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Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Bereich "öffentliches Grün"

222380 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn an sich.
  1. Der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 149.100,00 EUR für die Restaurierung des Carillons mit Deckung innerhalb des Budgets des Amtes 67 wird zugestimmt.

Ausgabe:

5680713010300

Ausbau Grünanlagen GO

785300

Ausz. f. sonst. Baumaßnahmen

Deckung über

5680013019999

Festwert Amt 68

783100

Ausz.Ew.Vm.ue 800E

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn an sich.
  1. Der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 149.100, 00 EUR für die Restaurierung des Carillons mit Deckung innerhalb des Budgets des Amtes 67 wird zugestimmt.

Ausgabe:

5680713010300 Ausbau Grünanlagen GO

785300 Ausz. f. sonst. Baumaßnahmen

Deckung über

5680013019999 Festwert Amt 68

783100 Ausz.Ew.Vm.ue 800E

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung betrifft noch das Jahr 2022, da die Maßnahme über die Wintermonate durchgeführt werden soll. Für die Realisierung stehen zudem Fördermittel zur Verfügung, die bei einer späteren Beschlussfassung verfallen würden. Aufgrund notwendiger interner Abstimmungsprozesse war eine frühzeitigere Einbringung der Vorlage in die politische Beratung nicht möglich. Eine Behandlung in den nächsten möglichen Gremiensitzungen mit Beschlussfassung im Rat im kommenden Jahr wäre für die Beauftragung zu spät.

Das Carillon wurde im Rahmen der Arbeiten zum Rückbau des Bundesgartenschaugeländes Anfang 1981 im Stadt- und Kurpark Bad Godesberg aufgestellt, um dieses seltene Musikinstrument vor der Verschrottung zu bewahren.

Die Grundsanierung, Vervollständigung um damals eingesparte Teile sowie die Ermöglichung einer regelmäßigen Benutzung sollen insbesondere der Stärkung der Attraktion des Stadtparkes dienen.

Zur Entlastung des Haushaltes wurde zudem ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln auf Gewährung einer Zuwendung auf Basis der Fördergrundsätze „Heimat-Zeugnis“ gestellt und zwischenzeitlich positiv

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge