Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009144) # Parkraumkonzept Nordstadt 222180 · 2022-11-23 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt **Begründ** **ung** **Planungsanlass** Grundlage des Parkraumkonzeptes ist die Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt (Stand August 2019) des Ingenieurbüros Runge IVP, Düsseldorf (DS-Nr. 1412131NV3, 1611800, 200679). Die Nordstadt grenzt nordwestlich an die Bonner Innenstadt. Das Untersuchungsgebiet wird durch den Kaiser-Karl-Ring bzw. Hochstadenring in zwei Teilgebiete geteilt. Östlich des Kaiser-Karl-Rings befindet sich die „Innere Nordstadt“, ein Gründerzeitviertel, mit verwinkelten, engen Straßen und einer dichten Bebauung. Das Gebiet zeichnet sich durch Mischnutzungen aus und ist insbesondere bei Studierenden beliebt. Hier wohnen rund 8.900 Menschen. Neben den beiden großen Verwaltungseinrichtungen Stadthaus und Landgericht ist das Viertel von einer Vielzahl an Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Gastronomiebetrieben geprägt. Das Teilgebiet „Äußere Nordstadt“ (West) weist überwiegend eine Zeilenbebauung aus den fünfziger und sechziger Jahren auf. Die Straßenräume sind in diesem Gebiet breiter ausgebaut als südöstlich des Kaiser-Karl-Rings und auch die Durchgrünung ist deutlich stärker. Hier leben rund 5.100 Menschen. Die wesentlichen Verkehrserzeuger sind in _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt dem nachfolgend beschriebenen Parkraumkonzept Nordstadt zu und beschließt dieses gemäß der Anlagen 2 und 3. 2. Zur Kontrolle des Parkraumkonzeptes werden 8 Stellen in der Wertigkeit EG 5 im Verkehrsaußendienst eingerichtet und können kurzfristig besetzt werden. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Sollten darüber hinaus weitere Personalbedarfe erforderlich sein, werden diese in gesonderten Parkraumkonzepten dargestellt. ## Beratungsfolge - 2022-11-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · geändert beschlossen - 2022-12-06 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2022-12-08 · Rat · geändert beschlossen - 2022-12-12 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2023-01-26 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2023-02-02 · Hauptausschuss · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 222180-01 AA Koalitions-ÄA Parkraumkonzept NordstadtAntrag zur Vorlage 222180 {#nv-2009570} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** **Der Vorlage wird mit folgenden Ergänzungen und im Übrigen unverändert zugestimmt: ** 1. Alle Parkscheinautomaten werden, wo immer möglich, nicht auf dem Gehweg, sondern im Bereich des Parkstreifens aufgestellt, auch wenn dadurch ein Parkstand entfällt. 2. Bereits jetzt werden Parkscheinautomaten auch für diesich zeitlich unmittelbar anschließenden Umsetzungsgebiete der Parkraumstrategie mit ausgeschrieben und beauftragt, um vor dem Hintergrund der langen Lieferzeiten bei den nächsten einzurichtenden Zonen einen möglichst kurzen Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Umsetzung zu ermöglichen. 3. Die Verwaltung wird geben, dem Beschluss zur DS 212060 zu folgen, der besagt: „Bei neuen Parkautomaten, die bestehende ersetzen oder zusätzlich angeschafft werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese Barzahlungen und Zahlungen mit EC-[Giro], Kreditkarte oder digital ermöglichen.“ 4. Alle Straßen, in denen die baulich angelegten Gehwege schmaler als 1, 5 m sind, werden im Rahmen der Bönnschen Viertel prioritär behandelt. 5. Die Bürger: innen in dem Gebiet werden über das Parkraumkonzept angemessen und mit ausreichendem Vorlauf informiert (Ziele, geplante Parkregelungen, verändertes Par _Gekürzt._ ### 222180-02 DA Parkraumkonzept NordstadtAntrag zur Vorlage 222180 {#nv-2009812} **Sachverhalt** Die o.g. der Verwaltung gegenüber aufgeworfene, eine Woche vor und sodann in der letzten Ratssitzung wiederholte Fragestellung konnte am 8. Dezember 2022 nicht beantwortet werden. **Beschlussvorschlag** Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, in der Sitzung des Stadtrates am 12. Dezember 2022 die folgenden Fragen zur ihrer Vorlage mit der Drucksache 222180 „Parkraumkonzept Nordstadt“ zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes Nordstadt der Rat einen weiteren Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung und des Straßenverzeichnisses fassen muss und wenn ja, wann sollen diese gefasst werden? 2. Wie genau soll mit dem Einführen des Parkraumkonzeptes sichergestellt werden, dass Handwerker, Pflegedienste u.a. für Anwohner unabdingbar notwendige Dienstleister in Anwohnerbereichen kostenfrei parken können oder müssen diese auch zahlen? 3. Bewirtschaftet wird nach Einführung der neuen Parkregelung laut Vorlage von (zunächst) 7: 00 bis 22 Uhr. Was gilt danach? Dürfen ab 22 Uhr im gesamten Gebiet nur noch Anwohner dort parken, oder können dann Gebietsfremde dort kostenlos weiter parken? **Begründung** der Dringlichkeit: ** Erfolgt mündlich. ### 222180-04 BBB-Anfrage: Parkraumkonzept NordstadtOffene Fragen zur Vorlage 222180 {#nv-2009966} **Sachverhalt** Diese für den BBB wesentlichen Fragen konnten in der letzten Ratssitzung am 8. Dezember 2022 vor dem Beschluss des "Parkraumkonzeptes Nordstadt" von der Verwaltung nicht beantwortet werden. **Beschlussvorschlag** 1. In welche Zone/Zonen wird die Oberbürgermeisterin jeweils die vom "Parkraumkonzept Nordstadt" erfassten Straßen in der noch zu beschließenden Ergänzung der Parkgebührenordnung einordnen und wann wird diese Ergänzung dem Rat vorgelegt werden? 