Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008742) # Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6719-2, Stadtbezirk Bonn 221998 · 2022-11-15 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen der Kurt-Schumacher-Straße, der Fritz-Erler-Straße, der Heinrich-Brüning-Straße, der Winston-Churchill-Straße und der Heussallee – mit Ausnahme der Grundstücke Winston-Churchill-Straße 3 und Heinrich-Brüning-Straße 5 und 7 - ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. ## Beschlussvorschlag Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen der Kurt-Schumacher-Straße, der Fritz-Erler-Straße, der Heinrich-Brüning-Straße, der Winston-Churchill-Straße und der Heussallee – mit Ausnahme der Grundstücke Winston-Churchill-Straße 3 und Heinrich-Brüning-Straße 5 und 7 - ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. ## Begründung __Gebiet der Veränderungssperre: __ Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich zwischen der Kurt-Schumacher-Straße, der Fritz-Erler-Straße, der Heinrich-Brüning-Straße, der Winston-Churchill-Straße und der Heussallee – mit Ausnahme der Grundstücke Winston-Churchill-Straße 3 und Heinrich-Brüning-Straße 5 und 7 – und umfasst circa 5, 3 ha. Das Plangebiet ist weitgehend bebaut. Die städtebauliche Struktur ist von überwiegend drei- bis siebengeschossigen Bürogebäuden geprägt, einzelne Gebäude werden wohnbaulich genutzt. Im Eckbereich Kurt-Schumacher-Straße/ Fritz-Erler-Straße (ehemalige Landesvertretung Niedersachsen) entsteht zurzeit ein Gebäude mit bis zu 9 Bürogeschossen zuzüglich zwei Gartengeschossen. Die Bürogebäude treten entweder als mehrgeschossige Gebäude oder als Umnutzung von um die Jahrhundertwende errichteten Villen an der Kurt-Schumacher-Straße und der Heinrich-Brüning-Straße in Erscheinung. Dabei nehmen die neuzeitlichen Gebäude zunehmend die Stelle der ehemaligen Wohn- und Villenbebauung ein. __Vorhandenes Planungsrecht: __ Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Sondergebiet mit der näheren Zweckbestimmung Dienstleistung, Kongress und Ver _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-11-15 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2022-11-16 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2022-12-08 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 221998-01 ST Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6719-2, Stadtbezirk Bonn {#nv-2009601} **Stellungnahme der Verwaltung** Damit die Veränderungssperre gegen bereits zurückgestellte bzw. zukünftig abzulehnende Bauvorhaben wirkt, ist es erforderlich, dass die Satzung die aktuellen gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt. Ein aufgrund einer unwirksamen Veränderungssperre zurückgestelltes bzw. abgelehntes Bauvorhaben könnte ggf. negative Folgen für die Stadt Bonn haben (Schadensersatz). Im Rahmen der Sitzungsvorbereitung ist aufgefallen, dass die der Vorlage 221998 beigefügte Satzung unter „Hinweise“ eine nicht mehr aktuelle Angabe hinsichtlich der Frist einer Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen enthält. Die vorliegende Satzung ist daher unter "Hinweise" wie folgt zu ändern (Veränderung **fett** gedruckt): Hinweise: (…) „Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung kann nach Ablauf **von sechs Monaten** seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, (…).“ Es ist über die Satzung im so geänderten Wortlaut zu beschließen.