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Bürgerantrag: Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring

222135 · 2022-11-15 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag ist auf eine Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag ist auf eine Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring gerichtet.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

222135-01 ST Einrichtung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring

Stellungnahme der Verwaltung

Die Wegeverbindung zwischen dem Wendehammer in der Spessartstraße und dem Heinrich-Böll-Ring ist eine oft genutzte Verbindung für zu Fuß Gehende und Radfahrende, auch in Richtung Ennemoserstraße, was an den zwei ausgetretenen Pfaden zu erkennen ist. Insofern erscheint die beantragte Fuß- und Radwegeverbindung aus Bürger: innensicht nachvollziehbar, kann aus Sicht der Verwaltung aber nicht empfohlen werden.

Im Hinblick auf den Radverkehr ist das dadurch begründet, dass aktuell keine Verbindung zum Heinrich-Böll-Ring besteht und eine Radverkehrsverbindung dadurch auf einem schmalen Fußweg enden würde und nicht sicher direkt auf die Straße geführt werden könnte. Eine direkte Querung über den Heinrich-Böll-Ring wäre nur mit großem baulichen Aufwand zu realisieren. Da eine Querung im Kurvenbereich des Heinrich-Böll-Rings läge und die Sichtbeziehungen schlecht wären, müsste aus Sicherheitsgründen eine Mittelinsel oder eine Lichtsignalanlage (LSA) gebaut werden. In diesem Zuge müssten ggf. Bäume gefällt werden.

Im Hinblick auf den Fußverkehr sieht die Verwaltung ebenfalls mehrere Hinderungsgründe. Zunächst stünde die Realisierung einer Fußverbindung unter dem Vorbehalt, dass die Grünflä

_Gekürzt._