Originalquelle: ALLRIS-Original
222411 · 2022-12-08 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion
Die Treppe zur Poststraße ist als Hauptzugang von der B-Ebene unter dem Bahnhof zur Bonner Innenstadt nach Ansicht des BBB eine Fehlkonstruktion. Um dem Investor möglichst viel Verkaufsfläche in der B-Ebene zu ermöglichen, ist sie zu steil angelegt und ihre Trittstufen sind im Gegensatz zum früher für Fußgänger bequemen Zugang aus dem Bonner Loch zu kurz. Das verunsichert immer wieder Nutzer. Daher sollte schnellstmöglich zur Verbesserung ein Handlauf auch in der Mitte der Treppe angebracht werden.
Die Stadtwerke haben an ihren Stadtbahnhaltestellen die Rolltreppenanlagen und Treppenzugänge nachträglich Zug um Zug mit Überdachungen versehen (u.a. Heussallee, Alte Bahnhofstraße), um Fahrgäste besser zu schützen und die Nutzungsdauer dieser teuren technischen Anlagen nachweislich zu verlängern. Dies sollte in einer städtebaulich angepassten hochwertigeren Version hier für den Treppenaufgang und die Rolltreppen ebenfalls schnellstmöglich nachgeholt werden.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
Begründung der Dringlichkeit: Erneut berichten die hiesigen Medien nach Einsetzen der Schlechtwetterperiode von Stürzen oder Beinahe-Unfällen von Nutzern der Treppenanlage von der Poststraße zur Stadtbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" bzw. zur Zuwegung Richtung Gleisanlagen des Bonner Hauptbahnhofs und zur Quantiusstraße. Jeder Personenschaden ist einer zu viel, daher duldet der Beschluss zur Verbesserung der Sicherheit angesichts der durch den bereits durchgeführten Fliesentausch auf den Stiegen nicht erzielten Unfallvermeidung keinen Aufschub. der Dringlichkeit: **
Erneut berichten die hiesigen Medien nach Einsetzen der Schlechtwetterperiode von Stürzen oder Beinahe-Unfällen von Nutzern der Treppen
Stellungnahme der Verwaltung
Seit dem Austausch der Fliesen sind der Verwaltung keine Stürze oder Beschwerden gemeldet worden. Das geforderte Mittelgeländer ist Bestandteil des sich in der Ausführung befindlichen Bauauftrages zur Umgestaltung der U-Bahnabgänge. Das Geländer ist bereits in der Fertigung und wird kurzfristig montiert.
In dem Zusammenhang möchte die Verwaltung klarstellen, dass die Treppe gemäß den Baunormen hergestellt wurde. Die ausgeführte Steigung ist baulichen Zwängen aus der Bestandsbebauung geschuldet und diente nicht dem Zweck, die Verkaufsflächen zu vergrößern. Die Treppe konnte nicht flacher ausgeführt werden, da ein vorhandener, statisch erforderlicher Hauptträger das Baufenster beschränkte.
Eine Überdachung wäre aus technischer Sicht förderlich. Durch ein Dach lässt sich allerdings nicht gänzlich verhindern, dass die Stufen nass werden, da das Niederschlagswasser durch Fußgängerverkehr eingetragen wird. Auch für die Langlebigkeit der Fahrtreppen wäre ein Dach von Vorteil.
Aus städtebaulicher und denkmalfachlicher Sicht ist allerdings eine weitere Störung in der Sichtverbindung Münsterplatz – Poststraße – Bahnhof kritisch zu bewerten und ein möglicher Lösungsansatz wäre nach wie vor
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellstmöglich einen Vorschlag für eine transparente Überdachung des Treppenaufgangs zur Innenstadt sowie der von der Minus-1-Ebene der Bahnhofsvorplatzbebauung Richtung Fußgängerüberweg zum Eingangsportal des Bonner Hauptbahnhofes führenden Rolltreppenanlage vorzulegen, um das Sicherheitsgefühl der Besucher*innen der Bonner Innenstadt und die Stillstandzeiten der Rolltreppen und damit deren Betriebskosten zu reduzieren.
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, schnellstmöglich einen Vorschlag für eine transparente Überdachung des Treppenaufgangs zur Innenstadt sowie der von der Minus-1-Ebene der Bahnhofsvorplatzbebauung Richtung Fußgängerüberweg zum Eingangsportal des Bonner Hauptbahnhofes führenden Rolltreppenanlage vorzulegen, um das Sicherheitsgefühl der Besucher*innen der Bonner Innenstadt und die Stillstandzeiten der Rolltreppen und damit deren Betriebskosten zu reduzieren.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen (Dringlichkeits-) Antrag des BBB (DS 222411), der (teilweise) im Rat am 09.02.2023 in den Unterausschuss Denkmalschutz, den Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen und den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen wurde.
Der zugrundeliegende (Dringlichkeits-) Antrag hatte folgenden Wortlaut:
"Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
(Der erste Spiegelstrich des Antrags wurde
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung soll eine verkehrssichere Lösung finden bspw. durch eine Überdachung oder Veränderung des Bodenbelages. Hierbei ist der Städtebau- und Gestaltungsbeirat mit einzubeziehen.
