Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009473) # CDU u.w. - Große Anfrage: Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022) 222329 · 2022-12-07 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: Jürgen Wehlus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marco Rudolph Heidi Froese-Jauch CDU Bezirksfraktion Beuel Dr. Dominique Löbach Frank Maas ## Sachverhalt Die beabsichtigte Schließung der Haltestelle Oberkassel-Mitte ist von besonderer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, die unmittelbar und mittelbar an dieser Haltestelle wohnen bzw. arbeiten. Die Erreichbarkeit dieser Haltestelle entscheidet in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger über die Nutzung des ÖPNV´s und in seiner Funktion als Zubringer zum Bahnfernverkehr als Alternative zum Auto. Der barrierefreie Umbau aller 3 Haltestellen in Oberkassel ist dringend erforderlich. Nur dann ist sichergestellt, dass der Antrag für die Fördergelder __rechtzeitig__ erfolgreich von der Stadt gestellt werden kann. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: **1. Wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? ** **2. Wann und wo ist die Informationsveranstaltung für die Oberkasseler Bürgerinnen und Bürger geplant? ** ## Beratungsfolge - 2022-12-07 · Bezirksvertretung Beuel · vertagt - 2023-01-25 · Bezirksvertretung Beuel · vertagt - 2023-01-26 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · vertagt - 2023-03-14 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen - 2023-03-15 · Bezirksvertretung Beuel · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 222329-01 ST Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022) {#nv-2009898} **Begründung** (z.B. Nachweis von alternativen barrierefreien Zugängen) jedoch möglich. Die Haltestellen Oberkassel-Nord, Oberkassel-Mitte und Oberkassel-Süd werden momentan von den Linien 62 (Niederflur-Straßenbahn) und 66 (Hochflur-Stadtbahn) angefahren. Für den barrierefreien Ausbau sind deswegen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils aus einem Tiefbahnsteig (Länge mind. 30 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 20 cm) und einem Hochbahnsteig (Länge mind. 60 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 90 cm) bestehen. Dadurch würden zukünftig jede der drei Haltestelle Bahnsteige von mehr als 100 m Länge aufweisen und die Abstände zwischen den Bahnsteigen benachbarter Haltestellen geringer als momentan ausfallen. Daraus ergibt sich bspw. ein Abstand zwischen den Haltestellen Oberkassel-Nord und Oberkassel-Mitte von ca. 300 m. Der Abstand zwischen Oberkassel-Mitte und Oberkassel-Süd würde sogar nur noch 250 m betragen. In der Regel sind Haltestelleneinzugsbereiche von 400 m für Straßenbahnen und 600 m für Stadtbahnen üblich. Diese gängigen Einzugsbereiche hängen u.a. auch mit den entstehenden Kosten der Unterhaltung und des Ausbaus von Haltestellen zusammen. Diese Kosten beinhalten zum einen Umbaukosten _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Zur Einordnung der Stellungnahme nachfolgend eine Erläuterung zum bestehenden Sachverhalt: Das Personenbeförderungsgesetz sieht gemäß § 8 vor, alle Bahnhaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei auszubauen. Ausnahmen sind bei entsprechender Begründung (z.B. Nachweis von alternativen barrierefreien Zugängen) jedoch möglich. Die Haltestellen Oberkassel-Nord, Oberkassel-Mitte und Oberkassel-Süd werden momentan von den Linien 62 (Niederflur-Straßenbahn) und 66 (Hochflur-Stadtbahn) angefahren. Für den barrierefreien Ausbau sind deswegen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils aus einem Tiefbahnsteig (Länge mind. 30 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 20 cm) und einem Hochbahnsteig (Länge mind. 60 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 90 cm) bestehen. Dadurch würden zukünftig jede der drei Haltestelle Bahnsteige von mehr als 100 m Länge aufweisen und die Abstände zwischen den Bahnsteigen benachbarter Haltestellen geringer als momentan ausfallen. Daraus ergibt sich bspw. ein Abstand zwischen den Haltestellen Oberkassel-Nord und Oberkassel-Mitte von ca. 300 m. Der Abstand zwischen Oberkassel-Mitte und Oberkassel-Süd würde sogar nur noch 250 m betra _Gekürzt._ ### 222329-02 ST CDU u.w. - Große Anfrage: Sachstand zum beschlossenen Prüfungsverfahren zur Haltestelle Oberkassel Mitte (Ratssitzung vom 09.06.2022 /Bezirksvertretung Beuel vom 01.06.2022) {#nv-2011181} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Momentan werden die Haltestellen in Oberkassel von den Linien 62 (Niederflur-Straßenbahn) und 66 (Hochflur-Stadtbahn) angefahren. Aufgrund der unterschiedlichen Bahnsysteme sind für einen barrierefreien Ausbau der Haltestellen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils aus einem Tiefbahnsteig (Länge mind. 30 m) und einem Hochbahnsteig (Länge mind. 60 m) bestehen. Die Haltestellen Oberkassel Nord und Oberkassel Süd werden im Zuge des barrierefreien Ausbaus mit Mischbahnsteigen ausgestattet. Hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Oberkassel Mitte kommen prinzipiell folgende drei Möglichkeiten in Frage, die seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der SWB Bus und Bahn als zuständiges Verkehrsunternehmen geprüft wurden: 1. Zukünftige Auflassung der Haltestelle 2. Zukünftiger Halt lediglich der Linie 62 an der mit Tiefbahnsteigen barrierefrei ausgebauten Haltestelle 3. Zukünftiger Halt der Linien 62 und 66 sowie Errichtung eines Mischbahnsteigs an der Haltestelle im Zuge des barrierefreien Ausbaus Die Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen sind nachfolgend erläutert. Aufgrund des barrierefreien Ausbaus für beide Bahnsysteme _Gekürzt._