Originalquelle: ALLRIS-Original
222145 · 2022-11-24 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 30.06.2022 vorgelegt.
Im Berichtszeitraum wurde in den stationären Einrichtungen eine durchschnittliche Auslastung in Höhe von 96, 8 % erreicht. Insofern ist im Vergleich zu den Vorjahren eine überdurchschnittlich hohe Auslastung festzustellen. In der Anlage Auslastung ist ein Vergleich zu den Auslastungsgraden der Vorjahre beigefügt.
Analog zum Vorjahr sind in allen Einrichtungen erhebliche zusätzliche Sachkosten für Schutzmaterialien, wie Handschuhe, Masken und dergleichen entstanden. Zudem sind in den stationären Einrichtungen weiterhin zusätzliche Mehraufwendungen eingetreten, um die Zugangskontrolle sowie die Durchführung von PoC Tests sicherzustellen.
Durch die Regelungen des Krankenhausentlastungsgesetzes wurden den Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Rettungsschirms während der Pandemie entstandene Mehraufwendungen im Vergleich zu den Kosten im Referenzmonat Januar 2020 gem. § 150 Abs. 2 SGB X
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._