Originalquelle: ALLRIS-Original
230414 · 2023-05-31 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksvertretung Beuel möge beschließen:
Im Beueler Zentrum wird zeitnah und noch vor Beginn der diesjährigen Hitzeperiode ein Trinkwasserbrunnen errichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Bezirksvertretung Beuel möge beschließen: Im Beueler Zentrum wird zeitnah und noch vor Beginn der diesjährigen Hitzeperiode ein Trinkwasserbrunnen errichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Verwaltung und die Stadtwerke Bonn arbeiten derzeit an einer fest installierten Lösung für Trinkwasserspender im öffentlichen Raum, die auch das Beueler Zentrum mit einschließt. Die Abstimmungen und Vorbereitungen hierzu laufen derzeit. Eine genaue Zeitschiene für die Inbetriebnahme der Trinkwasserzapfstellen kann aktuell noch nicht benannt werden. Ziel ist es aber, dies noch im laufenden Jahr umzusetzen. Die Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit wieder berichten.
__Beschlussvorschlag__
Die Bezirksvertretung Beuel nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Sachverhalt
Da ein Trinkwasserbrunnen kurzfristig nicht umgesetzt werden kann, soll auf das SWB Wassermobil zurückgegriffen werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, mit den SWB in den Kontakt zu treten, um kurzfristig für die Sommermonate in 2023 ein regelmäßiges Trinkwasser-Angebot auf dem Rathausplatz (bspw. an Wochenmarkt-Tagen) zu realisieren.