Originalquelle: ALLRIS-Original
222006 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
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Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im November 2019 beschlossen : „Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ (DS 190232). In der Folge hat der Rat im Mai 2020 die Verwaltung beauftragt, die im Rahmen des Klimanotstands beschlossenen Einzelmaßnahmen „in einem auf Klimaneutralität bis 2035 ausgerichteten Umsetzungsplan einzubetten, der sowohl die Operationalisierung als auch die Finanzierung beschreibt.“ Weiter heißt es in diesem Beschluss: „Der Umsetzungsplan wird mit Zielkorridoren für die CO2-Minderung hinterlegt […]. Ein regelmäßiges Monitoring soll die Maßnahmen begleiten. Beim Nichterreichen der Zwischenziele schlägt die Verwaltung Maßnahmen vor, wie die Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden kann. Alle Maßnahmen zu Erreichung der Klimaneutralität 2035 sollen auf die mit ihnen erreichbare Emissionsminderung bewertet und priorisiert werden. Hierzu sind die Kosten in Bezug auf die CO2 Einsparung ins Verhältnis zu setzen“ (DS 200016).
In Umsetzung dieses Beschlusses wurde 2021 ein Konsortium aus den drei Partnern Jung Stadtkonzepte, Gertec Ingenieurgesellschaft GmbH und Wuppertal Institut mit der Erstellung des „Klimaplan für die Bundesstadt Bonn 2035“ beauftragt. Die
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorlage DS 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan wird in der Ratssitzung am 08.12.2022 eingebracht und soll vor Beschlussfassung durch den Rat in allen berührten Gremien beraten werden. Dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda kommt innerhalb der Vorberatung eine zentrale Zuständigkeit zu. Die Vorlage und deren Anhänge sind sehr umfangreich und werden jeweils vollständig eingebracht und vollständig beraten. Um die Beratung zu unterstützen weist die Verwaltung anhand der Zuständigkeitsordnung Ratsausschüsse jeweils ausschussspezifisch auf diejenigen Aktivitäten (Band 2 Klimaplan – Arbeitsprogramm Klimaschutz) hin, die für die Beratung besonders relevant sein können. Aufgrund der umfassenden Zuständigkeit ergehen an die Bezirksvertretungen, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, den Hauptausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda keine gesonderten Hinweise. Für die Beratung folgender Ausschüsse weist die Verwaltung mit dem als Anlage 1 beigefügten Anhang entsprechend hin: · 18.01.2023 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (Seiten 1-3) · 18.01.2023 Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation (Seite 4) · 19.01.2023 Schulauss
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Sachverhalt
Der Klimaschutzbeirat hat in zwei Sitzungen am 13. Dezember 2022 und 10. Januar 2023 eine Stellungnahme zum Klimaplan erarbeitet und verabschiedet. Die Verwaltung gibt diese als externes Dokument zur Kenntnis.
*****
Der Klimaschutzbeirat wurde Anfang 2013 gegründet. Er leistet als ehrenamtliches Expert*innengremium einen Beitrag zur Beratung von Politik und Verwaltung. Weitere Informationen zum Klimaschutzbeirat, Protokolle und bisherige Empfehlungen können hier abgerufen werden: www.bonn.de/klimaschutzbeirat
Beschlussvorschlag
Der Klimaschutzbeirat hat in zwei Sitzungen am 13. Dezember 2022 und 10. Januar 2023 eine Stellungnahme zum Klimaplan erarbeitet und verabschiedet. Die Verwaltung gibt diese als externes Dokument zur Kenntnis.
*****
Der Klimaschutzbeirat wurde Anfang 2013 gegründet. Er leistet als ehrenamtliches Expert*innengremium einen Beitrag zur Beratung von Politik und Verwaltung. Weitere Informationen zum Klimaschutzbeirat, Protokolle und bisherige Empfehlungen können hier abgerufen werden: www.bonn.de/klimaschutzbeirat
Sachverhalt
Zu 1
Im Klimaplan wird mehrfach auf die Transformation und Partizipation der Stadtgesellschaft an den Klimazielen hingewiesen. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger als gleichberechtigte Partner in diesem Transformationsprozess wahrgenommen fühlen sollen, muss auch das gesamte Programm (mit den vorgesehenen Maßnahmen) so vermittelt werden, dass es für jeden innerhalb einer zumutbaren Zeit lesbar ist. Die sogenannte Zusammenfassung gibt aber nur Absichtsbekundungen wieder ohne Details. Der undurchschaubare überbordende Gesamtplan von 450 Seiten leistet aber dem Gefühl der paternalistischen Bevormundung Vorschub.
Als Beispiel eines gelungenen Klimaschutzprogrammes sei das „Tübingen klimaneutral 2030“ genannt, das übersichtlich ohne viele Worthülsen zahlreiche konkrete Maßnahmen auf nur 45 Seiten darstellt. Auch die Stadt Köln kommt mit einem Gesamtplan von 87 Seiten aus.
Zu 4 Die Stadt kann es sich nicht leisten, bei dem bereits aktuell hohen Schuldenstand und im Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher Größe außerordentlich großem Verwaltungsapparat noch mehr Stellen zu schaffen. Wenn überhaupt, sollten es nur zusätzliche Stellen im ingenieurtechnischen Kontext sein.
Die bereits j
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Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt für folgende Veränderungen des Klimaplans Sorge zu tragen:
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Begründung
).
Sachverhalt
In Bonn wird immer wieder beklagt, es seien nicht genügend Flächen vorhanden, z.B. zur Entwicklung von Wohnungsbau, für Gewerbe etc. Erhebliche zusätzliche Flächenbedarfe entstehen durch Freiflächenphotovoltaik. Hochgerechnet aus den Daten des Photovoltaik-Kraftwerks Neuhardenberg (145 MWp auf 240 ha = 0, 6 MWp/ha) ergäbe sich für die in Ansatz gebrachten 200 MWp ein Flächenbedarf von 333 ha (3, 33 km² oder 3.330.000 m²), was 466 Fußballfeldern nach FIFA-Norm (7.140 m²) entspräche.
Beschlussvorschlag
Der Klimaplan benennt im Stadtgebiet (der Klimaplan fußt auf dem Territorialprinzip) Möglichkeiten zur Installation von Freiflächen-Photovoltaik im Umfang von 200 MWp (vgl. Klimaplan, Bd. 1, S. 187), für die die nutzbaren Flächen umgehend auszuweisen und zu reservieren sind und auch Berücksichtigung finden sollen im in Erstellung befindlichen Bonner Freiraumplan, der aktuell als Zwischenbericht verfügbar ist (vgl. DS 221220).
Sachverhalt
Sehr verwunderlich am Bonner Klimaplan ist, dass er längst verfügbare Informationen nicht integriert. Das entspricht nicht dem Prinzip einer evidenzbasierten Vorgehensweise. Bereits verfügbare Informationen müssen in den Klimaplan integriert werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung ergänzt den Klimaplan um die energetische und CO2-Bilanz aus dem Seilbahnprojekt in seiner ersten Realisierungsstufe inklusive der CO2-Emissionen während der Bauphase und, sofern noch den Zeitraum bis zum 31.12.2035 betreffend, seiner Erweiterungsmöglichkeiten. Des weiteren werden die Realisierungskosten für das Seilbahnprojekt aus den Gesamtaufwendungen des Klimaplans für Mobilität isoliert.
Sachverhalt
Sehr verwunderlich am Bonner Klimaplan ist, dass er längst verfügbare Informationen nicht integriert. Das entspricht nicht dem Prinzip einer evidenzbasierten Vorgehensweise. Die Politik muss anhand belastbarer Daten in die Lage versetzt werden, im Kanon der im Klimaplan vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechend ihrer Volumenbeiträge zur CO2-Einsparung, ihrer zeitlichen Umsetzbarkeit sowie der involvierten Kosten die richtigen Prioritäten setzen zu können.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung ergänzt den Klimaplan um Angaben aus dem Bonner Solardachkataster zu den 522 kommunalen Liegenschaften, sowie, falls nicht in dieser Zahl enthalten, aller Liegenschaften von kommunalen Konzernunternehmen, hinsichtlich deren installierbarer k Wp und deren Regelarbeitsvermögen in k Wh/a sowie deren CO2-Einsparpotenzialen zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2035
Sachverhalt
Wichtig für den Bonner Klimaplan ist, dass sich Maßnahmen und Controlling an Evidenzgesichtspunkten ausrichten. Die Energie- und Treibhausgasbilanzierung existiert hierfür bereits als Instrumentarium. Irgendwelche Dopplungen, Umformulierungen und Umformatierungen werden so entbehrlich und sparen Personalressourcen. Gleichzeitig wird so Aktualität der Daten gewährleistet.
Beschlussvorschlag
Die „Energie- und Treibhausbilanzierung Bonn“ wird in der jeweils aktuellen Ausgabe ihrer Fortschreibung integraler Bestandteil des Klimaplans 2035 für die Bundesstadt Bonn und ersetzt im Band 1 des Klimaplans den Abschnitt 4.2.
Sachverhalt
Es handelt sich hier um die Basics für verkehrspolitische Entscheidungen. Nur auf der Basis dieses Zahlenmaterials kann die Politik über bedarfsgerechte Mobilitätslösungen nachdenken, priorisieren, Ressourcen lenken und entscheiden.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Zu einer ehrlichen und evidenzbasierten Klimapolitik gehört es auch, sich über den Zuwachs an CO2 durch die Umsetzung einzelner Maßnahmen im Klaren zu sein.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung ergänzt den Klimaplan um die Einträge von CO2, die bis 2035 durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaplan im Bereich Mobilität, durch Bautätigkeit von Wohn-, Büro- und Gewerbebauten sowie deren energetischer Sanierung entstehen.
Sachverhalt
Vielen kommunale Liegenschaften befinden sich in einem erheblichen Sanierungsrückstand. Hierzu zählen insbesondere Hallen, Theater, Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude. Zur Prioritätensetzung und zielgerichteten Allokation finanzieller Mittel aus dem Klimaplan sind diese Informationen unabdingbar.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan mittels einer sortierfähigen Excelliste liegenschaftsscharf die Jahresenergieverbräuche ihrer sämtlichen Liegenschaften sowie der Liegenschaften ihrer Konzerntöchter und unterscheidet dabei nach den Energiequellen Strom in k Wh/a, Gas in m³/a, Biogas in m³/a, Heizöl in l/a. Für derzeit stillgelegte Liegenschaften werden historische Verbräuche aus dem Betrieb herangezogen. Des Weiteren rechnet die Verwaltung die individuellen Verbräuche der Liegenschaften um in CO2-Equivalente.
Sachverhalt
Nach einer überschlägigen Hochrechnung hat die Verwaltung mit DS 222077-01 ST weitere mindestens 48 kt CO2 identifiziert, die bis 2035 anfallen, für deren Kompensation gezielt Maßnahmen ergriffen werden können. Die oben geforderten Analysedaten tragen zur weiteren Aufklärung des Dunkelfelds im Bonner Klimaplan bei, der bislang nur zu 34% der CO2-Quellen konkrete Angaben macht.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Nach Angaben des Deutschen Verbands für Wasserwirtschaft entstehen durch den Betrieb von Kläranlagen Energieverbräuche von durchschnittlich 34 k Wh/a pro Einwohner. Stand 2021 hatte Bonn rund 336.000 Einwohner. Die Bonner Klärwerke haben folglich einen hochgerechneten Energieverbrauch von 11, 4 Millionen k Wh/a. Rechnet man diese um mit 0, 42 g CO2/k Wh (Daten des Umweltbundesamtes für CO2 aus dem bundesweiten Stromerzeugungsmix für 2021), dann generieren die Klärwerke pro Jahr 4.800.000 kg/4.800 t/4, 8 kt CO 2. Hierdurch entstehen hochgerechnet bis 2035 62, 5 kt CO 2.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan die Energieverbräuche der Bonner Kläranlagen nebst ihrer durch den Betrieb entstehenden CO2-Emissionen und beschreibt Kompensationsmöglichkeiten hierfür.
Sachverhalt
Die Verwaltung hebt in ihrem Entwurf zum Klimaplan richtigerweise ihre Vorbildrolle hervor (Band 1, Abschnitte 7.1 und 7.2), belässt es hierbei jedoch lediglich bei einer Aufzählung von Möglichkeiten. Zu erwarten wäre, dass die Verwaltung im Klimaplan die Gelegenheit wahrnimmt, ihr vorbildliches Verhalten als Arbeitgeber als Best Practice Beispiel an andere Arbeitgeber weiterzugeben.
Beschlussvorschlag
Zur Integration in den Klimaplan ermittelt die Verwaltung für alle ihre Bereiche, sowie für sämtliche Konzerntöchter
und beschreibt, welche Programme sie betreibt, um Mitarbeitende auf jeweils klimaschonendere Fortbewegungsmöglichkeiten umzustellen.
Sachverhalt
In ihrer Dokumentation zum Klimaplan führt die Verwaltung eine Bedarfszahl von 168 zur Umsetzung erforderliche Mitarbeiterinnen aus. Mündlich berichtet sie, dass der Bedarf von ca. 108 – 118 Stellen durch Umbesetzungen innerhalb der Verwaltung gedeckt wird und der durch den Klimaplan ausgelöste Personalaufwuchs sich auf 50 – 60 Mitarbeitende beschränkt.
Gleichlautende Aussage der Verwaltung bei der Vorstellung des Klimaplans in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 18.01.2023
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung ergänzt den Klimaplan um die Konkretisierung der Stellenbesetzung:
Wie viele Stellen werden intern umbesetzt?
Wie viele Stellen werden zusätzlich ausgeschrieben?
Aus welchen Bereichen der internen Verwaltung wird umbesetzt, welche Kompetenzen bringen die Mitarbeiterinnen mit?
Mit welcher Aufgabenbeschreibung werden die neuen Stellen ausgeschrieben?
