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Änderung der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn

222445 · 2023-01-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Änderung der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses des Kuratoriums der Stiftung vom 24.11.2022 (s. Anlage 1 und Synopse, Anlage 2) wird zugestimmt.

Die Satzungsänderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stiftungsaufsicht.

Beschlussvorschlag

Der Änderung der Satzung der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses des Kuratoriums der Stiftung vom 24.11.2022 (s. Anlage 1 und Synopse, Anlage 2) wird zugestimmt.

Die Satzungsänderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stiftungsaufsicht.

Begründung

Bereits 2019 wurde die Notwendigkeit einer Prüfung der Satzung auf Änderungsbedarf angesprochen. Die Satzung stammt aus dem Gründungsjahr der Stiftung 2006.

Da in 2020 und in 2021 coronabedingt keine Kuratoriumssitzungen stattfanden, hat das Kuratorium der Beethovenstiftung in seiner Sitzung am 24.11.2022 nun vorbehaltlich der Zustimmung der Stiftungsaufsicht Änderungen der Satzung beschlossen. Die Änderungen können der als Anlage 2 beigefügten Synopse entnommen werden.

Ziel der Satzungsänderung war es, die Satzung auf den notwendigen Regelungsbedarf zu fokussieren. Weitergehende Regelungen finden sich künftig in Regelungen, die nicht der Stiftungsaufsicht unterliegen und über die die Organe der Stiftung selbstständig entscheiden können. Dies sind z.B. Geschäftsordnungen des Kuratoriums, des Vorstandes und der Fachjury.

Neben Vorschlägen zu sprachlichen und redaktionellen Änderungen soll u.a. die Handlungsfähigkeit des Kuratoriums verbessert werden. Hier wurden auch Erfahrungen der Pandemiejahre und ein sich daraus ergebender Regelungsbedarf erkannt und umgesetzt.

Ferner soll die Satzung an das tatsächliche Förderverhalten der Stiftung angepasst werden. Der Stiftungszweck, die

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Beratungsfolge