Originalquelle: ALLRIS-Original
221889 · 2022-11-15 · Beschlussvorlage · öffentlich
I.
__Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Satz 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Satz 1 Ziffer 3 BauGB zur 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 7423-11__
II.
__Hinweise__
Zur 1. Änderung des Bebauungsplans wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
III.
__Satzungsbeschluss__
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7423-11 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf im Bereich der Grundstücke Lambertusweg 13 und 15 ist gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 und § 13a BauGB aufgestellt und gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
I. __Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Satz 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Satz 1 Ziffer 3 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7423-11__
II. __Hinweise__
Zur 1. Änderung des Bebauungsplans wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
III. __Satzungsbeschluss__
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7423-11 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf im Bereich der Grundstücke Lambertusweg 13 und 15 ist gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 und § 13a BauGB aufgestellt und gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
__Plangebiet__
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Lambertusweg 13 und 15, Gemarkung Bonn, Ortsteil Dransdorf, Flur 47, Flurstücke 1005 und 1004 mit einer Fläche von rd. 1.000 qm. Die Grundstücke sind mit einem zweigeschossigen Doppelhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Satteldach) sowie jeweils einer Garage bebaut. Auf dem Grundstück Lambertusweg 13 befindet sich noch zusätzlich zu der Garage ein Lagerschuppen. Im Plangebiet befindet sich ein Baum, welcher der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn unterliegt.
Die nähere Umgebung des Plangebietes ist geprägt durch zweigeschossige Wohnbebauung mit ausgebauten Satteldächern im Lambertusweg sowie zwei- und dreigeschossiger Wohnbebauung in der Grootestraße sowie eine teilweise bis zu fünfgeschossige Bauweise in der Justus-von-Liebig-Straße.
__Bestehendes Planungsrecht__
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Im Hinblick auf die beabsichtigte Entwicklung hin zu einer Wohnnutzung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen.
Für einen größeren Bereich zwischen der Justus-von-Liebig-Straße, Grootestraße, dem Bendenweg und dem Röme
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._