Originalquelle: ALLRIS-Original
222018 · 2022-11-03 · Beschlussvorlage · öffentlich
vom 13.09.2020, DS
vom 09.06.2022) wird mit Wirkung zum 01.01.2023 inhaltlich neu ausgerichtet und umbenannt zum „Förderprogramm Solares Bonn“. Der Rat der Stadt Bonn bewilligt dazu die „Förderrichtlinie Solares Bonn“.
1. Status Quo
Die Bundesrepublik Deutschland hat beschlossen, bis 2045 klimaneutral zu werden – die Bundesstadt Bonn sogar bis zum Jahr 2035. Bundesweit sollen bis 2030 gemäß den Zielen des EEG 80 % des Bruttostroms aus erneuerbaren Energien stammen. Neben der existenziell wichtigen Reduktion des CO2-Ausstoßes wird es auch aus sicherheitspolitischen Motiven immer dringlicher, unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden. Laut aktueller Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (§2 EEG 2023) liegen die Errichtung und der Betrieb erneuerbarer Energien Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.
Mit dem Ziel, Anreize für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in Bonn zu schaffen, hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 01.09.2020 (DS __201342__ ) und 28.06.2021 (DS __210674__ ) das Förderprogramm Photovoltaik beschlossen und mit 1.000.000 € ausgestattet. Die Förderrichtlinie startete am 13.09.2021, wurde mit dem Ratsbeschluss vom 09.06.2022 (DS [__220846__](https://www.bonn.sitzung-onl
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Berücksichtigung von Mieter*innen und einkommensschwacher Antragsteller*innen
Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Lokale Agenda (AUKLA) wurde die Beschlussvorlage DS222018 am 03.11.2022 mit folgender Maßgabe der SPD beschlossen: Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bis zur Beschlussfassung im Rat am 08.12.2022, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Mieter*innen und einkommensschwache Antragsteller*innen im Rahmen des Förderprogramms „Solares Bonn“ zum weit überwiegenden Teil berücksichtigt werden können.
Zu dieser Maßgabe schlägt die Verwaltung folgende drei Maßnahmen vor:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Berücksichtigung von Mieter*innen und einkommensschwacher Antragsteller*innen
Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Lokale Agenda (AUKLA) wurde die Beschlussvorlage DS222018 am 03.11.2022 mit folgender Maßgabe der SPD beschlossen: Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bis zur Beschlussfassung im Rat am 08.12.2022, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Mieter*innen und einkommensschwache Antragsteller*innen im Rahmen des Förderprogramms „Solares Bonn“ zum weit überwiegenden Teil berücksichtigt werden können.
Zu dieser Maßgabe schlägt die Verwaltung folgende drei Maßnahmen vor:
_Gekürzt._