2. Wird und ggfs. wie wird mit dem Beginn der Gebührenpflicht im Geltungsbereich des "Parkraumkonzeptes Nordstadt" sichergestellt werden, dass Handwerker, Pflegedienste u.a. für Anwohner unabdingbar notwendige Dienstleister dort kostenfrei parken können oder müssen diese künftig auch Parkgebühren zahlen? 3. Bewirtschaftet wird nach Einführung des neuen Parkraumkonzeptes laut Vorlage von (zunächst) 7: 00 bis 22 Uhr: Was gilt danach? Dürfen ab 22 Uhr im gesamten Gebiet nur noch Anwohner dort parken, oder können dann Gebietsfremde dort ab 22 Uhr bis 7: 00 Uhr kostenlos und mit Anwohnern konkurrierend weiter kostenfrei parken? ### 222180-05 ST zu 222180-04 BBB-Anfrage: Parkraumkonzept NordstadtOffene Fragen zur Vorlage 222180 {#nv-2010017} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung verweist auf die [__DS222180-03__](https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=2009827&refresh=false) . ### 222180-03 ST Parkraumkonzept NordstadtAntrag zur Vorlage 222180 {#nv-2009827} **Sachverhalt** **Stellungnahme der Verwaltung: ** 1. Trifft es zu, dass zur Umsetzung des zur Beschlussfassung am 8.12.2022 im Rat anstehenden Parkraumkonzeptes Nordstadt der Rat einen weiteren Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung und des Straßenverzeichnisses fassen muss und wenn ja, wann sollen diese gefasst werden? Es trifft zu, dass ein weiterer Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung gefasst werden muss, da in der Gebührenordnung die Zuordnung von Parkzonen zu den Gebieten angepasst werden muss, ebenso das Straßenverzeichnis. Mit der Beschlussvorlage ist vermutlich nach dem Frühjahr 2023 zu rechnen. 2. Wie genau soll sichergestellt werden, dass Handwerker, Pflegedienste u.a. für Anwohner unabdingbar notwendige Dienstleister in Anwohnerbereichen kostenfrei parken können oder müssen diese auch zahlen? Ausnahmegenehmigungen für soziale Dienste, Handwerkerparkausweise und Einzelausnahmegenehmigungen (z. B. für Umzüge), die auch in bereits jetzt schon bewirtschafteten Bereichen genutzt werden, können weiterhin beantragt werden. Eine grundsätzliche Gebührenbefreiung für die von Ihnen genannten Dienstleister ist nicht geplant. 3. Bewirtschaftet wird von (zunächst) 7: 00 bis 22 Uhr. _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Stellungnahme der Verwaltung: ** 1. Trifft es zu, dass zur Umsetzung des zur Beschlussfassung am 8.12.2022 im Rat anstehenden Parkraumkonzeptes Nordstadt der Rat einen weiteren Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung und des Straßenverzeichnisses fassen muss und wenn ja, wann sollen diese gefasst werden? Es trifft zu, dass ein weiterer Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung gefasst werden muss, da in der Gebührenordnung die Zuordnung von Parkzonen zu den Gebieten angepasst werden muss, ebenso das Straßenverzeichnis. Mit der Beschlussvorlage ist vermutlich nach dem Frühjahr 2023 zu rechnen. 2. Wie genau soll sichergestellt werden, dass Handwerker, Pflegedienste u.a. für Anwohner unabdingbar notwendige Dienstleister in Anwohnerbereichen kostenfrei parken können oder müssen diese auch zahlen? Ausnahmegenehmigungen für soziale Dienste, Handwerkerparkausweise und Einzelausnahmegenehmigungen (z. B. für Umzüge), die auch in bereits jetzt schon bewirtschafteten Bereichen genutzt werden, können weiterhin beantragt werden. Eine grundsätzliche Gebührenbefreiung für die von Ihnen genannten Dienstleister ist nicht geplant. 3. Bewirtschaftet wird von (zunächst) 7: 00 bis 22 Uhr. _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** der Verwaltung: 1. Trifft es zu, dass zur Umsetzung des zur Beschlussfassung am 8.12.2022 im Rat anstehenden Parkraumkonzeptes Nordstadt der Rat einen weiteren Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung und des Straßenverzeichnisses fassen muss und wenn ja, wann sollen diese gefasst werden? Es trifft zu, dass ein weiterer Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung gefasst werden muss, da in der Gebührenordnung die Zuordnung von Parkzonen zu den Gebieten angepasst werden muss, ebenso das Straßenverzeichnis. Mit der Beschlussvorlage ist vermutlich nach dem Frühjahr 2023 zu rechnen. 1. Wie genau soll sichergestellt werden, dass Handwerker, Pflegedienste u.a. für Anwohner unabdingbar notwendige Dienstleister in Anwohnerbereichen kostenfrei parken können oder müssen diese auch zahlen? Ausnahmegenehmigungen für soziale Dienste, Handwerkerparkausweise und Einzelausnahmegenehmigungen (z. B. für Umzüge), die auch in bereits jetzt schon bewirtschafteten Bereichen genutzt werden, können weiterhin beantragt werden. Eine grundsätzliche Gebührenbefreiung für die von Ihnen genannten Dienstleister ist nicht geplant. 1. Bewirtschaftet wird von (zunächst) 7:00 bis 22 Uhr. Was gilt danach? Dür _Gekürzt._