Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008775) # Förderprogramm Solares Bonn - Neugestaltung des Förderprogramms Photovoltaik 222018 · 2022-11-03 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Das „Förderprogramm Photovoltaik“ (DS [__201342__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7102) vom 13.09.2020, DS [__220846__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2006206) vom 09.06.2022) wird mit Wirkung zum 01.01.2023 inhaltlich neu ausgerichtet und umbenannt zum „Förderprogramm Solares Bonn“. Der Rat der Stadt Bonn bewilligt dazu die „Förderrichtlinie Solares Bonn“. 2. Für das „Förderprogramm Solares Bonn“ werden im Doppelhaushalt 2023/24 zwei Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. ## Beschlussvorschlag 1. Das „Förderprogramm Photovoltaik“ (DS [__201342__](https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7102&refresh=false) vom 13.09.2020, DS [__220846__](https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=2006206&refresh=false) vom 09.06.2022) wird mit Wirkung zum 01.01.2023 inhaltlich neu ausgerichtet und umbenannt zum „Förderprogramm Solares Bonn“. Der Rat der Stadt Bonn bewilligt dazu die „Förderrichtlinie Solares Bonn“. 2. Für das „Förderprogramm Solares Bonn“ werden im Doppelhaushalt 2023/24 zwei Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. ## Begründung **1.** **Status Quo** Die Bundesrepublik Deutschland hat beschlossen, bis 2045 klimaneutral zu werden – die Bundesstadt Bonn sogar bis zum Jahr 2035. Bundesweit sollen bis 2030 gemäß den Zielen des EEG 80 % des Bruttostroms aus erneuerbaren Energien stammen. Neben der existenziell wichtigen Reduktion des CO2-Ausstoßes wird es auch aus sicherheitspolitischen Motiven immer dringlicher, unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden. Laut aktueller Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (§2 EEG 2023) liegen die Errichtung und der Betrieb erneuerbarer Energien Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Mit dem Ziel, Anreize für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in Bonn zu schaffen, hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 01.09.2020 (DS [__201342__](https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7102&refresh=false) ) und 28.06.2021 (DS [__210674__](https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=2000540&refresh=false) ) das Förderprogramm Photovoltaik beschlossen und mit 1.000.000 € ausgestattet. Die Förderrichtlinie startete am 13.09.2021, wurde mit dem Ratsbeschluss vom 09.06.2022 (DS [__220846__](https://www.bonn.sitzung-onl _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-11-03 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2022-11-16 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2022-11-22 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2022-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2022-12-08 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 222018-01 ST Förderprogramm Solares Bonn - Neugestaltung des Förderprogramms Photovoltaik - Überarbeitung nach Maßgabe AUKLA {#nv-2009234} **Sachverhalt** **Berücksichtigung von Mieter*innen und einkommensschwacher Antragsteller*innen** Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Lokale Agenda (AUKLA) wurde die Beschlussvorlage DS222018 am 03.11.2022 mit folgender Maßgabe der SPD beschlossen: Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bis zur Beschlussfassung im Rat am 08.12.2022, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Mieter*innen und einkommensschwache Antragsteller*innen im Rahmen des Förderprogramms „Solares Bonn“ zum weit überwiegenden Teil berücksichtigt werden können. Zu dieser Maßgabe schlägt die Verwaltung folgende drei Maßnahmen vor: 1. Reservierung eines **Kontingents von 500.000 € pro Jahr** (25 % des jährlichen Fördervolumens) ausschließlich für Modul 13 (Stecker-Solargeräte). Über die Ausschöpfung des Kontingents berichtet die Verwaltung halbjährlich im AUKLA. 2. Einführung einer **sozialen Staffelung** der Förderhöhe in Modul 13 (Stecker-Solargeräte) wie folgt: a) Für Haus- und Wohnungseigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Pächter*innen von Dach- und Fassadenflächen bleibt die Förderung, wie in DS222018 vorgesehen, bei **500 €/k Wp** . Bei einem 600 Watt Stecker-Solargerät liegt die Förderhöhe damit bei 300 €. b) Für Mieter*i _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Berücksichtigung von Mieter*innen und einkommensschwacher Antragsteller*innen** Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Lokale Agenda (AUKLA) wurde die Beschlussvorlage DS222018 am 03.11.2022 mit folgender Maßgabe der SPD beschlossen: Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bis zur Beschlussfassung im Rat am 08.12.2022, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Mieter*innen und einkommensschwache Antragsteller*innen im Rahmen des Förderprogramms „Solares Bonn“ zum weit überwiegenden Teil berücksichtigt werden können. Zu dieser Maßgabe schlägt die Verwaltung folgende drei Maßnahmen vor: 1. Reservierung eines **Kontingents von 500.000 € pro Jahr** (25 % des jährlichen Fördervolumens) ausschließlich für Modul 13 (Stecker-Solargeräte). Über die Ausschöpfung des Kontingents berichtet die Verwaltung halbjährlich im AUKLA. 2. Einführung einer **sozialen Staffelung** der Förderhöhe in Modul 13 (Stecker-Solargeräte) wie folgt: a) Für Haus- und Wohnungseigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Pächter*innen von Dach- und Fassadenflächen bleibt die Förderung, wie in DS222018 vorgesehen, bei **500 €/k Wp** . Bei einem 600 Watt Stecker-Solargerät liegt die Förderhöhe damit bei 300 €. b) Für Mieter*i _Gekürzt._