Originalquelle: ALLRIS-Original
222504 · 2023-01-26 · Beschlussvorlage · öffentlich
Es wird vorgeschlagen, das Pilotprojekt entsprechend der Personalplanung gemäß der in der Begründung ausführlich dargestellten Variante 3 (Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, grundsätzliche Kompensationsmöglichkeiten bei Personalausfällen durch Springer*innen) zu realisieren.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021/22 Mittel in Höhe von EUR 400.000, - für die Umsetzung eines Modellprojekts zur Eigenreinigung ausgewählter städtischer Liegenschaften bereitgestellt.
Als Liegenschaften für dieses Pilotprojekt zur „Rekommunalisierung“ kommen u.a. Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäude in Betracht.
Das SGB wurde daher beauftragt, ein entsprechendes Pilotprojekt zu planen. Ursprünglich war vorgesehen, dieses Pilotprojekt für 10 Schulen, 10 Kitas und 3 Verwaltungsgebäude umzusetzen.
Für die v. g. Anzahl an Reinigungsobjekten wäre u.a. eine dreistellige Zahl an Reinigungskräften einzustellen. Dies wäre, zusammen mit den weiteren logistischen Herausforderungen (Stichworte: Materialbeschaffungen, Lagermöglichkeiten, Personalgewinnung und -betreuung etc.) und neben den eigentlichen betrieblichen Abläufen des SGB, Abteilung 85-11 (Vergabe, Betreuung der Fremdreinigung in 373 Objekten mit rund 800.00 qm Reinigungsfläche), mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu realisieren.
In der Mitteilungsvorlage, DS-Nr.: 221073, schlug das SGB daher u. a. vor, das Pilotprojekt zunächst an drei Sch
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die Umstellung von Fremdreinigung auf Eigenreinigung in Kitas und Schulen im vorgesehenen Pilotprojekt ist aus Sicht der Antragstellenden nicht zielführend. Nach den Ausführungen der Verwaltung (Mitteilungsvorlage DS-Nr. 221073) lässt sich die Reinigungsqualität durch die Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung nicht weiter verbessern.
Deshalb ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen alleine für das Pilotprojekt mit vier Einrichtungen je nach Variante ca. doppelt bis fünfmal so viel aufgewendet werden soll, wobei eine Verbesserung der Reinigungsqualität nicht zu erwarten ist.
Auch die Beschäftigungsverhältnisse bei Fremdreinigung sind entgegen einzelner Annahmen nach Aussage des Bundesvorstandes des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks und des Branchenreports 2022 nach allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne und einem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag geregelt (siehe Anlage).
Beschlussvorschlag
Das Pilotprojekt Eigenreinigung wird nicht umgesetzt.
Sachverhalt
Mit Variante drei wird ein Projektmodell gewählt, das das vorgeschlagene finanzielle Budget für das Pilotprojekt einhält bzw. unterschreitet und zugleich durch die veranschlagte deutliche Erhöhung vorgesehener Reinigungsstunden gegenüber der bisherigen Fremdreinigung eine verbesserte Reinigung im Rahmen angemessener Zeitvorgaben ermöglicht. zu 1.: Es ist davon auszugehen, dass im Ergebnis der laufenden TVÖD-Verhandlungen auch in den unteren Entgeltgruppen bis zum geplanten Projektbeginn im (Spät-) Sommer relevante Lohnerhöhungen eintreten. Hinzu treten die Vorteile regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die allein über den Stundenlohn nicht erfasst werden. Die mit dem Änderungsantrag eröffnete Anhebung der Entgeltgruppe bei Bewährung nach einem Jahr entspricht der Praxis anderer Städte (z.B. Bochum, Freiburg) und soll die Rahmenbedingungen der Tätigkeit weiter attraktivieren, auch um die Gewinnung längerfristig motivierter und zuverlässiger Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Das im Haushalt vorgesehene Projektvolumen wird – nach Abzug der entfallenden Kosten der Fremdreinigung in den ausgewählten Objekten – auch dann noch unterschritten. zu 2.: In Zeiten ohne Komp
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Beschlussvorschlag
Der Empfehlung, das Projekt entsprechend der Variante 3 durchzuführen, wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
I. Vorbemerkung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021/22 Mittel in Höhe von EUR 400.000, - für die Umsetzung eines Modellprojekts zur Eigenreinigung ausgewählter städtischer Liegenschaften bereitgestellt. Das Projekt startete zum 01.10.2023.
Das SGB hat für dieses Pilotprojekt die nachstehenden Objekte ausgewählt und in der Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. __222504__ vom 23.12.2022 benannt, der mit Beschluss des Rates vom 09.02.2023 zugestimmt wurde:
Vorgesehen war ursprünglich ein Personalansatz von insgesamt 13 Reinigungskräften. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde jedoch eine Stelle eingespart, so dass letztlich insgesamt 12 Reinigungskräfte eingestellt werden sollten.
Die Stellenbesetzungsverfahren wurden im Juni/Juli 2023, mit Blick auf einen Beginn des Pilotprojektes zum 01. Oktober 2023, aufgenommen.
In insgesamt 5 Vorstellungsrunden (Zeitr
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021/22 Mittel in Höhe von jährlich EUR 400.000, - für die Umsetzung eines Modellprojekts zur Eigenreinigung ausgewählter städtischer Liegenschaften bereitgestellt. Das Pilotprojekt wurde am 01.09.2023 an vier Objekten gestartet und zunächst auf zwei Jahre befristet: Kita „An der Umkehr“: Eigenreinigung seit dem 01.09.2023 durch eine Reinigungskraft. Adelheidisschule: Einsatz von zwei Reinigungskräften und einem Springer. Fünf Personalwechsel im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 01.10.2024 Marktschule: Start der Eigenreinigung verzögerte sich auf den 01.11.2023, zunächst mit einer Reinigungskraft und zusätzlicher Fremdreinigung. Vollständige Eigenreinigung ab dem 01.03.2024. Verzögerung bei der Personalgewinnung Gottfried-Kinkel-Schule: Drei Reinigungskräfte für den Schulbereich und eine für die Turnhalle. Vollständige Personalausstattung erst ab dem 01.03.2024. Zwei Kündigungen bis zum 30.09.2024, Nachbesetzungen Anfang Dezember 2024. Die jährlichen Kosten des Pilotprojekts belaufen sich auf ca. 335.000 Euro und umfassen die Personalkosten, die Anmietung der notwendigen Mas
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Sachverhalt
Das Pilotprojekt Eigenreinigung wurde vor zwei Jahren begonnen, um angesichts der weitverbreiteten Unzufriedenheit in städtischen Schulen und Kitas über die Reinigungssituation bei Fremdvergabe zu ermitteln, ob sich durch städtisch angestelltes Personal im Rahmen der Integration der Beschäftigten in den Einrichtungszusammenhang, bessere Anstellungskonditionen und Absicherung und mehr Zeit für die Reinigungsleistungen eine Verbesserung der Reinigungsergebnisse und der Situation im jeweiligen Objekt ergeben kann. Das Projekt basiert auf politischer Beschlussfassung, war ausdrücklich als Modell- bzw. Pilotprojekt konzipiert und bedarf daher einer sachgerechten Auswertung. Die nun vorgelegte Mitteilungsvorlage Drs. __222504-04__ erfüllt in keiner Weise die zu stellenden Anforderungen an eine solche Auswertung, sondern ist erkennbar vom Wunsch getragen, das vom SGB und dem neuen Oberbürgermeister von Beginn an abgelehnte Projekte ohne größere Diskussion und Auswertung schnell zu beenden. Dies ist weder für eine aussagekräftige Beurteilung des zweijährigen Projekts ausreichend, noch zeigt es eine hinreichende Würdigung de
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Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt das Pilotprojekt Eigenreinigung zu beenden und die betroffenen Objekte wieder in die Fremdreinigung zu überführen.