Sachverhalt
Den Antragstellern interessieren sich für Details der THG-Bilanzierung
Und wollen hier für Klarheit und Transparenz sorgen.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorlage DS 222006 Zielbeschluss Bonner Klimaplan wurde in der Ratssitzung am 08.12.2022 eingebracht und soll vor Beschlussfassung durch den Rat in allen berührten Gremien beraten werden. Um für die Beratung weitergehende Informationen zu den Personal- und Finanzbedarfen zu geben, ergänzt die Verwaltung die Vorlage DS um eine Tabelle.
Diese bezieht sich auf Band 2 des Klimaplans (Arbeitsprogramm Klimaschutz). Sie zeigt alle den jeweiligen Handlungsfeldern (Governance, Gesellschaft, Wirtschaft, Gebäude, Energie, Mobilität, Kompensation) zugeordneten Aktivitäten.
Aus der Tabelle sind die zur Umsetzung der jeweiligen Aktivität erforderlichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) ersichtlich spaltenweise getrennt nach
Zur Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz wurde durch das Konsortium für die Jahre 2023-25 ein Aufwand von insgesamt 168 Vollzeitäquivalenten ermittelt, davon werden 157, 5 VZÄ für die Jahre 2023-24 benötigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass
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Sachverhalt
Gerade der Umgang mit den Jüngsten der Gesellschaft erfordert Personen mit charakterlicher Eignung sowie Qualifikation in den Lerninhalten. Ebenso ist eine sachliche Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten sicherzustellen. Eine ideologische Umerziehung lehnen wir ab.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, spezifischer zu erläutern und Angaben hinzuzufügen, die dann auch für das Controlling genutzt werden können. Hierzu zählen mindestens:
Sachverhalt
Das Haus der Natur hat sich seit der Wiedereröffnung im Juni 2019 und trotz der Corona-Pandemie zu einem wichtigen außerschulischen Lernort der Stadt Bonn entwickelt. Das Haus der Natur ist mit seinen Angeboten tief bei den Bürgerinnen und Bürgern verankert und für viele ein fester Anlaufpunkt geworden. Es bietet ein vielfältiges Angebot für die unterschiedlichsten Zielgruppen. Alleine an den Workshops für Kindergärten und Schulen haben im letzten Jahr mehr als 2500 Kinder und Jugendliche teilgenommen.
Die gute Arbeit am Haus der Natur wurde vor kurzem durch die Auszeichnung „Zertifizierte Einrichtung Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ gewürdigt. Für viele Themen, die gerade in der Stadt diskutiert werden, sind die BNE-Angebote im Haus der Natur essentiell, um vor allem Kinder und Jugendliche einzubinden und zu qualifizieren.
Die Stadt Bonn steht vor einem großen Transformationsprozess. Der Klimaplan 2035 hat hierfür den Fahrplan gesteckt. Dieser muss nun umgesetzt, aber vor allen Dingen auch an Bürgerinnen und Bürger herangetragen werden. Sie gilt es als Multiplikator*innen zu gewinnen. Kinder und Jugendliche sind dabei von besonderer Bedeutung.
Beschlussvorschlag
Beim Steckbrief 2.2.1.1 zu „Schulische Klima-Bildung zu Ernährung, Konsum und klima-schonendem Verhalten“ wird der Steckbrief zum Zeitaufwand insofern geändert, dass das eingeplante 0, 5 Vollzeitäquivalent dem Amt 67 (Amt für Umwelt und Stadtgrün dort dem Haus der Natur) zugesprochen wird und beim Schulamt entfällt.
Sachverhalt
Schon durch kleine Maßnahmen wie Fahrradbügel, Nachbesserung der Radwegeinfrastruktur, Schilder (z.B. Grünpfeile für Radfahrende), Umnutzung von Parkplätzen/ Freiflächen (z.B. durch Poller/ Blumenkübel), Einführung oder Erweiterung von walking busses oder Schulstraßen kann der Schulweg sicherer und komfortabler gestaltet werden. Diese Verbesserungen sollen in Kooperation mit den Schulen durch die Schüler*innen direkt in einem Beteiligungsprojekt erarbeitet werden (beispielsweise im Unterricht über kommunale Beteiligung oder in speziellen Projekt AGs durch Einbezug der Radverkehrsbeauftragten).
Dies kann einen besonders nachhaltigen Einfluss auf die Wahl des Verkehrsmittels hin zu Fahrrad- und Fußverkehr haben. Weiterhin bringt die gesteigerte Alltagsmobilität einen Vorteil für die Gesundheit der Schüler*innen und der Beteiligungsprozess kann das Selbstwirksamkeitsgefühl stärken.
Das Projekt soll an Bonner Grund- und weiterführenden Schulen umgesetzt werden.
Für die Umsetzung wurden bereits folgende politische Beschlüsse gefasst:
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Beschlussvorschlag
Der Steckbrief 6.1.1.3 wird um das Projekt „sichere und gesunde Schulwege“ ergänzt. Zielsetzung dieses Projektes soll es sein, die Schüler*innen in ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit zu stärken, um den Umstieg auf den Umweltverbund zu erleichtern. Dies soll beispielsweise durch die Beteiligung von Schüler*innen bei der Verbesserung der Infrastruktur durch Sofortmaßnahmen erfolgen.
Sachverhalt
Die Labore und naturwissenschaftlichen Räume der Bonneum Schulen und der Lernwerkstatt in Beuel werden von Bonner Schulen und Kindertagesstätten in deren Umfeld genutzt. Diese Standorte weisen daher einen großen Multiplikatoreneffekt auf. Den Bonneum Standorten werden somit Möglichkeiten geboten, entsprechende Lernmodule zu entwickeln und einzusetzen und ihre Erfahrungen im Rahmen der Bonneum Besuche an andere Schulen und Kindertagesstätten weiterzugeben. Dem Lehrpersonal kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu und um deren Mitwirkung wird mit diesen technischen Voraussetzungen geworben.
Beschlussvorschlag
Beim Steckbrief 2.2.1.1 zu „Schulische Klima-Bildung zu Ernährung, Konsum und klima-schonendem Verhalten“ wird der Steckbrief zum Lernmodul „Go Solar“ insofern geändert, dass zunächst die Bonneum Schulen auf freiwilliger Basis eine Photovoltaik-Inselanlage mit Speicher für den naturwissenschaftlichen Unterricht erhalten.
Sachverhalt
Durch die vielfältigen Aktivitäten der Biostadt Bonn wurde bisher schon viel erreicht, unter anderem eine Umstellung der Ausschreibungspraxis bei der Verpflegung in Kitas und Schulen. Um die Akzeptanz des nachhaltigen Angebots zu steigern, erscheint die Verknüpfung mit einer Informations- und Aktivierungskampagne an Schulen sinnvoll. Für diesen Zweck können staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Neben dem regelmäßigen Einsatz von Bio-Produkten in öffentlichen Küchen gibt es auch die Möglichkeit, diese bei den Veranstaltungen der Stadt Bonn einzusetzen und damit sowohl einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz als auch zum Tierwohl zu leisten. Die Ergebnisse aus der Verwendung dieser Produkte können bereits in die Potenzialanalyse für die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln in Bonn und der Region einfließen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
1) eine neue Ausschreibungspraxis zur ökologischen und klimaschonenden Gemeinschaftsverpflegung (siehe DS 212329) bzw. den Aktivitäten der Biostadt Bonn umzusetzen.
2) ob in Umsetzung des Antrags „Mehr Bio und Regionalität bei städtischen Veranstaltungen (DS 221765) die Verwaltung begleitend zu der im Steckbrief „Wirtschaft“ Nr. 3.6.1.1 genannten Potenzialanalyse beim Einsatz regionaler und im Öko-Landbau erzeugter Nahrungsmittel mit gutem Beispiel vorangehen kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan mittels einer sortierfähigen Excelliste liegenschaftsscharf die Jahresenergieverbräuche ihrer sämtlichen Liegenschaften sowie der Liegenschaften ihrer Konzerntöchter und unterscheidet dabei nach den Energiequellen Strom in k Wh/a, Gas in m³/a, Biogas in m³/a, Heizöl in l/a. Für derzeit stillgelegte Liegenschaften werden historische Verbräuche aus dem Betrieb herangezogen. Des Weiteren rechnet die Verwaltung die individuellen Verbräuche der Liegenschaften um in CO2-Equivalente.
Die Aktivität 4.1.1.1. "Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand" sieht die integrierte Betrachtung aller relevanten Aspekte im Hinblick auf Effizienzsteigerung, Ausbau erneuerbarer Energie sowie der Modernisierung städtischer Liegenschaften vor.
Bei der Konkretisierung und Erarbeitung von Umsetzungsbeschlüssen sind die genannten Daten soweit möglich und sinnvoll zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan die Energieverbräuche der Bonner Kläranlagen nebst ihrer durch den Betrieb entstehenden CO2-Emissionen und beschreibt Kompensationsmöglichkeiten hierfür.
Die Energieverbräuche und CO2-Emissionspotentiale der 4 Bonner Kläranlagen sind u.a. im Geschäftsbericht des Tiefbauamts aufgeführt und in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zusammengefasst dargestellt.
__CO2-Einsparungen und -Verbräuche__
Die in der Tabelle dargestellten gesamten CO2-Emmissionen aus den Verbräuchen von Strom und Erdgas anhand der vorliegenden Daten betragen 9.845 t CO2 pro Jahr. Dem stehen Emissionen-Einsparungen für Strom und Wärme von 8.704 t CO2 pro Jahr gegenüber. Die negative CO2-Bilanz rührt im Wesentlichen von den Erdgasemissionen her. Für diese gibt es nach jetzigem Kenntnisstand allerdings z.Zt. keine wirtschaftlicheren Alternativen ohne massive, kostenintensive Änderungen an den technischen Anlagen.
Der Strombezug von den SWB ist reiner Naturstrom, der zu 100% aus Strom aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, besteht. Zusätzlich werden durch die Eigenerzeugung von Strom und
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zur Integration in den Klimaplan ermittelt die Verwaltung für alle ihre Bereiche, sowie für sämtliche Konzerntöchter
· die Mitarbeitendenzahlen, geclustert nach Herkunftsort auf der Basis fünfstelliger Postleitzahlen,
· die Zahl der Mitarbeitenden mit Dienstwagen,
· die Zahl der Mitarbeitenden mit Parkberechtigung für Fahrzeuge des MIV
· die Zahl der Mitarbeitenden mit Jobticket,
· die Zahl der Mitarbeitenden, die nachweislich Mitfahrgelegenheiten nutzen
· Die Zahl der Mitarbeitenden, die nachweislich das Rad für die Fahrt zur Arbeitsstelle nutzen und beschreibt, welche Programme sie betreibt, um Mitarbeitende auf jeweils klimaschonendere Fortbewegungsmöglichkeiten umzustellen.
MA-Zahl nach Wohnorten | Liegen der Verwaltung vor MA-Zahl mit Dienstwagen | 0 MA-Zahl mit Parkberechtigung | 437 MA-Zahl mit Job Ticket | 3.362 MA-Zahl Mitfahrgelegenheiten | ca. 1 % __[1]__ __[1]__ MA-Zahl Radnutzung
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Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Änderungen Klimaplan Folgende Maßnahmen werden aus dem Arbeitsprogramm gestrichen bzw. die VZÄ und Sachmittel investiv/ konsumtiv um den jeweils angegebenen Satz gekürzt: Nr. Maßnahme VZÄ Einsparung konsumtiv Einsparung investiv | Nr. | Maßnahme | VZÄ | Einsparung konsumtiv | Einsparung investiv Nr. | Maßnahme | VZÄ | Einsparung konsumtiv | Einsparung investiv
1.1.1.1. Bürger*innenbefragung zur Klimaneutralität durchführen 0, 25 50.000 Euro
1.1.3.1. Kommunikationsstrategie Klimaplan 1 220.000 Euro 10.000 Euro
1.3.1.1. Mitwirkungsmaßnahmen zur Begleitung des gesamt- 1, 5 200.000 Euro städtischen Transformationsprozesses
2.1.2.1. Mitmachinitiative klimaneutrales Bonn 2 535.000 Euro
2.3.1.2. Kommunale Sport- und Kulturprojekte für den Klimaschutz 2, 5 100.000 Euro entwickeln und umsetzen
2.3.2.1. Gem. Regiebuch "Kultur und Nachhaltigkeit" entwickeln und 1, 5 120.000 Euro auf dieser Grundlage beraten, weiterbilden, vernetzen
3.3.2.1. Förderung des betriebliches Mobilitätsmanagements in 3 80.000 Euro
Bonner Unternehmen
3.3.2.2. Reallabor "Klimafreundlich handeln am Arbeitsplatz - 0, 5 20.000 Euro
Aktivitäten zur Mitarbeiter*innenbeteiligungen an
Unternehmenstransformationen f
_Gekürzt._
Sachverhalt
Ein großer Teil der Innenstadt von Bad Godesberg soll ab dem Jahr 2025 saniert werden. Die anstehende Erneuerung von Wegen und Plätzen ist eine Chance, kostengünstig ein zukunftsweisendes Wärmenetz zu verlegen. Allerdings ist schnelles Handeln geboten, da die Kostenersparnisse aus der gemeinsamen Durchführung der Baumaßnahmen nur realisiert werden können, wenn die Leitungen vor der Herstellung der Oberflächen verlegt werden. Dementsprechend kurzfristig müssen die nötigen Planungen beginnen.
Diese Maßnahme kann beispielhaft einen Weg aufzeigen, wie die Sanierung von Wegen und Plätzen zum kostengünstigen Ausrollen eines Insel-Wärmenetzes genutzt werden kann. Die Bad Godesberger Innenstadt bietet im betroffenen Bereich günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Fernwärme, da dort zahlreiche Großgebäude (beispielsweise Fronhofer Galeria, Cityterrassen, Schauspielhaus) gelegen sind. Zugleich liegen in südlicher Richtung mehrere städtische Großgebäude wie Kurfürstliche Zeile, Stadthalle, Musikschule und das Kurfürstenbad. Auf der anderen Seite der Innenstadt befinden sich an der Burgstraße mehrere große private Wohnanlagen. Für die Erschließung all dieser Gebäude durch ein Wärmenetz i
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Steckbrief „5.2.1.1 Kommunale gesamtstädtische Wärmeplanung“ wird wie folgt ergänzt:
Aufgrund der anstehenden Umgestaltung der Bad Godesberger Innenstadt wird als Pilotprojekt geprüft, inwieweit im Geltungsbereich des Masterplans Innenstadt Bad Godesberg ein Wärmenetz realisiert werden kann.
