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Änderungen in der Besetzung von Gremien im Konzern Stadtwerke Bonn sowie in Beteiligungsunternehmen
222315 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
Der Rat der Bundesstadt Bonn ermächtigt die Vertreterin der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH,
Herrn Olaf Hermes
- als ständigen Vertreter für die Gesellschafterversammlungen der SWB Beteiligungs-GmbH, der SWB Dienstleistungs-GmbH, der
Quartier.Bonn West GmbH sowie der Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg GmbH,
- als Mitglied des Aufsichtsrates der Wasserversorgungsgesellschaft Sankt Augustin mbH (WVG)
sowie
- als ständiger Vertreter der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH für die Gesellschafterversammlung der Bonn Netz GmbH
zu benennen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn ermächtigt die Vertreterin der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH,
Herrn Olaf Hermes
- als ständigen Vertreter für die Gesellschafterversammlungen der SWB Beteiligungs-GmbH, der SWB Dienstleistungs-GmbH, der Quartier.Bonn West GmbH sowie der Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg GmbH,
- als Mitglied des Aufsichtsrates der Wasserversorgungsgesellschaft Sankt Augustin mbH (WVG) sowie
- als ständiger Vertreter der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH für die Gesellschafterversammlung der Bonn Netz GmbH zu benennen.
Begründung
Herr Olaf Hermes ist seit dem 04. Oktober 2022 neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der SWB GmbH.
- Gemäß § 15 Ziffer 7. des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bonn GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsgremien von Beteiligungsunternehmen, sofern diese nicht durch die Bundesstadt Bonn zu entsenden sind. __Nach dem Ausscheiden von Herrn Peter Weckenbrock__ sind die im Beschluss genannten Vertretungen vakant.
- Der Aufsichtsrat der WVG besteht nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus sieben Mitgliedern. Die Stadt Sankt Augustin entsendet 5 Mitglieder und die SWB Beteiligungs-GmbH ein Mitglied in den Aufsichtsrat, außerdem ist der jeweilige Bürgermeister der Stadt Sankt Augustin Mitglied im Aufsichtsrat. Bisheriges Mitglied im Aufsichtsrat für die SWB Beteiligungs-GmbH war Herr Peter Weckenbrock.
- Zur Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Bonn Netz GmbH hat der Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH gemeinschaftlich Herrn Peter Weckenbrock und Herrn Marco Westphal benannt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Weckenbrock ist die
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2022-12-08 · Rat · ungeändert beschlossen
- 2026-06-11 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
- 2026-06-15 · Rat · ungeändert beschlossen
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
222315-01 Änderungen in der Besetzung von Gremien im Konzern Stadtwerke Bonn sowie in Beteiligungsunternehmen
Sachverhalt
Der Rat der Bundesstadt Bonn ermächtigt den Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH,
Herrn Marco Westphal ab dem 01.07.2026
als Mitglied des Aufsichtsrates der Wasserversorgungsgesellschaft Sankt Augustin mbH (WVG)
zu benennen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn ermächtigt den Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der SWB GmbH,
Herrn Marco Westphal ab dem 01.07.2026 als Mitglied des Aufsichtsrates der Wasserversorgungsgesellschaft Sankt Augustin mbH (WVG) zu benennen.
Begründung
Durch die Niederlegung aller Mandate und der Kündigung seines Anstellungsverhältnisses ist auch das Mandat von Olaf Hermes im Aufsichtsrat der WVG betroffen und der Sitz vakant.
Gemäß § 15 Ziffer 7. des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bonn GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsgremien von Beteiligungsunternehmen, sofern diese nicht durch die Bundesstadt Bonn zu entsenden sind.
Der Aufsichtsrat der WVG besteht nach § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus sieben Mitgliedern. Die Stadt Sankt Augustin entsendet 5 Mitglieder und die SWB Beteiligungs-GmbH ein Mitglied in den Aufsichtsrat, außerdem ist der jeweilige Bürgermeister der Stadt Sankt Augustin Mitglied im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der SWB GmbH hat in seiner Sitzung am 03.06.2026 die Nachfolge beschlossen.
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