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt das Pilotprojekt Eigenreinigung zu beenden und die betroffenen Objekte wieder in die Fremdreinigung zu überführen.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Die Arbeitsverträge der Eigenreinigungskräfte wurden zunächst bis zum 31.08.2026 verlängert. Soweit das Pilotprojekt nicht fortgesetzt wird, müssen sich die Arbeitskräfte bis Ende Mai 2026 bei der Agentur für Arbeit Bonn arbeitslos melden.
Um allen Beteiligten langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten, möchte das SGB den Auftrag des Rates kurzfristig erfüllen und die Entscheidung über die Zukunft des Pilotprojekts herbeiführen.
Auf Grundlage des Beschlusses des Rates (Sondersitzung vom 22.01.2026, DS __222504-05__ ) wurde seitens des SGB eine Auswertung des Pilotprojektes Eigenreinigung vorgenommen und ein Bericht der beteiligten Schulen und Kindertageseinrichtungen eingeholt.
Zunächst werden hier die eingeholten Bewertungen der Schulen und Kindertagesstätten dargestellt, darauffolgend eine umfassende Bewertung des SGB betreffend das Pilotprojekt, die sowohl den organisatorischen als auch den wirtschaftlichen Aufwand darstellt und beides in das Verhältnis mit der erreichten Qualität setzt.
Des Weiteren erfolgt eine Betrachtung des Personalaufwands bei flächendeckender Umstell
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Sachverhalt
Die Reaktionen der beteiligten Schulen und Kitas zeigen: Sofern es gelungen ist, zuverlässiges Personal zu finden, Kontinuität und eine gute Kommunikation sicherzustellen, fallen die Reaktionen der betroffenen Einrichtungen positiv bis sehr positiv aus. Dies zeigt, dass es bei konstruktiver und engagierter Begleitung des Projektes möglich ist, eine bessere Reinigungsleistung in den städtischen Einrichtungen mit gerechteren Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten verbindend zu erreichen. Unbefristete und sichere Arbeitsverträge tragen zu einem kontinuierlichen Arbeitsverhältnis und, weil die Personen dann ein Bestandteil der jeweiligen Schul- oder Kitagemeinschaft sind, zu Zufriedenheit und Verantwortungsgefühl für die Tätigkeit bei. Die Zufriedenheit der betroffenen Einrichtungen resultiert auch aus den kürzeren Kommunikationswegen bei Eigenreinigung. Dass dies maßvoll höhere Ausgaben für die Reinigung nach sich zieht, liegt in der Natur der Sache: Bessere Reinigung und angemessenere Arbeitsverhältnisse sind anders nicht zu bekommen.
Das Projekt „Eigenreinigung“ soll deshalb weiterverfolgt und vor dem Hintergrund der Erfahrungen behutsam ausgeweitet werden, um eine sachgerechte Per
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Beschlussvorschlag
1.) Das Projekt „Eigenreinigung“ wird an den Grundschulen und Kitas fortgeführt, die zufrieden sind und dies wünschen. Die Arbeitsverträge der Eigenreinigungskräfte sollen entfristet werden. Sofern zunächst neues Personal gewonnen werden muss, sollen die Arbeitsverträge nach der Probezeit in eine unbefristete Anstellung übergehen.
2.) Das Projekt wird schrittweise auf zunächst weitere vier Einrichtungen (Schulen oder Kitas) ausgeweitet, die gegenüber der Verwaltung ihr Interesse bekunden und die die Verwaltung für geeignet erachtet. Die Verwaltung legt dem Betriebsausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage vor.
3.) Die Arbeitsverträge sollen so ausgestaltet bzw. angeboten werden, dass höhere Stundenzahlen bis hin zur Anstellung in Vollzeit bevorzugt werden, sofern dies betrieblich darstellbar ist.