Sachverhalt
Zu 1.:
Um Unterstützung und Förderung sozialer Infrastrukturen bei der Klimatransformation zu verwirklichen ist es notwendig, Vereine und Träger der sozialen Arbeit und der Wohlfahrt entsprechend ihrer Bedürfnisse zu unterstützen. Hierbei soll an bestehende Projekte angeknüpft werden. Der Klimaplan führt aus: „Gerade vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiepreise geraten diese Einrichtungen unter Druck. Mehrkosten müssen über Mitgliedbeiträge oder andere Beiträge aufgefangen werden. Hierdurch werden zunehmend Menschen mit geringen Einkommen von der Teilhabe am sozialen Geschehen ausgeschlossen. Das Ziel ist, Vereine und private soziale Organisationen in Bonn im Rahmen der Umsetzung des Klimaplans aktiv einzubinden und zu unterstützen.“ (Klimaplan 8.5.4.2 (Bd. 1))
Zu 2.:
“Gemeinschaftliches Handeln fördert den sozialen Zusammenhalt. Unternehmen und Organisation mit einer Gemeinwohlorientierung sind dabei wichtige Akteure. (…) Unternehmen verpflichten sich der Gemeinwohlökonomie und richten ihr unternehmerisches Handeln am Gemeinwohl aus. Die Maßnahme soll Aktivitäten bündeln, um Initiativen mit Gemeinwohlausrichtung sowie die Gemeinwohlökonomie zu fördern“. Klim
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
1. Soziale Infrastrukturen während der Klimatransformation unterstützen
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Winterbeginn 2023 konkrete kurz- wie auch langfristige Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung sozialer Infrastrukturen während der Klimatransformation zu erarbeiten. Die Höhe der hierfür erforderlichen Mittel soll mitgeteilt werden.
2. Gemeinschaftliches Handeln und Unterstützung der Gemeinwohlökonomie
Für gemeinschaftliches Handeln und zur Unterstützung einer Gemeinwohlökonomie sind sowohl die gemeinnützigen Gesellschaften und karitativen Träger als auch die Privatwirtschaft anzusprechen und einzubeziehen. Im Klimaplan wird keine Aktivität und keine Summe hierfür hinterlegt. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dies bis zum Winterbeginn 2023 nachzuholen.
3. Handlungsfeld 1.4. „Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe im Klimaschutzprozess“
Die Verwaltung konzipiert bis zum Ende der Sommerpause 2023 ein Verfahren, welches im Rahmen des Klimaplans ineffiziente Elektrogeräte durch entsprechende neue und energiesparende zu ersetzen hilft. Das Verfahren soll besonders Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, Transfer-Empfänger*innen, Menschen mit Bonn-Ausweis
_Gekürzt._
Sachverhalt
Um bereits bei der Maßnahme selbst ressourcenschonend auf allen Ebenen vorzugehen muss Klarheit bestehen über deren Zielsetzung sowie Ressourcenverbrauch und Wirkung. Die geforderten Kennziffern müssen erkennen lassen, bei welchen Zielgruppen mit der Maßnahme die größte Hebelwirkung erzielt werden kann, sodass die eingesetzten Mittel auch die größte Wirkung entfalten. Sollte das nicht möglich sein, die Maßnahme also nachweislich keine oder nur eine fragwürdige Wirkung entfalten, dann ist diese Maßnahme im Sinne der Schonung von Personal- und Rohstoffressourcen abzulehnen.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
a) Anzahl der Adressaten, unterschieden nach soziodemographischen Kriterien b) Beschreibung der Informationsdefizite in jeder der Zielgruppen (Reason why) c) Detaillierte Aufstellung von Kennziffern, die mit der Maßnahme verändert werden sollen d) Zielwerte für die Kennziffern e) Beschreibung, wie das Delta zwischen Ist- und Zielwerten verändert werden soll f) Informationskanäle, die genutzt werden sollen g) Angestrebte Kontaktzahlen
Im Rahmen des Zielbeschlusses Bonner Klimaplan wird über die Initiierung des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ (Band 2) entschieden.
Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten sind die erforderlichen Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen. Inhaltliche Details werden demnach im Rahmen der weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung der Steckbriefe erfolgen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Weiterführung von Aktivitäten die F
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Klimaplan muss sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse beziehen und darf sich nicht in erzieherischen Pauschalurteilen verlieren. Er verliert damit im Ganzen an Glaubwürdigkeit.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung möge ihre pauschale Feststellung in Band 1, S. 47, mit wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen oder streichen.
Zitat: „Das Verhalten zur Verkehrsmittelwahl wird oft bereits in jungen Jahren ausgebildet und dann zunächst beibehalten, Änderungen werden oft als unangenehm empfunden und stoßen auf besonders großen Widerstand. Dieses stark von Gewohnheiten geprägte Verhalten im Bereich Mobilität macht Änderungen besonders schwer und erfordert langfristige Prozesse.“
Sachverhalt
Im Bereich Mobilität ist es der Substanz des Klimaplans zuträglich, es würden hier, im Sinne eines Businessplans, konkrete Aktivitäten aufgelistet. Insbesondere bei der Fahrradnutzung möge die Verwaltung auf die Jahreszeit- und Wetterabhängigkeit eingehen, die aus den Zeitreihen aller im Stadtgebiet verteilten Fahrradzählstellen abzulesen ist und begründen, welche Konsequenzen die Jahreszeit- und Wetterabhängigkeit des Radverkehrs für den ÖPNV und den MIV haben.
Beschlussvorschlag
In Band 1, S. 47 stellt die Verwaltung fest, Zitat: „Die kommunale Ebene beziehungsweise die Zuständigkeit der Bonner Verwaltung ist dabei ganz zentrale Handlungs- und Umsetzungsebene für die Etablierung eines auf Suffizienz ausgerichteten Mobilitätssystems.“ Und weiter: „Essenziell für klima-schonende Mobilität ist ein guter Zugang zu den in Bonn bereits vorhandenen klimaschonenden Mobilitätsangeboten – dies muss entsprechend kommuniziert werden und führt nicht unmittelbar zur Nutzung solcher Angebote.“
Zu Satz 1 möge die Verwaltung konkreter in dem Klimaplan ausführen, was sie in den 13 Jahren bis 2035 zu planen und umzusetzen gedenkt und zu welchen Kosten. Hierbei ist einzugehen auf:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Ein erfolgreiches Controlling benötigt als Mindestvoraussetzung die Definition von Zielen, das Festlegen von Aktivitätenplänen inklusive Zeitstrahl zum Erreichen der Ziele nebst erforderlichem personellen und finanziellen Ressourceneinsatz. Ein erfolgreiches evidenzbasisiertes Controlling benötigt die Messbarkeit von Mengen und den Vergleich von Soll-IST-Angaben. Wird die Quantifizierbarkeit im Klimaplan verneint, lehnt der Klimaplan bereits im Vorfeld ein Controlling ab. Ohne Controlling wird jedoch niemals ersichtlich, ob die Klimaziele 2035 erreicht wurden.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Schwierig wird es, wenn ein solches gemischt genutztes Zimmer steuerlich als häusliches Arbeitszimmer deklariert wird, um entsprechend Werbungskosten geltend zu machen. Eine private Nutzung von 10% ist möglich. Das Arbeitszimmer muss nämlich "fast ausschließlich" beruflich genutzt werden. Es werden häufig Werbungskosten angesetzt, die einer Prüfung durch das Finanzamt nicht standhalten und von diesem dann einfach nicht anerkannt werden. Für die Anerkennung notwendig ist auf jeden Fall die Einrichtung als Büro mit z.B. einem Schreibtisch. Ob eine Schlafcouch, die auch als Sitzgelegenheit dienen kann, dann schon zu Nichtanerkennung führen kann, wird wie so häufig auf den Einzelfall ankommen. Es gibt z.B. ein BFH-Urteil, in dem sogar der Abzug an dem Einrichtungsdetail eines Kachelofens scheiterte. Der Charakter eines Arbeitszimmers muss also gegeben sein und nicht etwa der eines Gästezimmers. Dazu kommt, dass trotz des Arbeitszimmers genug Wohnraum für den Steuerpflichtigen und seine Familie bleiben muss. Bevor das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer anerkennt, wird ein entsprechender Nachweis z.B. mit einer Skizze oder Fotos geführt werden müssen. Wer dann falsche Angaben macht, h
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Kürze der Darstellung des Sachverhalts in Bd. 1 auf Seite 43 ist irreführend. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Passus zu streichen, da falsche Erwartungen geweckt und bei einer räumlichen Umgestaltung u.U. die Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers droht.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, in ihrem Datenmaterial zum Klimaplan Transparenz herzustellen über den CO2-Eintrag in Kilotonnen pro Jahr, der im Stadtgebiet nach dem Territorialprinzip durch Transitverkehre auf Straßen, über die Bundeswasserstraße Rhein, durch Flugverkehr sowie durch Müllverbrennung für andere Kommunen entsteht.
Sachverhalt
Das LANUV identifiziert für Bonn einen potenziellen Stromertrag pro Jahr aus Photovoltaik von 673 GWh bei einer installierbaren Modulleistung von 807 MWp. Der Klimaplan hingegen benennt eine installierbare Leistung von 1 GWp.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Angaben im Klimaplan mit den Angaben des LANUV NRW zu den Werten für installierbare Leistung und potenziellen Jahresertrag aus Photovolatik zu überprüfen und im Klimaplan die jeweils korrekten Werte anzugeben.
Sachverhalt
Die Klimaneutralität soll 2035 erreicht werden. Dazu ist eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren notwendig, damit das Ziel innerhalb von 12 Jahren erreicht werden kann. Ohne Standardisierung der Verfahren scheint dieser Zeitplan kritisch.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung konkretisiert detailliert im Klimaplan, in welchen Verwaltungsbereichen und Entscheidungsprozessen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden müssen oder sich standardisieren lassen und welche Beschleunigungswirkungen daraus erwartet werden.
Zusätzlich hinterlegt sie ihre Ausführungen mit dem erforderlichen Aktivitätenplan.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
a) THG-Ausstoß zur Herstellung von Beton, Stahl, Dämmmaterial usw., das als Baustoff für Gebäude auf dem Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn, solange diese Stoffe außerhalb des Bonner Stadtgebietes hergestellt werden.
Das ist richtig, insofern die Produktion der genannten Güter außerhalb des Stadtgebietes erfolgt.
b) THG-Ausstoß für die Herstellung von PKW, LKW, Bussen und Bahnen, inkl. Batterien für die E-Mobilität, solange diese außerhalb des Bonner Stadtgebietes hergestellt werden
Auch das ist richtig, insofern die Produktion der genannten Güter außerhalb des Stadtgebietes erfolgt.
Ja .
Die Emissionen würden nicht mehr in Bonn anfallen, aber nicht ersatzlos herausfallen. Die THG-Emissionen aus der Klärschlammverbrennung wäre
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bei dem massiven im Klimaplan angestrebten Ausbau der Photovoltaik in Bonn (vgl. Klimaplan, Bd.1, S. 148), der auch anderenorts stattfinden wird, sowie dem Hochfahren der Windenergie, stellt sich die Frage der Netzstabilität, wenn tagsüber viel Energie produziert wird und diese abends sowie nachts für Industrie, öffentliche Gebäude, Nahverkehr, Haushalte oder das Laden von Fahrbatterien verfügbar gemacht wird. Experten sehen durch die skizzierten Tagesschwankungen bei Energieerzeugung und Energieverbrauch Gefahren für die Stabilität der Stromnetze. Seit Anfang der 2010er Jahre wird daher bereits an Möglichkeiten geforscht, die große Zahl an zu erwartenden PKW mit Fahrbatterie zur Stabilisierung der Stromnetze einzusetzen. Der Bundesverband Windenergie integriert bereits seit 2015 die Vehicle-to-Grid-Technologie in seine Überlegungen.
Eine einfache Extrapolation ohne Technologiesprünge ergäbe für Bonn unter der Annahme eines konstanten Bestands von 174.800 PKW und der weiteren Annahme einer durchschnittlichen Fahrbatteriegröße von 41 k Wh, wie heute im Renault ZOE Z.E. 40 verfügbar, ein Speicherpotenzial von täglich 7.166.800 k Wh bzw. 7 GWh. Neben dem Vorteil der individuellen Mob
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung nimmt in den Klimaplan technologieoffen die Chancen auf, die sich durch die Vehicle-to-Load, Vehicle-to-Grid sowie durch die Vehicle-to-Home Technologie ergeben und berücksichtigt diese Erkenntnisse bei sämtlichen Planungen.
Sachverhalt
Um bereits bei der Maßnahme selbst ressourcenschonend auf allen Ebenen vorzugehen muss Klarheit bestehen über deren Zielsetzung sowie Ressourcenverbrauch und Wirkung. Die geforderten Kennziffern müssen erkennen lassen, bei welchen Zielgruppen mit der Maßnahme die größte Hebelwirkung erzielt werden kann, sodass die eingesetzten Mittel auch die größte Wirkung entfalten. Sollte das nicht möglich sein, die Maßnahme also nachweislich keine oder nur eine fragwürdige Wirkung entfalten, dann ist diese Maßnahme im Sinne der Schonung von Personal- und Rohstoffressourcen abzulehnen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird aufgefordert, spezifischer zu werden und Angaben hinzuzufügen, die dann auch für das Controlling genutzt werden können. Hierzu zählen mindestens:
a) Personalaufwand in VZÄ UND Euro zur Begleitung und Wirkungskontrolle der Maßnahme sowie Information über Herkunft der Ressource (Personalbestand, Personalaufwuchs)
b) Sachmittelaufwand
c) Zukauf (Agenturen, Druck, Programmierung etc.)
