Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009689) # Änderung der Ziffer 5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn 222396 · 2023-01-18 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat stimmt der folgenden Fassung der Ziffer 5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zu: 5 Entscheidung über die Zuschlagserteilung __5.1__ __Zuständigkeit__ Über die Vergabe von Aufträgen nach der UVgO, VgV, VOB/A und VOB/A-EU entscheidet die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ziffer 5.2 dieser Vergabeordnung. __5.2__ __Mitteilungsverpflichtung bei Überschreitung der Schätzwerte um mehr als 10 %__ Sofern die Auftragssumme den Schätzwert um mehr als 10 % überschreitet, erhält der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zuständige Bezirksvertretung nach Auftragserteilung eine Mitteilung ab den folgenden Wertgrenzen: Bei Maßnahmen nach - UVgO und VgV ab einer Auftragssumme von mehr als 75.000 EURO - VOB/A und VOB/A-EU ab einer Auftragssumme von mehr als 175.000 EURO - § 50 UVgO (freiberufliche Leistungen) ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 EURO 5.3 Zuständigkeit bei Nichtzustimmung des Rechnungsprüfungsamtes Der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zuständige Bezirksvertretung trifft auch die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen nach UVgO und VgV von mehr als 15.00 _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Der Rat stimmt der folgenden Fassung der Ziffer 5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zu: **5** **Entscheidung über die Zuschlagserteilung** __5.1__ __Zuständigkeit__ Über die Vergabe von Aufträgen nach der UVgO, VgV, VOB/A und VOB/A-EU entscheidet die Verwaltung unter Berücksichtigung der Ziffer 5.2 dieser Vergabeordnung. __5.2__ __Mitteilungsverpflichtung bei Überschreitung der Schätzwerte um mehr als 10 %__ Sofern die Auftragssumme den Schätzwert um mehr als 10 % überschreitet, erhält der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zuständige Bezirksvertretung nach Auftragserteilung eine Mitteilung ab den folgenden Wertgrenzen: Bei Maßnahmen nach - UVgO und VgV ab einer Auftragssumme von mehr als 75.000 EURO - VOB/A und VOB/A-EU ab einer Auftragssumme von mehr als 175.000 EURO - § 50 UVgO (freiberufliche Leistungen) ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 EURO 5.3 Zuständigkeit bei Nichtzustimmung des Rechnungsprüfungsamtes Der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zuständige Bezirksvertretung trifft auch die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen nach UVgO und VgV von mehr als 1 _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Die Ziffer 5 der derzeit geltenden Fassung der Vergabeordnung hat folgenden Wortlaut: **5 Entscheidung über die Zuschlagserteilung** __5.1 Aufträge nach UVgO__ Über die Vergabe von Aufträgen nach UVgO von mehr als 75.000 EURO entscheidet vorbehaltlich der Ziffer 5.4 der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zuständige Bezirksvertretung. 5.2 Aufträge nach VOB/A Über die Vergabe von Aufträgen nach VOB/A von mehr als 175.000 EURO entscheidet vorbehaltlich der Ziffer 5.4 der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zuständige Bezirksvertretung. 5.3 Honoraraufträge gem. § 50 UVgO Über die Vergabe von Honoraraufträgen mit einer Honorarsumme von über 50.000 EURO entscheidet vorbehaltlich der Ziffer 5.4 der in der Zuständigkeitsordnung festgelegte Ausschuss bzw. die gem. Bezirkssatzung zuständige Bezirksvertretung. 5.4 Entscheidung bei Einhaltung der Haushaltsansätze und Schätzwerte Über die Vergabe von Aufträgen oberhalb der vorgenannten Wertgrenzen entscheidet die Verwaltung, sofern der entsprechende Haushaltsansatz eingehalten und der Schätzwert der Maßnahme zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgab _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2023-01-18 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - 2023-01-24 · Bezirksvertretung Hardtberg · vertagt - 2023-01-24 · Betriebsausschuss für Seniorenzentren · ungeändert beschlossen - 2023-01-25 · Bezirksvertretung Beuel · vertagt - 2023-01-26 · Betriebsausschuss SGB · vertagt - 2023-01-31 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2023-02-01 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2023-02-28 · Bezirksvertretung Hardtberg · ungeändert beschlossen - 2023-03-07 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2023-03-15 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2023-03-16 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2023-03-16 · Betriebsausschuss SGB · ungeändert beschlossen - 2023-03-23 · Rat · geändert beschlossen