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8. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn

221760 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung an sich.
  2. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt Kenntnis vom Beschluss des Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung vom 26.08.2022 und von der Dringlichkeitsentscheidung vom 10.10.2022 (DS AöR-22059 und DS AöR-22092, siehe externe Dokumente).
  3. Die bonnorange AöR wird angewiesen, die öffentliche Bekanntmachung der Satzung in der beschlossenen Fassung zu veranlassen

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung an sich.
  2. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt Kenntnis vom Beschluss des Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung vom 26.08.2022 und von der Dringlichkeitsentscheidung vom 10.10.2022 (DS AöR-22059 und DS AöR-22092, siehe externe Dokumente).
  3. Die bonnorange AöR wird angewiesen, die öffentliche Bekanntmachung der Satzung in der beschlossenen Fassung zu veranlassen

Begründung

In diesem Einzelfall muss § 7 Abs.2 der Hauptsatzung angewendet werden, da der Beschluss noch in diesem Jahr erfolgen muss, damit die Satzungsänderung zum 01.01.2023 in Kraft treten kann. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht früher abgeschlossen werden.

Gemäß § 8 Absatz 3 Ziffer 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 Ziffer 1 der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR obliegt dem Verwaltungsrat die Entscheidung über Satzungen, die im Rahmen der übertragenen Aufgaben ­ gebiete zu erlassen sind. Der Verwaltungsrat unterliegt dabei den Weisungen des Rates.

Wesentliche Änderungen in der Abfallsatzung

Aktualisierung gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen

Die Präambeln und der Text der Abfallsatzung verweisen u.a. als Ermächtigungsgrundlage auf die Paragrafen des Landesabfallgesetzes NRW (LAbfG NRW). Am 19.02.2022 ist ein neues Landeskreislaufwirtschaftsgesetz in NRW in Kraft getreten (LKrWG NRW). Die Gesetzesnovelle ersetzt das bisherige LAbfG. Die im Satzungstext enthaltene Verweise auf LAbfG werden entsprechend ersetzt.

PPK-Sammlung (§ 15)

Das Altpapier wird in Bonn weitgehend über die kostenlose PPK-Tonne (Papier/Pappe/Kartonage) gesammelt. Die Pflicht zur getrennten Erfassung erg

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221760-01 AA Koalitions-Änderungsantrag - 8. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 221760

Sachverhalt

Für viele Haushalte erscheint die neue Lösung wie eine Verminderung des Service. Die getrennte Sammlung bzw. Abgabe von Altpapier wird erschwert, da überzählige Mengen nicht mehr einfach neben die Tonne gestellt werden dürfen. Daher sollte eine umfassende, wiederholte und an die Wohnstruktur angepasste Information erfolgen sowie einfach e zu erreichende Möglichkeiten bereitgestellt werden. Der Arbeitsschutz der Mitarbeitenden ist ein wichtiger Grund, dem natürlich Rechnung zu tragen ist. Auf der anderen Seite sollte die getrennte Sammlung den Haushalten aber auch einfach gemacht werden, damit Menge und Qualität des Altpapiers nicht nur erhalten, sondern möglichst sogar gesteigert werden können.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der bonnorange AöR Folgendes zu verhandeln:

In Stadtteilen mit dichter Bebauung verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten (auch mehrsprachig) und bei Bedarf angepasste Lösungen bereitzustellen.

