Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008491) # Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn 221877 · 2022-10-26 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Er tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. ## Beschlussvorschlag Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Er tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. ## Begründung Die im Entgelttarif für die Bonner Bäder aufgeführten Eintrittspreise für die Bonner Bäder wurden seit 10 Jahren nicht mehr angepasst. Die Betriebskosten sind jedoch vor allem im Energiesektor und im Bereich der Personalkosten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Eine Anpassung der Preise ist aus diesen Gründen zwingend erforderlich, um das Defizit in den Bädern nicht noch mehr zu vergrößern. Der aktualisierte Entgelttarif ist als __Anlage__ beigefügt. In der folgenden Tabelle sind die Veränderungen dargestellt. __Einmal-Eintrittskarten__ | bisher | ab 2023 | Differenz Erwachsene | 4, 00 € | 5, 00 € | 1, 00 € Abendtarif | 3, 00 € | 4, 00 € | 1, 00 € ermäßigt | 2, 50 € | 3, 00 € | 0, 50 € Gruppe/Familie 1 Erw. 2 Kinder | 7, 50 € | 9, 00 € | 1, 50 € Gruppe/Familie 2 Erw. 2 Kinder | 11, 50 € | 13, 00 € | 1, 50 € __Mehrfachkarten__ 10er-Karte Erwachsene | 35, 00 € | 45, 00 € | 10, 00 € 10er-Karte ermäßigt | 22, 00 € | 27, 00 € | 5, 00 € 50er-Karte Erwachsene | 150, 00 € | 200, 00 € | 50, 00 € 50er-Karte ermäßigt | 88, 00 € | 115, 00 € | 27, 00 € Happy-Hour-Karte (50er-Karte Erwachsene) | 100, 00 € | 150, 00 € | 50, 00 € __Zeitkarten__ Saisonkarte Freibäder Erwachsene | 120 _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-10-26 · Sportausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2022-10-27 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2022-11-24 · Sportausschuss · geändert beschlossen - 2022-12-08 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 221877-01 AA CDU-Änderungsantrag:Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in BonnAntrag zur Vorlage 221877 {#nv-2009066} **Sachverhalt** 1. Der bauliche Zustand der Bäder ist dermaßen schlecht, dass sich für die gebotene Leistung eine Steigerung des Entgelts nicht darstellen lässt. Auch bei Dauerkarten ist eine Erhöhung nicht darstellbar, wenn es regelmäßig zu unerwarteten temporären Schließungen aufgrund von Personalknappheit oder technischen Problemen kommt. 2. Aufgrund der Tatsache, dass Bäder vollständig geschlossen werden mussten bzw. immer wieder temporär nicht öffnen, ist davon auszugehen, dass auch Betriebskosten in Bezug auf Energie, Wasser, Personal und Reinigung eingespart werden. 3. Ziel muss es sein, weniger Energie zu verbrauchen und nicht den hohen Energieverbrauch auf die Nutzerinnen und Nutzer umzulegen. 4. Obwohl einige Bäder aus technischen Gründen nicht öffnen können, treten Personalprobleme auf, die den Betrieb der restlichen Bäder weiter einschränken. Zukünftig muss sichergestellt werden, dass ausreichend Personal für den Betrieb der Bäder zur Verfügung steht. **Beschlussvorschlag** 1. Die Entscheidung über die Entgelttarife für die Hallen- und Freibäder in Bonn wird vorläufig ausgesetzt, bis der bauliche Zustand der Bäder sowie die Zuverlässigkeit der Öffnung verbessert wurde. 2. Die Verwaltung legt dem Sportausschuss eine der Erhöhung zugrundeliegende detaillierte Berechnung vor. 3. Die Verwaltung stellt dar, wie kurz- und langfristig Energiekosten durch Einsparung oder Eigenerzeugung verringert werden können. (vgl. Große Anfrage DS-Nr. [__222077__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2008917) ). 4. Die Verwaltung zeigt auf, wie zukünftig sichergestellt wird, dass ausreichend Personal zur Öffnung der Bäder zur Verfügung steht. ### 221877-02 ST Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in Bonn; Anpassung Schwimmkurse an Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung {#nv-2009522} **Stellungnahme der Verwaltung** Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH vom 05.06.2014 (Az.: V R 19/13), BFH/NV2014, 1687) wurde vertreten, dass Schwimmunterricht steuerbefreit nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) UStG ist. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16.12.2021 (Az.: V R 31/21) kommt eine Steuerfreiheit für Schwimmkurse nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) UStG nicht in Betracht, da diese Kurse nicht den Begriff des „Schul- und Hochschulunterrichts“ i.S.v. Art 132 (1) Buchstabe i) und j) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie erfüllen. Insbesondere werde nach der BFH-Rechtsprechung bei den Schwimmkursen nicht auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Die Änderung der BFH-Rechtsprechung basiert auf europäischer Rechtsprechung seitens des EUGH (Rechtssache Dubrovin & Tröger -Aquatics vom 21.10.2021 - C-373/19). Bei der Erbringung eines Schwimmkurses ist von einer sonstigen Leistung i.S.d. §3 (9) UStG auszugehen. Die Leistungserbringung erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage. Dementsprechend wird der Anwendungsbereich des § 2b UStG insoweit nicht eröffnet. Es verbleibt dementsprechend bei d _Gekürzt._ ### 221877-03 AA Koalitionsänderungsantrag: Änderung des Entgelttarifes für die Benutzung der Hallen- und Freibäder in BonnAntrag zur Vorlage 221877 {#nv-2009563} **Sachverhalt** Die ermäßigten Tarife sollen auf dem bisherigen Niveau belassen werden bzw. maximal auf 50 % der neuen Normaltarife steigen, um die Belastungen für Nutzerinnen und Nutzer zu verringern. **Beschlussvorschlag** Die vorgeschlagenen Tarife werden in den Punkten wie unten angegeben geändert: Einmal-Eintrittskarten - Der ermäßigte Tarif bleibt bei 2, 50 EUR. - Der Gruppentarif 1 Erw./2 Kind. wird von 7, 50 EUR auf 8, 50 EUR erhöht. - Der Gruppentarif 2 Erw./2 Kind. wird von 11, 50 EUR auf 12, 50 EUR erhöht. Mehrfachkarten - Der ermäßigte Tarif 10er-Karte wird von 22 EUR auf 22, 50 EUR erhöht. - Der ermäßigte Tarif 50er-Karte wird von 88 EUR auf 100 EUR erhöht. - Es wird als zusätzliches Angebot eine Happy-Hour-Karte als ermäßigter Tarif zu einem Preis von 75 EUR eingeführt. Zeitkarten - Die Saisonkarte Freibäder Erwachsene wird von 120 EUR auf 150 EUR erhöht. - Die Saisonkarte Freibäder ermäßigt wird von 60 EUR auf 75 EUR erhöht. - Die Saisonkarte Freibad für Mitglieder eines Fördervereins wird von 70 EUR auf 85 EUR erhöht. - Die ermäßigte Saisonkarte Freibad für Mitglieder eines Fördervereins wird von 35 EUR auf 42, 50 EUR erhöht.