Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008473) # Grüne/SPD-Antrag: Heimatmuseum Lengsdorf 221869 · 2022-10-18 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Hardtberg Jutta Brodhäcker SPD Bezirksfraktion Hardtberg Dominik Loosen ## Sachverhalt Die Regenrinne ist seit längerer Zeit verstopft und Rücksprachen mit dem SGB haben bislang nicht zum Erfolg geführt. Die Rinne muss kurzfristig gereinigt und ggf. instandgesetzt werden. Das nicht abfließende Regenwasser sucht sich seinen Weg über die Hauswand und richtet so enormen Schaden am Gebäude des Heimatmuseums selbst und in der Nachbarschaft an. Zu 2. Aus Gründen des Klimaschutzes und wegen der stark gestiegenen Energiekosten erscheint eine Überprüfung des Gebäudes, insbesondere des Dachstuhles auf eine energetische Sanierung angebracht. ## Beschlussvorschlag 1. Die Regenrinne am Heimatmuseum wird gereinigt und ggf. instandgesetzt. 2. Das Gebäude, insbesondere der Dachstuhl, wird auf eine ggf. erforderliche energetische Sanierung geprüft. In Abhängigkeit vom Prüfungsergebnis werden die Kosten und ein Zeitrahmen für die Maßnahme ermittelt. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2027791 ## Beratungsfolge - 2022-10-18 · Bezirksvertretung Hardtberg · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 221869-01 ST Heimatmuseum Lengsdorf {#nv-2008857} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Umsetzung der Reparatur der Dachrinne/des Fallrohres wird kurzfristig in Auftrag gegeben. Hinsichtlich der Abstimmung weiterer notwendiger Reparaturen wird sich die Verwaltung mit dem Verein in Verbindung setzen und in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung einer energetischen Sanierung durchführen. ### 221869-02 AA CDU-Änderungsantrag: Heimatmuseum LengsdorfAntrag zur Vorlage 221869 {#nv-2008903} **Sachverhalt** Die Verwaltung wird beauftragt, wie am 19. Mai 2021 mit dem Leiter des SGB, dem Vorsitzenden des Heimat- und Verschönerungs-vereins Lengsdorf und dem Antragsteller nach Inaugenscheinnahme des Heimatmuseums Lengsdorf besprochen, folgende bauliche Mängel unverzüglich zu beseitigen: •defekte Dachrinne um das ganze Gebäude herum •Absetzungen (Setzrisse) unterhalb des Treppenhauses •Schimmelbildung (schwarzer Schimmel) an der Hoftür •intensiver Schimmelbefall der Kellerwände zum Nachbargrundstück (Lengsdorfer Hauptstraße 18), sowie der Kellertreppe zum Weinkeller •fehlende Dachisolation, nur uralte Holzverblendungen •Feuchtigkeitsbefall der Dachstuhlbalken •veraltete Dachfenster •fehlende Wärmedämmung •offene, elektrische Leitungen im Dachstuhlbereich mit Brandgefährdungspotential Die sogenannten Schönheitsreparaturen im Treppenhaus können durch den Heimat- und Verschönerungsverein eigenständig durchgeführt werden. Die anfallenden Materialkosten wird der Verein dann mit dem SGB abrechnen. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, wie am 19. Mai 2021 mit dem Leiter des SGB, dem Vorsitzenden des Heimat- und Verschönerungs-vereins Lengsdorf und dem Antragsteller nach Inaugenscheinnahme des Heimatmuseums Lengsdorf besprochen, folgende bauliche Mängel unverzüglich zu beseitigen: •defekte Dachrinne um das ganze Gebäude herum •Absetzungen (Setzrisse) unterhalb des Treppenhauses •Schimmelbildung (schwarzer Schimmel) an der Hoftür •intensiver Schimmelbefall der Kellerwände zum Nachbargrundstück (Lengsdorfer Hauptstraße 18), sowie der Kellertreppe zum Weinkeller •fehlende Dachisolation, nur uralte Holzverblendungen •Feuchtigkeitsbefall der Dachstuhlbalken •veraltete Dachfenster •fehlende Wärmedämmung •offene, elektrische Leitungen im Dachstuhlbereich mit Brandgefährdungspotential Die sogenannten Schönheitsreparaturen im Treppenhaus können durch den Heimat- und Verschönerungsverein eigenständig durchgeführt werden. Die anfallenden Materialkosten wird der Verein dann mit dem SGB abrechnen. **Begründung** Das Heimatmuseum befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Sollten die Mängel an dem städtischen Gebäude nicht unverzüglich behoben werden, besteht die Gefahr, dass sowohl die Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt wird und eingestellte Gegenstände dauerhaft Schaden nehmen. Aufgrund der defekten Dachrinne zum Bereich des Nachbargrundstückes fließt unkontrolliert Wasser von der Dachrinne an der Giebelwand herunter, was weitere Schäden am Gebäude verursacht. Im Rasenbereich dringt Wasser in die unversiegelte Kellerwand des Gebäudes ein. Das Wasser bildet einen „Staubereich“ und versickert nach Auskunft des Bewohners des Nachbargrundstückes nur sehr langsam.