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BBB-Anfrage Baumbestand in 2020, 2021 und 2022

230201 · 2023-02-09 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

  1. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 05.04.2016 (DS-Nr. 1610863) wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich über die Entwicklung des aktuellen Baumbestandes berichtet. Die Bezirksvertretungen sind über die Entwicklung des Baumbestandes zu informieren. Der letzte der BBB-Fraktion bekannte Bericht dieser Art beinhaltet den Baumbestand 2019 und wurde auch erst auf ausdrückliche Nachfrage der BBB-Fraktion (DS 191130) aus April 2020 via Drucksache 200714 mitgeteilt. Die außerordentliche Bedeutung der Entwicklung des Baumbestandes für die angestrebte Klimaneutralität 2035 und die Umsetzung des Klimaplans sollte hinreichend bekannt und muss daher an dieser Stelle nicht erneut ausgeführt werden.
  1. Im Jahr 2020 teilte die Verwaltung mit, dass ihr zur umfänglichen Kontrolle von Nachpflanzungen die dazu notwendigen Ressourcen fehlen würden (Vgl. 200077-1 ST).

Beschlussvorschlag

  1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Baumbestandes in 2020, 2021 und 2022 unter besonderer Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter Fragestellungen?

a.) Wie hoch war die Anzahl der städtischen Bäume, die jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gefällt wurden?

b) Wie hoch war die Anzahl der in 2020, 2021 und 2022 gefällten privaten Bäume, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fielen?

c) Wie viele Bäume wurden in 2020, 2021, und 2022 aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken nachgepflanzt?

d) Welche Baumstandorte sind noch offen bzw. stehen zur Nachpflanzung an?

e) Welche Kosten sind durch die Fällung und Nachpflanzung der städtischen Bäume in den letzten drei Jahren angefallen?

f) Für welche Anzahl von gerodeten Bäume wurden in 2020, 2021 und 2022 auf Antrag Ausgleichszahlungen statt Ersatzpflanzungen erhoben und wie viele Bäume konnten in besagten Jahren mit den Mitteln aus den beauflagten Ausgleichszahlungen neu eingesetzt werden?

  1. Steht zur Kontrolle, ob die im Rahmen einer Fällgenehmigung an Private aufgegebenen Ersatzpflanzungen erfolgt sind und ob der dauerhafte Bestand des pflichtigen Baumersatzes gewährleistet wurde, zwischenzeitlich genügend Perso

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

230201-01 ST BBB-Anfrage Baumbestand in 2020, 2021 und 2022

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung beabsichtigt die jährliche Berichterstattung über Baumfällungen und Baumpflanzungen fortzusetzen.

Die Abfrage innerhalb der Verwaltung wurde schon begonnen, wird aber nicht zu den Sitzungen des Rates am 09.02.2023 und des AUKLA am 09.03.2023 abgeschlossen sein können.

Die Verwaltung bittet daher um Vertagung.

230201-02 BBB / FDP-Anfrage zum Baumbestand in 2020, 2021 und 2022

Sachverhalt

  1. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 05.04.2016 (DS-Nr. 1610863) wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich über die Entwicklung des aktuellen Baumbestandes berichtet. Die Bezirksvertretungen sind über die Entwicklung des Baumbestandes zu informieren. Der letzte dem BBB bekannte Bericht dieser Art beinhaltet den Baumbestand 2019 und wurde auch erst auf Nachfrage der BBB-Fraktion (DS 191130) aus April 2020 mit der DS 200714 mitgeteilt.

Die außerordentliche Bedeutung der Entwicklung des Baumbestandes für die angestrebte Klimaneutralität 2035 und die Umsetzung des Klimaplans sollten hinreichend bekannt sein.

Das Thema „Klimaschutz“ spaltet und polarisiert die Großstadtgesellschaft in Bonn.

Insbesondere der Stadtbezirk Beuel steht - sowohl aufgrund der Errichtung des rechtsrheinischen Radschnellweges durch die der Erholung der gesamten Bevölkerung dienenden Rheinaue und vieler großer Baumaßnahmen (Nachverdichtung) - im Fokus der Öffentlichkeit.

