Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009239) # Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023 222240 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als __Anlage 01__ beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023, wie sie sich aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung. 2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis zum vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten Gebührensatzes resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 60.371,68 EUR geht wie bisher zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebende Unterdeckung für 1 Jahr sowie der Unterdeckung bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Wahlgrabkammern gemäß § 21 Friedhofssatzung in Höhe von voraussichtlich 13.957,04 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 4. Die sich aus der Gebührenposition 4er Urnenwahlgrab Urnenhain FH Poppelsdorf aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebene Unterdeckung für das 1. Jahr sowie der Unterdeckung bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes für das Urnenwahlgrab im Urnenhain FH Poppelsdorf in Höhe vo _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als __Anlage 01__ beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023, wie sie sich aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung. 2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis zum vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten Gebührensatzes resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 60.371, 68 EUR geht wie bisher zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebende Unterdeckung für 1 Jahr sowie der Unterdeckung bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes bei Wahlgrabkammern gemäß § 21 Friedhofssatzung in Höhe von voraussichtlich 13.957, 04 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 4. Die sich aus der Gebührenposition 4er Urnenwahlgrab Urnenhain FH Poppelsdorf aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebene Unterdeckung für das 1. Jahr sowie der Unterdeckung bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes für das Urnenwahlgrab im Urnenhain FH Poppelsdorf in Höhe von _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Die Gebühren für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Bonn werden jährlich neu kalkuliert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Verbesserung der Transparenz sowie der Verlässlichkeit zukünftiger Gebührenkalkulationen wird zur Zeit eine Zielperspektive Friedhofgebühren erarbeitet. Diese beinhaltet als Kernzielsetzung die Neuaufstellung der Friedhofsgebührenordnung mit der Realisierung eines langfristig stabilen und verlässlichen Geschäftsprozess für die Gebührenberechnung. Dieser Prozess soll transparent dargestellt und kontinuierlich jederzeit alle steuerungsrelevanten Parameter, auch im Hinblick auf die Verwirklichung des beschlossenen Friedhofskonzeptes bereitstellen. Die Arbeiten hierzu befinden sich derzeit in der Schlussphase. Sobald diese abgeschlossen ist, wird die Verwaltung diese den politischen Gremien zur Kenntnisnahme vorlegen. Aktuell stellt sich die Situation für die vorliegende Beschlussfassung wie folgt dar: Für die **Gebührenkalkulation 2023** wurden die Flächen aller städtischen Friedhöfe neu aufgenommen und im Hinblick auf ihre Nutzung begutachtet. Hierbei wurde der Fokus auf die Einteilung in Flächen „öffentliches Grün auf Friedhöfen“ und Nutzflächen _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-12-08 · Rat · vertagt - 2022-12-12 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 222240-01 ST Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023 - Verlängerung der Übergangsfrist für die Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in 2023/2024. {#nv-2009665} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Beschlussvorlage DS 222240 zur Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023 berücksichtigt die bislang vom Gesetzgeber vorgesehene Übergangsfrist zur Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, die eine Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung bei der Bundesstadt Bonn ab dem 01.01.2023 vorsieht. Entsprechend sind hier auch die Tarife Nettobeträge und es ist, soweit eine Umsatzsteuerrelevanz erkannt wurde, diese konkret in den Entgelttarifen angegeben. Auf Grund einer aktuellen und für die gesamte Stadtverwaltung überraschenden Mitteilung des Deutschen Städtetages wurde nun die Planung des Bundesgesetzgebers bekannt, wonach die Übergangsfrist – anders als bislang vorgesehen – bis Ende 2024 verlängert werden soll. Er will dies im noch zu beschließenden Jahressteuergesetz 2022 entsprechend berücksichtigen. Die abschließende Rechtslage ab dem 01.01.2023 ist zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Rat am 08.12.2022 noch nicht bekannt. Für den Fall, dass es nicht zu einer Verlängerung der Übergangsfrist über den 31.12.2022 hinaus kommt, schlägt die Verwaltung daher den Beschluss in der vorgesehenen Fassung weiter vor. Hinsichtlich des Vorgehens f _Gekürzt._ ### 222240-02 AA CDU-Änderungsantrag: Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023 Antrag zur Vorlage 222240 {#nv-2009759} **Sachverhalt** Die Friedhofsgebühren liegen in Bonn über verhältnismäßig hoch und sind in den letzten Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Die Zusage der Verwaltung, dass die Friedhofsgebühren durch die Beschlussfassung über das Friedhofskonzept sinken werden, ist nicht eingetreten. Eine weitere Steigerung der Gebühren muss verhindert werden. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der hohen Gebühren andere Formen der Bestattung gewählt werden. Umso weniger die Friedhöfe jedoch beansprucht werden, desto mehr steigen die Gebühren für das einzelne Begräbnis weiter an. Diese negativen Spiralwirkung in Hinblick auf Nutzung und Kosten darf nicht fortgeführt werden. Bereits im Rahmen der Beratung über das Friedhofskonzept hatte die CDU-Ratsfraktion beantragt (DS-Nr. 210797-04 AA), den Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7), der vorsieht, die Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren, aufzuheben. Wäre diesem damals gefolgt worden, hätte man bereits frühzeitig die Verwaltung in die Lage versetzt, eine andere Finanzierung vorzuschlagen. Eine in den letzten Jahren kontinuierliche späte Einbringung der Thematik in die jeweils letzte Ratssitzung des Jahres, teil sogar als _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2023 wird inhaltlich in der Fassung der entsprechenden Gebührenordnung für das Jahr 2022 beschlossen. 2. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7), der vorsieht, die Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren, wird aufgehoben. 3. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge für zukünftige Friedhofsgebühren, die aus dem städtischen Haushalt subventioniert werden. Es soll sicherstellen werden, dass die Höhe der Gebühren denen im kommunalen Vergleich angeglichen wird und die Begräbniskultur in Bonn nicht unattraktiv aufgestellt wird. 4. Die Verwaltung erarbeitet weiter einen Vorschlag, wie die Friedhofsgebühren unter dem Subventionsmodell zukünftig moderat und geregelt angepasst werden können. 5. An der weiteren Beratung zu einer neuen Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn sind der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie der Runde Tisch Friedhöfe zu beteiligen. 6. Zukünftig sind alle Änderungen einer Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstad _Gekürzt._ ### 222240-03 ST Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023 (Alternative mit Umsatzsteuer und 3,25 % als Einheitszins) {#nv-2009782} **Sachverhalt** **Ergänzende Stellungnahme: ** Der abschließende Beschluss des Gesetzes zur Änderung des KAG, der eine Option für einen Einheitszinssatz für die Verzinsung vorsieht, der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der als Bezug genannten Emissionsrenditen ergibt, erfolgte in der Nacht vom 7.12 auf den 8.12.2022. Bei Zustimmung wird bei der Stadt Bonn für 2023 ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3, 25 % als Einheitszins auf Basis der Eigenkapitalverzinsung Anwendung finden. **Beschlussvorschlag der Verwaltung: ** 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 01 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023, wie sie sich aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung. 2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis zum vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten Gebührensatzes resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 60.663, 83 EUR geht wie bisher zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten Gebührensatzes _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** der Verwaltung: ** 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 01 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023, wie sie sich aus der