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Jährlich werden rund 2.700 Tonnen CO2 durch alle Bäder (ohne Schulschwimmbäder) emittiert. Ohne eine Berücksichtigung von Sanierungen oder dem Einsatz regenerativer Energien würden bis zum Jahr 2035 rund 35.000 Tonnen CO 2. emittiert. Eine seriöse Schätzung von Einsparmöglichkeiten ist vor dem Erreichen einer gewissen Planungstiefe nicht möglich.
Das Melbbad soll klimaneutral betrieben werden, daher sind keine CO2 Emissionen zu berücksichtigen.
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Umsetzung des Klimaplans erfordert ein effizientes Controlling auf Basis konkreter Zielvorgaben, die aus den Strategischen Zielen abgeleitet werden. Gesellschaftliche Transformationsprozesse benötigen das Denken in komplexen sozialen Systemen. Daher braucht es in diesem Themengebiet, das Teil der kommunalen Aufgabe ist, zusätzlich ein Prozessverständnis.
Hierzu ist auf den
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
In Band 1, S. 47 stellt die Verwaltung fest, Zitat: „Die kommunale Ebene beziehungsweise die Zuständigkeit der Bonner Verwaltung ist dabei ganz zentrale Handlungs- und Umsetzungsebene für die Etablierung eines auf Suffizienz ausgerichteten Mobilitätssystems.“ Und weiter: „Essenziell für klima-schonende Mobilität ist ein guter Zugang zu den in Bonn bereits vorhandenen klimaschonenden Mobilitätsangeboten – dies muss entsprechend kommuniziert werden und führt nicht unmittelbar zur Nutzung solcher Angebote.“
Zu Satz 1 möge die Verwaltung konkreter in dem Klimaplan ausführen, was sie in den 13 Jahren bis 2035 zu planen und umzusetzen gedenkt und zu welchen Kosten. Hierbei ist einzugehen auf:
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung möge ihre pauschale Feststellung in Band 1, S. 47, mit wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen oder streichen.
Zitat: „Das Verhalten zur Verkehrsmittelwahl wird oft bereits in jungen Jahren ausgebildet und dann zunächst beibehalten, Änderungen werden oft als unangenehm empfunden und stoßen auf besonders großen Widerstand. Dieses stark von Gewohnheiten geprägte Verhalten im Bereich Mobilität macht Änderungen besonders schwer und erfordert langfristige Prozesse.“
Mobilitätserfahrungen, die im Kindes- und Jugendalter gemacht werden wie beispielsweise das Mobilitätsverhalten der Eltern und deren Verkehrsmittelwahl bei Hol- und Bringfahrten prägen in einem entscheidenden Maße das spätere Verkehrsverhalten als Erwachsener [1]. In diesem als Verkehrssozialisation bezeichneten Prozess wird somit bereits bei Kindern und Jugendlichen der Grundstein für nachhaltige oder auch für nicht nachhaltige Mobilität gelegt. Dies ist insofern von großer Bedeutung, weil die Verkehrsmittelwahl in vielen Fällen von sehr persistenten und nur schwer veränderbaren Verhaltensmustern geprägt ist. So zeigt der Blick auf die Verkehrsmittelwahl im Personenverkehr in der jüngeren Vergangenheit in
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung ergänzt den Klimaplan um die Konkretisierung der Stellenbesetzung:
Wie viele Stellen werden intern umbesetzt?
Wie viele Stellen werden zusätzlich ausgeschrieben?
Aus welchen Bereichen der internen Verwaltung wird umbesetzt, welche Kompetenzen bringen die Mitarbeiterinnen mit?
Mit welcher Aufgabenbeschreibung werden die neuen Stellen ausgeschrieben?
Es ist auf die Stellungnahme der Verwaltung zu weitergehenden Informationen zu den Personal- und Finanzbedarfen hinzuweisen (222006-15 ST).
Die Verwaltung wird bis zum Beschluss über den Stellenplan 2023/24 die Bedarfe konkret ermitteln und zur Beschlussfassung vorlegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die „Energie- und Treibhausbilanzierung Bonn“ wird in der jeweils aktuellen Ausgabe ihrer Fortschreibung integraler Bestandteil des Klimaplans 2035 für die Bundesstadt Bonn und ersetzt im Band 1 des Klimaplans den Abschnitt 4.2.
Bei einer Fortschreibung wird auch in Zukunft die Energie- und Treibhausgas-Bilanzierung (
) zugrunde gelegt werden. Diese ist bereits in wesentlichen Teilen Bestandteil des genannten Kapitels. Das Kapitel 4.2 ist ein Grundlagenkapitel und beschreibt die Verwendung des Bilanzierungsstandards und sollte aus Sicht der Verwaltung als eigenständiges Kapitel im Klimaplan verbleiben.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Kürze der Darstellung des Sachverhalts in Bd. 1 auf Seite 43 ist irreführend. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Passus zu streichen, da falsche Erwartungen geweckt und bei einer räumlichen Umgestaltung u.U. die Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers droht.
In dem hier beschriebenen Passus geht es ausdrücklich nicht um die Nutzung von Arbeitszimmern als Gästezimmer. Vielmehr verweist dieser Passus auf das „gemeinschaftliche Nutzen“ von Räumen, bezieht sich also auf Räume, die von mehreren Parteien genutzt werden können. Dieser Fall tritt z.B. in Eigentümergemeinschaften auf. Praktische Anwendung findet sich auch beim Generationen-Wohnen mit entsprechend ausgewiesenen Gemeinschaftsräumen. Steuerrechtliche Fragestellungen müssen einer jeweiligen Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Angaben im Klimaplan mit den Angaben des LANUV NRW zu den Werten für installierbare Leistung und potenziellen Jahresertrag aus Photovolatik zu überprüfen und im Klimaplan die jeweils korrekten Werte anzugeben.
Der im Band 1 angegebene Wert bezieht sich auf das gesamte PV-Potenzial, also Dachflächen- und Freiflächenpotenzial. Das LANUV weist ein Potenzial der Freiflächen Photovoltaik mit 255 MWp aus. Das Dachflächen Photovoltaik Potenzial liegt bei 807MWp. In Summe ergibt dies 1.062 MWp. Im Band 1 wurde als Gesamtwert ein Potenzial von 1 GWp angesetzt. Der Ansatz im Klimaplan erscheint der Verwaltung damit hinreichend genau gewählt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung konkretisiert detailliert im Klimaplan, in welchen Verwaltungsbereichen und Entscheidungsprozessen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden müssen oder sich standardisieren lassen und welche Beschleunigungswirkungen daraus erwartet werden.
Zusätzlich hinterlegt sie ihre Ausführungen mit dem erforderlichen Aktivitätenplan.
Die Vorgaben für Planungs- und Genehmigungsverfahren resultieren in der Regel aus gesetzlichen Vorgaben des Bundes und der Länder. Auf den Umfang hat die Kommune nur wenig Einfluss. Veraltungsintern können z.B. durch den Lenkungsausschuss Klimaneutrales Bonn interne Abstimmungs- und Entscheidungswege optimiert werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird aufgefordert, spezifischer zu werden und Angaben hinzuzufügen, die dann auch für das Controlling genutzt werden können. Hierzu zählen mindestens:
a) Personalaufwand in VZÄ UND Euro zur Begleitung und Wirkungskontrolle der Maßnahme sowie Information über Herkunft der Ressource (Personalbestand, Personalaufwuchs)
b) Sachmittelaufwand
c) Zukauf (Agenturen, Druck, Programmierung etc.)
Im Rahmen des Zielbeschlusses Bonner Klimaplan wird über die Initiierung des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ (Band 2) entschieden.
Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten sind die erforderlichen Beschlussvorlagen in
_Gekürzt._
Begründung
).
Gemeinsam mit den verschiedenen Bänden des Klimaplans wurde eine Zusammenfassung bereitgestellt, die zentrale Punkte des Klimaplans wiedergibt. Zudem wird unter anderem im Rahmen des Steckbriefes 1.1.3.1 "Kommunikationsstrategie Klimaplan" geplant, Bürger*innen über das Ziel der Klimaneutralität und die dafür vorgesehenen Maßnahmen zu informieren sowie dazu zu motivieren, selbst aktiv zu werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für folgende Veränderungen des Klimaplans Sorge zu tragen:
Gemeinsam mit den verschiedenen Bänden des Klimaplans wurde eine Zusammenfassung bereitgestellt, die zentrale Punkte des Klimaplans wiedergibt. Zudem wird unter anderem im Rahmen des Steckbriefes 1.1.3.1 "Kommunikationsstrategie Klimaplan" geplant, Bürger*innen über das Ziel der Klimaneutralität und die dafür vorgesehenen Maßnahmen zu informieren sowie dazu zu motivieren, selbst aktiv zu werden.
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Der Klimaplan benennt im Stadtgebiet (der Klimaplan fußt auf dem Territorialprinzip) Möglichkeiten zur Installation von Freiflächen-Photovoltaik im Umfang von 200 MWp (vgl. Klimaplan, Bd. 1, S. 187), für die die nutzbaren Flächen umgehend auszuweisen und zu reservieren sind und auch Berücksichtigung finden sollen im in Erstellung befindlichen Bonner Freiraumplan, der aktuell als Zwischenbericht verfügbar ist (vgl. DS 221220).
Die Thematik „Freiflächen- PV“ wird im Bonner Freiraumplan vertiefend untersucht, um Konflikte, Potentiale, Vorgehensweisen sowie Lösungswege aufzuzeigen. Die Ergebnisse fließen in die gesamtstädtische Analyse zur Identifizierung von Flächenpotenzialen im Rahmen des Klimaplans 2035 ein und werden entsprechend umgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung ergänzt den Klimaplan um Angaben aus dem Bonner Solardachkataster zu den 522 kommunalen Liegenschaften, sowie, falls nicht in dieser Zahl enthalten, aller Liegenschaften von kommunalen Konzernunternehmen, hinsichtlich deren installierbarer k Wp und deren Regelarbeitsvermögen in k Wh/a sowie deren CO2-Einsparpotenzialen zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2035
Im Rahmen der Umsetzungsbeschlüsse wie z.B. „4.1.1.1. Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand“ werden diese Informationen – falls nicht bereits vorliegend – erhoben und berücksichtigt. Aus Sicht der Verwaltung ist die Detailtiefe für das Strategiedokument Klimaplan hinreichend.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt in den Klimaplan technologieoffen die Chancen auf, die sich durch die Vehicle-to-Load, Vehicle-to-Grid sowie durch die Vehicle-to-Home Technologie ergeben und berücksichtigt diese Erkenntnisse bei sämtlichen Planungen.
Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit den SWB wie folgt Stellung:
Zum jetzigen Zeitpunkt sind in Deutschland weder die Regularien und Marktmechanismen, noch die notwendige Hardware vorhanden, um die Technologie im Rahmen des öffentlichen Ausbaus aktuell zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber stellt höhere Anforderungen an die installierte Hardware als in anderen Ländern (wie beispielsweise den Niederlanden).
Gleichzeitig hält die SWB Energie und Wasser an der vom Rat verabschiedeten Ausbaustrategie fest, um die positive Entwicklung der Elektrifizierung des Individualverkehrs in Bonn aufrechtzuerhalten. SWB Energie und Wasser wird die Entwicklungen beim bidirektionalen Laden sehr genau im Blick behalten und diese in die mittelfristige Ausbauplanung einfließen lassen. Die Nutzung alter Batterien zu Netzstabilisierung wird im SWB-Konzern bereits betrachtet.
Grundsätzlich könnte bidirektionales Laden im öffentlichen Raum mittelfristig großes Potent
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bei einer Ausweitung der Aktivitäten der Vereine mit dem Ziel der Nachhaltigkeit, zum Beispiel auch bei sportlichen Veranstaltungen und Projekten, für die gemäß Förderrichtlinie ein Zuschuss beantragt wird, stehen derzeit nicht ausreichend Fördermittel zur Verfügung. Der Stadtsportbund hat vier Handlungsfelder zur Erhöhung der Nachhaltigkeit im Sport identifiziert und dazu Ziele und Aktionstipps formuliert ( __https://www.ssb-bonn.de/themen/sport-und-nachhaltigkeit__ ), die als Nachhaltigkeitskriterien für die Sportförderung herangezogen werden können. Die Ziffern 3.1 und 3.3 der Sportförderrichtlinien sehen bereits heute Fördermöglichkeiten vor, damit die Vereine motiviert werden, Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung der Energiekosten und des Wasserverbrauchs umzusetzen. Aus diesem Grund sollten die Sportfördermittel in diesen Bereichen erhöht werden.
Beschlussvorschlag
Die Sportfördermittel werden für das Jahr 2023 um 60.000 € und für das Jahr 2024 um 100.000 € erhöht. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Klimaplans 2.3.1.1. Im Sinne der Klimabemühungen der Stadt sollen hierüber zusätzliche Anreize gesetzt werden. Diese zweckgebundene Mittelerhöhung kann gemäß den in den Punkten 8 und 9 der Sportförderrichtlinien gewährten Zuschüssen für Projekte und Sportveranstaltungen für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien eingesetzt werden. Weiterhin können die Mittel für die in den Punkten 3.1, 3.3 und 4. der Sportförderrichtlinien gelisteten klimaförderlichen Teilmaßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität genutzt werden.
Sachverhalt
Zu 1.
Auch die Digitalisierung der Mobilität ist ein wichtiger Schlüssel, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Da eine App für Bonn und die Region an dem Bedürfnis einer möglichst einfachen Mobilität vorbei geht und darüber hinaus viele Regionen deutschlandweit diese Anforderung formulieren werden, sollte darauf hingewirkt werden, dass es eine bundesweite App gibt, die den Anforderungen gerecht wird.
Zu 2.
Die Veränderung folgt aus dem Beschluss der Ziffer 1.