Sachverhalt
Die Treppe an der Poststraße ist und bleibt eine Fehlkonstruktion. Sie ist zu steil angelegt und ihre Trittstufen sind im Gegensatz zum früher für Fußgänger bequemen Zugang aus dem Bonner Loch zu kurz. Das und der weiterhin mangelhafte, bei Nässe rutschige Treppenbelag führen immer wieder zu Unfällen mit Knochenbrüchen oder Schlimmerem. Weil der Abgang für Passanten gefährlich ist, sollte schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Im Übrigen wird auf die im Antrag zitierte Beschlusslage verwiesen.
Beschlussvorschlag
"Die Verwaltung soll eine verkehrssichere Lösung finden bspw. durch eine Überdachung des Treppenaufgangs und der Rolltreppe oder Veränderung des Bodenbelages. Es soll ein Zweirichtungshandlauf eingebaut werden. Hierbei ist der Städtebau- und Gestaltungsbeirat mit einzubeziehen." bekannt zu geben.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Wird der Beschluss nicht gefasst, steht zu befürchten, dass auf der Treppenanlage an der Poststraße auf unabsehbare Zeit weiterhin Nutzer verunfallen. Das Bestreben, die körperliche Unversehrtheit der Bonnerinnen und Bonner sowie der Besucher Bonns schnellstmöglich sicherstellen zu wollen, rechtfertigt die dringliche Aufnahme des Antrages. der Dringlichkeit: **
Wird der Beschluss nicht gefasst, steht zu befürchten, dass auf der Treppen
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung verweist bezüglich der Ausführung der Fliesen und deren Rutschfestigkeit auf die Stellungnahme __222411-01__ . Die Treppe wurde bereits auf Kosten des Investors mit Fliesen einer höheren Rutschfestigkeit ausgestattet. Seitdem sind bei der Verwaltung keine weiteren Beschwerden eingegangen. Eine erste grobe Kostenschätzung für einen weiteren Austausch ergibt Kosten in Höhe von 65.000 €. Da die Treppe der Norm entspricht, kann nicht mit einer Förderung oder einer Beteiligung des Investors gerechnet werden.
Bezüglich der Installation eines Zweirichtungshandlaufes in der Mitte des Treppenabgangs kann Folgendes mitgeteilt werden: Da bereits mit dem jetzigen Geländer die erforderliche Fluchtwegbreite minimal unterschritten wird, sind mit einer weiteren Einschränkung durch einen Zweirichtungshandlauf die Regularien für die Fluchtwege nicht mehr erfüllt. Für die Treppe 1 ist eine nutzbare Regelbreite 4, 0 m erforderlich. Die Grundlage kommt aus der Evakuierungsberechnung.
Aus städtebaulicher, gestalterischer und denkmalfachlicher Sicht ist eine weitere Störung in der Sichtverbindung Münsterplat
_Gekürzt._
Sachverhalt
Trotz der Beteuerungen durch die Verwaltung, die Stufen seien ausreichend rutschfest, kommt es immer wieder zu Unfällen auf der Treppe. Selbst wenn die derzeitige R-Klasse nominell zugelassen ist, scheint diese wegen des Neigungswinkels der Treppe und sonstigen Gründen nicht auszureichen. Es gibt Firmen, die __Produkte__ anbieten, die womöglich eine nachträgliche Oberflächenverbesserung möglich machen. Auch der Einbau eines in der Mitte platzierten Doppelhandlaufs mit unterschiedlich hohen Haltestangen wird zur Sicherheit beitragen.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine technische Lösung zur besseren Rutschfestigkeit zu erarbeiten und die Kosten hierfür zu ermitteln.
Sie richtet sich hierbei danach, die höchste Stufe an Rutschfestigkeit nach DIN 51130 für diese Treppenanlage zu erreichen. Geprüft werden soll dabei auch eine Lösung, bei der auf der Treppe vollständig auf Fliesen verzichtet werden kann und stattdessen Beton- oder Natursteine als Trittstufen Verwendung finden. In die Prüfung wird ebenfalls der Einbau eines Doppelhandlaufs in der Mitte der Treppe einbezogen.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Um kurzfristige Maßnahmen ergreifen zu können, ist eine Beschlussfassung in dieser Sitzung erforderlich. Eine fristgerechte Einbringung war aufgrund der kurzfristig erforderlichen Prüfung nicht möglich.
Ein Schaden für die Stadt könnte entstehen, wenn infolge eines Unfalls Schadenersatzforderungen an die Stadt gestellt werden.
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine technische Lösung zur besseren Rutschfestigkeit zu erarbeiten und die Kosten hierfür zu ermitteln.
Sie richtet sich hierbei danach, die höchste Stufe an Rutschfestigkeit nach DIN 51130 für diese Treppenanlage zu erreichen. Geprüft werden soll dabei auch eine Lösung, bei der auf der Treppe vollständig auf Fliesen verzichtet werden kann und stattdessen Beton- oder Natursteine als Trittstufen Verwendung finden. In die Prüfung wird ebenfalls der Einbau eines Doppelhandlaufs in der Mitte der Treppe einbezogen.
Zu 1.:
Bezüglich des Ergebnisses der Prüfung zur Ausführung mit Natursteinen verweist die Verwaltung zunächst auf die Stellungnahme [__222411-05__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO02
_Gekürzt._