Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009174) # BBB-Anfrage Umsetzung der Barrierefreiheit von Stadtbahnhaltestellen; Denkmalschutz und Nachrüstung von Aufzügen 222202 · 2022-11-23 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer ## Sachverhalt Auf Wunsch der zuständigen Denkmalbehörde sollten die vorgesehenen Aufzugsstandorte nochmals geprüft und im September ein weiterer Abstimmungstermin mit der Bundesstadt Bonn stattfinden. Angesichts der Wichtigkeit der Nachrüstung der Barrierefreiheit der Stadtbahn-Haltestellen sollten evtl. auftretende Probleme schnellstmöglich gelöst werden. ## Beschlussvorschlag Welche Bedenken hat die zuständige Denkmalbehörde gegenüber den Planungen der Bundesstadt Bonn für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahn-Haltestellen Juridicum und Bundesrechnungshof/Auswärtiges Amt durch Einbau von Aufzügen vorgetragen und sind diese zwischenzeitlich ausgeräumt worden? ## Beratungsfolge - 2022-11-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2022-11-30 · Unterausschuss Denkmalschutz · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 222202-01 ST BBB-Anfrage Umsetzung der Barrierefreiheit von Stadtbahnhaltestellen; Denkmalschutz und Nachrüstung von Aufzügen {#nv-2009280} **Stellungnahme der Verwaltung** Das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat ein Gutachten zur Denkmalwürdigkeit der unterirdischen Stadtbahnhaltestellen der seinerzeitigen ersten Baustufe (Hauptbahnhof bis Heussallee und Ramersdorf) erstellt. Darauf aufbauend beabsichtigt die Obere Denkmalbehörde die Unterschutzstellung der unterirdischen Stadtbahnhaltestellen samt aller Zugänge. Der Unteren Denkmalbehörde wurden Entwurfspläne zur Unterschutzstellung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich hat sich nunmehr die Obere Denkmalbehörde zusammen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege vor Ort einen Eindruck von den Stadtbahnhaltestellen verschafft. Nachfolgend hat die Obere Denkmalbehörde weitere Planunterlagen angefordert, um die durch die Aufzugsnachrüstung ausgelösten baulichen Eingriffe noch intensiver prüfen zu können. Es wird ein möglichst schonender Umgang mit der schützenswerten Bausubstanz angestrebt. Gleichzeitig sind erforderliche Umbauauflagen aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen in der Beurteilung zu berücksichtigen. Die Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen werden.