Zu 3.
Ein fortlautendes und toolbasiertes Fortschrittscontrolling scheint angesichts der Bedeutung erforderlich. Zudem bietet es der Verwaltung selbst auch einen besseren Überblick über den Fortschritt der Maßnahmen.
Beschlussvorschlag
a) In Anlage (Band) 2 wird folgende Maßnahme gestrichen:
· Maßnahme 6.3.3.2 - Eine für alle: Mobilitätsapp für Bonn und die Region wird ersatzlos gestrichen. Die Oberbürgermeisterin setzt sich dafür ein, dass eine solche App auf Bundesebene entwickelt wird.
b) Der letzte Satz wird wie folgt geändert „Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten und der Einbringung der Beschlüsse in die Gremien erarbeitet die Verwaltung eine Prioritätenliste , die dem Rat und seinen Ausschüssen vorzulegen ist.“
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung ergänzt den Klimaplan um die Einträge von CO2, die bis 2035 durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaplan im Bereich Mobilität, durch Bautätigkeit von Wohn-, Büro- und Gewerbebauten sowie deren energetischer Sanierung entstehen.
Bei der Umsetzung von Maßnahmen werden CO2-Emissionen entstehen, die sich in der langfristigen Betrachtung wiederum amortisieren. Eine seriöse Schätzung von CO2-Einträgen ist an dieser Stelle nicht möglich.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird aufgefordert, in ihrem Datenmaterial zum Klimaplan Transparenz herzustellen über den CO2-Eintrag in Kilotonnen pro Jahr, der im Stadtgebiet nach dem Territorialprinzip durch Transitverkehre auf Straßen, über die Bundeswasserstraße Rhein, durch Flugverkehr sowie durch Müllverbrennung für andere Kommunen entsteht.
Folgend ist die Herleitung der Anteile Transitverkehr, Schiffsverkehr und Abfallverbrennung dargestellt:
Transitverkehr (Abschätzung)
Motorisierter Individualverkehr
Die gesamte durch den motorisierten Personen- und Güterverkehr erbrachte Verkehrsmenge auf Bonner Stadtgebiet beträgt BISKO-konform jährlich etwa 1.800 Mio. Fzkm. Aus Angaben im Verkehrsentwicklungsplan lässt sich daraus die durch Transitverkehre erbrachte Verkehrsmenge mit 300 Mio. Fzkm abschätzen. Unter Berücksichtigung hierin enthaltener Unsicherheiten kann der Anteil der Transitverkehre an der Gesamtverkehrsmenge mit 15 bis 20 % angegeben werden.
Angaben zum Bahnverkehr können an dieser Stelle nicht gemacht werden.
Schiffsverkehr (Rhein):
UBA/IFEU (Klimaschutz-Planer) Energieverbrauch Schiffsverkehr: | 86.690 MWh THG-Emissionsfaktor Diesel: | 326, 789 g/k Wh THG-Emissione
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Klimaplan räumt der Einsparung von Treibhausgasen gegenüber Kompensationsmaßnahmen die Priorität ein. Daher sollten die Kapazitäten und Mittel zunächst auf den Aspekt der Einsparung konzentriert werden.
Beschlussvorschlag
Der Steckbrief 7.2.1.1 „Kompensation nicht vermeidbarer THG-Emissionen durch Bonner Unternehmen“ wird zeitlich nach hinten gestellt und in der Fortführung des Klimaplans weiterverfolgt.
Sachverhalt
Offenbar wird die Stabilisierung des Bonner Stromnetzes über „Vehicle-to-grid“ zurzeit dadurch gehemmt, dass keine mit deutschen Normen kompatiblen Ladesäulen zur Verfügung stehen. Daher wird beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Kooperation zur Entwicklung mit den deutschen Normen kompatiblen bidirektionalen Ladestationen eingehen möge. Die RWTH Aachen gehört weltweit zu den führenden Ingenieur: innen-Schmieden im Bereich "bidirektionales Laden" und hat mit dem elektrischen Kleintransporter "Street Scooter" und dessen Weiterentwicklungen bewiesen, dass sie solche Lösungen schnell und effizient auf die Straße bringen kann, siehe:
https://www.pem.rwth-aachen.de/cms/PEM/Der-Lehrstuhl/Presse-Medien/Archiv-Meldungen/~scmi/Elektro-LKW-sollen-leistungsstaerker-und/.
Um das Bonner Netz perspektivisch mit bidirektional an das Stromnetz angeschlossenen Fahrzeugen zu stabilisieren (vehicle to grid), was für eine solare Stromversorgung unabdingbar ist, soll auch die Kooperation mit anderen Städten in NRW gesucht werden, um Entwicklungskosten zu verteilen. Aus der Standardisierung soll sich Kosteneffizienz ergeben, eine große Chance für die beteiligten Städte und das Land NRW insgesamt. A
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Im Bereich “Energie” (5) wird im Unterbereich “Versorgungssicherheit und Sektorkopplung” (5.5) das folgende Arbeitspaket neu eingefügt:
Sachverhalt
Zu 1
Im Klimaplan wird mehrfach auf die Transformation und Partizipation der Stadtgesellschaft an den Klimazielen hingewiesen. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger als gleichberechtigte Partner in diesem Transformationsprozess wahrgenommen fühlen sollen, muss auch das gesamte Programm (mit den vorgesehenen Maßnahmen) so vermittelt werden, dass es für jeden innerhalb einer zumutbaren Zeit lesbar ist. Die sogenannte Zusammenfassung gibt aber nur Absichtsbekundungen wieder ohne Details. Der undurchschaubare überbordende Gesamtplan von 450 Seiten leistet aber dem Gefühl der paternalistischen Bevormundung Vorschub.
Als Beispiel eines gelungenen Klimaschutzprogrammes sei das „Tübingen klimaneutral 2030“ genannt, das übersichtlich ohne viele Worthülsen zahlreiche konkrete Maßnahmen auf nur 45 Seiten darstellt. Auch die Stadt Köln kommt mit einem Gesamtplan von 87 Seiten aus.
Zu 4 Die Stadt kann es sich nicht leisten, bei dem bereits aktuell hohen Schuldenstand und im Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher Größe außerordentlich großem Verwaltungsapparat noch mehr Stellen zu schaffen. Wenn überhaupt, sollten es nur zusätzliche Stellen im ingenieurtechnischen Kontext sein.
Die bereits j
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt für folgende Veränderungen des Klimaplans Sorge zu tragen:
_Gekürzt._
Begründung
).
Stellungnahme der Verwaltung
Die Änderungsanträge 03 AA und 56 AA sind inhaltlich identisch.
Zu 03 AA liegt unter __222006-51 ST__ bereits eine Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der politischen Beratungen zum Klimaplan erreichen die Verwaltung mehrfach Fragen hinsichtlich des Beitrags der SWB im Handlungsfeld Mobilität. Diese Aktivitäten werden im Projekt Klimaneutraler Konzern bilanziert. Gleichermaßen können diese Informationen für die politischen Beratungen des Klimaplans hilfreich sein. Vor diesem Hintergrund stellt die Verwaltung in Abstimmung mit den SWB im Rahmen dieser Stellungnahme weitergehende Informationen zu den Aktivitäten der SWB im Handlungsfeld Mobilität dar.
Der Klimaplan besteht aus einer Klimaneutralitätsstrategie bis 2035 (Band 1) sowie einem „Arbeitsprogramm Klimaschutz“ mit dem Planungshorizont 2023 bis 2025 (Band 2) und umfasst die Handlungsfelder Governance, Gesellschaft, Wirtschaft, Gebäude, Energie, Mobilität und Kompensation.
Das Arbeitsprogramm des Klimaplans sieht eine Vielzahl von Aktivitäten der Kernverwaltung im Handlungsfeld Mobilität vor. Im Rahmen dieser Stellungnahme ergänzt die Verwaltung die DS darüber hinaus um eine Übersicht, aus der die wesentlichen Beiträge der SWB im Handlungsfeld Mobilität zum Erreichen der Klimaneutralität dargestellt sind.
Die Aktivitäten der SWB stellen eine Ergänzung zu den Akti
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Klimaplan wird um folgende Positionen erweitert:
Vor allem die Taktverdichtung aller Hauptlinien (61,62,63,66,600-614) an Sonntagen schon ab 09:30 Uhr.
Wiedereinführung der Fahrten der Linie 63 zu den Zeiten an denen die Linie 16 auf dem Abschnitt Tannenbusch - Bad Godesberg bereits im 10- Minuten-Takt verkehrt.
Die entstehenden Einnahmeausfälle gleicht die Stadt Bonn dem VRS aus dem Klimaplan aus.
Die Maßnahme wird begleitet von einer Evaluation zur Nutzung dieses Angebots und die Kosten werden ermittelt.
Zur Erlangung einer hohen Akzeptanz wird die Maßnahme auf allen Kanälen intensiv beworben.
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Klimaplan wird um folgende Positionen erweitert:
Vor allem die Taktverdichtung aller Hauptlinien (61, 62, 63, 66, 600-614) an Sonntagen schon ab 09: 30 Uhr.
Wiedereinführung der Fahrten der Linie 63 zu den Zeiten an denen die Linie 16 auf dem Abschnitt Tannenbusch - Bad Godesberg bereits im 10- Minuten-Takt verkehrt.
Die entstehenden Einnahmeausfälle gleicht die Stadt Bonn dem VRS aus dem Klimaplan aus.
Die Maßnahme wird begleitet von einer Evaluation zur Nutzung dieses Angebots und die Kosten werden ermittelt.
Zur Erlangung einer hohen Akzeptanz wird die Maßnahme auf allen Kanälen intensiv beworben.
_Gekürzt._
Begründung
Zu 1)
In der Presseberichterstattung war zu lesen, dass durch die Einsparungen Unmut und Frustration bei den Nutzer/innen entstanden ist. Vor allem waren die Fahrzeuge überfüllt.
Zu 2)
Pützchens Markt und der Bonner Weihnachtsmarkt sind herausragende Veranstaltungen in Bonn mit sehr großem Besucherpotenzial. Um den Besucher/innen einen alternativen Anreiz zu bieten, sollte der ÖPNV kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um eine Verlagerung vom Auto auf den ÖPNV zu erreichen.
Zu 3)
Das Programm Jobwärts, an dem die Stadt Bonn beteiligt ist, hat aufgezeigt, dass den Befragten einige Punkte für einen Umstieg sehr wichtig sind. Die Maßnahmen sind im vorliegenden Vortrag konkret benannt. Damit könnte man einen Beitrag zum Umstieg vom MIV auf z.B. das Fahrrad fördern.
Sachverhalt
Es besteht hier bereits ein umfängliches Angebot, wie bspw. die erst jüngst entwickelte bonnmobilapp der Stadtwerke Bonn. Um die Mittel möglichst effektiv einzusetzen soll auf Doppelstrukturen verzichtet werden.
Beschlussvorschlag
Steckbrief 6.3.3.2. Eine für Alle: Mobilitätsapp für Bonn und die Region
Es soll keine zusätzliche App geschaffen werden. Die Mittel werden dafür eingesetzt, das bestehende Angebot zu stärken oder die im Steckbrief genannten Anforderungen in eine bestehende App zu integrieren. Hierbei werden Projekte in regionaler Kooperation forciert.
Sachverhalt
Das betriebliche Mobilitätsmanagement sowie die Förderung von Ladeinfrastruktur kann realistisch durch weniger Stellen als ursprünglich angesetzt durchgeführt werden: Das Mobilitätsmanagement ist bereits eine gut laufende Maßnahme, die lediglich verstärkt werden soll. Die Förderung der Ladeinfrastruktur ist ein Projekt, welches nicht vordringlich durch die Stadt Bonn erfolgt, sondern die Verantwortung zu einem Großteil bei Land, Bund, EU sowie den Stadtwerken liegt. Die Stadt hat vor allem die Aufgabe zur Entwicklung eines Konzepts für die Ladeinfrastruktur.
Der Aufbau eines Parkraummanagements dagegen ist bereits in zeitlichem Verzug und bedarf daher einer personellen Aufstockung, um das große THG-Einsparpotential in diesem Bereich auszuschöpfen.
Beschlussvorschlag
In Steckbrief 6.1.1.1 (Betriebliches Mobilitätsmanagement bei der Stadt Bonn ausbauen) soll der zusätzlich eingestellte Personalaufwand auf eine neue Stelle gekürzt werden (vorher zwei). Auch in Steckbrief 6.5.1.1 (Förderung Ausbau öffentlicher, halb-öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur) soll der zusätzliche Personalaufwand auf ein Vollzeitäquivalent beschränkt werden (ursprünglich zwei). Der Steckbrief 6.3.2.2. (Aufbau eines gesamtstädtischen Parkraummanagements) soll durch zwei zusätzliche neue Stellen verstärkt werden.
Infolgedessen wird der Steckbrief 6.1.1.1 folgendermaßen angepasst: Die Nutzung des Umweltverbundes durch die städtischen Mitarbeiter: innen auf dem Weg zur Arbeit, ggf. auch zu deren Ausübung, wird gefördert. Die individuellen Bedürfnisse und Lebenssituation sind dabei zu berücksichtigen, so dass auch weitere, als die hier aufgeführten Maßnahmen möglich sind, die dazu führen, die Nutzung des Umweltverbundes auf dem Weg zur Arbeit und während der Arbeit zu erleichtern. Die Summe der Maßnahmen soll etwa 50% der Mitarbeitenden deutliche Anreize dazu bieten.