Die Beueler Bürgerinnen und Bürger haben daher ein erhebliches Interesse und auch ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Umfang in den vergangenen 3 Jahren Eingriffe in den Baumbestand ihres Stadtbezirks erfolgt sind.

Hierzu g

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Baumbestandes in 2020, 2021 und 2022 im Stadtbezirk Beuel unter besonderer Berücksichtigung der nachfolgenden Fragestellungen:

a.) Wie hoch war die Anzahl der städtischen Bäume, die jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Stadtbezirk Beuel gefällt wurden?

b) Wie hoch war die Anzahl der in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Stadtbezirk Beuel gefällten privaten Bäume, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fielen?

c) Wie viele Bäume wurden in den Jahren 2020, 2021, und 2022 im Stadtbezirk Beuel nachgepflanzt?

d) Welche Baumstandorte sind derzeit noch offen bzw. stehen zur Nachpflanzung an?

e) Welche Kosten sind durch die Fällung und Nachpflanzung der städtischen Bäume in den Jahren 2020 bis 2022 im Stadtbezirk Beuel angefallen?

f) Gibt es für die Nachpflanzung bzw. Neupflanzung Fördermittel, die die Stadt abrufen kann? Wenn ja, wie hoch belief sich die Summe der abgerufenen Mittel für den Stadtbezirk Beuel in den Jahren 2020, 2021 und 2022?

g) Für welche Anzahl von gerodeten Bäume wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Stadtbezirk Beuel auf Antrag Ausgleichszahlungen statt Ersatzpflanzungen erhoben und wie viel

_Gekürzt._

230201-03 ST BBB / FDP-Anfrage zum Baumbestand in 2020, 2021 und 2022

Stellungnahme der Verwaltung

Grundsätze

Nachhaltige Baumpflanzungen , insbesondere im Straßenbereich , haben in Bonn eine hohe Priorität. Aus diesem Grunde wurden in den letzten Jahren in diesem Bereich verstärkt Investitionen vorgenommen.

Die Verwaltung berichtet regelmäßig über Baumpflanzungen, aber auch über notwendige Fällungen des vergangenen Jahres.

In der vorliegenden Vorlage ist die Bilanz des Jahres 2022 abgebildet. Die Statistik zeigt einen Gesamtüberblick der vorliegenden Daten aller städtischen Ämter, welche Bäume unterhalten. Die Bilanz zeigt Tabellen für das Amt für Umwelt und Stadtgrün und eine Aufstellung für die weiteren Ämter. Die Daten für den privaten Baumbestand werden in einer weiteren Tabelle gezeigt.

Die Daten für den städtischen Baumbestand beziehen sich auf das Jahr 2022, eine rückwirkende Betrachtung und Erhebung ist nur mit einem hohen Aufwand aufzustellen, welcher aktuell nicht leistbar ist. Für die Folgejahre werden regelmäßige Sachstandsberichte im Rahmen einer Mitteilungsvorlage geliefert.

Die Verwaltung strebt im Bereich des Verkehrsgrüns immer einen Ersatz zu einem entfernten Baum an. Aufgrund defizitärer Bilanzen bis zum Jahr 2019 besteht noch ein Delta v

_Gekürzt._

230201-04 BBB-Anfrage: Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Wann wird die lt. Auskunft der Verwaltung ursprünglich für die zweite Jahreshälfte 2022 angekündigte Überarbeitung der Baumschutzsatzung dem Rat vorgelegt werden?
  1. Welche Gründe haben zu der zeitlichen Verzögerung der Überarbeitung geführt?
  1. Wird es über die bisher in der Satzung zum Ausgleich von Fällungen festgelegten Erfordernisse von Ersatzpflanzungen neue Tatbestände dafür geben?

230201-005 ST BBB-Anfrage: Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Frage 1:

Wann wird die lt. Auskunft der Verwaltung ursprünglich für die zweite Jahreshälfte 2022 angekündigte Überarbeitung der Baumschutzsatzung dem Rat vorgelegt werden?

Es ist geplant, die Neufassung der Baumschutzsatzung dem Rat in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorzulegen.

Zur Frage 2:

Welche Gründe haben zu der zeitlichen Verzögerung der Überarbeitung geführt?

Die Bearbeitung des Neufassungsentwurfs erfordert die Beteiligung verschiedener Fachämter und eine intensive ämterübergreifende Abstimmung. Die Überarbeitung der Baumschutzsatzung wird zusätzlich zum täglichen Arbeitsvolumen bearbeitet. Die bisher federführende Person ist aus dem Dienst bei der Stadt Bonn ausgeschieden, weshalb es einen Wechsel in der Federführung gegeben hat. Die zeitliche Verzögerung hat sich aufgrund personeller Kapazitäten sowie der Komplexität und des Umfangs des Themas ergeben.

Zur Frage 3:

Wird es über die bisher in der Satzung zum Ausgleich von Fällungen festgelegten Erfordernisse von Ersatzpflanzungen neue Tatbestände dafür geben?

Der Neufassungsentwurf befindet sich verwaltungsintern in der Endabstimmung. Sobald die Prüfung und die verwaltungsinterne Klärung noch offener Fragen erfo

_Gekürzt._

230201-06 BBB-Anfrage Baumbestand in BonnDrucksachengruppe 230201

Sachverhalt

  1. Die außerordentliche Bedeutung der Entwicklung des Baumbestandes für die angestrebte Klimaneutralität 2035 und die Umsetzung des Klimaplans sollte hinreichend bekannt sein und muss daher an dieser Stelle nicht erneut ausgeführt werden. Nach der diesjährigen Studie* der Deutschen Umwelthilfe (DUH) „Hitze-Check 2026“ zur Hitzebetroffenheit der Menschen in Städten und dem städtischen Grad der Bodenbedeckung mit Vegetation (Baumüberschirmung ab 2, 5 Metern Höhe) liegt Bonn in der Wertung unter den nordrhein-westfälischen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern nur im unteren Mittelfeld. Das kann nicht weiter verwundern, denn die Stadt hat bei anhaltendem Versiegelungstrend laut Studie seit 2018 fast 6.500 Bäume verloren. In Wahrheit dürfte die Anzahl der abgeholzten Bäume weit höher liegen. Allein die Summe der erteilten Fällgenehmigungen nach der Baumschutzsatzung lag zwischen 2018 und 2022 gemäß DS-Nr. 230201-03 ST schon bei über 5.100 Fällen.
  1. Bereits im Jahr 2020 teilte die Verwaltung mit, dass ihr zur umfänglichen Kontrolle von Nachpflanzungen die dazu notwendigen Ressourcen fehlen würden (Vgl. 200077-1 ST). Im April 2023 hieß es in der Drucksache 230201-03 ST, dass eine Stel

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Baumbestandes in 2022, 2023, 2024 und 2025 unter besonderer Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter Fragestellungen (Darstellungen wie in Anlage zu DS 230201-03 ST erbeten)?

a.) Wie hoch war die Anzahl der städtischen Bäume, die jeweils in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefällt wurden?

b) Wie hoch war die Anzahl der in 2022, 2023, 2024 und 2025 gefällten privaten Bäume, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fielen, insgesamt und wie viele davon waren wegen Bauvorhaben zur Fällung freigegeben?

c) Wie viele Bäume wurden

d) Wie viele Baumstandorte sind noch offen bzw. welche stehen zur Nachpflanzung an?

e) Welche Kosten sind durch die Fällung und Nachpflanzung der städtischen Bäume in den letzten drei Jahren angefallen?

f) Für welche Anzahl von gerodeten Bäume wurden in 2023, 2024 und 2025 auf Antrag Ausgleichszahlungen statt Ersatzpflanzungen erhoben und wie viele Bäume konnten in besagten Jahren mit den Mitteln aus de

_Gekürzt._

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