Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009618) # Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Bereich "öffentliches Grün" 222380 · 2022-12-08 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn an sich. 1. Der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 149.100,00 EUR für die Restaurierung des Carillons mit Deckung innerhalb des Budgets des Amtes 67 wird zugestimmt. Ausgabe: 5680713010300 Ausbau Grünanlagen GO 785300 Ausz. f. sonst. Baumaßnahmen Deckung über 5680013019999 Festwert Amt 68 783100 Ausz.Ew.Vm.ue 800E ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn an sich. 2. Der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 149.100, 00 EUR für die Restaurierung des Carillons mit Deckung innerhalb des Budgets des Amtes 67 wird zugestimmt. Ausgabe: 5680713010300 Ausbau Grünanlagen GO 785300 Ausz. f. sonst. Baumaßnahmen Deckung über 5680013019999 Festwert Amt 68 783100 Ausz.Ew.Vm.ue 800E ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung betrifft noch das Jahr 2022, da die Maßnahme über die Wintermonate durchgeführt werden soll. Für die Realisierung stehen zudem Fördermittel zur Verfügung, die bei einer späteren Beschlussfassung verfallen würden. Aufgrund notwendiger interner Abstimmungsprozesse war eine frühzeitigere Einbringung der Vorlage in die politische Beratung nicht möglich. Eine Behandlung in den nächsten möglichen Gremiensitzungen mit Beschlussfassung im Rat im kommenden Jahr wäre für die Beauftragung zu spät. Das Carillon wurde im Rahmen der Arbeiten zum Rückbau des Bundesgartenschaugeländes Anfang 1981 im Stadt- und Kurpark Bad Godesberg aufgestellt, um dieses seltene Musikinstrument vor der Verschrottung zu bewahren. Die Grundsanierung, Vervollständigung um damals eingesparte Teile sowie die Ermöglichung einer regelmäßigen Benutzung sollen insbesondere der Stärkung der Attraktion des Stadtparkes dienen. Zur Entlastung des Haushaltes wurde zudem ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln auf Gewährung einer Zuwendung auf Basis der Fördergrundsätze „Heimat-Zeugnis“ gestellt und zwischenzeitlich positiv _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-12-08 · Rat · ungeändert beschlossen