Folgende Maßnahmen sollen besonders priorisiert werden:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der von Gewerbegebieten ausgehende motorisierte Individualverkehr hat einen relevanten Anteil an den gesamtenCO2-Emissionen. Da die Länge der zurückzulegenden Wege unmittelbar von der funktionellen Dichte abhängt, ist mit Blick auf den Klimaschutz eine möglichst kompakte Siedlungsentwicklung anzustreben. Sogenanntes gestapeltes Gewerbe ist ein Ansatz, um eine kompaktere Siedlungsentwicklung im Gewerbebereich zu ermöglichen. Anstatt zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen, werden dabei verschiedene Gewerbebetriebe in unterschiedlichen Etagen untergebracht, also „gestapelt“ (z.B. Handwerksbetrieb im Erdgeschoss, Büronutzung in den Obergeschossen). Der Antrag zielt darauf ab, diesen Ansatz aktiv zu fördern. Flächen im Gewerbegebiet Beuel-Ost könnten für ein Pilotvorhaben geeignet sein.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Maßnahmen 4.2.1 „Flächenoptimierung als Beitrag zur klimaneutralen Stadtentwicklung“ sowie 6.2.1 „Stadt- und Verkehrsentwicklung integriert planen“ des Bonner Klimaplans eine Initiative gestapeltes Gewerbe zu realisieren. Die Initiative soll unterschiedliche Anknüpfungspunkte für gestapeltes Gewerbe im Flächenbestand nutzen. Insbesondere sollen interessierte Gewerbebetriebe vernetzt, auf geeignete Flächen aufmerksam gemacht und bei der Realisierung beraten werden.
Sachverhalt
Es liegt im gesellschaftlichen Interesse, weitere Erfolge in der Einsparung von Treibhausgasen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zu erzielen. Dazu bedarf es im Bereich Planung, Bauen und Wohnen aber grundsätzlich keiner neuen Strategien, sondern der konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung der bekannten Instrumente und Beschlüsse, insbesondere zur Änderung des vorhandenen Planungsrechts.
Die Einstellung von Personal und Zuschüsse für klimagerechtes Bauen müssen effektiv und effizient sein und sich am Maßstab einer nachhaltigen Haushaltspolitik messen lassen.
Zu 1. Maßnahme 4.2.1.1 Umsetzungsstrategie systematischer Erschließung der Flächenoptimierungspotenziale Die Thematik der systematischen Erschließung von Flächenoptimierungspotentialen ist nicht neu und wirdzu unterschiedlichen Aspekten bereits praktiziert. Freie Flächen sind bekannt und müssen nicht erst in einer „aufsuchenden“ Flächenmobilisierung gefunden werden. Die zum Beschluss vorgeschlagenen weiteren VZÄ sind nur gerechtfertigt, wenn tatsächlich Planungsrecht in Abstimmung mit Architekten und Bauinvestoren so verändert wird, dass zukünftig mehr gebaut und Flächen sowie vorhandener Gebäudebestand intensiv
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Zum Zielbeschluss Bonner Klimaplan mit seinen Anlagen, insbesondere den Maßnahmen des Arbeitsprogramms, werden folgende Änderungen beschlossen:
1. Maßnahme 4.2.1.1 Umsetzungsstrategie systematischer Erschließung der Flächenoptimierungspotenziale Die Maßnahme wird um den Aspekt der systematischen Überarbeitung, Aktualisierung und Änderung des Flächennutzungsplanes, der Fluchtlinien- und Bebauungspläne in Bonn erweitert.
2. Maßnahme 4.2.1.2. Initiative flächensparendes Wohnen
a) Die Maßnahme wird darauf beschränkt, dass das Reduktionspotenzial bei der Wohnfläche pro Bewohner*in für Haushalte, die an einer Verkleinerung ihrer Wohnfläche interessiert sind, identifiziert, angesprochen und beratend unterstützt wird.
b) Die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnmodellen in der Gesamtstadt soll bedarfsorientiert erfolgen und sich an konkret gemeinschaftlich organisierte Wohngruppen richten.
c) Keine Angebotsplanung zum flächensparenden Wohnen auf Vorrat in Form von Festsetzungen in Bebauungsplänen ist das Ziel, sondern nur eine entsprechende Regelung in speziell dafür aufgestellten beispielgebenden rein vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
3. Maßnahme 4.3.1.3 **F
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Klimaplan wird wie folgt ergänzt:
Die Chancen im Blick – Strategien und Instrumente
5.1.1
Ergänzung in Graue Energie senken
Zur Erreichung der Klimaziele ist die weitestgehende Nutzung der vorhandenen Bausubstanz ein wichtiger Faktor. In Deutschland entstehen jedes Jahr 230 Mio. t Bau-und Abbruchabfälle, was 55% der Gesamtabfallmenge ausmacht. Statt Abriss der Bestandbauten verwendet Erhalt, Sanierung, Um- und Ergänzungsbau die bereits im Material und Bauprozess gespeicherte graue Energie. Weiterhin kann der Bedarf an besonders klimaschädlichen und energieintensiven Baustoffen wie Beton und Stahl vermindert werden.
Ergänzung in Steckbrief 4.2.2.3
Weiterentwicklung der Energieleitlinie Neubau zur Anwendung in der Bauleitplanung sowie bei der Vergabe städtischer Grundstücke
Im Rahmen der Schaffung neuen Baurechts bei städtebaulichen Verträgen und Grundstücksvergaben ist der Erhalt von Bestandsgebäuden bzw. deren Umbau, Ergänzung und Sanierung prioritär zu fordern.
In städtebaulichen Wettbewerben sind bestanderhaltende Planungen ausdrücklich zu favorisieren, eine Nichtberücksichtigung derselben ist zu begründen.
Sollte ein Abbruch oder Teilabbruch unvermeidlich sein, ist
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Klimaplan wird wie folgt ergänzt:
Die Chancen im Blick – Strategien und Instrumente 5.1.1 Ergänzung in Graue Energie senken
Zur Erreichung der Klimaziele ist die weitestgehende Nutzung der vorhandenen Bausubstanz ein wichtiger Faktor. In Deutschland entstehen jedes Jahr 230 Mio. t Bau-und Abbruchabfälle, was 55% der Gesamtabfallmenge ausmacht. Statt Abriss der Bestandbauten verwendet Erhalt, Sanierung, Um- und Ergänzungsbau die bereits im Material und Bauprozess gespeicherte graue Energie. Weiterhin kann der Bedarf an besonders klimaschädlichen und energieintensiven Baustoffen wie Beton und Stahl vermindert werden.
Ergänzung in Steckbrief 4.2.2.3 Weiterentwicklung der Energieleitlinie Neubau zur Anwendung in der Bauleitplanung sowie bei der Vergabe städtischer Grundstücke
Im Rahmen der Schaffung neuen Baurechts bei städtebaulichen Verträgen und Grundstücksvergaben ist der Erhalt von Bestandsgebäuden bzw. deren Umbau, Ergänzung und Sanierung prioritär zu fordern.
In städtebaulichen Wettbewerben sind bestanderhaltende Planungen ausdrücklich zu favorisieren, eine Nichtberücksichtigung derselben ist zu begründen. Sollte ein Abbruch oder Teilabbruch unv
_Gekürzt._
Sachverhalt
Klares Politisches Ziel der Ratskoalition ist es, durch eine dreifache Innenentwicklung ausreichend bezahlbaren Wohnraum in Bonn zu schaffen.
Inzwischen hat sich die Verwaltung einen guten Überblick über die möglichen Potenzialflächen für einen innenverdichteten Wohnbau verschafft. Leider fehlen bis jetzt ausreichend Wohnbauprojekte zur Umsetzung.
Ein Bauprojekt der Innenverdichtung hat gerade zum Start erheblich schwierigere Voraussetzungen als eines auf dem freien Feld. Die notwendigen Grundstücke sind meist im Streubesitz, vielfach bereits mit Gebäuden bebaut. Oft herrschen andere Nutzungsformen als Wohnraum oder kleinere Dichten vor. Das vorhandene Bau(planungs) recht muss in der Regel geändert werden. Häufig fehlen das nötige Kapital und die Motivation der Beteiligten (Investor, Eigentümer, Architekten) ein konkretes Projekt zu entwickeln und umzusetzen.
Derzeit mangelt es an einer zentralen Steuerung und Unterstützung durch die Stadt, Projekte der Innenentwicklung anzustoßen und zu begleiten. Das soll mit der multiprofessionell zusammengesetzten Arbeitsgruppe Innenentwicklung geändert werden. Durch eine stärkere Lenkung der Stadt kann noch in größerem Umfang auf das Instru
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Im Arbeitsprogramm (Band 2) wird das Projekt 4.2.1.1. Umsetzungsstrategie systematische Erschließung der Flächenoptimierungspotenziale wie folgt geändert:
I. Das Projekt erhält den Namen „Arbeitsgruppe Innenentwicklung“.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept des Projektes so zu ändern, dass anstelle der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, von weiteren Konzepten und Detailanalysen oder theoretischer Umsetzungsinstrumente, die Findung, Planung und Umsetzung von konkreten Wohnbauprojekten zur Nachverdichtung in den Fokus genommen wird.
Dazu soll in der Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe Innenentwicklung eingerichtet werden. Die Arbeitsgruppe ist ein multiprofessionelles Team aus Stadtplanung, Immobilien-/Wohnungswirtschaft, Architektur, Projektentwicklung und umfasst 4, 25 VZÄ-Stellen (inkl. eigener Teamleitung).
Die Arbeitsgruppe soll systematisch Potenzialflächen für den Wohnbau identifizieren und erste konkrete Umsetzungsideen entwickeln, Eigentümer aktiv ansprechen, ggf. Investoren suchen, bei Fördermittel beraten und bis zur Planungsvereinbarung im Prozess der Baurechtschaffung unterstützen. Bei den ersten Projekten kann sie auch im weiteren Verfahren begleiten.
Sachverhalt
Der Text der Beschlussvorlage ist gekennzeichnet durch Elemente, die erläuternden Charakter haben. Begründungen werden nicht mitbeschlossen und gehören somit nicht in den Beschlusstext. Elemente, die zur Kenntnis genommen werden sollen, werden eben nicht beschlossen sondern zur Kenntnis genommen. Daher haben wir sie von den „reinen“ Beschlusspunkten getrennt. Der ÄA soll den VW-Antrag ersetzen bei Beibehaltung der Anlagen.
Die Begründungen zu den Punkten 4-6 erfolgen mündlich.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Das im Klimaplan vorgesehene Vorgehen sieht vor, zuerst die Bestandserfassung abzuschließen und mit der Sanierung städtischer Gebäude nicht vor 2025 zu beginnen. Das erscheint angesichts des Anspruches „Die Stadt als Vorbild“ und der Amortisierung der Maßnahmen als Einsparmaßnahmen zu kurz gedacht. Zudem ist die Sanierung öffentlicher Gebäude eine Daueraufgabe, die konsequent in eine Pipeline- Struktur hinein optimiert werden sollte. Während das Bauteam bereits saniert, kann das Planungsteam die nächsten Maßnahmen planen und das Erfassungsteam fortlaufend den Zustand der Gebäude erfassen. Es erscheint den Antragstellenden nicht angemessen, den Beginn der Sanierung um drei Jahre in die Zukunft zu schieben, wo doch im Zuge der Umstellung auf hochkalorisches Gas bereits fast flächendeckend Daten zu Heizungsanlagen vorliegen. Außerdem lässt das Datum der letzten energetischen Sanierung Schlüsse zu, in welchem Zustand sich die Isolierung eines Gebäudes befindet.
Beschlussvorschlag
Steckbrief 4.1.1.1. Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für einen klimaneutralen Gebäudebestand
Das Arbeitspaket 4.1.1.1 wird wie folgt ergänzt:
Der Großteil der eingeplanten Mittel soll im Rahmen eines Sofortprogramms zur Sanierung (insbesondere Dämmung und Einbau neuer Heizungsanlagen) von städtischen Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz eingesetzt werden. Hierzu greift die Verwaltung der detaillierten Priorisierung vor und wählt aufgrund vorliegender Informationen, des Wissens im SGB und einfacher Kriterien Gebäude aus, bei denen eine Sanierung offenbar dringend erforderlich ist. Priorität sollen Gebäude haben, die für die Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben gebraucht werden (Schulen, Kindergärten). Weitere Kriterien sollten besonders alte Heizsysteme und der Zeitpunkt des Baus bzw. der letzten (energie-relevanten) Sanierung sein. Parallel läuft die zuvor erläuterte Evaluierung des Bestands, sodass bis 2025 eine Art Pipeline-Struktur der Sanierung aufgebaut wird. Das Ziel einer jährlichen Sanierungsquote von 4% soll nicht erst ab Fertigstellung des Konzeptes, sondern bereits ab 2024 gewertet werden.
Im Rahmen der Strategie sollen um der in 5.1.1 gena
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung Bonn und ihre Tochtergesellschaften müssen anders als bislang erkennbar eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaneutralität einnehmen. Auf diese hat der Rat und die Stadtverwaltung direkten Einfluss.
Bisher ist die Stadtverwaltung im Bereich Klimaneutralität eher Schlusslicht. Obwohl der Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität 2035 bereits im November 2019 gefällt wurde, ist bis heute außer der Vorlage dieser 465 Seiten Papier nicht viel geschehen. Hierfür hat die Verwaltung 3 Jahre bzw. 1/5 der bis 2035 zur Verfügung stehenden Zeit benötigt.
Lediglich 65 der 1035 Objekte des SGB sind mit PV-Anlagen ausgestattet, einige Objekte werden immer noch mit Ölheizungen betrieben. In Schulen und anderen städtischen Gebäuden lässt sich oftmals die Heizung nicht vernünftig regeln. Fenster der städtischen Gebäude haben teils noch Einfachverglasung.
Daher ist es wichtig, dass die Stadt Bonn Maßnahmen zum direkten Einsparen von Treibhausgasen prioritär behandelt und beschleunigt. Es muss endlich von der Produktion von Strategien und Papieren in einen Umsetzungsprozess eingestiegen werden.
Mit der Auflage von Förderprogrammen kann zusätzlich die Öffentlichkeit erreicht und anim
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage wird um die fett gedruckten Sätze ergänzt:
Diese Kenntnisnahme bedeutet keine generelle Zustimmung zu allen Aussagen oder Maßnahmen der Anlagen 1-3.
