Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008495) # Einleitung des Planverfahrens sowie öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6819-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz; „Carlo-Schmid-Straße“ 221879 · 2022-11-03 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6819-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Autobahnanschlussstelle BN-Rheinaue (BAB 562), Carlo-Schmid-Straße, Ludwig-Erhard-Allee, einer Parallelen von 140 m von der Autobahnanschlussstelle Richtung Süden sowie nordöstlich Grenze des Grundstücks Robert-Schuman-Platz 1-3 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6819-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, zwischen Autobahnanschlussstelle BN-Rheinaue (BAB 562), Carlo-Schmid-Straße, Ludwig-Erhard-Allee, einer Parallelen von 140 m von der Autobahnanschlussstelle Richtung Süden sowie nordöstlich Grenze des Grundstücks Robert-Schuman-Platz 1-3 ist als teilweise Änderung der Bebauungspläne Nrn. 8019-35 und 8020-1 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht öffentlich auszulegen. ## Begründung __Plangebiet: __ Das ca. 1, 16 ha große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6819-1 befindet sich in den Gemarkungen Friesdorf, Flur 1 sowie Plittersdorf, Flur 1 und grenzt im Nordwesten an die Autobahnabfahrt der Autobahnanschlussstelle BN-Rheinaue (BAB 562), im Osten an die Carlo-Schmid-Straße und die Ludwig-Erhard-Allee und im Westen an die nordöstliche Grenze des Grundstücks Robert-Schuman-Platz 1-3 (Bestandbauten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU)). Richtung Süden erstreckt sich das Plangebiet von der Autobahnabfahrt aus in einer Tiefe von rund 140 m. Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes erstreckt sich auf einen Teilbereich des Flurstücks 768, Gemarkung Friesdorf, Flur 1. Das Plangebiet stellt sich im Bestand als Grünland- bzw. Siedlungsbrache mit Gehölzstreifen und Gebüschen dar, die artenschutzrechtlich relevant und satzungsgeschützt sein können. An der nördlichen / nordöstlichen Grenze befindet sich eine gesetzlich geschützte Allee aus Hasel und Platanen. Darüber hinaus befindet sich ein ehemaliger Hubschrauberlandeplatz auf der Bestandfläche. Das Umfeld des Plangebietes is _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Stellungnahme der Verwaltung Auswertung Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008495 ## Beratungsfolge - 2022-11-03 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ohne Ergebnis - 2022-11-16 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2022-11-30 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - 2022-12-08 · Rat · ungeändert beschlossen