021 erfolgten Sachstandsmitteilungen zum Kommunikationskonzept (AöR-21071 und AöR-210163). Zudem umfasste der Bericht zur Kundenzufriedenheitsbefragung 2021 (AöR-210100) in der Verwaltungsratssitzung am 24.09.2021, dass die Bonner*innen, die im Rahmen der repräsentativen Erhebung explizit zur Bündelsammlung befragt wurden, mit
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag