Originalquelle: ALLRIS-Original
230066 · 2023-01-30 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum Dezember 2022 – Januar 2023 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden.
Berghovener Str. 53 , 53227
Die Akazie (Robinia) wies einen Stammumfang von 270 cm auf und wurde wegen fortgeschrittenen Absterbeprozesses mit mangelhaft bewertet und aufgrund der Bruchgefahr von Kronenteilen zur Fällung freigegeben.
Schwarzer Weg 40-42, 53227
Die drei Robinien (Robinia) mit den Stammumfängen, 200, 225 und 230 cm wurden alle wegen massiver Absterbeerscheinungen und fortgeschrittenen Absterbeprozesses mit mangelhaft-ungenügend bewertet und aufgrund der Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.
Pützchens Chaussee 115, 53229
Die Walnuss (Juglans) wies einen Stammumfang von 227 cm auf und wurde aufgrund extremen Schrägstandes und abnehmender Vitalität mit mangelhaft bewertet und zur Verkehrs- und Gebäudesicherung zur Fällung freigegeben.
Roleberstr. 8, 53229
Der Mammutbaum (Sequoiadendron) mit einem Stammumfang von 300 cm wurde wegen einer großen Stammfußh
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._