Originalquelle: ALLRIS-Original

Grundsatzbeschluss: Teilnahme am Siegelverfahren 'Kinderfreundliche Kommune'

221975 · 2022-11-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, dass die Stadt Bonn das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ anstreben soll. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Projektvereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ abzuschließen, anschließend auf Basis einer Standortanalyse einen Aktionsplan zu entwickeln und die umzusetzenden Maßnahmen den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. Die jährliche Gebühr für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren in Höhe von 20 T€/p.a. sowie die begleitenden Projektkosten in Höhe von 5 T€/p.a. werden für die erforderliche Projektlaufzeit von 5 Jahren bereitgestellt und in die Haushaltanmeldungen aufgenommen. Die innerhalb der Verwaltung erforderlichen Ressourcen (Personal und Sachkosten) für die Umsetzung des Aktionsplans werden den politischen Gremien in gesonderten Beschlussvorlagen

zur Entscheidung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, dass die Stadt Bonn das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ anstreben soll. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Projektvereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ abzuschließen, anschließend auf Basis einer Standortanalyse einen Aktionsplan zu entwickeln und die umzusetzenden Maßnahmen den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. Die jährliche Gebühr für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren in Höhe von 20 T€/p.a. sowie die begleitenden Projektkosten in Höhe von 5 T€/p.a. werden für die erforderliche Projektlaufzeit von 5 Jahren bereitgestellt und in die Haushaltanmeldungen aufgenommen. Die innerhalb der Verwaltung erforderlichen Ressourcen (Personal und Sachkosten) für die Umsetzung des Aktionsplans werden den politischen Gremien in gesonderten Beschlussvorlagen

zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung

1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 1992 wurde sie in Deutschland ratifiziert und gilt seit 2010 als völkerrechtlicher Vertrag gleichrangig eines Bundesgesetzes. Die von Unicef gegründete Initiative der „child friendly cities“ soll Städten und

Kommunen

bei der konkreten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention helfen. Das deutsche Äquivalent stellt der Verei

n „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ dar, de

r eine gemeinsame Initiative von Unicef und dem Deutschen Kinderhilfswerk ist. Der Verein begleitet mit sachkundiger Expertise Kommunen

bei der Verankerung und Berücksichtigung der Kinderrechte im städtischen (Verwaltungs-)Handeln.

Das Verfahren folgt einem standardisierten Ablauf und wird darüber hinaus individuell auf Bonn zugeschnitten.

  1. Die Stadt Bonn (die Oberbürgermeisterin) unterzeichnet einen Vertrag mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V., der das fünfjährige Siegelverfahren einleitet.
  2. Zu Beginn werden sowohl eine Kinderbefragung (von 10% der 10-12jährigen Bonner Kinder) als auch eine Befragung der Verwaltung zum Zwecke einer ausführlichen Bestandsaufnahme durchgeführt. Hier geht es darum,

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-12-01 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 01.12.2022

6.7 Grundsatzbeschluss: Teilnahme am Siegelverfahren 'Kinderfreundliche Kommune' ungeändert beschlossen

221975

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung FDP ungeändert beschlossen

Empfehlung:

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, dass die Stadt Bonn das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ anstreben soll. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Projektvereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ abzuschließen, anschließend auf Basis einer Standortanalyse einen Aktionsplan zu entwickeln und die umzusetzenden Maßnahmen den politischen Gremien zum Beschluss vorzulegen. Die jährliche Gebühr für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren in Höhe von 20 T€/p.a. sowie die begleitenden Projektkosten in Höhe von 5 T€/p.a. werden für die erforderliche Projektlaufzeit von 5 Jahren bereitgestellt und in die Haushaltanmeldungen aufgenommen. Die innerhalb der Verwaltung erforderlichen Ressourcen (Personal und Sachkosten) für die Umsetzung des Aktionsplans werden den politischen Gremien in gesonderten Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorgelegt.

E

_Gekürzt (1251 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:33750?offset=1200_