Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008755) # Prüfung der Antragsberechtigung bei Bürgeranträgen nach Novellierung der Gemeindeordnung NRW 222007 · 2022-10-27 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt Auf den beigefügten Schriftverkehr wird Bezug genommen. Im Übrigen erfolgt die Begründung mündlich. ## Beschlussvorschlag 1. Bürgerantrag DS 220330 Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr Trifft es zu, a. dass die im Namen des Bonner Bündnis „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bundeswehr“ an die Stadt Bonn gerichtete Eingabe vor deren Behandlung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht daraufhin untersucht wurde, ob der Antrag formal den Anforderungen des § 24 GO NRW an Antragsteller entsprach und wenn ja, warum nicht? b. dass der ursprünglich mit Drucksache 220330 eingereichte Bürgerantrag „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr“ ausschließlich im Namen juristischer Personen gestellt wurde und der lediglich als Erfüllungsgehilfe auftretende Einreicher weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 23. Juni 2022 noch bis zur Beschlussfassung des Rates über die nachfolgende Drucksache 221297 in selber Sache am 25. August 2022 der Stadt Bonn gegenüber verbindlich erklärt hat, er wolle nunmehr selbst als Initiator und Verantwortlicher des Bürgerantrages angesehen werden? c. für den Fall, dass der zweite Teil der Frage b m _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-10-27 · Rat · vertagt - 2022-12-08 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2022-12-08 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 222007-01 ST Prüfung der Antragsberechtigung bei Bürgeranträgen nach Novellierung der Gemeindeordnung NRW {#nv-2009022} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Bürgerantrag DS 220330 Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr Trifft es zu, a. dass die im Namen des Bonner Bündnis „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bundeswehr“ an die Stadt Bonn gerichtete Eingabe vor deren Behandlung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht daraufhin untersucht wurde, ob der Antrag formal den Anforderungen des § 24 GO NRW an Antragsteller entsprach und wenn ja, warum nicht? b. dass der ursprünglich mit Drucksache 220330 eingereichte Bürgerantrag „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr“ ausschließlich im Namen juristischer Personen gestellt wurde und der lediglich als Erfüllungsgehilfe auftretende Einreicher weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 23. Juni 2022 noch bis zur Beschlussfassung des Rates über die nachfolgende Drucksache 221297 in selber Sache am 25. August 2022 der Stadt Bonn gegenüber verbindlich erklärt hat, er wolle nunmehr selbst als Initiator und Verantwortlicher des Bürgerantrages angesehen werden? c. für den Fall, dass der zweite Teil der Frage _Gekürzt._ ### 222007-02 Prüfung der Antragsberechtigung bei Bürgeranträgen nach Novellierung der Gemeindeordnung NRWBBB-Große Anfrage zu DS 222007-01 ST {#nv-2009516} **Sachverhalt** Ergibt sich aus der Stellungnahme der Verwaltung DS 222007-01ST. **Beschlussvorschlag** 1. Trifft es zu, dass der Einreicher des Bürgerantrages „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bundeswehr“ in seiner Nachricht vom 21.03.2022 nicht von „meinem“ sondern von „unserem“ Bürgerantrag geschrieben hat, mithin das Bonner Bündnis „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bundeswehr“ klar als Antragsteller definierte, die eingereichte Initiative somit entgegen der einschlägigen Vorgabe der GO NRW für Bürgeranträge von einem Zusammenschluss juristischer Personen erfolgte und die Oberbürgermeisterin die Petition von vornherein nicht als Bürgerantrag hätte annehmen dürfen? 2. In ihrer Stellungnahme DS 222007-01ST führt die Oberbürgermeisterin u.a. aus: „Die genannte Person ist von Beginn an und auch im Fortlauf des Prozesses als Antragsteller in Erscheinung getreten. Dies wurde auch im Zuge der telefonischen Rücksprache mit dem Antragsteller aufgrund seiner Vertagungsbitten deutlich.“ a) Wann genau hat wer von der Stadtverwaltung mit dem Einreicher ein fernmündliches Gespräch geführt und warum haben sich in den im Rahmen der von der BBB-Fraktion durchgeführten Durchsicht der von der Oberbürgermeisterin in der Sache angeblich vollständig vorgelegten Unterl _Gekürzt._ ### 222007-03 ST Prüfung der Antragsberechtigung bei Bürgeranträgen nach Novellierung der Gemeindeordnung NRWBBB-Große Anfrage zu DS 222007-01 ST {#nv-2009694} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Trifft es zu, dass der Einreicher des Bürgerantrages „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bundeswehr“ in seiner Nachricht vom 21.03.2022 nicht von „meinem“ sondern von „unserem“ Bürgerantrag geschrieben hat, mithin das Bonner Bündnis „Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bundeswehr“ klar als Antragsteller definierte, die eingereichte Initiative somit entgegen der einschlägigen Vorgabe der GO NRW für Bürgeranträge von einem Zusammenschluss juristischer Personen erfolgte und die Oberbürgermeisterin die Petition von vornherein nicht als Bürgerantrag hätte annehmen dürfen? **Es trifft zu, dass der Antragsteller in seiner Vertagungsbitte vom 21.03.2022 die Bezeichnung „unseres Bürgerantrags“ verwendet. Nach Auffassung der Verwaltung widerspricht dies aber nicht der Antragsbefugnis im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW. Dieser nennt explizit die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden auch in Gemeinschaft mit anderen einzureichen.** 2. In ihrer Stellungnahme DS 222007-01ST führt die Oberbürgermeisterin u.a. aus: „Die genannte Person ist von Beginn an und auch im Fortlauf des Prozesses als Antragsteller in Erscheinung getreten. Dies wurde auch im Zuge der t _Gekürzt._