221760-02 ST 8. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme zum Änderungsantrag 221760-01:

In seiner Sitzung am 26.06.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR die Änderung der Abfallsatzung dahingehend vorgeschlagen (AöR-20021), dass die haushaltsnahe Sammlung von Altpapier durch Bündelsammlung unzulässig werden sollte und die haushaltsnahe Erfassung grundsätzlich über die Blaue Tonne erfolgen sollte. Mit einem beschlossenen Änderungsantrag zur Vorlage wurde die Satzungsänderung zurückgestellt und ein Kommunikationskonzept zur Steigerung der Akzeptanz und Benutzung der Blauen Tonne in Auftrag gegeben. In seiner Sitzung am 06.11.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR das Kommunikationskonzept (AöR-20055) vorgestellt. In den Verwaltungsratssitzungen am 30.04.2021 und am 05.11.2021 erfolgten Sachstandsmitteilungen zum Kommunikationskonzept (AöR-21071 und AöR-210163). Zudem umfasste der Bericht zur Kundenzufriedenheitsbefragung 2021 (AöR-210100) in der Verwaltungsratssitzung am 24.09.2021, dass die Bonner*innen, die im Rahmen der repräsentativen Erhebung explizit zur Bünde

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Inhalt der Stellungnahme zum Änderungsantrag 221760-01:

In seiner Sitzung am 26.06.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR die Änderung der Abfallsatzung dahingehend vorgeschlagen (AöR-20021), dass die haushaltsnahe Sammlung von Altpapier durch Bündelsammlung unzulässig werden sollte und die haushaltsnahe Erfassung grundsätzlich über die Blaue Tonne erfolgen sollte. Mit einem beschlossenen Änderungsantrag zur Vorlage wurde die Satzungsänderung zurückgestellt und ein Kommunikationskonzept zur Steigerung der Akzeptanz und Benutzung der Blauen Tonne in Auftrag gegeben. In seiner Sitzung am 06.11.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR das Kommunikationskonzept (AöR-20055) vorgestellt. In den Verwaltungsratssitzungen am 30.04.2021 und am 05.11.2021 erfolgten Sachstandsmitteilungen zum Kommunikationskonzept (AöR-21071 und AöR-210163). Zudem umfasste der Bericht zur Kundenzufriedenheitsbefragung 2021 (AöR-210100) in der Verwaltungsratssitzung am 24.09.2021, dass die Bonner*innen, die im Rahmen der repräsentativen Erhebung explizit zur Bünde

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

zum Änderungsantrag 221760-01:

In seiner Sitzung am 26.06.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR die Änderung der Abfallsatzung dahingehend vorgeschlagen (AöR-20021), dass die haushaltsnahe Sammlung von Altpapier durch Bündelsammlung unzulässig werden sollte und die haushaltsnahe Erfassung grundsätzlich über die Blaue Tonne erfolgen sollte. Mit einem beschlossenen Änderungsantrag zur Vorlage wurde die Satzungsänderung zurückgestellt und ein Kommunikationskonzept zur Steigerung der Akzeptanz und Benutzung der Blauen Tonne in Auftrag gegeben. In seiner Sitzung am 06.11.2020 wurde dem Verwaltungsrat der bonnorange AöR das Kommunikationskonzept (AöR-20055) vorgestellt. In den Verwaltungsratssitzungen am 30.04.2021 und am 05.11.2021 erfolgten Sachstandsmitteilungen zum Kommunikationskonzept (AöR-21071 und AöR-210163). Zudem umfasste der Bericht zur Kundenzufriedenheitsbefragung 2021 (AöR-210100) in der Verwaltungsratssitzung am 24.09.2021, dass die Bonner*innen, die im Rahmen der repräsentativen Erhebung explizit zur Bündelsammlung befragt wurden, mit

_Gekürzt._

221760-03 AA BBB-Änderungsantrag: 8. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung an sich.
  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt Kenntnis vom Beschluss des Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung vom 26.08.2022 und von der Dringlichkeitsentscheidung vom 10.10.2022 (DS AöR-22059 und DS AöR-22092, siehe externe Dokumente).
  1. Die bonnorange AöR wird angewiesen, die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit nachstehendem Wortlaut, der den bisherigen Wortlaut zu § 13 (3) ersetzt, zu veranlassen: „ Sperrmüll wird grundsätzlich vierteljährlich eingesammelt und abgefahren. Die jeweiligen Abfuhrtermine für Sperrmüll werden jährlich im Abfallplaner bekannt gegeben.“