Das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Bonns und ihrer Tochterunternehmen ist bis 2035 gemäß dem Ratsbeschluss aus 2019 umzusetzen. Dabei ist der Klimaplan so zu gestalten, dass die Stadt Bonn deutlich erkennbar eine Vorreiterrolle einnimmt.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 bezogen auf die Stadtgesellschaft sollte vorangetrieben werden, kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich die von übergeordneten Ebenen gesetzten Rahmenbedingungen so ändern, dass dies möglich erscheint (z.B. durch die Erhöhung von Fördermitteln).
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung ergänzt den Klimaplan um die energetische und CO2-Bilanz aus dem Seilbahnprojekt in seiner ersten Realisierungsstufe inklusive der CO2-Emissionen während der Bauphase und, sofern noch den Zeitraum bis zum 31.12.2035 betreffend, seiner Erweiterungsmöglichkeiten. Des weiteren werden die Realisierungskosten für das Seilbahnprojekt aus den Gesamtaufwendungen des Klimaplans für Mobilität isoliert.
Zur energetischen und CO2-Bilanz aus dem Seilbahnprojekt in seiner ersten Realisierungsstufe liegen Informationen aus der vorläufigen standardisierten Bewertung (Stand Januar 2022) vor.
Der Energiebedarf der Seilbahn im Betrieb (beide Anlagenteile, basierend auf einem Betrieb an 365 Tagen mit je 17 Stunden) wurde mit insgesamt 4.498.625 k Wh/Jahr beziffert. Für eine Bewertung der CO2-Emissionen der Seilbahn sind die Emissionswerte des eingesetzten Stroms entscheidend. Als rein elektrisch betriebenes Verkehrsmittel ist eine Seilbahn energetisch betrachtet potenziell nahezu emissionsfrei.
Im Rahmen der standardisierten Bewertung wurde zur Berechnung der Umweltfolgekosten ein Emissionsfaktor von 414 g/KWh verwendet. Daher wurde für den Betrieb eine CO2-Emission von 1.860 Tonnen
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich können ähnliche Fragestellungen des Antrags mittels Verkehrsmodell beantwortet werden, wobei einzelne hier angefragte Aspekte bei diesem jedoch keine Berücksichtigung finden. Dies betrifft insbesondere die Aufteilung der Pendler*innen am Herkunfts- bzw. Zielort nach fünfstelliger Postleitzahl. Speziell für die Gebiete außerhalb des Bonner Stadtgebiets ist dies mit Schwierigkeiten verbunden. Auch die Personengruppe der Doktorand*innen wird im Verkehrsmodell nicht spezifiziert untersucht. Weiterhin liegen keine der Anfrage ausreichenden Daten der ÖPNV-Abonnent*innen vor.
Informationen zum Bonner Verkehrsmodell finden sich in der Mitteilungsvorlage „Arbeitsstand Verkehrsmodell 2023 – Arbeitsstand
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Antragsteller sehen folgende Vorteile in der Begrünung von Bahntrassen, ohne das diese Auflistung den Ausspruch auf Vollständigkeit genießt:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den SWB die Begrünung von Straßenbahntrassen auszuweiten. Ziel ist es, alle Straßenbahntrassen, bei denen die Möglichkeit besteht, zu begrünen.
Für diese Maßnahme wird jährlich ein Betrag von mindestens 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Folgenden sind die empfohlenen Maßgaben der folgenden Gremien dargestellt:
Es ist anzumerken, dass die Sitzung des Finanzausschusses (22.03.) nach der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (21.03.) tagt und somit die etwaigen Maßgaben des Finanzausschusses separat als Empfehlung in die Ratssitzung (23.03.) eingehen.
1. Maßgaben nach Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg
1.1. ) aus 222006-10 AA der FDP*
Die Verwaltung ermittelt zur Integration in den Klimaplan mittels einer sortierfähigen Excelliste liegenschaftsscharf die Jahresenergieverbräuche ihrer sämtlichen Liegenschaften sowie der Liegenschaften ihrer Konzerntöchter und unterscheidet dabei nach den Energiequellen Strom in k Wh/a, Gas in m³/a, Biogas in m³/a, Heizöl in l/a. Für derzeit stillgelegte Liegenschaften werden historische Verbräuche aus dem Betrieb herangezogen. Des Weiteren rechnet die Verwaltung die individuellen Verbräuche der Liegenschaften um
_Gekürzt._
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
1) Die zu errichtenden Mobilstationen sollen einer Priorisierungssystematik der Verwaltung folgen, die insbesondere berücksichtigt:
• Stationen mit wesentlichen Netzfunktionen (wichtige Schnittstellenverbindungen unterschiedlicher Verkehrsträger) werden vorrangig umgesetzt
• Bessere Ausstattungen durch Überdachung, Luftpumpe, Basis-Reparatur-Werkzeugen und Schließfächern etc.
• Wo möglich und sinnvoll, soll auf das Schild „Mobilstation“ verzichtet werden
• Größere Stationen sollen mit W-LAN ausgestattet werden
• Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Bonner City Parkraum GmbH eine unterirdische Mobilstation für Fahrräder, E-Bikes, E-Pedelecs, Lastenräder u. ä. in der Marktgarage zu planen und umzusetzen.
2) Die investiven Mittel in diesem Steckbrief werden gegenüber dem Entwurf in 2023/2024 um 50% auf 1.500.000 Euro gekürzt und für die Zeit ab 2025 neu verhandelt. Die frei werdenden investiven Mittel werden im Steckbrief 4.1.1.1. für das Sofortprogramm zur Gebäudesanierung (222006-73 AA) eingesetzt.
Sachverhalt
Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Industrie machen 37 % der CO2 Emissionen auf dem Bonner Stadtgebiet aus. Daher ist der private Sektor eine relevante Gruppe, um gemeinsam die CO2-Ziele der Stadt zu realisieren. Der Bonner Klimaplan richtet sich jedoch primär an die Stadt und die Zivilgesellschaft.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen haben häufig nicht die Ressourcen, sich tiefgreifend mit dem Thema der CO2-Neutralität zu beschäftigen. Daher ist eine koordinierende Anlaufstelle ein wichtiges Instrument, um hier aktiv lokale Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Der Nachhaltigkeitshubs wäre hierbei der ideale Ort wo Stadt, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammenkommen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag
Die Stadt möge einen Klimapakt zwischen Stadt und Wirtschaft der Stadt Bonn, in Anlehnung an den Bonner Klimaplan 2035 etablieren, als organisatorische Voraussetzung, um Unternehmen und Gewerbetreibende als Partner für die Transformation zu gewinnen. Diese sind dann angehalten, ihre vereinbarten Maßnahmen zur CO2-Reduktion zu dokumentieren und einen Fahrplan zur weiteren Reduktion aufzuzeigen. Die Stadt möge den geplanten Nachhaltigkeitshub nutzen, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, gemeinsame Aktivitäten zu koordinieren und eine Beratung von Startups und vor allem kleinen und mittleren Bestandsunternehmen durchzuführen.
Sachverhalt
Dieser Antrag zielt darauf ab, dass die energetische Sanierung und der Heizungstausch vor allem bei den Häusern vorangetrieben wird, bei denen ein großes Einsparpotential besteht und/oder deren Heizungsanlage aus klimapolitischer Sicht besonders dringend getauscht werden muss. Die Isolierung der Häuser ist prioritär voranzutreiben und erst nach der baldigen Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung den Rest-Energiebedarf mit neuen Heizungsanlagen abzudecken.
Das Förderprogramm trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die energetischen Maßnahmen zwar langfristig meist finanziell lohnen, sich manche Vermieter*innen und Hausbesitzer*innen die anfängliche Investition aber nicht leisten können. Über diese Hürde soll die Förderung in Form eines Darlehens oder rückzahlbaren Zuschusses hinweghelfen. Die Rückzahlungsmodalitäten sollen sich entsprechend an den eingesparten Energiekosten orientieren. Die Rückzahlungen sollen für die Förderung neuer Projekte des Programms eingesetzt werden.
Heizungstausch auf Kreditbasis oder als Mietmodell gibt es unter dem Stichwort “Contracting” bereits auf dem Markt, allerdings nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei kommt es daher auch zu einem
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Steckbrief 4.3.1.3 (Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen) wird inhaltlich und bezüglich der Mittel in den Steckbrief 5.4.2.1. Austausch-Kampagne Heizöl- und Erdgas-Heizungen zusammengefasst. Der Steckbrief 5.4.2.1. wird umbenannt in “Beratungs- und Förderprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch in Altbauten”. Dadurch wird das Beratungsangebot zielführend mit dem Förderprogramm zusammengelegt.
Die Stadtverwaltung entwirft bis Ende 2023 das Förderprogramm, welches die folgenden Ziele soweit wie möglich umsetzt, und legt es den politischen Gremien zur Entscheidung vor:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Viele Menschen wollen sich bereits hin zur Klimaneutralität verändern, stoßen dabei aber auf äußerliche Schwierigkeiten, beispielsweise lange Bearbeitungsdauern von Anträgen, widersprüchliche Anforderungen etc. Die Befragung bietet die Möglichkeit, solche Hürden systematisch zu erfassen, die wichtigsten zu identifizieren und (soweit in städtischer Verantwortung) die Situation zu verbessern.
Die Kombination aus regionaler Verbundenheit und fachlicher Expertise der Hochschulen erleichtert die Auswertung und Bewertung der Befragungen. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt sowie den regionalen Hochschulen hat sich in der letzten Zeit als erfolgreich erwiesen. Außerdem lassen sich die Erkenntnisse aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb der Hochschulen (z.B. aus dem Studiengang “Nachhaltige Sozialpolitik” der FH Bonn-Rhein- Sieg) für die Weiterentwicklung der Maßnahmen des Klimaplans nutzen.
Beschlussvorschlag
Das Arbeitspaket 1.1.1.1 wird wie folgt ergänzt:
In “Ziel und Strategie” wird im Punkt 2 nach “Klimaneutralität zu unterstützen” eingefügt: “und was sie bei Veränderungen hin zur Klimaneutralität behindert”. In “Beschreibung” wird nach “... Angeboten zu testen.” eingefügt: “Darüber hinaus sollen konkrete Hürden und Schwierigkeiten erfasst werden, auf die Akteur*innen beim Versuch gestoßen sind, sich hin zur Klimaneutralität zu verändern.”
Der erste Bullet in “Beschreibung” wird ergänzt um: Für die Entwicklung, Umsetzung und Auswertung der Bürger*innenbefragungen ist prioritär eine Zusammenarbeit mit den regionalen Hochschulen (z.B. Universität Bonn, FH Bonn-Rhein-Sieg, Alanus-Hochschule) zu prüfen.
Nach dem zweiten Bullet in “Beschreibung” wird als neuer Bullet eingefügt: Die Umfrage sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt und Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Klimaplans aufgenommen werden.
Sachverhalt
Die tatsächliche Arbeit zum Umbau der Stadt leisten vor allem Handwerks- und Fachbetriebe, die Gebäude energetisch sanieren oder Aus- und Umbauten zur Energie- und Wärmewende durchführen sowie solche Unternehmen, welche die dafür notwendigen Geräte und Materialien bereit- oder herstellen.
Ein wesentlicher Hemmschuh für den Solarausbau wie auch die energetische Gebäudesanierung und die Wärmewende ist der Mangel an Fachbetreiben und deren Kapazität. In einer Stadt wie Bonn mit hohen Bodenpreisen ist es herausfordernd, sich als Fachbetrieb neu anzusiedeln oder zu erweitern. Hier soll die Stadt unterstützen, da wir die Fachbetriebe brauchen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Neben den fehlenden Fachleuten vor Ort bremst die Nicht-Verfügbarkeit von Geräten und Teilen, die teils aus weiter Ferne in Abhängigkeit von globalen Lieferketten beschafft werden müssen. Daher sind auch Zulieferer zum Beispiel moderner Heizungsanlagen in Bonn und der Region wünschenswert und sollen mitgedacht werden.
Durch günstige und attraktive Wohnmöglichkeiten für Auszubildende in einem “Klimaberuf” soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, eine solche Ausbildung in einem Bonner Betrieb zu
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
1) Der Steckbrief 5.3.2.3 “Ausbildungsoffensive für den PV-Ausbau” wird umbenannt in “Fachbetriebe und Ausbildungsberufe zum Klima-Umbau der Stadt fördern”. a. Für die Umsetzung dieser Aktivität wird mit 1 VZÄ statt 0, 5 VZÄ gerechnet. Die Sachkosten werden von 200.000 Euro auf 250.000 Euro für den kommenden Doppelhaushalt aufgestockt. Zusätzlich soll durch das VZÄ auch die Koordination der Kooperationspartner übernommen werden. b. In “Ausgangslage” wird der erste Absatz ergänzt um den Satz: “Auch für den übrigen energetischen Umbau der Stadt werden eine große Zahl an Handwerks- und Fachkräften benötigt.” c. Nach “Weiterbildung zum/r Solarteur*in” wird ergänzt: “sowie Ausbildungen zu anderen Berufen für den energetischen Umbau der Stadt” 2) Im Bereich Wirtschaft wird an passender Stelle der folgende neue Steckbrief eingeführt: Die Stadtverwaltung schafft bessere Rahmenbedingungen, damit bestehende Fachbetriebe für den energetischen Umbau der Stadt sich erweitern und neue Fachbetriebe sich ansiedeln können, um den Umbau der Stadt hin zur Klimaneutralität zu beschleunigen. a. Die Verwaltung organisiert dafür einen kommunalen Gipfel zur Stärkung der Fachbetriebe in der Region Bonn. Da
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu 1: Erfolgt mündlich.
Zu 2:
Erfolgt mündlich.
Zu 3:
Die Stadtweite Mitmachinitiative klimaneutrales Bonn soll in andern Steckbriefen des Handlungsfeldes Gesellschaft aufgehen. An der Beteiligung der Bürger*innen soll hingegen nicht gespart werden, da sie einen wichtigen Baustein für das Gelingen des Klimaplans darstellt.
