Originalquelle: ALLRIS-Original
Bildung einer Trägergemeinschaft zur Einführung eines Telenotarztsystems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
230600 · 2023-08-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Die Verwaltung wird zur Etablierung eines Telenotarztsystems ermächtigt, die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis abzuschließen.
- Der Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt in der vom Rat am 10.02.2022 beschlossenen Fassung (DS __211792-01__ ) wird um die Anlage 2 „Etablierung eines Telenotarzt-Systems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis“ ergänzt.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird zur Etablierung eines Telenotarztsystems ermächtigt, die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis abzuschließen.
- Der Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt in der vom Rat am 10.02.2022 beschlossenen Fassung (DS __211792-01__ ) wird um die Anlage 2 „Etablierung eines Telenotarzt-Systems für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis“ ergänzt.
Begründung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2020 gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen, der kommunalen Spitzenverbände und den Ärztekammern seinen Willen bekräftigt, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftliche Einrichtung von Telenotarztsystemen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Dabei soll jeweils ein Telenotarztsystem für 1 bis 1,5 Mio. Einwohnende zur Verfügung stehen.
Telenotärztinnen und –ärzte sind dabei erfahrene Notärztinnen und –ärzte, die sich in der Telenotarztzentrale befinden und mit Hilfe von Telekommunikation, Echtzeit-Vitaldaten-Übertragung, Sprach- und ggf. Sichtkontakt Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst versorgen. Diese Versorgung erfolgt in Kooperation mit der sich vor Ort befindlichen Besatzung des Rettungstransportwagens.
Die Telenotärztin bzw. der Telenotarzt nehmen nach der Kontaktaufnahme durch das bei der Patientin/beim Patienten befindliche Rettungsteam die Anamneseerhebung, Diagnoseerstellung und ggf. Delegation therapeutischer Maßnahmen an das Rettungsfachpersonal vor.
Es ist dabei zu betonen, dass es sich um keine Fernbehandlung handelt und eine
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2023-08-10 · Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz · ungeändert beschlossen
- 2023-08-29 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen
- 2023-09-19 · Rat · ungeändert beschlossen