Sachverhalt
Die Reinigungsqualität in den Bonner Schulen wird immer wieder von Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen bemängelt. Die Ausweitung der Ganztagsbetreuung durch den Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 verschärft die Lage dabei zusätzlich, da aufgrund des Raummangels Doppelnutzungen von Klassenräumen sowohl für den Schulbetrieb als auch die Ganztagsbetreuung nicht vermeidbar sind. Dadurch steigt die Verschmutzung insbesondere in den Grundschulen und erfordert eine Anpassung der Schulreinigungsleistungen, um ein gutes Lernen in sauberen Schulen sicherzustellen.
Zudem sind auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Reinigungsfirmen nicht immer gut, da unter hohem Zeitdruck und teilweise mit unbezahlter Mehrarbeit Reinigungsleistungen erbracht werden müssen.
Die Eigenreinigung hat gezeigt, dass insbesondere realistischere Zeitvorgaben sowie eine engere Einbindung der Reinigungskräfte in die Schulgemeinschaft positiv zur Verbesserung des Arbeitsklimas sowie der Reinigungsqualität beitragen.
Aufbauend auf diese Erfahrungen will der vorliegende Antrag die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durch realistischere Zeitvorgaben verbessern. Unternehmen, welche diese Vorgaben
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Beschlussvorschlag
Der Beschlusstext der Vorlage 222504-06 wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung stellt sicher, dass die positiven Erfahrungen im Rahmen der Eigenreinigung für eine Verbesserung der Reinigungsqualität sowie der Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte genutzt werden. Dazu setzt sie die nachfolgenden Maßnahmen um:
· Bei der Vergabe von Reinigungsleistungen in Schulen und Kitas werden realistische Zeitvorgaben durch das SGB zugrunde gelegt. Auf dieser Basis werden Angebote einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Eine Vergabe an eine Fremdfirma kann nur nach positiver Plausibilitätsprüfung erfolgen.
· Das Städtische Gebäudemanagement und das Schulamt unterstützen eine Einbindung der Reinigungskräfte in die Schulgemeinschaft.
· Der Leistungskatalog wird aktualisiert und an die tatsächlichen Reinigungsbedarfe der Schulen angepasst. Dabei werden die Schulen sowie der Personalrat an der Erarbeitung beteiligt. Zudem wird geprüft, inwieweit den Schulen ein frei verfügbares Zusatzkontingent für zusätzliche Reinigungsbedarfe (etwa nach Bastelaktionen, Schulfesten etc.) zur Verfügung gestellt werden kann.
· Das Städtische Gebäudemanagement stellt durch eigene Kontrollinstrumente sicher, dass
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Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Betriebsausschusses wurden noch folgende Informationen angefragt:
a. Bewertung zur Fremdreinigung im Detail b. Prognose der Kosten zur Fremdreinigung
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
a. Die Bewertung der Fremdreinigung im Detail kann der Anlage entnommen werden. Von 87 angeschriebenen Schulen haben sich 40 Schulen gemeldet.
b. Das Budget der Fremdreinigung beträgt derzeit 14 Mio. Euro jährlich.
Mit Blick auf die vergangenen 10 Jahre ergaben sich folgende Lohntarifsteigerungen im Gebäudereinigerhandwerk:
Ausgehend von 2015: Tariflohn pro Stunde in der LG1 (zugleich gesetzlicher Mindestlohn als Basis): 8, 50 Euro
In den Jahren 2017 bis 2019 eine Steigerung auf 10 Euro bis 10, 80 pro Stunde
In den Jahren 2020 bis 2022 eine Steigerung auf 13, 50 Euro pro Stunde.
Im Jahr 2025 eine Steigerung auf 14, 25 Euro pro Stunde.
Im Jahr 2026 eine Steigerung auf 15, 00 Euro pro Stunde.
Durchschnittliche Preissteigerungen pro Jahr und bezogen auf die vergangenen 10 Jahre zwischen 5, 5 und 6 Prozent. Ausgehend von dieser durchschnittlichen Steigerungsquote lägen die Kosten der Fremdreinigung nach 5 Jahren bei ca. 18 Mio. Euro jährlich, in 10 Jahren bei ca. 23 Mio. Euro
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