Originalquelle: ALLRIS-Original
230613 · 2023-05-31 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Wolfgang Kehren, Vorsitzender Naturschutzbeirat
Am 20.03.2023 fand im Bonn/Alfter/Bornheimer „Grünzug Nord“ eine Veranstaltung zum kurdischen Neujahrsfest „Newroz“ statt.
Es nahmen mindestens 300 Menschen teil. Bei der Veranstaltung wurde mit technischen Mitteln beschallt, dafür wurden Stromleitungen verlegt, es wurden Zelte im nicht befestigten Bereich aufgestellt und der Grünzug wurde in erheblichem Maße mit Motorfahrzeugen befahren. Das alles fand während der Zeit der Amphibienwanderung im unmittelbaren Umfeld des Weihers im Grünzug statt, von morgens 11 Uhr bis nach Einbruch der Dunkelheit.
Der Grünzug ist nach Festlegung des Landschaftsplans Kottenforst Teil des Landschaftsschutzgebietes „Dransdorfer Weg, Bornheimer Weg und Tannenbusch West“.
Während der Veranstaltung waren Polizei, Ordnungsamt Bonn und Ordnungsamt Alfter mit Mitarbeitenden vor Ort. Von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bonn wurde mir, nach dessen telefonischer Rücksprache zu seiner Dienststelle mitgeteilt, die Veranstaltung sei von der Polizei als Versammlung genehmigt und damit unterläge sie keinen Einschränkungen durch andere Gesetze. Eine naturschutzrechtliche Befreiung sei nicht notwendig. Die Auskunft wurde von Mitarbeitenden der Polizei bestätig
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Am 20.03.2023 fand im Bonn/Alfter/Bornheimer „Grünzug Nord“ eine Veranstaltung zum kurdischen Neujahrsfest „Newroz“ statt.
Es nahmen mindestens 300 Menschen teil. Bei der Veranstaltung wurde mit technischen Mitteln beschallt, dafür wurden Stromleitungen verlegt, es wurden Zelte im nicht befestigten Bereich aufgestellt und der Grünzug wurde in erheblichem Maße mit Motorfahrzeugen befahren. Das alles fand während der Zeit der Amphibienwanderung im unmittelbaren Umfeld des Weihers im Grünzug statt, von morgens 11 Uhr bis nach Einbruch der Dunkelheit.
Der Grünzug ist nach Festlegung des Landschaftsplans Kottenforst Teil des Landschaftsschutzgebietes „Dransdorfer Weg, Bornheimer Weg und Tannenbusch West“.
Während der Veranstaltung waren Polizei, Ordnungsamt Bonn und Ordnungsamt Alfter mit Mitarbeitenden vor Ort. Von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bonn wurde mir, nach dessen telefonischer Rücksprache zu seiner Dienststelle mitgeteilt, die Veranstaltung sei von der Polizei als Versammlung genehmigt und damit unterläge sie keinen Einschränkungen durch andere Gesetze. Eine naturschutzrechtliche Befreiung sei nicht notwendig. Die Auskunft wurde von Mitarbeitenden der Polizei bestätig
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Der Grünzug Bonn Nord liegt nur teilweise auf Bonner Stadtgebiet und im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst. Der Bonner Teil des Grünzuges ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Der betroffene Bereich, auf welchem die Veranstaltung stattgefunden hat, liegt nicht im Stadtgebiet Bonn – siehe Anlagen -.
Eine örtliche Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde und der Veranstaltungskoordination der Stadt Bonn liegt damit nicht vor.
Die örtlich zuständige Gemeinde Alfter wurde um Mitteilung gebeten, ob diese Veranstaltung von dort genehmigt wurde.
Ferner wurde die Polizei Bonn um Mitteilung gebeten, ob deren Genehmigung anderweitig erforderliche Genehmigungen einschließt bzw. ersetzt.
Sobald die Mitteilungen der Gemeinde Alfter und der Polizei Bonn vorliegen, wird der Naturschutzbeirat darüber unterrichtet.
Beschlussvorschlag
Der Grünzug Bonn Nord liegt nur teilweise auf Bonner Stadtgebiet und im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst. Der Bonner Teil des Grünzuges ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Der betroffene Bereich, auf welchem die Veranstaltung stattgefunden hat, liegt nicht im Stadtgebiet Bonn – siehe Anlagen -.
Eine örtliche Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde und der Veranstaltungskoordination der Stadt Bonn liegt damit nicht vor.
Die örtlich zuständige Gemeinde Alfter wurde um Mitteilung gebeten, ob diese Veranstaltung von dort genehmigt wurde.
Ferner wurde die Polizei Bonn um Mitteilung gebeten, ob deren Genehmigung anderweitig erforderliche Genehmigungen einschließt bzw. ersetzt.
Sobald die Mitteilungen der Gemeinde Alfter und der Polizei Bonn vorliegen, wird der Naturschutzbeirat darüber unterrichtet.
Sachverhalt
Information des Vorsitzenden:
Die folgende E-Mail versendete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) am 6. Mai 2024 bezüglich der Thematik „Politische Veranstaltungen in Schutzgebieten“.
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates informiert kenntnishalber in der Sache __DS 230613__ :
" [...] ihre Anfrage, in der Sie zu Politischen Veranstaltungen in Schutzgebieten nachfragen. [...]
Zu den „Handlungsoptionen“: Beschränkungen sind möglich, ein Verbot/eine Auflösung in aller Regel nicht.
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Information des Vorsitzenden:
Die folgende E-Mail versendete das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) am 6. Mai 2024 bezüglich der Thematik „Politische Veranstaltungen in Schutzgebieten“.
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates informiert kenntnishalber in der Sache __DS 230613__ :
" [...] ihre Anfrage, in der Sie zu Politischen Veranstaltungen in Schutzgebieten nachfragen. [...]
Zu den „Handlungsoptionen“: Beschränkungen sind möglich, ein Verbot/eine Auflösung in aller Regel nicht.
_Gekürzt._