Originalquelle: ALLRIS-Original
Einrichtung neuer Stellen im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“
222208 · 2022-11-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Basierend auf der Förderzusage des Bundes werden zur Umsetzung des Programms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ im Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn folgende Stellen eingerichtet:
- 1 Stelle für eine*n Manager*in für digitale Transformation & Change-Management in der Wertigkeit E 10 TVöD
- 2 Stellen für die Prozessteuerung und Umsetzung der Einführung einer e-Akte in der Wertigkeit E 10 TVöD
- Die Stellen werden mit einem entsprechenden k.w.-Vermerk (= „künftig wegfallend“) versehen, welcher nach Auslaufen der Förderung und Umsetzung der Stelleninhabenden ausgelöst wird. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Da die Förderung bereits seit Oktober 2022 möglich ist, kann eine Besetzung der Stellen im Vorgriff auf diese bereits unmittelbar erfolgen.
- Da es aus Personalgewinnungsgründen erforderlich ist, werden die Stellen unbefristet ausgeschrieben. Nach Ablauf des Förderzeitraums wird die natürliche Fluktuation auf artverwandten Stellen genutzt, um den Mitarbeitenden einen anderweitigen unbefristeten Einsatz zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag
- Basierend auf der Förderzusage des Bundes werden zur Umsetzung des Programms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ im Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn folgende Stellen eingerichtet:
- 1 Stelle für eine*n Manager*in für digitale Transformation & Change-Management in der Wertigkeit E 10 TVöD
- 2 Stellen für die Prozessteuerung und Umsetzung der Einführung einer e-Akte in der Wertigkeit E 10 TVöD
- Die Stellen werden mit einem entsprechenden k.w.-Vermerk (= „künftig wegfallend“) versehen, welcher nach Auslaufen der Förderung und Umsetzung der Stelleninhabenden ausgelöst wird. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Da die Förderung bereits seit Oktober 2022 möglich ist, kann eine Besetzung der Stellen im Vorgriff auf diese bereits unmittelbar erfolgen.
- Da es aus Personalgewinnungsgründen erforderlich ist, werden die Stellen unbefristet ausgeschrieben. Nach Ablauf des Förderzeitraums wird die natürliche Fluktuation auf artverwandten Stellen genutzt, um den Mitarbeitenden einen anderweitigen unbefristeten Einsatz zu ermöglichen.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Der Förderbescheid des Bundes mit der Finanzierungszusage für die beantragten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ ist Mitte Oktober 2022 bei der Bundesstadt Bonn eingegangen. Die Vorlage konnte aufgrund der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmung für das neue Förderprogramm nicht fristgerecht zum Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Anfang November eingereicht werden. Eine Beratung in der Folgesitzung Ende Januar 2023 führt zu Verzögerungen, die den Erfolg des Projektes gefährden und zu einer Teilrückzahlungsverpflichtung der Fördergelder führen könnte.
Die Bundesstadt Bonn hat sich mit einem umfangreichen Konzept an dem Förderaufruf des Bundes zur „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ beteiligt und Mittel zur digitalen Transformation des Gesundheitsamtes mit dem Fokus auf Mitarbeitende, Bürger*innen und Prozesse beantragt. Dem Förderantrag wurde in voller Höhe entsprochen, so dass der Bundesstadt Bonn für die Projektlaufzeit vom 1.10.2022 bis 30.9.2024 insgesamt 1, 55 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Das Modellprojekt des Gesundheitsamtes der Bundesstadt Bonn be
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2022-11-09 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen
- 2022-11-23 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen
- 2022-12-01 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen
- 2022-12-08 · Rat · ungeändert beschlossen
Beschlusstexte (amtlich)
2022-12-01 · Hauptausschuss
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 01.12.2022
6.2 Einrichtung neuer Stellen im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ ungeändert beschlossen
222208
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB ungeändert beschlossen
Empfehlung:
- Basierend auf der Förderzusage des Bundes werden zur Umsetzung
des Programms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“ im Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn folgende Stellen eingerichtet:
• 1 Stelle für eine*n Manager*in für digitale Transformation & Change- Management in der Wertigkeit E 10 TVöD • 2 Stellen für die Prozessteuerung und Umsetzung der Einführung einer e-Akte in der Wertigkeit E 10 TVöD
- Die Stellen werden mit einem entsprechenden k.w.-Vermerk (= „künftig
wegfallend“) versehen, welcher nach Auslaufen der Förderung und Umsetzung der Stelleninhabenden ausgelöst wird. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Da die Förderung bereits seit Oktober 2022 möglich ist, kann eine Besetzung der Stellen im Vorgriff auf diese bereits unmittelbar erfolgen.
- Da es
_Gekürzt (1704 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:33744?offset=1200_
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
222208-01 AA BBB-Änderungsantrag: Einrichtung neuer Stellen im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“
Sachverhalt
Grundsätzlich befürworten die Antragsteller die personelle Stärkung des öGD, möchten aber vor einer Beschlussfassung von der Oberbürgermeisterin erfahren, auf welche vakanten Stellen das unbefristet und voraussichtlich nicht über eine allgemeine Verwaltungsausbildung verfügende Personal nach dem 30.09.2024 umgesetzt werden soll.
Die Beschlussvorlage weist über dies nur die Haushaltsbelastungen bis zum 30.09.2024 aus, nicht aber die für die anstehenden Haushaltsberatungen relevanten Belastungen bis zum 31.12.2024.
Beschlussvorschlag
Vor einer Beschlussfassung legt die Oberbürgermeisterin spätestens bis zur Ratssitzung am 8. Dezember 2022 dar,
- über welche beruflichen Qualifikationen mögliche Bewerber im Detail verfügen müssen,
- auf welche zum Ende des Förderzeitraumes vakanten Stellen (mit Stellenplannummer) die festangestellten Kräfte umgesetzt werden sollen,
- welche Haushaltsbelastungen sich nach dem 30.09.2024 bis zum 31.12.2024 ergeben werden.