Originalquelle: ALLRIS-Original
222419 · 2022-12-08 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul
Der aktuelle Anstieg der Kosten stellt insbesondere auch Aufgabenträger im sozialen Bereich vor große Herausforderungen. Die durch ständig veränderte Rahmenbedingungen bedingte spätere Einbringung des Haushaltes darf aus Sicht der Antragsteller nicht dazu führen, dass die Stadt wegen einer mehrmonatigen Phase nur vorläufiger Haushaltswirtschaft in 2023 die Zuwendungen an Aufgabenträger in dem Bereich auch noch temporär gegenüber dem Vorjahr kürzt. Die ungekürzte Auszahlung der Förderbeträge ist aus Sicht der Antragsteller zur Weiterführung der notwendigen Aufgaben im Sozialbereich erforderlich und auch unaufschiebbar, um nicht mehr wiederherzustellende Einschnitte in die soziale Infrastruktur zu vermeiden (Ziff. 1).
Aus dem Grund soll die Verwaltung nach Glaubhaftmachung des Erfordernisses auch zu weitergehender finanzieller Unterstützung ermächtigt werden, wenn Träger darlegen, dass die dortige Weiterführung der Aufgaben auf Grund steigender Belastungen gefährdet ist (Ziff. 2).
Zur Sicherstellung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus dem Bereich der Jugend- Sozial- und Altenhilfe, sowie Kultur und Sport im Jahr 2023 wird wie folgt beschlossen:
Weiterhin wird in den Haushaltsberatungen eine Lösung für die zu erwartenden steigenden Personal
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
der Dringlichkeit: **
Der aktuelle Anstieg der Kosten stellt insbesondere auch Aufgabenträger im sozialen Bereich vor große Herausforderungen. Die durch ständig veränderte Rahmenbedingungen bedingte spätere Einbringung des Haushaltes darf aus Sicht der Antragsteller nicht dazu führen, dass die Stadt wegen einer mehrmonatigen Phase nur vorläufiger Haushaltswirtschaft in 2023 die Zuwendungen an Aufgabenträger in dem Bereich auch noch temporär gegenüber dem Vorjahr kürzt.