Zu 4:
Auch wenn solch ein Materialkataster grundsätzlich sehr erstrebenswert ist, so muss bereits jetzt stark daran gezweifelt werden, dass die eingeplanten Personal- und Finanzmittel dafür ausreichend sind. Aus diesem Grund soll der Steckbrief jetzt noch nicht umgesetzt werden, sondern ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt, wenn benötigte Ressourcen besser abzuschätzen sind.
In der Ausarbeitung sollen außerdem die Erfahrungen der bonnorange zu diesem Thema miteinbezogen werden.
Beschlussvorschlag
Die Haushaltsmittel werden auf 1.000.000, - Euro reduziert. Die freiwerdenden Mittel werden u.a. der Maßnahme "Projektförderung für sozial und ökologisch nachhaltige zivilgesellschaftliche Vorhaben" bereitgestellt.
Der Steckbrief 1.1.2.6. "Innovationsraummanagement für ein klimaneutrales Bonn 2035 einführen" wird zunächst nicht umgesetzt. Die freiwerdenden Mittel und Stellen werden für andere Aktivitäten im Arbeitsprogramm zur Verfügung gestellt.
Die Steckbriefe 1.3.1.1. Beteiligungs- und Mitwirkungsformate zur Begleitung des gesamtstädtischen Transformationsprozesses und 2
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu 1: Steckbrief 1.2.1.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 2 : Steckbrief 1.2.3.1.: Die interne Kommunikation der Klimamaßnahmen ist zentral. Deshalb sollen Informationen auf unterschiedlichen Kanälen einfach und verständlich bereitgestellt werden.
Zu 3: Erweiterung Handlungsfeld 2: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 4: Steckbrief 2.1.1.1.: Die “Klimabüros” sollen möglichst große Teile der Bonner Bevölkerung ansprechen. Die Bezeichnung “Büro” klingt nach Bürokratie und ist somit wenig attraktiv. Es soll eine ansprechendere Bezeichnung wie z.B. “Klimazentren” oder andere gefunden werden.
Zu 5: Steckbrief 3.2.2.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 6: Steckbrief: 3.3.2.1.: Begründung erfolgt mündlich.
Zu 7: Steckbrief 5.2.1.1.: Aufgrund der energieintensiven Herstellung grünen Wasserstoffs ist eine direkte Elektrifizierung, wo möglich, zu bevorzugen. Da der (Welt-) Markt für grünen Wasserstoff gerade erst entsteht, ist noch nicht abzuschätzen, woher Wasserstoff bezogen werden kann. Bevorzugt muss Wasserstoff daher überall dort eingesetzt werden, wo es keine Alternative zur Dekabonisierung gibt.
Mitgedacht werden müssen auch z.B. Randbezirke de
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
1. Steckbrief 1.2.1.1. Programm klimaneutrale Stadtverwaltung etablieren
Das Programm zum klimaneutralen Konzern ist als Teil des Plans "Klimaneutrale Stadtverwaltung" zu sehen. Die neu zu schaffenden VZÄ decken beide Arbeitsbereiche ab.
2. Steckbrief 1.2.3.1. Verwaltungsinterne Kommunikation und Vernetzung fördern
Die vorgesehenen Mittel sind zur internen Kommunikation der Verwaltung zu nutzen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für ein effizientes Programm zu erarbeiten, das der internen Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung zu Klimamaßnahmen dient. 3. Erweiterung Handlungsfeld 2: Projektförderung für sozial und ökologisch nachhaltige zivilgesellschaftliche Vorhaben Die Verwaltung erarbeitet ein Förderprogramm für Projekte von Organisationen, Institutionen, Vereine, Jugendzentren in nicht-städtischer Trägerschaft und sonstige Zusammenschlüsse ohne Rechtsform mit Sitz in Bonn. Ziel soll sein, Projekte im Sinne ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit mit Geldbeträgen bis 3000 Euro pro Projekt zu unterstützen. Das Programm soll außerdem Klimapatenschaften für Ortsteile (Quartiere) durch Vereine oder vergleichbare zivilgesellschaftliche Organisationen
_Gekürzt._
Sachverhalt
Durch das Pflanzen von Bäumen wird CO2 langfristig gebunden. Zusätzlich wird die Biodiversität gefördert. Es entsteht Lebensraum für Insekten und andere Tiere.
Obstbäume können weiter als Schattenspender dienen und das Mikroklima positiv beeinflussen.
Das Anpflanzen und Ernten von Obst im eigenen Garten führt zu weniger Transport und Konsum von nicht regionalem Obst.
Mit dem Förderprogramm sollen zunächst in 2023 und 2024 insgesamt 1.000 Obstbäume gepflanzt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Klimaplan ein Förderprogramm für Obstbäume aufzunehmen.
Es sollen pro Grundstück die Anpflanzung von maximal 3 Obstbäumen mit 100,00 Euro pro Baum gefördert werden.
Für dieses Förderprogramm wird in 2023 und 2024 ein Topf von jeweils 50.000 Euro bereitgestellt.
Sachverhalt
Der Änderungsantrag greift Kritikpunkte aus der Stellungnahme des Klimabeirats (
) auf. Dort schreibt der Klimabeirat im Kapitel Mobilität unter anderem:
Daher müssen die Angebote zum Umsteigen nicht nur am Stadtrand, sondern auch im Umland ausgebaut werden. Der Ausbau außerhalb des Stadtgebiets gehört zwar nicht
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Steckbrief 6.3.1.1. wird um 1 VZÄ und sein Haushaltsansatz für 2023/2024 um 100.000€ erhöht und der Text nach dem letzten Satz des Entwurfs (“... Umstieg auf den ÖV zu motivieren.”) wie folgt ergänzt:
Besser ist es, wenn sie schon vom Umland aus den öffentlichen Verkehr nach Bonn nehmen. Um das attraktiver zu machen, wird die Verwaltung auch im Umland den Neu- und Ausbau von Umsteigepunkten (Park and Ride, Bike and Ride, …) mit schneller, direkter Verbindung nach Bonn vorantreiben. Mit einer Stelle (1 VZÄ) und 100.000€ Projektmitteln für 2023/2024 werden zunächst Gebiete identifiziert, in denen durch einen neuen oder ausgebauten Umsteigepunkt möglichst viele Autofahrten nach Bonn und gefahrene Auto-Kilometer eingespart werden können. Für Gebiete im Umland werden mit den betroffenen Gemeinden und dem jeweiligen Kreis Gespräche darüber aufgenommen, wie ein entsprechendes Projekt (Umsteigepunkt und Verbindung nach/von Bonn) gemeinsam umgesetzt und finanziert werden kann. Für vielversprechende Standorte in Bonn und im Umland wird eine Grobplanung mit Kostenschätzung erstellt und politisch über die weitere Umsetzung entschieden.
Sachverhalt
Im Antrag DS 222006-13 AA hatte die FDP diese Daten bereits eingefordert. Der Veröffentlichung der Daten in dieser anonymisierten Form sollten keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegenstehen, da aus einer solchermaßen aggregierten Betrachtung keine Rückschlüsse auf Individuen möglich sind. Sollte die Verwaltung dennoch Bedenken haben, so möge sie die Daten in nichtöffentlicher Sitzung bekanntgeben. Die Daten sind insofern von Belang, als dass sie die Grundlage bilden für weitergehende Analysen und Überlegungen zu klimaschonenden Konzepten für Berufspendelnde.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung möge als Reaktion zu DS 222006-36 ST darlegen, wie hoch die Mitarbeitendenzahlen der Verwaltung, sowie des Konzerns Bonn nach Wohnsitz auf der Basis fünfstelliger PLZ sind?
Sachverhalt
Das Programm Wohnungstauschbörse soll in den Steckbrief 4.2.1.2. mit einbezogen werden.
Beschlussvorschlag
Das Programm Wohnungstauschbörse soll in den Steckbrief 4.2.1.2. mit einbezogen werden.
Begründung
erfolgt mündlich.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Der Steckbrief wird wie folgt verändert und erweitert:
Für die vorgesehene Analyse und die Informationskampagne werden insgesamt 75.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ergänzt wird der Steckbrief um ein Förder- und Umstellungsprogramm der städtischen (verpachteten) landwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächen auf biologische Bewirtschaftung sowie die Förderung von Projekten Solidarischer Landwirtschaft. Hierfür werden 0, 5 VZÄ und 250.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung erfolgt innerhalb des Budgets des Klimaplans aus freiwerdenden Mitteln anderer geänderter Steckbriefe.
Der Preis für das 24h-Ticket für bis zu 5 Personen im Bonner Stadtgebiet (Stufe 1b) wird ab Beginn des Jahres 2024 von 15, 20 EUR auf 9, 50 EUR reduziert und als Klima-Tagesticket angeboten. Die notwendigen Mittel i.H.v. jährlich 650.000 EUR werden aus dem Budget des Klimaplans bereitgestellt.
Die Gegenfinanzierung des Klima-Tagestickets erfolgt über frei wer
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Fragesteller sind angesichts der bevorstehenden Verabschiedung des Haushaltes 2023/2024 und der mittelfristigen Finanzplanung interessiert zu erfahren, ob, in welchem Umfang und welchen Haushaltsjahren Mittel bereits für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaplans eingestellt sind.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Der Hauptausschuss anstelle des Rates der Bundesstadt Bonn hat im Mai 2020 im Rahmen des Beschlusses des „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (DS 1912774) die Verwaltung beauftragt, die Einzelmaßnahmen in einen "auf Klimaneutralität bis 2035 ausgerichteten Umsetzungsplan einzubetten, der sowohl die Operationalisierung als auch die Finanzierung beschreibt". Der entsprechende Auftrag wurde am 15.12.2021 durch die damalige Leistelle Klimaschutz im Amt für Umwelt und Stadtgrün an ein Konsortium aus (Gertec/Wuppertal Institut/Jung Stadtkonzepte) vergeben.
Die Honorarkosten für die Erstellung des Klimaplans (Gesamtstrategie und Arbeitsprogramm) betragen 104.185, 00€ brutto (Aufwandsschätzung laut Angebot 89.012, 00€ zzgl. Mehraufwand in Höhe von 15.172, 50€). Der Mehraufwand ergibt sich aus einem intensiven Abstimmungsbedarf zwischen dem Konsortium, den beteiligten Fachämtern und den Tochterunternehmen.
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Mit dieser Stellungnahme fasst die Verwaltung die Auswirkungen aus den angenommenen Änderungsanträgen im Rahmen der abschließenden Vorberatung zum Klimaplan (DS222006) im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 21.03.2023 hinsichtlich der finanziellen und personellen Veränderungen zusammen.
In der beigefügten Tabelle ist ersichtlich, welche Steckbriefe innerhalb der Vorberatung Änderungen erfahren haben, und wo Änderungen an Personal- und Finanzbedarfen daraus resultieren.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Änderungsanträge ergibt sich eine Reduktion um 2, 25 VZÄ, ein Überschreiten des für den Haushalt angemeldeten konsumtiven Budgets um 150, 000 € sowie eine Überdeckung des investiven Budgets um 340.000 €
Die Verwaltung schlägt vor, die konsumtiven Mehrbedarfe aus den Personalkosten zu decken.
Sachverhalt
Der Klimaplan setzt falsche Schwerpunkte. Er orientiert sich nicht an möglichst schnell umzusetzenden Lösungen, mit denen tatsächlich – und nicht nur rechnerisch – CO2-Emisision eingespart werden können. Bei Beschlussfassung des Dokuments in der jetzigen Form können nicht etwa unmittelbar Aufträge vergeben werden, um städtische Gebäude zu sanieren. Vielmehr müssen konkrete Umsetzungsschritte erst noch geplant und durch die politischen Gremien beschlossen werden. In der Konsequenz werden durch den Beratungsverlauf weiter wertvolle Monate vergehen, bevor erste konkrete Einsparmaßnahmen umgesetzt werden.
Auch auf die Frage nach den größten Einsparmöglichkeiten, nach den am schnellsten zu erreichenden Einsparvolumina oder nach der Maximierung der Einsparung pro eingesetztem Euro liefert der Klimaplan keine Antworten. Es fehlt vollständig an der notwendigen Priorisierung der Maßnahmen.
Nimmt man eine Priorisierung vor, kommt der Photovoltaik auf kommunalen Dächern eine besondere Bedeutung zu. Die Stadt verfügt über 1035 Dächer. Doch seit Monaten ist die Verwaltung trotz Solardachkataster nicht in der Lage, der Politik gegenüber darzulegen, welches Potenzial für Photovoltaik auf eben d
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Ziffern 1.-5. des Beschlussvorschlages (DS 222006) werden durch folgende Ziffern ersetzt:
_Gekürzt._
Sachverhalt
In Zeit knapper Kassen müssen finanzielle Mittel mit größtmöglicher Effizienz eingesetzt werden. Ein unablässiges und transparentes Monitoring von Ausgaben und von deren Wirkung ist daher unerlässlich.
Beschlussvorschlag
Der Bonner Klimaplan wird auf seine Wirksamkeit hin, sprich seinen Erfolg bei der CO2-Einsparung, evaluiert. Hierzu wird die Verwaltung um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen gebeten, damit diese Erkenntnisse in die in Arbeit befindliche Aufgabenkritik einfließen können:
a. inklusive der Kosten für externe Berater bei der Erstellung der Drucksache sowie im weiteren Verlauf der Umsetzung, b. Inklusive der Kosten für begleitende Gremien, wie den Klimaschutzbeirat c. Inklusive der Kosten für direkte interne Personalaufwendungen bei der Erstellung und konzeptionellen Begleitung der Drucksache d. Inklusive der Kosten für indirekte interne Personalaufwendungen, wie z.B. Querverschreibungen aus allen Bereichen innerhalb der Verwaltung
a. Physikalisch nac
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund des Umfangs der Anfrage und laufender Bearbeitung der Fortschreibung des Klimaplans, welche für die Beantwortung der Großen Anfrage relevant sind, bittet die Verwaltung um Vertagung. Die Verwaltung bereitet eine Stellungnahme für die Junisitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vor.