Originalquelle: ALLRIS-Original
221882 · 2022-10-18 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Hardtberg Jutta Brodhäcker SPD Bezirksfraktion Hardtberg Dominik Loosen Harald Pfankuchen Frank Thomas
Die bestehende Zuschussrichtlinie aus dem Jahr 1988 ist nicht mehr zeitgemäß und sehr stark auf den Vereinszweck des Brauchtums ausgerichtet. Hier sollten andere Vereinszwecke, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und des sozialen Engagements dem Brauchtum gleichgestellt werden. Eine Obergrenze gibt auch den Vereinen Sicherheit und Transparenz, es entfällt die Willkürlichkeit. Der Zugang zu den Zuschüssen soll auch den Vereinen erleichtert werden, die keinem Orts(fest) ausschuss angehören.
Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Hardtberg“ vom 13. April 1988 werden aufgehoben und durch die „Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn“ in der Anlage ersetzt.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 18.10.2022
6.11 Grüne/SPD/u.w-Antrag: Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine geändert beschlossen
221882
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss: Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Hardtberg“ vom 13. April 1988 werden aufgehoben und durch die nachfolgenden „Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn“ ersetzt.
Richtlinien Zuschüsse Vereine Hardtberg
Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn
I. Ziel und Zweck
Vereine, sonstige Vereinigungen u
_Gekürzt (5694 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:31248?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrages wird die Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg zukünftig die neuen Richtlinien anwenden und auf der Grundlage der eingegangenen Zuschussanträge und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel die Vorlagen zur Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung erstellen.
Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn wird Ziff. 1 der neuen Richtlinien um folgende Formulierung ergänzt: „Bei der Vergabe der Zuschüsse werden die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen beachtet.“