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Seniorenzentren Wirtschaftsplan 2023

222162 · 2022-11-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2023, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und Stellenübersicht, wird genehmigt.
  2. Die Höhe des Kassenkredites wird auf 750.000,- EUR festgesetzt.

Beschlussvorschlag

  1. Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2023, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und Stellenübersicht, wird genehmigt.
  2. Die Höhe des Kassenkredites wird auf 750.000, - EUR festgesetzt.

Begründung

Zu 1:

Gemäß §§14 ff. Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und §13 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn ist ein Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht sowie eine Investitionsplanung zu erstellen. Die Betriebsleitung ist verpflichtet, diese Planungen dem Betriebsausschuss vorzulegen, der diese mit dem Beratungsergebnis über den Finanzausschuss an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Zu 2:

Zur etwaigen Sicherung der Kassenliquidität wird, wie in den Vorjahren, ein potentieller Kreditrahmen in Höhe von 750 TEUR eingerichtet. Bislang musste in keinem Wirtschaftsjahr ein Kassenkredit in Anspruch genommen werden.

Die Weiterentwicklung der Seniorenzentren ist soweit fortgeschritten, dass voraussichtlich zum 01.04.2023 der Ersatzneubau des St. Albertus-Magnus-Hauses in Betrieb genommen werden kann. Da diese Einrichtung im Mietmodell, statt dem bisherigen Eigentumsmodell geführt werden wird, ergeben sich zahlreiche Veränderungen für den Erfolgsplan.

Zeitgleich erfolgt die Verlagerung des bisher solitär geführten Tagespflegehauses in den Komplex der neuen Einrichtung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge